Unfall Strada - PKW Vorfahrt genommen

Aus eigener Erfahrung kann ich folgendes sagen.

UP auf Z240 Radweg. Durch linksabbiegenden Querverkehr Vorrang genommen. Klärung Zivil war 100/0. Hab mih aber auch bedacht geäussert.

Pkw vs Pkw. Entgegenkommende Linksabbiegerin biegt ohne Beachtung meiner Vorfahrt links ab. Ich kann nicht mehr rechtzeitig bremsen -> Gesamter Unfallschaden mit ca. 6000 €
Zivilrechtlih 100/0 geklärt

@white_speed

Das erste Urteil ist dahingehend richtig auch wenn nicht grossartig nachvollziehbar, da sich hier auf die Grundlage des §9 gestützt wird. Ist bei diesem Unfall nicht gegeben.

Die Frage im zweiten Link bezieht sich auf die Möglichkeit, dass der Fahrzeugführer des Vorranghabenden Fahrzeuges deutlich zu schnell war. Stimmt die Schilderung des Verursachers und der Bus stand mit Warnblinker, dann kann man davon ausgehen, dass dier Vorranghabende den Bus nicht mit Schrittgeschwindigkeit überholte.
Auch ist die Frage wie stand der Bus: wie nah war er an der Kreuzung, stand er auf dem Fahrstreifen oder in der Bucht -> also war die Sicht für den Vorranghabenden beeinträchtigt und daher nicht vorsichtig genug überholt. Etc. pp

Aber auch diesea Beispiel ist nicht hierauf übertragbar
 
... hat der Richter einen Vergleich angeboten. Dieser ist deutlich zu meinem Gunsten ausgefallen... Daher hatte ich für mich schon beschlossen, den Vergleich nicht anzunehmen, und ggf. in Berufung zu gehen, um dann von höherer Stelle eine Entscheidung über die (Nicht-)Benutzungspflicht zu erwirken. Leider musste ich mich dann von meinem Anwalt aufklären lassen, dass eine Berufung nur möglich ist, wenn der Unterschiedsbetrag zwischen meiner Forderung und der mir zugebilligten Zahlung 500 Euro übersteigt.

Wenn zwischen Dir und der gegnerischen Seite ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wurde, dann wird das doch vom Gericht schriftlich festgehalten und das Verfahren ist damit abgeschlossen.

So, die Sache ist immer noch nicht abgeschlossen. Die gegnerische Seite hatte den Vergleich nicht akzeptiert. Darauf hin hat es dann eine weitere Verhandlung gegeben

Was stimmt denn, wurde ein Vergleich geschlossen oder nicht ? Oder hast Du den Vergleich abgelehnt ? Aber Du schreibst ja, das die gegnerische Seite den Vergleich abgelehnt hat.

Üblich ist, dass das Gericht in einer mündlichen Verhandlung beide Seiten drängt umgehend einen Vergleich zu schließen, das macht dem Gericht am wenigsten Arbeit, die Sache ist sofort erledigt und über eine Begründung muss nicht mal nachgedacht werden. Wenn das nicht gelingt ergeht meist auf schriftlichem Weg ein Urteil. Das ein Gericht vor einem Urteil noch eine weitere Verhandlung anberaumt, erschließt sich mir nicht - was gab es denn noch zu verhandeln ? Der Unfallhergang war doch auch unstrittig hast Du geschrieben.

***

Wäre schön, wenn man die genaue Begründung des Urteils (Namen geschwärzt) nachlesen könnte oder
wenn die Begründung des Gerichtes, der Originaltext Auszugsweise hier zitiert würde. Es könnte ja sein, dass das auch ganz anders rüber kommt.

