Tübingen will S-Pedelecs auf Fahrradwegen freigeben

- Roller/S-Pedelces erst bei 60km/h begrenzen für sinnvolles innerorts fahren (oder meinetwegen überall innertorts 30km/h wobei ich das zu langsam fände)

Ich kann mit dem 34km/h s-Pedelec sehr sinnvoll innerorts fahren und tue das meist mit 30-40km/h. Fährt man (testweise) 55km/h wird man immer noch überholt, was schnell zu gefährlichen Situationen führt. Außerdem wird jedes rechts vor links zunehemend kritisch, wenn PKW noch mal eben schnell vor dem "Radfahrer" raus fahren.

Für mich ist das s-Pedelec als schnelles Fahrrad mit Hilfsmotor ohne die dämliche 25km/h Grenze genau richtig, so wie es ist. Die 45km/h fahre ich zwar manchmal, aber innerstädtisch bin ich meistens etwas langsamer.

Andere verstehen unter einem s-Pedelec stattdessen ein Elektro-Moped mit Pedalen, die haben dann u.U. andere Vorstellungen.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine 25km/h Begrenzung für s-Pedelec auf Radwegen ist Unsinn

Hierbei ging es um enge, schmale innerörtliche Radwege.
Breite, gut ausgebaute innerörtliche Radwege nach dem Vorschlag von B. Palmer auf 45 km/h
und außerörtliche sowieso auf 45 km/h

Aber du hast recht, eine Regelung ist eigentlich nicht erforderlich, §1 StVO regelt schon alles.
 
...
Einfach mal ein s-Pedelec ausleihen und im Berufsverkehr damit die einzige PKW Spur (idealerweise wie vom ADFC vorgeschlagen mittig) blockieren, während man mit 18km/h den Berg hoch radelt und auf keinen Fall auf den aufgezeichneten Radweg daneben ausweichen, denn das ist ja verboten.
...
Auf dieser Grundlage kann ich auch mit dem Motorroller auf dem Bürgersteig fahren. Besser die als ich.
 
Natürlich, dann muss das nur noch legalisiert werden und gut ist es.

Genau wie die gelebte Praxis auf Geh- und Radwegen zu parken.
 
Auf dieser Grundlage kann ich auch mit dem Motorroller auf dem Bürgersteig fahren.

Ich antworte jetzt mal frei von Polemik und versuche sachlich zu bleiben:

Wir spechen von innerörtlichen Radwegen, die eine angemessene Breite (z.B. > 2,00 m) haben.
Wir sprechen bei "Motorrollern" von Verbrenner-Roller mit einer zugel. Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h

Einen solchen Motorroller und ein S-Pedelec kann man in jeder Hinsicht absolut nicht vergleichen.

Ein S-Pedelec sieht aus wie ein Fahrrad (Pedelec), wirkt für den "objektiv außenstehenden Betrachter" wie ein Fahrrad (Pedelec),
macht weder Geräusche und keinerlei Abgase. Teilweise sind Pedelecs und S-Pedelecs baugleich.

Ein Motorroller ist das Gegenteil, er wirkt wie ein Motorfahrzeug, stinkt und ist laut.

Der wichtigste Unterschied ist aber folgender:

Der Motorroller schafft die 45 km/h (die meisten sind noch etws schneller) fast immer + stundenlang, in der Ebene und am Berg.
Man dreht am Gasgriff und fährt knapp 50 km/h.
Damit kann man im städtischen Verkehr idR gut mitschwimmen und wird weder angehupt noch beschimpft.
Die Masse und die Form eines Motorrollers geben einem auch etwas "gefühlten" Schutz, wirken auf einen Fußgänger sogar eher bedrohend.

Ein S-Pedelec schafft die 45 km/h nur dann wenn auch entsprechend Leistung vom Fahrer kommt, da alle S-Pedelecs eine Drehmomentsteuerung haben.
Insbesondere die üblichen Mittelmotor-S-Pedelecs (Bosch, Panasonic, Impulse) schaffen die 45 km/h nur mit starken Fahrern.
Der übliche 50-100 Watt Treter fährt mit einem S-Pedelec längerfristig eher zwischen 32-36 km/h max. Speed.
Die Heckmotor S-Pedelecs (Stromer, BionX, Swissdrive, Klever) sind zwar etwas schneller, aber auch hier pendeln sich die Fahrer
in der Stadt langfristig in diesem Geschwindigkeitsbereich ein, da das ständige Beschleunigen auf 45 km/h anstrengend und nervenzehrend ist.

