Überholabstandmessgerät

(und die wird dann meist mit "Aber der Herr/die Dame ist doch bisher nicht aufgefallen!" abgeschmettert.
Meist sogar mit "issoch nix passiert". Bei bedrohlichem Umgang mit einer fakultativen Waffe!

Wer -eine Waffe schwingend- und "Platz da, jetzt komm ich" schreiend durch die Fußgängerzone rennt, kann sich ziemlich sicher sein, dass
a) ziemlich viele Leute die Pozilei rufen
b) er 20 min später von einem bewaffneten Spezialkommando überwältigt wird
c) die Waffe an Ort und Stelle eingezogen wird und
d) ihm die notwendige Zuverlässigkeit für eine Waffenbesitzkarte nie wieder in seinem Leben bescheinigt wird.

Wer dauerhupend dicht mit aufheulendem Motor hinter einem Radfahrer herfährt, ihn dann bei voller Beschleunigung mit Briefmarken-Abstand überholt, die Scheibenwischanlage betätigt und dann auch noch nach rechts zieht, kann ziemlich sicher sein, dass nichts von all dem geschieht.

Kann man nicht vergleichen? Doch, natürlich. Und mit einem Abstandsmessgerät plus Fotodokumentation passiert folgendes:
a) die Anzeige wird aufgenommen, die Staatsanwaltschaft ermittelt
b) der Halter gibt im Anhörungsbogen an, nicht gefahren zu sein und sich nicht zu erinnern, wer am Steuer gesessen hat
c) die Ermittlungen werden nach 3 Monaten eingestellt, da der Fahrer nicht ermittelt werden kann
d) es gibt keine Fahrtenbuchauflage für den Halter

Gruß
Christoph
 
Und mit einem Abstandsmessgerät plus Fotodokumentation passiert folgendes:
a) die Anzeige wird aufgenommen, die Staatsanwaltschaft ermittelt
b) der Halter gibt im Anhörungsbogen an, nicht gefahren zu sein und sich nicht zu erinnern, wer am Steuer gesessen hat
c) die Ermittlungen werden nach 3 Monaten eingestellt, da der Fahrer nicht ermittelt werden kann
d) es gibt keine Fahrtenbuchauflage für den Halter
Konstruiert oder passiert? Wenn passiert: Einmal oder mehrfach? Wenn mehrfach: wie oft? Also Regelfall oder eimaliges Auftreten oder gar Ausnahme? Geographisch verteilt oder nur an einem Ort/einer zuständigen Verwaltung? Weil: So wie beschrieben ist das eine populistische Wutrede, nichts weiter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Konstruiert oder passiert? Wenn passiert: Einmal oder mehrfach? Wenn mehrfach: wie oft? Also Regelfall oder eimaliges Auftreten oder gar Ausnahme? Geographisch verteilt oder nur an einem Ort/einer zuständigen Verwaltung? Weil: So wie beschrieben ist das eine populistische Wutrede, nichts weiter.
gibts in D gar keine "Lenkererhebung" ?

bei uns in Ö gibts das.
wenn der Lenker "unbekannt" bleiben möchte, zahlt der Halter.
 
gibts in D gar keine "Lenkererhebung" ?

bei uns in Ö gibts das.
wenn der Lenker "unbekannt" bleiben möchte, zahlt der Halter.
Kommt auf den Verstoss an. Bei Parkverstössen gilt Halterhaftung, bei fast allen anderen nicht. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden kann jedoch die Auflage eines Fahrtenbuchs für das KFZ erfolgen, um das Problem für die Zukunft auszuschliessen.
 
Tja, in Deutschland gibt es die zwei geflügelten Worte: "felix Austria" und "von der Schweiz lernen heißt Siegen lernen"
 
Tja, in Deutschland gibt es die zwei geflügelten Worte: "felix Austria" und "von der Schweiz lernen heißt Siegen lernen"
Das erste kommt glaub ich von den Österreichern selbst (ist also sozusagen Marketing) und das zweite hab ich noch nie gehört. Insofern würde ich Dir widersprechen. ;) Mich würde immer noch interessieren ob deine Geschichte oben erfunden/konstruiert ist oder (Dir) tatsächlich passiert und wenn ja wie oft.
 