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... um dann von höherer Stelle eine Entscheidung über die (Nicht-)Benutzungspflicht zu erwirken...
Verstehe ich nicht, ein Zivilgericht entscheidet doch nur über einen Streitwert, Summe x. Auch in höherer Instanz geht es nur um eine Summe x. Meines Wissens steht es einem Zivilgericht nicht zu eine Entscheidung über eine (Nicht-) Benutzungspflicht fällen, genau so wenig wie es entscheiden kann, ob sich der Unfallgegener entschuldigen muss oder ob jemand eine Strafe bekommt.

Gruß Leonardi
 
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@Leonardi Schau hier!

Dass man als VMler pauschal 25 % Schuld zugesprochen bekommt empfinde ich als Diskriminierung einer Minderheit. Das darf ein Urteil meiner - rechtlich überhaupt nicht bewanderten - Meinung nach nicht sein. Vielleicht kann man ja da ansetzen.

Wie ist eigentlich die Sache von @Jens Buckbesch ausgegangen? Hatte er auch eine Teilschuld bekommen? Wenn nicht, dann wäre vielleicht sein Anwalt eine gute Adresse. Aber meistens ist es wohl Glück, welchen Richter man bekommt.
 
@Leonardi Schau hier!

Dass man als VMler pauschal 25 % Schuld zugesprochen bekommt empfinde ich als Diskriminierung einer Minderheit...

Meine Fragen in #83 werden dadurch in keinster Weise beantwortet.

Unabhängig davon glaube ich, wenn er auf einem normalen Fahrrad unterwegs gewesen wäre, wäre das Urteil genau so ausgegangen. Warum sollten Richter gerade Velomobile diskriminieren wollen ?
Hast Du gelesen das im Urteil genau die Formulierung "VM werden pauschal..." drin steht ?


Gruß Leonardi
 
Wenn zwischen Dir und der gegnerischen Seite ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wurde, dann wird das doch vom Gericht schriftlich festgehalten und das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Es wurde ja kein Vergleich abgeschlossen.
Hast Du gelesen das im Urteil genau die Formulierung "VM werden pauschal..." drin steht ?
Nein, ich hab das nicht gelesen. Die Urteilsbegründung wurde ja vom Threadersteller auch nur mit eigenen Worten wiedergegeben. Aber die Urteilsbegründung bezieht sich doch auf die Seltenheit von VMen. Und das gilt für jeden VMobilisten: Er ist einfach selten. Und wenn er in einen Unfall verwickelt wird, ist er einfach zu 25 % selber Schuld. Nicht weil er zu schnell gefahren war oder unvorsichtig war, sondern einfach weil er da war und mit ihm nicht gerechnet werden musste. Das ist doch Diskriminierung. Oder ist das zu weit hergeholt?
Dann lasst uns folgendes Bsp. konstruieren: Einer unserer schwarzen Mitbürger wird auf dem Fußgängerüberweg angefahren. Der Richter sagt, er sei zu 25 % selber Schuld, da in unserem Kulturkreis mit so einer seltenen Erscheinung nicht gerechnet werden muss und die dunkle Hautfarbe sowieso schlecht zu sehen sei.
 
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Was stimmt denn, wurde ein Vergleich geschlossen oder nicht ?
Es wurde kein Vergleich abgeschlossen. Es wurde, wie ich oben bereits geschrieben habe, ein Vergleichsvorschlag vom Richter unterbreitet. Dieser wurde von der gegnerischen Seite abgelehnt und danach wurde das Urteil gesprochen, welches für mich eben schlechter aussieht, als der ursprüngliche Vergleichsvorschlag. Aber auch ich hätte den - für mich finanziell recht positiven Verlgeichsvorschlag - ablehnen wollen, da
a) ich mir üerhaupt keiner Schuld bewußt bin
b) ich mir gewünscht hätte, dass das Gericht explizit zu der Frage der Radwegebenutzungspflicht Stellung nimmt.

