Tübingen will S-Pedelecs auf Fahrradwegen freigeben

Afaik nich, da nur auf 50er Straßen Vorrang angeordnet werden darf. Bei dreißigern wird sich mit dem Zeichen für Vorrang an nur einer Kreuzung beholfen, darf aber nur 3xnacheinander stehen... Wir ham das Thema hier in Bezug auf Fahrradstraßen.
Überträgt da jemand die Vorgaben für Tempo-30-Zonen auf Straßen mit expliziter oder impliziter 30-km/h-Streckenbegrenzung?
 
Stimmt, habs gerade nochmal nachgelesen (StVO 45). Bei uns gings tatsächlich um eine T30-Zone. Danke für den Hinweis!

Damit müsste die ja an der Vorrangstr. aufgehoben werden, damit dort 30 (Zeichen 274) und Zeichen 306 (Vorrang) angeordnet werden kann...
 
Wind sitzend auf >40 km/h angezogen hat
Den Fahrer wuerde ich gerne mal kennenlernen. Wer mich kennt weiss das ich einigermassen Treten kann, aber gegen den Wind sind meist nicht mehr wie 36-37 drin. Ueber 40 eigentlich nur bei Windstille oder Rueckenwind. Das Ganze auch noch als 45iger zu bezeichnen finde ich einfach nur frech. Ich biete meisten den Rennradlern guten Windschatten, daran sieht man das man auch mit dem normalen Up da mitfahren kann. Halt nur nicht mit den Arbeitsklamotten in den Seitentaschen. Ich habe und werde weiterhin RAdwege benutzen, und ich hatte damit auf ueber 10 Tkm nie Probleme. Auch nicht wenn ich das VM benutze und einen S-Pedelec Fahrer treffe. Auch @wormwood hab ich mit dem Lastenrad schon getroffen, auch hier sah ich keine Probleme, wir waren sogar in der Raddemo zur IAA unterwegs. Auch da stoerte das S-Pedelec nicht.
 
Wo steht das mit dem [...] maximal drei mal wiederholen?
Ich bitte um eine Quellenangabe.

Gruß vom spargelix

In der VwV-StVO:
Zu § 42 Richtzeichen
Zu Zeichen 301 Vorfahrt
I. Das Zeichen steht unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung.
II. An jeder Kreuzung und Einmündung, vor der das Zeichen steht, muß auf der anderen Straße das Zeichen 205 oder das Zeichen 206 angebracht werden.
III. Das Zusatzzeichen für die abknickende Vorfahrt (hinter Zeichen 306) darf nicht zusammen mit dem Zeichen 301 angeordnet werden.
IV. Das Zeichen ist für Ortsdurchfahrten und Hauptverkehrsstraßen nicht anzuordnen. Dort ist das Zeichen 306 zu verwenden. Im Übrigen ist innerhalb geschlossener Ortschaften das Zeichen 301 nicht häufiger als an drei hintereinander liegenden Kreuzungen oder Einmündungen zu verwenden. Sonst ist das Zeichen 306 zu verwenden. Eine Abweichung von dem Regelfall ist nur angezeigt, wenn die Bedürfnisse des Buslinienverkehrs in Tempo-30-Zonen dies zwingend erfordern.
... also völlig unabhängig vom Tempo und die Art seiner Limitierung ...
 
Den Fahrer wuerde ich gerne mal kennenlernen.
Vielleicht nächstes Jahr im Sommer, wenn er da wieder an der gleichen Stelle unterwegs ist... Ich meinte nicht Gegenwind, sondern nur Fahrtwind (also Windstille).
40-42 km/h auf der Tachonanzeige der Cheetah haben jedenfalls nicht gereicht, um dauerhaft dranzubleiben. Wenn wir nicht ständig hätten bremsen und beschleunigen müssen, wäre ich über längere Strecken mitgekommen, aber so kostete das Beschleunigen oberhalb von 30 km/h einfach zu viel Körner.

Damit müsste die ja an der Vorrangstr. aufgehoben werden, damit dort 30 (Zeichen 274) und Zeichen 306 (Vorrang) angeordnet werden kann...
Genau. So herum, also dass eine T30-Zone entlang einer neu zu schaffenden Vorfahrtsstraße "aufgeschnitten" wurde, kenne ich in München auch kein Beispiel. Hauptstraßen mit T30-Zonen links und rechts, die im Zuge der Temporeduktion nicht in die Zonen integriert, sondern per Streckenverbot auf 30 km/h begrenzt wurden, gibt es aber ein paar.
 
