Urteil zur Schrittgeschwindigkeit

Wurde auch schon zwei mal auf so einer Spielstraße mit dauerhupen "bestraft" weil ich mit dem Fahrrad dort nur 15km/h fuhr...
Da hilft wohl bloß noch absteigen und mit Schrittgeschwindigkeit weiter schieben.
Darauf wollte Dich sicher bloß der Kfz-Führer aufmerksam machen, daß Du da doch viel zu schnell unterwegs warst.:cool:
Und außerdem: bei solchem Lärm kann sich doch kein Mensch mehr auf's Fahren konzentrieren.:rolleyes:
[DOUBLEPOST=1544180406][/DOUBLEPOST]
Leider wird es häufig verwechselt (verkehrsberuhigter Bereich <=> Spielstraße).
Bekenne mich schuldig und korrigiere: ich wohne an keiner Spielstraße sondern an/in einem verkehrsberuhigten Bereich.
Die Regeln habe ich jedoch nicht verwechselt, lediglich den Begriff. Und weil es mich gerade mal interessiert hat, habe ich gelesen:
Die StVO kennt garkeine Spielstraße. Diesen Begriff gibt es lediglich in einer Verwaltungsverordnung-StVO zu § 31.
 
Zuletzt bearbeitet:
Recht passend bin ich auf folgenden Text gestoßen:
Im Verkehrsrecht hat sich als Tempo für die Schrittgeschwindigkeit ein Wert zwischen 10 und 15 km/h durchgesetzt.

Zum Vergleich: die besten Athleten der Sportdisziplin Gehen erreichen eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 13,5 km/h. Viele Freizeit-Jogger wären wahrscheinlich froh, wenn Sie in einer Stunde 10 km laufen würden.

Und weiter für Ausreden bezüglich "weniger zeigt mein Tacho ja garnicht an":
Schrittgeschwindigkeit fahren ist Bestandteil der Fahrschule. Beim Auto legt man den ersten Gang ein und lässt den Wagen im Standgas rollen. Das ist die kleinstmögliche Geschwindigkeit, die das Auto fahren kann. Bei Automatikwagen geht man vom Bremspedal und fährt langsam ohne Gas zu geben.

Etwas schwieriger ist es mit dem Motorrad Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Hier fährt man an und muss ständig die Maschine stabilisieren durch Zusammenspiel von
  • Kupplung
  • Gas
  • Bremse
Wobei ich zu Automatik und rollen lassen mit Fuß von der Bremse sagen muß, daß ich damit mit meinem letzten Auto (auch bergauf) bereits schneller als tatsächliche übliche Schrittgeschwindigkeit gewesen wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und dann gibt es noch die Spinner, die einen anhupen und maulen, wenn man schräg über die Spielstraße geht und das trotz strammen Schrittes, weil sie selbst da noch glauben, Fußgänger hätten auf der Straße nichts zu suchen und müßten sofort zur Seite springen (selbst erlebt).
Interessant in dem Zusammenhang finde ich einen Vergleich zwischen "verkehrsberuhigter Bereich" und "Fußgängerzone mit Freigabe für Fahrzeugverkehr". In ersterem sind die Verkehrsarten gleichberechtigt, u.a. dürfen Fußgänger den Fahrzeugverkehr nicht "unnötig behindern". In letzterer kann man auch auf der Fahrbahn stehenbleiben, dann müssen Fahrzeuge halt warten oder drumherumfahren. Dennoch ist es mir letztlich lieber, dass unsere Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschilert ist, denn die Regeln dafür sind einfach besser bekannt. "Lieferverkehr frei" in Fußgängerzonen in der Stadtmitte dagegen wird gern mal als Freibrief missbraucht, da mit 25-30 km/h durchzubrennen und Fußgänger zu verscheuchen.