Zu b) Ich bin ja ursprünglich davon ausgegangen, man könne mir allenfalls dann eine Mitschuld auferlegen, wenn es für mich als Velomobilfahrer eine Radwegebenuztungspflicht gegeben hätte. Für eine Mitschuld reicht nach Meinung der Versicherung (und zunmindest in abgeschwächter Form wohl auch nach der des des Richters) aber aus:
Wer sich dennoch mit einem solchen Fahrzeug in den Verkehr begibt "...nimmt absehbar und objektiv in Kauf, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden." (wörtliches Zitat der Versicherung).

So, bevor ich mich jetzt noch weiter aufrege, fahre ich erstmal ne Runde mit meinem DF. Und zwar auf der Fahrbahn! Neulich bin ich übrigens mal auf dem ca. 1 m breiten Radweg gefahren und musste mir arge Beschimpfungen von entgegenkommenden Radfahrern anhören...
Auf meinem Arbeitsweg hat es übrigens auch schon öfters die Situation gegeben, dass ein Polizeiwagen hinter mir her gefahren ist. Die hat es offenbar nie gestört, wenn ich auf der Fahrbahn fahre. Und über die Autofahrer kann ich mich größtenteils auch nur positiv aüßern: Wenn ich auf der Bundesstraße,wo 70 km/h erlaubt sind, mit 50 km/h fahre, hupt auch keiner (vielleicht auch, weil sie gar nicht wissen ob ich auf der Fahrbahn fahren darf/muss)
 
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Es wurde kein Vergleich abgeschlossen.
Danke

b) ich mir gewünscht hätte, dass das Gericht explizit zu der Frage der Radwegebenutzungspflicht Stellung nimmt.
Dir ist aber klar, ob es unzumutbar gewesen wäre auf einem benutzungspflichtigen Radweg zu fahren, kann aber ein anderer Richter jederzeit Gegenteilig sehen. Eine solche Aussage des Gerichtes würde Dir für die Zukunft keine absolute Sicherheit geben. Weil der Richter im Urteil eine Radwegbenutzung nicht kritisiert hat, ist es für die Streitfrage scheinbar sowieso egal.

Kannst Du bitte den Originaltext der Begründung Auszugsweise hier zitieren ! Hat das Gericht z.B. geschrieben, dass das VM schlecht zu sehen war, oder ist das alles nur Spekulation ?

***
Allgemein:
Aus der Sicht des Gerichtes sind oft bei einem Unfall beide Parteien zumindest Mitschuld. Genau so wie ich provozieren kann, das mir jemand hinten drauf fährt. Es gibt z.B. Versicherungsbetrüger, welche nach eine Abfahrt von der Autobahn den nachfolgenden PKW im Rückspiegel beobachten und genau in dem Augenblick, wo der nachfolgende weit nach Links schauen muss um zu sehen ob er auf die Vorfahrtsstraße rechts abbiegen muss, mal kurz auf die Bremse treten um ein Auffahrunfall zu erzeugen.
Deshalb ist auch nicht immer der Auffahrende allein Schuld. Genau so bei rechts vor links (gleichrangigen Straßen) werden oft Betrügereien gemacht. Da steht der Kumpel und gibt mit dem Handy Anweisungen, damit es klappt. Dafür gibt es ja die Meldung der Versicherung an eine zentrale Stelle, damit man sieht ob jemand gehäuft mehrere Unfälle hatte, evtl. noch an die gleiche Fahrzeugstelle, um abzukassieren.

Wie ich das sehe:
Oft geschieht das ohne Vorsatz, aber da der Richter Dein genaues Verhalten nicht mit einer Dashkamera aufgezeichnet sehen konnte, urteilt er aus seiner Lebenserfahrung - das oft beide Schuld sind, selbst wenn einer alle Schuld auf sich nimmt. Auch wenn es in Deinem Fall wohl nicht so war, das Du zum Beispiel zu schnell gefahren bist. (zu schnell, damit meine ich nicht >50km/h, sondern für die jeweilige Verkehrssituation unangepasst zu schnell)