Kann man nicht vergleichen? Doch, natürlich. Und mit einem Abstandsmessgerät plus Fotodokumentation passiert folgendes:
a) die Anzeige wird aufgenommen, die Staatsanwaltschaft ermittelt
b) der Halter gibt im Anhörungsbogen an, nicht gefahren zu sein und sich nicht zu erinnern, wer am Steuer gesessen hat
c) die Ermittlungen werden nach 3 Monaten eingestellt, da der Fahrer nicht ermittelt werden kann
d) es gibt keine Fahrtenbuchauflage für den Halter
Im schlechtesten Falle dann noch
e) der Anzeigeersteller kriegt eine Anzeige wegen irgendwelcher angeblicher Datenschutzvergehen oder anderem Kram verpaßt, weil er die Aufnahmen zur Beweissicherung gemacht hat und zahlt eine Strafe.
 
So wie beschrieben ist das eine populistische Wutrede, nichts weiter.
So wie beschrieben wird das öfter inkl. Beleg per Schreiben der Staatsanwaltschaften berichtet; und das passiert auch dann, wenn der Fahrer ermittelt wurde. Häufigst gelesen Begründung: fehlendes öffentliches Interesse.
Nein, ich suche Dir die Quellen nicht raus.
 
So wie beschrieben wird das öfter inkl. Beleg per Schreiben der Staatsanwaltschaften berichtet; und das passiert auch dann, wenn der Fahrer ermittelt wurde. Häufigst gelesen Begründung: fehlendes öffentliches Interesse.
Nein, ich suche Dir die Quellen nicht raus.
Ok, dann ist das wohl nichts als Hörensagen und Gerüchte, nicht zitierfähig. Und zudem verfälscht vom stille Post Effekt. Schade. Ich bezweifle weniger, dass es das grundsätzlich gibt als das von @Christoph S beschriebene als standardisiert behauptete Vorgehen:
Und mit einem Abstandsmessgerät plus Fotodokumentation passiert folgendes:
Als ob das immer so passierte, nie was anderes und dieses Vorgehen quasi im behördlichen Vorschriftenkatalog so beschrieben wäre. Mit Rumbehaupten und Pauschalisierung kommt man keinen Meter weiter und der Weg zu Gerüchten und Erfindung ist dann kurz. Schon sind wir bei alternativen Fakten, Polarisierung und einem verhärteten Konflikt. Nicht hilfreich. Und da @Christoph S auch auf zweimalige Nachfrage keine Detaillierung lieferte und mich stattdessen als Strohpuppenbauer beleidigte hat er das wohl nicht selbst erlebt und das angeblich standardtisierte Behördenvorgehen offenbar von a-z erfunden. Nicht hilfreich.

In UK ist das anders. Die gehen aber ja auch sonst anders mit dem Thema Kameraüberwachung um. Da gibt es z.B. seit einigen Jahren von der Polizei betriebene Portale, auf die Radler Videos hochladen können, auf die dann die Polizei reagiert. Je nach Gegend offenbar ausgesprochen unterschiedlich.
Z.B,:
Between December 2019 and January 2021, Operation Snap in Wales saw the police take action against poor driving in 58 per cent of cases where footage was submitted. Northumbria Police says 77 per cent of submissions resulted in action being taken against drivers.
Gibt aber auch analog zu hier ausgesprochen heftige Reaktionen, wenn die Polizei Aktionen zu Überholabständen macht:
Bei dem Thema ist allerdings Cycling.uk, das dortige Pendant zum ADFC, deutlich aktiver - die haben sogar per Kickstarter Geld eingesammelt für Hardware um Sensibilisierungskaktionen der Polizei zu unterstützen: https://www.kickstarter.com/projects/cyclinguk/toocloseforcomfort-the-close-pass-cycle-mat
 
Wäre auch Zeitverschwendung. Es geht @smallwheels augenscheinlich nicht um die Sache.
Ist das so? Dir geht es scheinbar hauptsächlich um Pöbeleien und persönliche Angriffe. Es geht mir nicht "und die Sache" um den Preis die Wahrheit zu verdrehen und Dinge zu erfinden, die der eigenen Ideologie dienen und das eigenen Weltbild bestätigen. Ich bin an Fakten interessiert. Scheint bei Dir offenbar anders zu sein.
 
