Unfallfaden

@Strampelhose bitte nicht LuftVO, StVO, BinSchStrO und SeeSchStrO zusammenwürfeln. Das ist Äpfel mit Birnen und Wassermelonen verglichen.

@Mueck sagt, der Fußgänger sei hier nachrangig. Daher meine Frage an ihn für diesen konkreten Fall: Wieso.

Denn es handelt sich hier um einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Der §25 bezieht sich IMHO nur auf Fahrbahnen. Ein Geh- und Radweg hat IMHO keine Fahrbahn im strassenverkehrsrechtlichen Sinne.

Zudem geht es hier um den konkreten Fall und keine Grundsatzdiskussionen bzgl. Shared Space , die es btw in der StVO nur als verkehrsberuhigter Bereich gibt, oder andere gemeinsam genutze Flächen.

PS: kann es sein, dass du vieles deiner Antwort aus einem Sprachmodell ("KI") hast?...
 
@Strampelhose bitte nicht LuftVO, StVO, BinSchStrO und SeeSchStrO zusammenwürfeln. Das ist Äpfel mit Birnen und Wassermelonen verglichen.

@Mueck sagt, der Fußgänger sei hier nachrangig. Daher meine Frage an ihn für diesen konkreten Fall: Wieso.

Denn es handelt sich hier um einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Der §25 bezieht sich IMHO nur auf Fahrbahnen. Ein Geh- und Radweg hat IMHO keine Fahrbahn im strassenverkehrsrechtlichen Sinne.

Zudem geht es hier um den konkreten Fall und keine Grundsatzdiskussionen bzgl. Shared Space , die es btw in der StVO nur als verkehrsberuhigter Bereich gibt, oder andere gemeinsam genutze Flächen.

PS: kann es sein, dass du vieles deiner Antwort aus einem Sprachmodell ("KI") hast?...
Nein, ich wollte das nur als juristisches Grundprinzip aufrollen; als ehem. Segelflieger und Segler kenne ich diese als Prüfinhalte und als gerichtsfesten Prinzipien (Unfallkonsequenzen für Verursacher in diesem Sinne). Die StVO stellt die gegenseitige Rücksichtnahme in den Vordergrund, wobei das genannte Grundprinzip in der Rechtsprechung meines Wissens auch hier angewandt wird. Zur Unterstützung dieses Arguments habe ich die Bußgelder von der ADFC-Seite abgerufen. Bußgelder für mangelnde Rücksichtnahme von Fußgängern gegenüber Fahrrädern sind mir nicht bekannt. Aber das ist alles OT und wir sollten diese Diskussion hier nicht weiterführen.
 
Denn es handelt sich hier um einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Der §25 bezieht sich IMHO nur auf Fahrbahnen. Ein Geh- und Radweg hat IMHO keine Fahrbahn im strassenverkehrsrechtlichen Sinne.
Du wirfst da straßenbegleitende Geh- und Radwege mit eigenständigen durcheinander. Erstere sind "andere Straßenteile" [in Relation zu Fahrbahnen, dem Bezugspunkt in § 10, wo das vorkommt, die sind also keine Fahrbahn], letztere sind komplette eigene Verkehrswege und können sogar Vorfahrt bspw. nach rechts vor links (das Urteil finde ich hier gerade nicht, liegt daheim in den Bookmarks, dort gab es keinen Bordstein, der § 10 auslöst) oder Schildern (wie hier) haben. Allgemeine Verkehrswege haben erst mal eine Fahrbahn, die man dann quert (von verkehrsberuhigten Bereichen (da gibt's ein Urteil zum verkehrtrum parken, was aber nicht ordnungswidrig war wegen fehlender Fahrbahn) oder Fußgängerzonen mal abgesehen (m.M.n., aber einige sehen auch da Fahrbahnen)).
Gerade wenn der Radweg, wie hier, Vorfahrt hat, kommt man eig. nicht drumrum, hier einen eigenständigen Verkehrsweg mit Fahrzeugen auf Fahrbahnen zu sehen ...
 
Heute am Parkplatz von Rechtsabbieger erwischt:
Ich wollte geradeaus, der nicht.
Keine Blinker gesetzt, keinen Blick im Spiegel (hat der Autofahrer selbst angegeben). Trotzdem meinte er, er hat kein Schuld?!?
Glücklicherweise ist es mit 3-5km/h passiert, und nur Sachschaden. Lack ist geplatzt und im Karbon einen 35 cm Riss :sick:
Videobeweis gesichert, Zeuge gefunden und Morgen fängt das Gefecht mit der gegnerische Versicherung an. Ich konnte Kotzen...
 