Daher kann man mit einem S-Pedelec, im Gegensatz zum Motorroller, auf einer (in der Stadt häufiger vorkommenden) 50 km/h Straße
nicht mehr mitschwimmen. Es ist zu anstrengend in den Abgasen ständig auf 45 km/h zu beschleunigen und beizubehalten.

Mit 32-36 km/h (bergauf noch deutlich langsamer) ist man aber derzeit zu langsam und behindert (im Sinne des Autofahrers) den Verkehr.
Die Folge: Man wird beschimpft, angehupt, lebensgefährlich geschnitten und mit drohenden Fäusten auf den Radweg verwiesen.

Daher fahren viele S-Pedelecfahrer ohne Kennzeichen und benutzen wie Pedelecs den Radweg idR in einer angemessenen Geschwindigkeit.

Einige werden jetzt denken: Dann kauf dir doch direkt ein Pedelec.

Nein, das S-Pedelec fährt ohne die 25 km/h Schranke einfach flüssiger, ist extrem gut versichert (Haftpflicht+Diebstahl) und kann
auf 30 km/h Straßen locker mitschwimmen. Auf längeren Pendelstrecken (insbesondere außerhalb der Stadt) bringt das S-Pedelec deutliche Zeitvorteile.

Ich halte das S-Pedelec als Pendlerfahrzeug (bis auf den Wetterschutz) für das ideale Fahrzeug, dessen Möglichkeiten für den Mobilitätswandel leider
lange nicht ausgeschöpft wird.
 
Ich antworte jetzt mal frei von Polemik und versuche sachlich zu bleiben:

Wir spechen von innerörtlichen Radwegen, die eine angemessene Breite (z.B. > 2,00 m) haben.
Wir sprechen bei "Motorrollern" von Verbrenner-Roller mit einer zugel. Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h....
Das ist mir bewusst es ging um die Argumentationslinie, die wie folgt ging:
"Ich muss mich nicht an Regeln halten weil diese Regeln mich in eine schlechte Situation bringen und ich es besser weiss". Es ist jedoch die Grundlage von Regeln, dass man sich an sie halten muss, auch wenn man meint es besser zu wissen. Das ist eminent wichtig weil Regeln die Grundlage der Gesellschaft sind ohne Regeln haben wir das Recht des Stärkeren. Was ich für falsch halte.

Konkret sehen wir dies täglich in Form von Autofahrern die sich geschützt von Blech fragen warum Radfahrer so ausflippen wenn man sie mit 0,25m Abstand überholt. Der Autofahrer fühlt keine Gefahr und fragt sich warum er sich an die für ihn unverständliche 1,5m-Regel halten soll.

Man kann jetzt natürlich sagen: Die sind halt dumm die Autofahrer, das doch sonnenklar. Natürlich. Vielles andere ist auch sonnenklar. Und da ist man dann ganz schnell da wo die eigene Meinung maßgeblich für alle ist, weil das ja sonnenklar ist.
 
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Es ist jedoch die Grundlage von Regeln, dass man sich an sie halten muss, auch wenn man meint es besser zu wissen. Das ist eminent wichtig weil Regeln die Grundlage der Gesellschaft sind ohne Regeln haben wir das Recht des Stärkeren. Was ich für falsch halte.

Das sehe ich anders. Unsere "Regeln", hier um Sinne der Verkehrsregeln, stehen mit dem Grundgesetz nicht im Einklang. Die sind bereits Ausdruck des Rechtes des Stärkeren. Überall dort, wo sie meine Grundrechte beschneiden, gelten sie nicht.
 
Auf dieser Grundlage kann ich auch mit dem Motorroller auf dem Bürgersteig fahren. Besser die als ich.

Tatsdählcih muss irgendwo eine Grenze sein und selbstverständlich habe ich auch meine eigenes Fahrzeug im Kopf, wenn ich mir Regeln wünsche.

Dennoch gelingt es mir auch mit zwei Schritte zurück treten nicht, die sinnvolle Grenze zwischen Fahren+Pedelec einerseits und s-Pedelec andererseits zu ziehen was die Benutzung von Infrastruktur betrifft.