Im schlechtesten Falle dann noch
e) der Anzeigeersteller kriegt eine Anzeige wegen irgendwelcher angeblicher Datenschutzvergehen oder anderem Kram verpaßt, weil er die Aufnahmen zur Beweissicherung gemacht hat und zahlt eine Strafe.
Stimmt so wie geschrieben nicht. Wenn der Anzeigeersteller aus den von Dir genannten Gründen eine Strafe kassiert dann eben gerade nicht, weil er die Aufnahmen zur Beweissicherung gemacht hat sondern weil er anlasslos dauerhaft Aufnahmen gemacht hat. Siehe Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs von 2018. Eine in meinen Augen brauchbare Zusammenfassung der Lage: https://www.finanztip.de/dashcam-urteil/

Interessant ist, dass die Rechtssprechung gegen Dashcams offenbar dem Willen der Bevölkerung widerspricht:
In Deutschland sind erst wenige Autofahrer mit den kleinen Kameras an Windschutzscheibe oder Armaturenbrett unterwegs. Doch Dashcams werden auch hierzulande immer beliebter: Einer Umfrage des IT-Branchenverbands Bitkom zufolge nutzen diese derzeit acht Prozent von 1000 befragten Autofahrern. Weitere 13 Prozent wollen das in Zukunft auf jeden Fall tun, 25 Prozent können es sich vorstellen. Für ein hilfreiches Beweismittel halten sie fast drei Viertel der Befragten.
aus 2018 von hier: https://www.tagesschau.de/inland/dashcam-urteil-101.html

Grundsätzlich sind die Spielregeln bei Dashcmnutzung am Fahrrad nicht anders als beim Auto - auch schon früher gab es Urteile, z.B. hier eines von 2012 mit einem Radfahrer:

Amtsgericht München (6. Juni 2013)​

Der Fall: Ein Fahrradfahrer stürzte, weil ein Autofahrer ihn ausgebremst hätte. Der Radfahrer zeichnete die Situation mit einer Dashcam an, da er der Meinung war, dass der Autofahrer ihn absichtlich ausgebremst hätte.

Das Urteil: Die Dashcam-Aufnahmen sind zulässig. Der Fahrradfahrer klagte zudem auf Schmerzensgeld. Die Klage wurde jedoch zurückgewiesen.

Die Begründung: Das Amtsgericht (AG) München begründete, dass es bei diesen Aufnahmen auf die „Interessen beider Parteien [ankäme], die gegeneinander abzuwägen sind“ (Quelle: AG München, Urteil vom 6. Juni 2013, 343 C 4445/13). Das Material der Dashcam als Beweismittel zu nutzen, ist hier zulässig, da der Radler keinen bestimmten Zweck mit den Aufnahmen bezweckte, zu der Zeit, als das Video aufzeichnete.

Die Unfallsituation passierte zufällig. Die vorbeigehenden Personen „geraten rein zufällig ins Bild, so, wie es auch ist, wenn man Urlaubsfotos schießt oder Urlaubsfilme macht und dabei auch Personen mit abgebildet werden, mit denen man nichts zu tun hat“ (Quelle: AG München, Urteil vom 6. Juni 2013, 343 C 4445/13).

Ein Verstoß gegen die Grundrechte einer Person liegt nur dann vor, so das AG München, wenn die Aufnahmen hinterher veröffentlicht werden. Dieser Fall lag hier nicht vor. Zudem sind Beweismittel gestattet. Das Gericht betont, dass es auch als „unproblematisch“ gehalten wird, wenn ein Unfallbeteiligter nach dem Unfall Fotos von den Fahrzeugen oder den Bremsspuren macht.

