@Strampelhose bitte nicht LuftVO, StVO, BinSchStrO und SeeSchStrO zusammenwürfeln. Das ist Äpfel mit Birnen und Wassermelonen verglichen.
@Mueck sagt, der Fußgänger sei hier nachrangig. Daher meine Frage an ihn für diesen konkreten Fall: Wieso.
Denn es handelt sich hier um einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Der §25 bezieht sich IMHO nur auf Fahrbahnen. Ein Geh- und Radweg hat IMHO keine Fahrbahn im strassenverkehrsrechtlichen Sinne.
Zudem geht es hier um den konkreten Fall und keine Grundsatzdiskussionen bzgl. Shared Space , die es btw in der StVO nur als verkehrsberuhigter Bereich gibt, oder andere gemeinsam genutze Flächen.
PS: kann es sein, dass du vieles deiner Antwort aus einem Sprachmodell ("KI") hast?...
@Mueck sagt, der Fußgänger sei hier nachrangig. Daher meine Frage an ihn für diesen konkreten Fall: Wieso.
Denn es handelt sich hier um einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Der §25 bezieht sich IMHO nur auf Fahrbahnen. Ein Geh- und Radweg hat IMHO keine Fahrbahn im strassenverkehrsrechtlichen Sinne.
Zudem geht es hier um den konkreten Fall und keine Grundsatzdiskussionen bzgl. Shared Space , die es btw in der StVO nur als verkehrsberuhigter Bereich gibt, oder andere gemeinsam genutze Flächen.
PS: kann es sein, dass du vieles deiner Antwort aus einem Sprachmodell ("KI") hast?...