Ich könnte mir eine Erlaubnis von 45 km/h auf besonders geeigneten (Schnell-) Radwegen (Breite, Wegeführung etc.) vorstellen,
welche besonders gekennzeichnet werden
Genau, das ist für alle gut die sich mit gerne mit leichten 2- oder 3 Human- oder Humanhybrid-Rädern schneller als 15 km/h (aber natürlich < 45 km/h) fortbewegen.
Auf mit Vz 237 beschilderten Wegen (Radschnellwege sollen ja vom Fußverkehr getrennt sein) gilt eh kein Tempolimit, da darf ein VM ohne Motor also auch mit 80 langbrettern, passende Muskelpakete und cw-Werte vorausgesetzt ...
Dazu bräuchte man aber eine Änderung der StVO, denn derzeit steht beim Vz 237 "Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt [das wäre dann auch ein S-Pedelec], muss diese auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und der andere Fahrzeugverkehr muss erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen."

UND
eine allgemeine Erlaubnis von S-Pedelecs auf allen Radwegen mit einer max. Geschwindigkeit von 25 km/h.
So wäre auch meine Idee ...
Meistens sind's ja welche mit Vz 240 und da gilt "Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr [also auch Radfahrer ohne S] die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen."
[DOUBLEPOST=1573303532][/DOUBLEPOST]
Seit 1.1.2019 ist es doch möglich "Mofas frei" an Radwegen anzubringen.
Fallen S-Pedelecs nicht darunter?
?
Mofas waren außerorts auf Radwegen schon immer zulässig, innerorts nur mit Zusatzzeichen, aber die Regel ist deutlich älter als 2019.
Neuere S-Pedelecs sind, ähm, Klein- oder Leichtkrafträder, keine Mofas.
Bei älteren S-Pedelecs gibt es wohl welche, die noch eine Leichtmofa-Zulassung haben, die dürften nach obigen Regeln ...

Wenn Du das Zusatzzeichen "E-Bikes" meinen solltest, dass aber glaub auch schon etwas älter als 2019 ist:
§ 39 "Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h selbsttätig abschaltet – E-Bikes –"
Das sind für mich weder Pedelecs, noch S-Pedelecs, sondern eigentlich nur E-Mofas.
Warum man dieses braucht, ist eins der größten Rätsel, die die Praktikanten des Verkehrsmysteriums die letzten Jahre in die StVO schruben ... :whistle:
[DOUBLEPOST=1573304093][/DOUBLEPOST]PS:
eine allgemeine Erlaubnis von S-Pedelecs auf allen Radwegen mit einer max. Geschwindigkeit von 25 km/h.
Gleiches könnte man sich auch für Feld- und Waldwege überlegen, auf denen S-Pedelecs ja derzeit genauso wie auf eigenständigen (Geh- und) Radwegen verboten sind, wodurch auch so manche Abk. ausgeschlossen ist ...
 
Finde den Vorschlag nicht nur zweischneidig sondern mindestens dreischneidig:
- Es gibt S-Pedelcer die wie Sau fahren, Gefahr wird potenziert durch die hohe Geschwindigkeit, die müssen nicht noch auf Radwege dürfen.
- Wenn diese Regelung dazu führte das es Radwege gäbe wo man sicherer fahren kann weil sie 45km/h-geeignet sind würde das allen Radlern was bringen
- Das es sich jedoch um eine Politikeraussage handelt, gehe ich davon aus, dass es keine baulichen Änderungen geben wird und das es nur um Publicity geht

Wenn Politiker für wenig Aufwand was erreichen wollen sind m.E. folgende Optionen gut:
- 100km/h Motorräder (125er) frei für Autoführerscheinbesitzer. Damit könnte man mit weniger Platz- und Spritverbrauch über Land pendeln (Ja ein Scheuervorschlag, fand ich trotzdem gut)
- Roller/S-Pedelces erst bei 60km/h begrenzen für sinnvolles innerorts fahren (oder meinetwegen überall innertorts 30km/h wobei ich das zu langsam fände)
 
Geht noch einfacher:
Innerorts 25 Regelgeschwindigkeit, bei einzelnen Hauptverkehrsstraßen 40 Höchstgeschwindigkeit. In seltenen Fällen (Bundesstraßen/Autobahnen) auch mal 60. Damit wären die ganzen 45er wieder im Spiel und könnten problemlos auf der Straße fahren, macht aktuell ja keinen Spaß. Auf den ganzen Nebenrouten wäre die Geschwindigkeit an den Radverkehr/Pedelecs angepasst und Unfallrisiken deutlich reduziert.