Das Urteil für den Dashcam-Besitzer endete negativ, da sich bei der Sichtung des Videos, das er selbst anfertigte, herausstellte, dass er den Unfall überwiegend selbst verschuldete.
Das halte ich für eine sinnvolle Urteilsbegründung. Daneben werden dort noch zwei Urteile aus 2014 und 2015 zitiert - eines pro und eines contra Dashcamnutzung.

Der ADAC wiederum sagt was zu Bußgeldern bei Dashcamnutzung:

Das sagt der Bundesgerichtshof zu Dashcams​

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15. Mai 2018 (Az.VI ZR 233/17), dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein kann. Die Videoaufzeichnung ist trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar. Hinsichtlich der Frage der Verwertbarkeit muss im Einzelfall jedoch eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden. Im Entscheidungsfall überwogen die Interessen des Klägers an der Verwertung der Aufzeichnung.

Begründet wurde die Verwertbarkeit unter anderem damit, dass sich der Beklagte durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer aussetzt. Im Übrigen ist nach Auffassung des Gerichts auch die häufig auftretende Beweisnot aufgrund der Schnelligkeit des Straßenverkehrs zu berücksichtigen.

Auch der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht anderer führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, so das Gericht. Denn dieses werde durch datenschutzrechtliche Bestimmungen geschützt, die selbst kein Beweisverwertungsverbot enthalten oder bezwecken.

Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass eine permanente, anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich sei und daher gegen den Datenschutz verstoße.

ADAC Juristen begrüßen BGH-Entscheidung​

Die Entscheidung deckt sich mit der Forderung des ADAC, dass zumindest kurze, anlassbezogene Aufnahmen von Unfällen im Straßenverkehr zur Klärung der Schuldfrage bei Gerichtsverfahren verwertbar sein sollen. Das Aufklärungsinteresse an der hierfür gespeicherten kurzen Filmsequenz sollte dabei stärker wiegen als der Datenschutz Dritter. Der Datenschutz überwiegt nach Ansicht der ADAC Juristen jedoch, wenn es nur darum geht, wahllos Beweismittel zu sammeln, um als Hilfssheriff die Verkehrsverstöße anderer anzuzeigen. Derartige Aufnahmen sollten daher verboten bleiben.

Dashcams: Hier drohen Bußgelder​

Im Falle einer unzulässigen Verwendung von Dashcams können die Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder verhängen. Das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht hat angekündigt, dass es in Zukunft bei Kenntnis der Weitergabe der mit einer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder Internet prüfen werde, ob im konkreten Fall der Erlass eines Bußgeldbescheides angezeigt ist.

Der Bußgeldrahmen für derartige Verstöße beläuft sich auf bis zu 20 Millionen Euro oder bei einem Unternehmen auf bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. So drastische Fälle sind bislang allerdings nicht bekannt: In Hessen wurden Bußgelder im unteren Rahmen verhängt.
Insgesamt finde ich das unbefriedigend und nicht stringent von der Logik her. Da kommt mir das Münchner Urteil von 2012 sinnvoller vor.

Im Ausland sieht es übrigens höchst unterschiedlich aus:
Auch im europäischen Ausland fehlen in den meisten Ländern bislang konkrete gesetzliche Regelungen zur Verwendung von Dashcams.

  • Unproblematisch sind Dashcams in folgenden Ländern: Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Finnland, Frankreich (soll die Aufnahme als Beweismittel verwendet werden, sind andere Unfallbeteiligte unmittelbar nach dem Unfall über die Aufnahmen zu informieren), Großbritannien, Italien, Malta, Niederlande, Norwegen (lediglich für den privaten Gebrauch, Fahrer darf hiervon nicht abgelenkt sein), Polen, Schweden (die Kamera muss leicht entfernbar sein, und die Aufnahmen müssen regelmäßig überschrieben werden), Serbien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn (Kamera sollte nur eine geringe Auflösung aufweisen, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein) .
  • Nicht verwenden sollte man Dashcams in Belgien, Luxemburg, Portugal und der Schweiz.
  • Nur mit Genehmigung sollte man sie in Österreich nutzen.
Da sich die Diskussion in vielen Ländern noch im Anfangsstadium befindet, sind kurzfristige Änderungen der Rechtslage in den einzelnen Ländern möglich.