Verkehrsberuhigter Bereich in Deutschland beinhaltet durchaus Fahrbahn mit Schrittgeschwindigkeitsvorgabe, allerdings dürfen Passanten die gesamte Straße (Gehweg/Bürgersteig inkl. Fahrbahn) benutzen, Fahrradfahrer die Fahrbahn (mit Schrittgeschwindigkeit).
Ein verkehrsberuhigter Bereich sollte eigentlich gar keine abgegrenzten Gehwege haben.
 
Wie auch ich schon weiter oben schrieb, empfinde ich alles unter 20 km/h situationsabhängig und mit besonderer Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft noch als akzeptabel. Wobei das ,vorbeifahrend an geparkten Autos, auch schon eng werden kann, wenn da plötzlich ein Kleinkind zwischen SUV's hervor auf die "kombinierte Geh- und Fahrbahn" gesprungen käme.

Allerdings fällt auch hier wieder auf, wie mit zweierlei Maß geurteilt wird, zwischen der heiligen Kuh Kraftfahrzeug einerseits und dem lästigen Übel Radverkehr (über dessen Förderung zwar überall groß fabuliert und geworben, für den aber kaum ernstzunehmendes tatsächlich getan wird) andererseits.
Warum:
Nun, der Begriff Schrittgeschwindigkeit wird zwar mit einer Richtschnur zwischen 4 und 7 km/h belegt aber de facto erst in der Rechtsprechung definiert und zwar meistens in Größenordnungen, welche weit höher liegen, als das, was üblicherweise als tatsächliche (was auch bitte sonst?!) Schrittgeschwindigkeit erwartet wird.
Liest man Urteile zu Verkehrsunfällen mit Radfahrern wird hingegen regelmäßig der Radfahrer (unterm Strich) dafür bestraft, wenn er auch nur 10 km/h schneller fährt, "als es allgemein von Radfahrern erwartet wird" und das selbst dann, wenn er noch 10 km/h langsamer unterwegs war, als es dort erlaubt war und es der Kraftverkehr an gleicher Stelle ohne Beanstandung — prinzipiell nach StVO und individuell seitens der Gerichte, mitunter sogar im selben Urteil — darf (50 km/h innerorts).
Deutschland heilig Autoland.
 
Ein verkehrsberuhigter Bereich sollte eigentlich gar keine abgegrenzten Gehwege haben.
Die gibt es definitiv, Gehwege bei verkehrsberuhigten Bereichen. Bei solch einer Konstellation radelte ich häufiger in einer vorherigen Wohnregion durch.

Ist allerdings eine Definitionssache mit Beschilderungen: Zuvor war es eine in beide Richtungen befahrbare Fahrbahn mit Bordstein und schmalem Gehweg nebendran. Dann wurden im Wechsel ein paar übergroße "Blumenkanister" mit Bäumen darin draufgepflanzt, welche von der jeweiligen Richtungsspur (in Überbreite, allerdings) insgesamt nur noch ~1,8 Spuren frei beließ und zusätzlich mit Markierungen abgegrenzt wurden. Dazwischen wurden Parkplätze generiert und der Gehweg etwas verbreitert.

Vorne wie hinten ist nun das Schild für "verkehrsberuhigter Bereich" und in diesem Bereich, welcher vllt. 350 Meter lang ist, darf Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Auf einer Seite sind Häuser/Familienwohnungen, auf der anderen Seite eingezäunte Wiesen etc.

Ob dies so 100% rechtlich sinnvoll war.. keine Ahnung. Auf jeden Fall wurde es u.A. so gestaltet, um die sehr wenig befahrene Ortseinfahrt zu entschleunigen. Das finde ich durchaus sinnvoll.

Viele Grüße
Wolf
 
Die gibt es definitiv, Gehwege bei verkehrsberuhigten Bereichen.
Weiß ich. Hat unsere Wohnstraße auch, obwohl sie erst 2012 gebaut wurde und die entsprechenden Richtlinien längst keine Gehwege mehr vorsahen. Es gab hier sogar mal Parkverbotsschilder.
Wegen des daraus resultierenden Durcheinanders bin ich überhaupt erst darüber gestolpert...
 
Zurück
Oben Unten