Oder alternativ: Eine Reform der Höchstgeschwindigkeitskontrolle, die keinerlei Spielräume mehr zulässt (dh, wer real über 30/50 fährt, fliegt). Dann wären 50 de facto 45, 30 25 usw. Hätte einen ähnlichen Effekt.
 
Hallo,

da kann der Bürgermeister mit der Bezirksregierung auskaspern, was er will: Wenn nur ein Radfahrer dagegen klagt, gehen die Schilder ins Recycling oder als Souvenir in die Kellerbar.

Gruß, Klaus
 
In der Politik werden zum einen gerne Testballons losgelassen und zum anderen Bürger auf Entscheidungen, die man treffen möchte, vorbereitet. Bzw. ist es gerne eine Mischung aus beidem. Und Fahrräder sollen nun mal von der Fahrbahn, egal ob sie schnell oder langsam sind.
 
Es gibt S-Pedelcer die wie Sau fahren, Gefahr wird potenziert durch die hohe Geschwindigkeit, die müssen nicht noch auf Radwege dürfen.

Es gibt auch Rennradfahrer die wie Sau fahren, und auch Liegerad- und Velomobilfahrer, aber vorallem Autofahrer, zumindest ist bei denen das Gefährdungspotential am höchsten.
Wir können doch hier nicht über grundsätzliche Regelungen schreiben, unter der Prämisse das sich sowieso keiner dran hält.
Und das nur weil irgendwer einen kennt, der einen kennt der mal einen S-Pedelecfahrer gesehen hat, der wie Sau fährt.

Die derzeit meisten S-Pedelecfahrer sind Familienväter mittleren Alters, da gehe ich erstmal nicht davon aus, dass da viele dabei sind, die "wie Sau" fahren.
Die Schweiz zeigt doch mit einem recht hohen S-Pedelecanteil, dass eine Fahrradweglösung für S-Pedelecs sehr wohl möglich ist.

Eine Reform der Höchstgeschwindigkeitskontrolle, die keinerlei Spielräume mehr zulässt (dh, wer real über 30/50 fährt, fliegt). Dann wären 50 de facto 45, 30 25 usw.

Das würde ich sehr begrüßen !

Und Fahrräder sollen nun mal von der Fahrbahn, egal ob sie schnell oder langsam sind.

So wie ich die bisherige Berichterstattung verstanden habe geht es darum überregionale, gut ausgebaute (Schnell-) Radwege für eine S-Pedelec Nutzung freizugeben,
dann aber auch mit 45 km/h.

Der Hintergrund ist wohl der, dass nur sehr wenige Pendler (mit längerer, überregionaler Anfahrt) auf das Rad umsteigen, wenn sie auf Landstraßen (Tempo 70/100)
mit dem S-Pedelec auf die Straße müssen, was für mich absolut nachvollziehbar ist.

Klar man könnte jetzt jede Landstraße auf 40 km/h begrenzen, nur damit dort auch Fahrräder fahren können, dann hätte man aber Bürgerkrieg in Deutschland.
Selbst unter eingefleischten Radfahrern würde dieser Vorschlag wohl am wenigsten Zustimmung finden.

Und ja, darum sollten Fahrräder (dazu zähle ich auch S-Pedelecs) zumindest die Wahl haben an einer 70/100 km/h Straße auch den Radweg benutzen zu dürfen.

Und weiter wäre es dann sehr sinnvoll diese S-Pedelecs auch in der Stadt auf Radwegen weiter fahren zu lassen, hier dann halt mit max 25 km/h, wie Pedelecs.
2 verschiedene Geschwindigkeiten auf Radwegen, das sollte man als Führerscheininhaber schon noch hinbekommen.

Es geht doch mitlerweile schon soweit, dass im Pedelecforum sich Leute Pedelecs kaufen und tunen, da sie mit einem S-Pedelec nicht auf dem Radweg fahren dürfen.
Das ist natürlich absurd, ein Pedelec wird durch das Tunen zu einem illegalen (unversicherten) Fahrzeug und darf selbstverständlich auch keinen Radweg benutzen.

Das ist fast so als würde man eine harmlosere Droge wie Cannabis verbieten, aber dann eine Hardcore Droge wie Schnaps erlauben. :whistle:
 
- Es gibt S-Pedelcer die wie Sau fahren, Gefahr wird potenziert durch die hohe Geschwindigkeit, die müssen nicht noch auf Radwege dürfen.
Die fahrenden Sauen interessieren sich auch grad dafür, dass es heute verboten ist ...:whistle:
Das ist so, als wenn man Radfahren in Fuzos nicht freigeben will, weil da jetzt schon motorlose Radlerdurchradeln wie Sau ...
Raus hat man bei Verboten nur die, die nicht wie Sau fahren ...
 