Quelle: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/
 
So wie beschrieben wird das öfter inkl. Beleg per Schreiben der Staatsanwaltschaften berichtet; und das passiert auch dann, wenn der Fahrer ermittelt wurde. Häufigst gelesen Begründung: fehlendes öffentliches Interesse.
Nein, ich suche Dir die Quellen nicht raus.

Eine Quelle: Autofahrerin nach Angriff auf Polizistin verurteilt
[...] hatte die Staatsanwaltschaft doch erst befunden, „dass ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht besteht“. So steht es in dem Brief, den die Polizeikommissarin Nadine Hartung im Oktober 2017 erhalten hatte. Elf Monate zuvor war Hartung auf dem Weg zur Arbeit auf der Blankenburger Chaussee in Karow von einer Autofahrerin angebrüllt und geschnitten worden, weil sie auf der Fahrbahn radelte und nicht auf dem – nicht benutzungspflichtigen – Radweg. [...] übernahm die Anklagebehörde kurzerhand die Version der sich unschuldig gebenden Autofahrerin – und blieb bei der Einstellung. Neu aufgenommen wurde das Verfahren erst, nachdem der Tagesspiegel im Februar den Fall publik gemacht und Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) die Akten angefordert hatte. [...]
 
@Corvi Den Fall kenne ich, der hat hier in Berlin nicht um sonst einige Prominenz. Hat aber exakt gar nichts mit dem von @Christoph S und beschriebenen und @bike_slow betätigtem Vorgehen zu tun:
Und mit einem Abstandsmessgerät plus Fotodokumentation passiert folgendes:
a) die Anzeige wird aufgenommen, die Staatsanwaltschaft ermittelt
b) der Halter gibt im Anhörungsbogen an, nicht gefahren zu sein und sich nicht zu erinnern, wer am Steuer gesessen hat
c) die Ermittlungen werden nach 3 Monaten eingestellt, da der Fahrer nicht ermittelt werden kann
d) es gibt keine Fahrtenbuchauflage für den Halter
Im von Dir ausgwählten Fall war weder ein Abstandsmessgerät noch eine Fotodokumentation im Spiel, die Fahrerin war von Anfang an klar etc. etc. - und am Ende wurde sie verurteilt (allerdings erst nachdem der Berliner Justitzsenator der Staatsanwaltschaft Beine gemacht hatte). Sprich: eine komplett anderere Situation, die mit dem von @Christoph S behaupteten exakt nichts gemein hat.

So wie beschrieben wird das öfter inkl. Beleg per Schreiben der Staatsanwaltschaften berichtet; und das passiert auch dann, wenn der Fahrer ermittelt wurde. Häufigst gelesen Begründung: fehlendes öffentliches Interesse.
Nein, ich suche Dir die Quellen nicht raus.
 
Naja, was sind schon anlaßlose Aufnahmen und was sind schon Aufnahmen zur Beweissicherung? Wenn es einen Unfall gab, ist die Sache ja relativ klar, aber bei einem Überholvorgang mit zu geringem Abstand, der oft mit "ist doch nichts passiert!" abgetan wird? Hat man dann fälschlicherweise geglaubt, daß da Justiziables geschieht und daher die Aufnahme zur Beweissicherung angefertigt? Wenn das so ist, kann ich die Kamera wirklich dauerhaft mitlaufen lassen, da man im Straßenverkehr meiner Erfahrung nach ständig problematisch überholt wird. Kurzum: Das ist alles ein wenig schwierig und führt meines Erachtens nach zu nichts Gutem.
 
Naja, was sind schon anlaßlose Aufnahmen und was sind schon Aufnahmen zur Beweissicherung?
Wenn Du auf Basis der zitierten und verlinkten Artikel den Unterschied nicht erkennen kannst solltest Du Dir definitiv keine Kamera ans Rad basteln...

Ist aber eigentlich hier eh nicht wirklich on topic - der Thread geht ja eigentlich um Überholabstandsmessgeräte und nicht um Dashcams und deren juristische Tücken.
 
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