schweizer verkaufsportal tutti.ch
E-Velomobil / Liegerad / Pedelec / EBike 10'000.-
nicht gerade billig ,.. was kostet denn das neu ?
E-Velomobil / Liegerad / Pedelec / EBike 10'000.-
nicht gerade billig ,.. was kostet denn das neu ?
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature currently requires accessing the site using the built-in Safari browser.
In D nicht, in A (bis 600W Peak, Kein Tretsensor nötig, Daumengas bis 25kmh erlaubt) zB schon!in der EU
besser? Ich glaub, Dreiräder dürfen auch nur bis 25km/h und benötigen Bremsen an allen Rädern. Aber die 500W sind erlaubt, in der CH. Oder das Dreirad hat keine Pedale und dann ist es ein Kleinkraftrad. Da kann die Bezeichnung Ebike nicht stimmen.die besseren Schweizer Reglungen
Ja, 500W bis 25km/h Tretunterstützung und nennt sich "Leicht-Motorfahrrad" nach Art. 18 b. Das mit den Bremsen wurde schon vor einer Weile angepasst, der Text ist bei den Motorfahrrädern und Fahrrädern (fast) gleich (Art. 178 rsp. Art. 214):besser? Ich glaub, Dreiräder dürfen auch nur bis 25km/h und benötigen Bremsen an allen Rädern. Aber die 500W sind erlaubt, in der CH. Oder das Dreirad hat keine Pedale und dann ist es ein Kleinkraftrad. Da kann die Bezeichnung Ebike nicht stimmen.
Bei mehrspurigen Motorfahrrädern müssen die Räder einer Achse gleichzeitig und gleichmässig gebremst werden, ausser wenn jedes Rad der Achse über eine eigene Betätigungsvorrichtung verfügt und allein die für beide Bremsen zusammen vorgeschriebene Bremswirkung spurtreu erbringt. In diesem Fall ist eine Bremse an der zweiten Achse nicht erforderlich. Eine Bremse muss mechanisch feststellbar sein und das vollbeladene Fahrzeug in einer Steigung und einem Gefälle bis 12 Prozent am Wegrollen hindern.