Mofas waren außerorts auf Radwegen schon immer zulässig, innerorts nur mit Zusatzzeichen, aber die Regel ist deutlich älter als 2019.
Neuere S-Pedelecs sind, ähm, Klein- oder Leichtkrafträder, keine Mofas.
Bei älteren S-Pedelecs gibt es wohl welche, die noch eine Leichtmofa-Zulassung haben, die dürften nach obigen Regeln ...

Richtig, die letzte Reform der Straßenverkehrsordnung war dahingehend eine Katastrophe.

Es gibt noch ältere S-Pedelecs (wie meines :whistle:) die dürfen ganz legal außerorts auf Radwegen und innerorts auf Radwegen mit dem Zusatzzeichen "Mofas frei" fahren.
Das wäre eigentlich die Boris Palmer Lösung gewesen, man hätte einfach das Schild "Mofas frei" in "S-Pedelecs frei" (mit Tempo < 25 km/h) tauschen müssen,
oder halt S-Pedelecs zu Mofas machen sollen.

Das neue "Ebike-Schild" versteht kein Mensch, da es diese Fahrzeuge (elektrische Mofas < 25 km/h) so gut wie gar nicht gibt.
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Bin ich auch, wie Sau-fahren klappt noch. Mit Auto, Pedelec, Vm oder Rennrad.

Q.E.D. mit allen Fahrzeugen fährst du wie Sau, nur nicht mit dem S-Pedelec ! :)
 
So wie ich die bisherige Berichterstattung verstanden habe geht es darum überregionale, gut ausgebaute (Schnell-) Radwege für eine S-Pedelec Nutzung freizugeben, dann aber auch mit 45 km/h.

Nein, dass wäre außerhalb der Zuständigkeit eines Kleinstadtbürgermeisters. Es geht wohl eher um innerörtliche Umgehungs- oder Ringstraßen und zwei parallele Tunnel, von denen der eine die Fahrbahnen, der andere Rad- und Fußwege enthält.

Da haben die Kinder ihren Spaß und man muss nicht mit ihnen an der Achterbahn anstehen.

Das neue "Ebike-Schild" versteht kein Mensch

Das ist jetzt aber kein Alleinstellungsmerkmal unter den Verkehrsschildern. ;)
 
Auf Landstraßen kann man sicherlich über andere Lösungen nachdenken, vor allem, wenn die Radwege was taugen. Die sind da meist ja eher recht leer und können Belebung gebrauchen. Ohne mich hier festzulegen. Innerorts hingegen sind 50 km/h zu schnell. Das kann runter. Und das brint mehr, als die Geschwindigkeit auf oftmals überfüllten Radwegen zu erhöhen.

Gerichtlich wurde die Geschwindigkeit auf Radwegen im Bereich von 20 km/h eingeschränkt. Jetzt mal bitte nachdenken: was sollen Fahrzeuge dort, die angeschafft wurden, um eher auch mal 40 zu fahren? Ich behaupte, die sollen da nicht hin. Sondern deren Fahrer eher Autos kaufen.
 
gibt es überhaupt auf Deutschen Straßen? Auf der SPEZI 2019 hatte ich eine Unterhaltung mit einem Mitarbeiter von KTM?? Der sagte mir:"S-Pedelec spielen für uns überhaupt keine Rolle."

Geschätzt ca. 20.000-30.000 in Deutschland

(Verkaufszahlen ca. 5.000-6.000 pro Jahr bei im Schnitt 5 Jahren Nutzung?)

Wieviele davon mit Kennzeichen unterwegs sind kann ich auch nur schätzen, vielleicht 50%?

Die Anzahl "getunter Pedelec", also unversicherter Kleinkraft- bzw. Motorräder wird in Deutschland auf ca. 300.000-600.000 geschätzt. Das Drama daran ist, dass sehr viele Leute im Fachhandel dahingehend beraten werden, dass man mit dem s-Pedelec ja nicht auf Radwege dürfe. Also wird lieber das Pedelec gekauft, aber die 25km/h sind dann doch nicht schnell genug, also wird manipuliert.

So wird aus der Ordnungswidrigkeit ein versichertes Kfz (s-Pedelec) auf dem Radweg zu nutzen dann dank kompetenter Beratung eine Straftat durch das Führen eines nicht versicherten Kfz und im Falle eines Unfalls gibt es nicht mal Versicherungsschutz. Ein wahrer Schildbürgerstreich, 100.000-fach praktiziert.