Hier wurde das Thema bereits sehr anschaulich dargestellt: https://speedpedelecbiker.blog/2017/09/09/unsere-stvzo-altes-aus-schilda/

und ich würde meinen, dass sich auch den meisten in der Sache neutralen Beobachtern erschließt, dass die aktuelle Einteilung in fahrzeugklassen schon außergewöhnlich seltsam anmutet und es da sehr wohl Verbesserungsbedarf gibt

MfG
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Das ist mir bewusst es ging um die Argumentationslinie, die wie folgt ging:
"Ich muss mich nicht an Regeln halten weil diese Regeln mich in eine schlechte Situation bringen und ich es besser weiss". Es ist jedoch die Grundlage von Regeln, dass man sich an sie halten muss, auch wenn man meint es besser zu wissen. Das ist eminent wichtig weil Regeln die Grundlage der Gesellschaft sind ohne Regeln haben wir das Recht des Stärkeren. Was ich für falsch halte...

Die Pflicht grundsätzlich immer auf Straßen fahren zu müssen bedeutet für s-Pedelec Fahrer aber unter Umständen, dass sie sich in lebensbedrohliche Situationen begeben müssen. Man denke z.B. an eine Winterfahrt mit Schnee und Matsch an der Seitenlinie auf der Bundesstraße zwischen den LKW

Das kann nicht Sinn eines Gesetzes sein, dass es Verkehrsteilnehmer in Lebensgefahr bringt, wenn eine um Größenordnungen ungefährlichere aber nicht legale Lösung existiert, nämlich auf dem idR leeren Radwegen daneben zu fahren.

Es wurde ja schon mehrfach berichtet, dass die Polizei erkennbare s-Pedelec Fahrer von Bundesstraßen verwiesen und auf parallele Radwege "gezwungen" hat. Offensichtlich beurteilt die Exekutive die Situation in solchen Fällen oft ähnlich.
 
Wir spechen von innerörtlichen Radwegen, die eine angemessene Breite (z.B. > 2,00 m) haben.

Ich kennen Tübingen nicht, aber den (oder gar die?) will ich sehen.

Nein, das S-Pedelec fährt ohne die 25 km/h Schranke einfach flüssiger, ist extrem gut versichert (Haftpflicht+Diebstahl)

Zahlt diese Haftpflicht auch, wenn ich beim verbotswidrigen Fahren mit dem S-Pedelec auf dem Fußweg ein Kind so verletze, dass eine lebenslange Vollrente fällig ist?
 
Die Pflicht grundsätzlich immer auf Straßen fahren zu müssen bedeutet für s-Pedelec Fahrer aber unter Umständen, dass sie sich in lebensbedrohliche Situationen begeben müssen. Man denke z.B. an eine Winterfahrt mit Schnee und Matsch an der Seitenlinie auf der Bundesstraße zwischen den LKW
Ohne auf den Strohmann reagieren zu wollen: Auch Verkehrsplaner der Stadt Münster leiden an dieser Form des Radfahrerminderwertigkeitskomplexes.

Gruß
Christoph
 
Zahlt diese Haftpflicht auch, wenn ich beim verbotswidrigen Fahren mit dem S-Pedelec auf dem Fußweg ein Kind so verletze, dass eine lebenslange Vollrente fällig ist?
Wenn man's mal mit betrunken Auto fahren vergleicht: Zahlt vermutlich dem Opfer die Schäden und saugt dann den Versicherten aus, soweit möglich ...
 
ch halte das S-Pedelec als Pendlerfahrzeug (bis auf den Wetterschutz) für das ideale Fahrzeug, dessen Möglichkeiten für den Mobilitätswandel leider
lange nicht ausgeschöpft wird.
Ist den Velomobil nicht als Kleinkraftrad zugelassen? Das hat doch eigentlich nur Vorteile gegenüber dem S-Pedelec, wie eine Leistung die auch bergauf noch ausreicht.
Warum dann überhaupt S-Pedelecs?
 
Zahlt diese Haftpflicht auch, wenn ich beim verbotswidrigen Fahren mit dem S-Pedelec auf dem Fußweg ein Kind so verletze, dass eine lebenslange Vollrente fällig ist?

Wir reden ja hier gerade darüber, dass Fahren mit dem S-Pedelec auf dem Radweg kein "verbotswidriges" Verhalten mehr ist.

