Überholabstandmessgerät

Auf einfache technische Anfragen per E-Mail habe ich von Dashbike leider nie eine Antwort erhalten und andere Kontaktmöglichkeiten oder überhaupt namentliche Ansprechpartner sucht man auf der Webseite vergebens. Da sich monatelang auf der Webseite oder den Social-Media-Kanälen nichts bezüglich Projektfortschritt getan hat, befürchte ich so langsam, dass das am Ende doch bloß ein Studi-Designprojekt bleibt und kein marktreifes Produkt wird.
Mir würde es schon reichen, wenn die Polizei ein einfach nutzbares Gerät an die Hand bekommt, das dann auch tatsächlich häufig für Abstandsmessungen genutzt wird. Da wäre die rechtliche Handhabe sicher auch einfacher als bei Privatpersonen.
 
Mir würde es schon reichen, wenn die Polizei ein einfach nutzbares Gerät an die Hand bekommt, das dann auch tatsächlich häufig für Abstandsmessungen genutzt wird. Da wäre die rechtliche Handhabe sicher auch einfacher als bei Privatpersonen.
:)Unstrittig: Schön wär's :sneaky: ...
 
wenn die Polizei ein einfach nutzbares Gerät an die Hand bekommt
Was sollen die damit? Hast Du den Eindruck, es gäbe ein Interesse an Strafverfolgung? Wir sind auch bei der Pozilei eine Randgruppe (die anscheinend so nervt wie Mücken).
Das müssen wir schon selbst machen. Und dann wird es noch schwer genug.
OT: Stelllt Euch mal vor, man würde Geschwindigkeitskontrollen (und die Einnahmen) privatisieren. Schon morgen wären die Tarife dreimal so hoch und nirgendwo würde mehr zu schnell gefahren.
Gruß Krischan
 
Mir würde es schon reichen, wenn die Polizei ein einfach nutzbares Gerät an die Hand bekommt, das dann auch tatsächlich häufig für Abstandsmessungen genutzt wird. Da wäre die rechtliche Handhabe sicher auch einfacher als bei Privatpersonen.
Gibt es seit Jahren - dieser Artikel hier ist von 2016: https://web.archive.org/web/2020022...hat-measures-cyclist-passing-distances-gpehki

Und hier kann man das Ding kaufen: http://codaxus.com/c3ft/c3ft-v3/
 
"Du wirst ihn lieben, den Dashlaw Button."
Recht auf Knopfdruck. Interessante Idee. Sehr niederschwellig.

Die Seite sieht nicht danach aus als wären sie schon besonders weit gelangt in der Produktentwicklung. Aber technisch möglich wäre es.
 
Ich finde, bei manchen Wünschen sollte man vorsichtig sein, Sie könnten in Erfüllung gehen, Was meint Ihr wie viele Fußgänger auf Fußwegen und Autofahrer das selbe System gegenüber den jeweils anderen Verkehrsteilnehmern anwenden werden? Wollen wir die allgemeine Überwachung durch Jeden?
 
Nein, das nicht.
Mehrere 100 Tote und die Verhinderung des Radverkehrs aufgrund von "gefühlter Gefahr" ist aber schon recht gewichtig im Vergleich zu "mit dem Rad über den Fußgängerüberweg" (was im übrigen erlaubt ist. Aber das weis ja nicht mal unsere Polizei und will 25€ Knöllchen verteilen dafür)
 
.Die Verhältnisse sind entscheidend. Natürlich sollten Kraftfahrer, die von Radfahrer* und Fußgänger* im Straßenverkehr getötet werden, die Abstände der Täter* kontrollieren, damit (endlich) deren Sterbezahlen sinken.
Guter Hinweis!
 
Alterrrrr: Zitat:"der angeführte Tatbestand Nr. 105113 war in der vorherigen Bußgeldkatalog-Verordnung bereits enthalten. Der Tatbestandstext lautet: „Sie streiften beim Überholen das in gleiche Richtung fah-rende Fahrzeug. Es kam zum Unfall.“ Das hierfür fällige Verwarnungsgeld in Höhe von 35,- € kann unmittelbar an der Unfallstelle mit Bargeld oder später nach Erhalt eines Anhörbogens mit Verwarnungsgeldangebot bezahlt werden."
Zitat aus:
Im hessischen Landtag gab es eine Anfrage zum Thema Seitenabstand.