Videobeweis gesichert, Zeuge gefunden
Glück im Unglück, denn so etwas kann auch anders enden...
Solange es um einen Materialschaden geht ist alles halb so wild. Empfehle Dir einen Anwalt für Verkehrsrecht zu nehmen, diesen muss der Unfallverursacher bezahlen und der hilft dir auch mit der Versicherung. Auch den Ausfall des Fahrzeuges und sonstige Unkosten kann der Anwalt gut von der Versicherung einfordern.
 
Empfehle Dir einen Anwalt für Verkehrsrecht zu nehmen, diesen muss der Unfallverursacher bezahlen und der hilft dir auch mit der Versicherung. Auch den Ausfall des Fahrzeuges und sonstige Unkosten kann der Anwalt gut von der Versicherung einforder
Der Kollege @stigaard kommt aus DK.
Gute Ratschläge im Bezug auf dt. Recht sind hier also nur bedingt hilfreich, ohne die rechtliche Situation in DK zu kennen.
 
Tja, mich hats mal wieder erwischt. Mir geht's gut. War eigentlich auf dem Weg die Familie über Weihnachten besuchen, jetzt geht's wieder nach Hause.
Details folgen später ;).
Kurzes Update: Die Versicherung hat sich bei mir gemeldet und übernimmt scheinbar anstandslos den Schaden. Da bin ich sehr erleichtert, nicht auch noch ein Gutachten machen zu müssen. Jetzt kann es endlich weitergehen :) . Wie steht aber noch aus...
 
Kurzes Update: Die Versicherung hat sich bei mir gemeldet und übernimmt scheinbar anstandslos den Schaden. Da bin ich sehr erleichtert, nicht auch noch ein Gutachten machen zu müssen. Jetzt kann es endlich weitergehen :) . Wie steht aber noch aus...
Immer wenn ich in der Übersicht deinen Namen lese in dem Faden, läufts mir kalt den Rücken runter. Diesmal aber wohl keine schlechten Nachrichten.
 
Die Versicherung hat sich bei mir gemeldet und übernimmt scheinbar anstandslos den Schaden.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht sowie ein Gutachter holt mehr raus, als die Versicherung freiwillig zahlen würde.
Zudem habe ich die Erfahrung gemacht, dass wenn es dann wirklich ans Zahlen geht die Versicherung immer wieder verzögert oder einfach nicht zahlt. Die Kosten des Fahrzeug-Ausfalls hat mein Anwalt auch erfolgreich in Rechnung gestellt.
Also wenn keine Eigenschuld, dann ist Anwalt und Gutachten die beste Lösung.
 
Die Argumentation war, dass das Fahrzeug ein "besondesres Sportgerät" ist, welches nicht genutzt werden kann.
Bei mir war die Argumentation dass ich statt des VM mit dem Auto zur Arbeit musste und mir dadurch höhere Kosten entstanden sind. Öffentliche Verbindung war (und ist) mau und das VM wurde fürs Pendeln angeschafft. Allerdings habe ich auch nur die Tage angesetzt, die ich regelmäßig mit dem VM gependelt bin und habe von vornherein Krankheit, Urlaub, Betriebsferien und eine Periode üblen Winterwetters freiwillig von dem Zeitraum abgezogen.
Das wurde auch gezahlt, und zwar über einen nicht ganz kleinen Zeitraum bis der Ersatz da war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Kosten des Fahrzeug-Ausfalls hat mein Anwalt auch erfolgreich in Rechnung gestellt.
Das hat bei meinem Unfall 2023 sogar ohne Anwalt problemlos geklappt. Allerdings hatte ich mit der Leiba Classic den Vorteil, dass Vasili auf leiba.de Mietpreise für die Fahrzeuge ausweist. Das hat die Versicherung als Berechnungsgrundlage akzeptiert.
 
Das kenne ich nicht im Detail, es wurde die Zeit des Ausfalls angerechnet, das waren bei mir mehrere Monate und knapp 1000Euro.
Das Problem bei solchen Kosten (vermutlich gilt das auch für Schmerzensgeld) ist dass die nicht schwarz auf weiss im Gutachten stehen. Wenn sich die Versicherung da quer stellt kann eine Anwältin nichts machen außer zu klagen. Und das will man sich für ein paar hundert Euro natürlich nicht antun.

Das hat bei meinem Unfall 2023 sogar ohne Anwalt problemlos geklappt.
Ohne Anwältin hat das bei mir auch immer funktioniert, man hat halt mehr Möglichkeiten. Ich denke ich werde es in Zukunft auch wieder ohne probieren (hoffentlich nicht so bald).
 
Wenn ihr alle so schön schreibt, was euch Versicherungen alles so ersetzen, ohne dass ihr groß dafür kämpfen müsst, dürft ihr auch mal deren Namen nennen, damit man, falls man selbst mal eine Versicherung haben will, sich an diese wendet.

Ich muss kämpfen und die Versicherung heisst Allianz.
 
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