Gruß Leonardi
 
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Wer sich dennoch mit einem solchen Fahrzeug in den Verkehr begibt "...nimmt absehbar und objektiv in Kauf, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden." (wörtliches Zitat der Versicherung).
Im Grunde genommen ist das sogar richtig. Wenn man die Worte
mit einem solchen Fahrzeug
einfach aus dem Satz entfernt oder mit den Worten "mit einem Fahrzeug" ersetzt, wird dies offenbar. Denn natürlich ist es rein statistisch absehbar als (beliebiger) Verkehrsteilnehmer (völlig egal womit man unterwegs ist) irgendwann einmal in einen Unfall verwickelt zu werden und freilich nimmt man dieses Risiko objektiv in Kauf, weil man sich ansonsten sein Leben lang zu Hause in seine vier Wände einsperren müßte (wo man dann objektiv in Kauf nehmen würde, zu verhungern, wenn niemand anderes für einen sorgt oder gewaltsam aus dem zu Hause entfernt zu werden, wenn man – weil man keiner Arbeit mehr nachgeht – keine Miete mehr bezahlen oder die Abgaben für das Eigenheim nicht mehr bezahlen kann). Genauso, wie man als Fußgänger
absehbar und objektiv in Kauf
nimmt, irgendwann einmal zu stolpern und sich dabei auf die Fresse zu packen.
Diese Formulierung ist also keine intelligente Individualbeurteilung sondern schlicht eine Binsenweisheit existenzieller Natur. Wenn man mit solchem Allgmein-Blabla Richter dazu bringen kann, geltendes Recht, insbesondere die StVO außer Kraft zu setzen, frage ich mich wahrhaftig, ob der Richter grundsätzlich geeignet und in der Lage ist, seine Aufgabe wahrzunehmen, Recht zu sprechen.
Aber freilich kenne ich auch nicht alle Details und kann mich mit meiner Meinung nur auf die von @schwimmrad hier geteilten Informationen stützen (wie das immer so ist im Leben). Diesbezüglich schließe ich mich @Leonardi an:
Wäre schön, wenn man die genaue Begründung des Urteils (Namen geschwärzt) nachlesen könnte oder
wenn die Begründung des Gerichtes, der Originaltext Auszugsweise hier zitiert würde. Es könnte ja sein, dass das auch ganz anders rüber kommt.
Kommt es nicht anders rüber, bleibe ich höchstwahrscheinlich bei meiner Überzeugung.
 
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Erst dachte ich es bräuchte eine Versicherung um die 25% abzusichern.
Die Versicherung gibt es allerdings schon und es ist verwerflich das der Richter dieser Kosten einsparen will. Der Unfallgegner hat ja diese Haftpflichtversicherung abgeschlossen für den Fall das er etwas übersieht und einen Schaden verursacht. Wäre er nicht losgefahren wäre nichts passiert.
 
Ich las gerade das hier:
https://www.adfc.de/helme/Seite-1-Die-Position-des-ADFC
und da heisst es:
Da es keine Helmpflicht gibt, gilt nach gängiger Rechtsprechung bei Alltagsradfahrern das Fehlen eines Fahrradhelmes bei einem Unfall auch nicht als Mitverschulden.
Jetzt frage ich mich, ob man diesen Schlussatz auch umdrehen kann: Wenn ein VM auf der Strasse völlig legal und zugelassen ist, kann die Benutzung per se nicht zu einer Mitschuld führen.
Ist das plausibel?
 