Keine weiteren Fragen an die sich wohl noch ewig erhaltenden Reste vergangener Nazijustiz:sick: Glückauf, VW, Daimler und Co.
Gruß Krischan
 
Zuletzt bearbeitet:
"Sie fahren mit voller Absicht einen Verkehrsteilnehmer an, in dem Wissen das Sie sich selbst nicht verletzen können dabei, den gerammten Verkehrsteilnehmer aber tödlich. Das macht dann 35€"
Passt sehr gut zu "2Gramm Cannabis, maximal für sie selbst in Einzelfällen gefährlich? Macht dann 800€".
Logik?
 
Bis jetzt hab ich was Überholabstand zu mir angeht im VM gute Erfahrung gemacht. Das war auf dem Sesselrad oft deutlich knapper und da half nur vorzeitiges Geschlenker um breiter zu wirken. Problematisch finde ich eher die scheinbare Knappheit zum Gegenverkehr des Überholenden, was auch Motorrollerfahrer bestätigten.
 
Das ist ein VM-Problem, zuviel Abstand und zuviel Aufmerksamkeit, dafür Gegenverkehr übersehen oder bedrängen.
 
Alterrrrr: Zitat:"der angeführte Tatbestand Nr. 105113 war in der vorherigen Bußgeldkatalog-Verordnung bereits enthalten. Der Tatbestandstext lautet: „Sie streiften beim Überholen das in gleiche Richtung fah-rende Fahrzeug. Es kam zum Unfall.“
Der Fragesteller hat sich auf diesen Tatbestand bezogen, der Minister hat drauf geantwortet, das kann man ihm nicht verübeln. Statt 105113 wäre 105112 "Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern ein" vielleicht passender gewesen. Früher war "ausreichend" ja Auslegungssache, das dürfte ja mit der Neuregelung vorbei sein, oder?

Um aufs Ursprungsthema zurück zu kommen: Ansich überholen die meisten hier schon ganz passabel, sowohl beim Stadtrad als auch beim Liegerad, wobei man aber auch mithilfe des Rückspiegels einiges steuern kann - aber natürlich nicht alles.

Gruß,
Martin
 
Zuletzt bearbeitet:
Bleib bitte beim Thema. Das Strafmaß für geringen Überholabstand ist schon Randbereich.
Die Elektronik scheint ja überschaubar zu sein, es gibt bei Youtube verschiedene Anleitungen. Wie siehts denn mit einem
FAM- Forums-Abstands-Messgerät aus?
Hier ist ja zurzeit Wüste, aber ich hätte da schon Bock drauf!
Ich hätte auch gerne eins der Berliner Geräte bekommen.
Gruß Krischan
 
Früher war "ausreichend" ja Auslegungssache, das dürfte ja mit der Neuregelung vorbei sein, oder?
Laut alter StVO
Beim Überholen darf niemand gefährdet werden.
Auf Radfahrer und Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen.
Diese besondere Rücksicht haben Gerichte seit Jahren mit >1,5m definiert.
Von daher sollte dies für die Polizei und Behörden seit Jahren genauso gelten wie die 1,6 Promille für Radfahrer die nirgendwo in der StVO stehen. Aber die Richter als Maß für absolute Fahruntüchtigkeit definiert. Und welche die Polizei auch überall veröffentlicht.

Auslegungssache wird es trotzdem werden. Weil wenn ein Gericht festlegt daß keine Verurteilung ohne geeichte Messung zulässig ist. Dann ist klar daß die vorgeschlagene Vorgehensweise, (Aussage Polizist und Geschädigter reichen) Strafvereitelung im Amt darstellt. Weil das Polizisten nicht schätzen dürfen ist bekannt.

Bevor man sich aber über die Messung Gedanken macht. Sollte man erstmal den Bußgeldkatalog ändern.
Überholen von Radfahrer ist nämlich bei Unfall und Gefährdung genauso teuer wie ohne.
Und widerspricht damit der gängigen Praxis die eigentlich immer diese 3 Teilung vorsieht.

Und es könnte auch ein Gericht auf die Idee kommen. Daß 1 Monat Fahrverbot für Überholen mit 1m an einer Stelle wo nur 1,2m möglich ist und ein Bußgeld ( 80€ neuer Bußgeldkatalog. 30€ alt) für 0,5m Seitenabstand an einer Stelle wo 3m möglich gewesen wäre. Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht.
 
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