Praktisch ist es wohl so, dass weder getunte Pedelec noch s-Pedelec sonderlich häufig Grund von Personenschaden oder anderen schweren Unfällen sein können. Bei s-Pedelec ergibt sich die geringe Schadenshäufigkeit an den lächerlich geringen Jahresbeiträgen der Versicherung (nur ein einziger schwerer Personenschaden pro Jahr würde wohl alle s-Pedelec Versicherungsbeiträge eines Jahres bei einer durchschnittlichen Versicherung auffressen) und bei den getunten ist es scheinbar auch nicht anders, denn ansonsten wäre das schon längst Thema in Medien und Politik.

Wir führen hier also eher eine Scheindiskussion. Übles Verhalten im Verkehr wurde schon bei allen Verkehrsteilnehmern beobachtet, egal mit was sie unterwegs sind. Typischerweise diszipliniert ein Kennzeichen hinten dran aber. Ich begehe mit meinen s-Pedelec z.B. keine Rotlichtverstöße, mit den Fahrrädern bisweilen schon.

MfG
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... Man kann mit S-Pedelecs offensichtlich fahrradkompatibel fahren..., zwischen anderen Radfahrern war der defensiver unterwegs als mancher Rennradfahrer...

Das halte ich sogar für den Normalfall. Ich bremse mit dem s-Pedelec häufiger mal ab, das ist ja nicht weiter tragisch, der Motor hilft mir ja kräftig beim erneuten Beschleunigen. Außerdem hat man ein Kennzeichen hinten dran. Einfach mal selber ausprobieren, damit fahren die meisten automatisch defensiver, denn plötzlich ist man nicht mehr anonym.
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Das neue "Ebike-Schild" versteht kein Mensch, da es diese Fahrzeuge (elektrische Mofas < 25 km/h) so gut wie gar nicht gibt.

Eine 25km/h Begrenzung für s-Pedelec auf Radwegen ist Unsinn, warum sollte man sowas machen? Gerade auf den Radstreifen neben der Fahrbahn, also da wo wirklich NIEMAND will, dass ich auf der Fahrbahn fahre kann ich völlig problemlos das s-Pedelec auch mal schnell fahren. Mal davon abgesehen gilt §1 der StVO auch für s-Pedelec. Damit ist das Verhalten auf Radwegen bereits bestmöglich geregelt.

Es ist ja nicht so, dass wir hier über Phantasien reden, das ist längst Alltag.

In Deutschland fahren x-tausende s-Pedelec tagtäglich auf Radwegen, dazu noch x-zehntausende getunter Pedelec. In der Schweiz fahren die s-Pedelec sogar legal auf Radwegen.
All das funktioniert seit Jahren, ohne dass es deswegen spezifische Probleme gäbe.

Man muss einfach nur die gelebte Praxis legalisieren und gut ist es. Ein Großteil der "Tuner" könnten dann mit dem nächsten Kauf auch zu einem legalen Fahrzeug greifen und müssten nicht weiter als Straftäter durch die Landen fahren. (oder man schafft den Straftatbestand ab, aber ich persönlich werde lieber von einem versicherten s-Pedelec angefahren als von einem unversicherten Kraftfahrzeug)

Wie so oft bei solchen Themen äußern sich vor allem Leute, die von den Fahrzeugen keine Ahnung haben. Das wäre so, wie wenn ich mich lang und breit darüber auslassen möchte, wie sich Velomobile gefälligst am Radweg zu verhalten haben, angeblich fahren die ja alle völlig rücksichtlos mit 80km/h durch die Gegend und töten dabei kleine Kinder. Ich hab da erst vor 3 Jahren mal einen gesehen und deswegen fordere ich mit aller Vehemenz, dass...

Einfach mal ein s-Pedelec ausleihen und im Berufsverkehr damit die einzige PKW Spur (idealerweise wie vom ADFC vorgeschlagen mittig) blockieren, während man mit 18km/h den Berg hoch radelt und auf keinen Fall auf den aufgezeichneten Radweg daneben ausweichen, denn das ist ja verboten.
Wer eher masochistisch angehaucht ist kann alternativ auf der Bundesstraße mit dem s-Pedelec neben den LKW herum fahren. Idealerweise auch mit leerem Radweg daneben. Wenn man angehupt wird immer ein Schild mit Mindestabstand beim Überholen hoch halten und den Fahrer anzeigen, schließlich sind wir ja alle Regelnazis!

Zum Ausklang dann noch einmal kurz s-Pedelec tragen durch die Fußgängerzone (Schieben ist nämlich auch verboten. Nur wenn man es trägt ist es kein Führen eines Kfz sondern tragen eines Gepäckstücks)

Ich denke, man sollte Gesetze so anpassen, dass sie auch zur Praxis passen.

MfG
 
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