Deshalb ist auch nicht immer der Auffahrende allein Schuld.
Fände ich aber besser, weil eindeutig. Fehlender Sicherheitsabstand!
Oft geschieht das ohne Vorsatz, aber da der Richter Dein genaues Verhalten nicht mit einer Dashkamera aufgezeichnet sehen konnte, urteilt er aus seiner Lebenserfahrung - das oft beide Schuld sind, selbst wenn einer alle Schuld auf sich nimmt.
Und die Lebenserfahrung unterscheidet sich von Richter zu Richter - jenachdem was er sonst noch im Leben so treibt, z.B. begeistert Rad oder einen dicken Wagen fährt. Also ist das Recht völlig beliebig und man ist vollkommen abhängig davon, an welchen Richter man gerät.
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Jetzt frage ich mich, ob man diesen Schlussatz auch umdrehen kann: Wenn ein VM auf der Strasse völlig legal und zugelassen ist, kann die Benutzung per se nicht zu einer Mitschuld führen.
Ich denke, das kann man. Und das meinte ich mit Diskriminierung. Ich kann nicht, wenn ich in einen Unfall verwickelt bin, pauschal eine Schuld kriegen, nur weil ich ein seltenes Fahrzeug fahre.
 
Fände ich aber besser, weil eindeutig. Fehlender Sicherheitsabstand!
Alleinschuld des Auffahrenden in jedem Fall? Nun ja, wenn jemand ohne ersichtlichen Grund eine Vollbremsung vollzieht, sollte dieser mindestens eine Mitschuld bekommen. Diese kann aber doch nicht allein auf der Annahme basieren, daß es Verkehrsteilnehmer gibt, die das mit Absicht machen, um Versicherungsbetrug zu begehen. Wenn, dann sollte es dafür Zeugen, mindestens aber klare Indizien, wie eine entsprechende Historie der betreffenden Vollbremser geben.
Aus der Sicht des Gerichtes sind oft bei einem Unfall beide Parteien zumindest Mitschuld. Genau so wie ich provozieren kann, das mir jemand hinten drauf fährt. Es gibt z.B. Versicherungsbetrüger, welche nach eine Abfahrt von der Autobahn den nachfolgenden PKW im Rückspiegel beobachten und genau in dem Augenblick, wo der nachfolgende weit nach Links schauen muss um zu sehen ob er auf die Vorfahrtsstraße rechts abbiegen muss, mal kurz auf die Bremse treten um ein Auffahrunfall zu erzeugen.
Deshalb ist auch nicht immer der Auffahrende allein Schuld.
Das halte ich für sehr bedenklich. Pauschale Mitschuld eines jeden Vorausfahrenden an einem Auffahrunfall, nur weil es Leute gibt, die dies zwecks Versicherungsbetrug provozieren? Das ist meines Erachtens so, als würde man jedem Opfer einer Schießerei eine Mitschuld daran geben, von einem Projektil getroffen worden zu sein, mit der Begründung, daß es suizidale Menschen gibt, die sich bewußt Lebensgefahren aussetzen, weil sie auf eine finale Erlösung hoffen.
Wenn es keine entsprechenden Indizien oder Beweise gibt, kann man doch nicht irgendetwas einfach annehmen, bloß weil es dies gibt.
Noch eine simple Analogie zu solchen Pauschalisierungen: "Viele Menschen sagen nicht die Wahrheit, also muß jeder Mensch pauschal als Lügner gelten."
Ist es wirklich das, was unser Rechtswesen vorsieht? Ich denke nicht. Wenn nicht anderweitige Gründe für solch eine Haftungsteilung vorliegen (und solche Gründe gibt es vermutlich unzählige, die sich von Fall zu Fall unterscheiden, aber davon müssen halt erst einmal welche vorliegen), dann halte ich solch eine Entscheidung für mindestens fragwürdig. Wie hier schon öfter erwähnt wurde, kann man verschiedene Urteile daher wohl nicht einfach als Vergleich heranziehen, ohne genau alle Details abzuwägen.
 
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Der Grund für eine Vollbremsung kann zwar manchmal zweifelhaft sein, gewiss ist aber immer, dass der Auffahrende einen zu geringen Sicherheitsabstand hatte.
Trotzdem gab es, zumindest als ich Führerschein machte, diverse Urteile, wo der Bremsende Mitschud bekam, wenn er nur für ein eine Kleinigkeit wie z.B. ein Tier gebremst hatte.
Ob das Heute immer noch so geurteilt wird?
 