Aber um deine (Suggestiv-) Frage zu beantworten: Ja ! (Bei RADWEGEN, wenn du es überhaupt wissen willst)

Die Haftpflicht-Versicherung KÖNNTE nur bei Vorsatz die Zahlung von dir zurückverlangen.
Mit dem S-Pedelec auf dem Radweg jemanden umzufahren ist i.d.R. kein Vorsatz, sondern max. leichte Fahrlässigkeit. (unbewusste Fahrlässigkeit)

Bei Fahrlässigkeit (unbewusste oder grobe) muss die Versicherung bezahlen und darf sich auch das Geld bei dir nicht zurückholen.

Unter Vorsatz versteht man, wenn der Schaden WILLENTLICH herbeigeführt wurde.
Also, wenn man absichtlich in eine Menschengruppe fährt, oder ein Autofahrer einen Radfahrer absichtlich schneidet und dieser zu Schaden kommt.
Auch Trunkenheits- oder Drogenfahrten oder Fahren ohne Betriebserlaubnis werden teilweise als Vorsatz gewertet.

Wer sich mit der üblichen Geschwindigkeit von Fahrrädern (Pedelecs) < 25 km/h mit einem S-Pedelec auf einem Fahrradweg bewegt,
kann nicht vorsätzlich handeln.

Aber selbstverständlich kann man auch mit dem S-Pedelec (genauso mit dem Liegerad oder dem Velomobil) eine vorsätzliche Handlung
ausüben, wer z.B. auf einem mit Personen sehr gut gefüllten kombinierten Fuss/Radweg mit 45 km/h durch Personengruppen mit Kindern ballert,
KANN durchaus vorsätzlich handeln, in der Praxis wird (wahrscheinlich) selbst das noch als Fahrlässigkeit gewertet.

Die Grenzen zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit sind bestimmt fliessend, aber in deinem Beispiel, was mich sehr an die Gewissensprüfung
zur Wehrdienstverweigerung erinnert, ist man doch sehr weit vom Vorsatz entfernt.

PS: Ich sehe gerade du hattest sogar "Fußweg" geschrieben, über Fahren mit dem S-Pedelec auf einem Fußweg haben wir doch hier gar nicht geschrieben.
 
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...Die Pflicht grundsätzlich immer auf Straßen fahren zu müssen bedeutet für s-Pedelec Fahrer aber unter Umständen, dass sie sich in lebensbedrohliche Situationen begeben müssen. Man denke z.B. an eine Winterfahrt mit Schnee und Matsch an der Seitenlinie auf der Bundesstraße zwischen den LKW....
Ich wurde bereits an unübersichtlichen Stellen von S-Pedelecern überholt. Von normalen Radlern eher nicht. Das war natürlich keine Lebensgefahr, aber wäre einer entgegengekommen hätte es körperliche Verletzungen gegeben. Sollte ich Deines Erachtens nun auch das Recht in meine eigene Hand nehmen und Maßnahmen treffen die vielleicht nicht erlaubt sind die aber meine Sicherheit erhöhen? Also nurmal so gefragt.

PS: Ja doofe Frage. Hast ja schon gesagt das ich das soll. Bin erstmal raus. Muss mir ausdenken.
 
Was für Maßnahmen sollen das sein? Verantwortungsbewusste, angepasste Fahrweise gilt für alle - egal, worauf sie momentan fahren (doppeldeutig).
Gerne können 45 km/h S-Pedelecs oder KKR auf (auch innerstädtischen) Fahrradwegen legalisiert werden, kein Problem.
Allerdings wurden in Gerichtsurteilen unmotorisierte Fahrradfahrer bereits auf übliche Geschwindigkeitsbereiche <20 km/h bei Fahrradwegen hingewiesen.
Gleichwohl auf vorausschauendes Fahren als Gebot und keinen Anspruch auf Mindestgeschwindigkeit. Teilschuldurteile gab es meiner Erinnerung nach ebenfalls.

Ob es dann die 45 km/h Fahrer noch für sinnvoll erachten, dort zu fahren, hängt wohl von Zustand und Auslastung der Fahrradwege ab.
Auch sollte dann kein Fahrradfahrer / Pedelecnutzer / S-Pedelecnutzer angehupt oder gegängelt werden, wenn er doch auf der Fahrbahn fährt. Ist in den meisten Fällen angebrachter ob der Geschwindigkeiten.
 
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