Was man auch reinen als Teilediebstahl verstehen kann, da Diebstahl des kompletten Fahrrades nicht als eigener Gedankenstrich aufgeführt wird.
Da bin ich nicht sicher, wie das rechtskonform im Vertrag/Versicherungsbedingungen stehen muss.
Meine Laienmeinung: Rechtssicher ist es dann, wenn es nach den allgemein gebräuchlichen und gültigen Sprachregelungen interpretationsfrei beschrieben ist.
Unter der Überschrift "Diebstahl" finden sich konkret versicherte Varianten des Diebstahls in einer Gedankenstrichauflistung. Was hinter den Gedankenstrichen steht ist eine Aufzählung (Komma). Die Gedankenstriche tragen dem Umstand Rechnung, das es Varianten des Diebstahls sind, die versicherungstechnsich wie auch juristisch unterschiedlich bewertet werden. Aufgeführt sind dann hier die unterschiedlichen, versicherten Diebstahlereignisse.
"- Diebstahl, Teilediebstahl (z. B. Akku)" meint den sogenannten "einfachen Diebstahl" des gesamten Fahrrades. Die Formulierung ist eine Aufzählung, das sowohl der Diebstahl der versicherten Sache als Gesamtes wie auch der Diebstahl einzelner Teile davon versichert ist. Es kann durchaus sein, das eine Fahrraddiebstahlsversicherung den Diebstahl von Einzelteilen nicht abdeckt(e). Daher wohl hier die extra Erwähnung.
"- Einbruchdiebstahl, Raub" meint zwei nicht nur versicherungstechnische sondern auch juristische unterschiedliche bewertetete Tatbestände. Daher macht es Sinn, beide Tatbestände aufzuzählen. Hier ist es wohl auch eindeutig, das das Komma zwischen den beiden Begriffen eine Aufzählung kennzeichnet. Sollte im obigen Fall "Diebstahl, Teilediebstahl" deine Befürchtung zutreffen, das der Versicherungsfall "Diebstahl" sich nur auf "Teilediebstahl" bezieht dann müsste es hier ja so sein, das der Einbruchsdiebstahl nur versichert wäre, wenn er gleichzeitig den Straftatbestand des Raubes erfüllt.
Sollte tatsächlich also nur der Teilediebstahl und der Raub versichert sein, dann wäre es wiederum unlogisch, "- Diebstahl aus verschlossenem Kfz" und "- Diebstahl aus gesichertem Fahrradträger" als Versicherungsleistung aufzuzählen.
Diese beiden Aspekte sind m.E. extra aufgeführt, weil sie nur unter bestimmten Umständen über die Hausratversicherung bzw. KFZ-Versicherung abgedeckt ist.
Richtig ist es auf jeden Fall, sich das, was man letztlich unterschreibt, ganz genau und kritisch anzuschauen. Der ganze andere Lesekram der Versicherungen ist reine Werbung und wohl unverbindlich genug gehalten um nicht darauf festgenagelt zu werden.