Hallo zusammen,
wenn man den Berichten in den Medien glauben darf, befinden wir uns doch in einer Zeit, in der die Mobilität im Umbruch ist. D.h. wir werden immer mehr Fahrzeuge haben, die „selten“ sind, und nicht zum bisher üblichen auf den Straßen gehören. Vielleicht müssen wir uns in ein paar Jahren mit autonom fahrenden Velomobilen (mit E-Antrieb) auseinandersetzen. Von daher finde ich die Rechtsprechung doch etwas sehr „von gestern“ und hoffe, dass auch Richter merken, dass die S-Klasse bald zum alten Eisen gehört.
VG
Manfred
 
Moin, ich kenne derzeit einen Fall, wobei man auch auf einem Beschleunigungsstreifen bis 3okm/h man damit rechnen muss, das der Vorrausfahrende ohne ersichtlichen Grund eine Vollbremsung hinlegt. Gruß,Rwd
 
Mal nachgedacht:

Was würde denn aus der Begründung "Velomobile sind in Deutschland unbekannt " (falls sie denn wirlich so plump und angreifbar fromuliert war)
wenn jemand nachweisen könnte ,
daß in der engeren Nachbarschaft
des Richters
oder des Fairsicherungs-Anwalts
oder des Unfallgegners
nicht erst seit gestern
ein Velomobilfahrer wohnt,
der sein Gefährt regelmäßig bewegt.

Oder ein oder mehrere andere Velomobilfahrer ihr Gefährt auf demselben (regelmäßigen) Arbeitsweg bewegen wie einer der 3 obengenannten ihren PKW ?
 
.. das wäre denen piepegal.

Die Problematik des Rechtswesens ist, dass Entscheidungen nicht aufgrund von fest programmierten Vorgaben a la Gesetzbücher strikt logisch durch eine Maschine gefällt werden, sondern frei nach Ermessungsspielraum. Die strikt logische Fällung der Urteile wäre auch aktuell nicht möglich (wohl in keinem Land der Welt), da es jeeeede Menge Widersprüche gibt, welche durchaus auch von einem Verursacher gleichzeitig erfüllt werden können. Und jeeeede Menge Grauzonen, welche mal so, mal so ausgelegt werden können, da ihre Formulierung die Anwendung auf verschiedene Fälle ermöglicht/ermöglichen muss.

Bedeutet: Das Urteil ist dem Ermessungsspielraum (und der Grauzonennutzung) des jeweiligen Richters zuzuschreiben. Diese zu überzeugen, dass seine Meinung von Deiner VM-Nutzung nicht der Wirklichkeit entspricht, darf nicht erst bei Urteilsverkündung erfolgen, sondern muss im Verteidigungsprozess vorher durch einen findigen Anwalt unter Nutzung aller Grauzonen et cetera et cetera erfolgen.. und selbst dann bist Du der Auslegung eines Menschen unterworfen.

Toll, nicht?! ;) Der Rechtsstaat ist ein Konstrukt (im Sinne von: durch verschiedene Betrachtungsweisen konstruiert) und basiert auf der rechtlichen Wahrnehmung verschiedener Menschen (u.A. jener, welche die Gesetzestexte verfasst haben). Selbst ohne "aktive" Korruption resultiert aus dem persönlichen Leben der Entscheidungsfinder eine beeinflusste Urteilsverkündung (und "aktive" Korruption ist zusätzlich ebenfalls nicht ausgeschlossen im Rechtswesen).

Immerhin: Es gibt in vielen Fällen die Möglichkeit einer / mehrerer Revisionen und Dein Glücksspiel, auf einen Richter mit anderer Einschätzung der Situation zu stoßen, kann weitergehen.

Viele Grüße
Wolf
 
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