STVZO gerechte Akku Beleuchtung mit Tagfahrlicht

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Hallo Leute,

langsam wird es bei mir soweit mit dem Trike, weswegen ich mir natürlich Gedanken bezüglich der Beleuchtung mache.
Zum einen möchte ich STVZO konform bleiben, um im Schadensfall auf der sicheren Seite zu sein, andererseits möchte ich auch gut gesehen werden.

Als Frontlicht habe ich ein Ixxon IQ Premium(?) mit 80Lux, damit bin ich bei Dunkelheit sehr zufrieden.
Mir fehlt aber noch ein Akku (Batterie) Tagfahrlicht zusätzlich, das ist inzwischen ja erlaubt, habt ihr da Ideen?

Beim Rücklicht finde ich die Situation noch schlimmer, die Erlaubten, die ich gefunden habe, sind schlecht sichtbar, die Hellen haben alle eine Blinkfunktion und sind nicht zugelassen.
Und einfach eine Erlaubte und eine Helle (z.B. Bontrager Flare R oder Lupine Rotlicht) als Tagfahrlicht ist ja vermutlich auch nicht im Sinne der STVZO.
Kennt ihr da eine gute und erlaubte Lösung?
Ein Tagfahrlicht ist ja inzwischen auch für hinten zugelassen.

Viele Grüße
Lars
 
Nein, aber das Licht musste ja blendfrei gen Boden gerichtet sein, zur besseren Sichtbarkeit ist Tagfahrlicht doch weiter nach oben gerichtet, dafür weniger intensiv um nicht zu blenden
 
Du könntest ein Frontlicht mit einstellbarer Helligkeit verwenden, bspw. das Trelock LS950 Control Ion. Das könntest du dann tagsüber auf geringste Helligkeitsstufe stellen und etwas nach oben richten. Dann bräuchtest du nicht zwei verschiedene Lampen. Das Teil ist etwas teurer, aber IMO sein Geld wert, der Akku hat vergleichsweise lange Laufzeit von über 40 h bei geringster Helligkeitsstufe, Restlaufzeit wird auf Display angezeigt.

die Hellen haben alle eine Blinkfunktion und sind nicht zugelassen
Normalerweise kann man die Blinkfunktion aber abschalten. Außer vielleicht bei absoluten Billigteilen.
Kann mir nicht vorstellen, dass es keine hellen StVZO tauglichen gibt, oder begrenzt StVZO die max. Helligkeit so drastisch?

Kannst ja mal hier schauen, ob was brauchbares dabei ist, die Lampen haben fast alle StVZO Zulassung:
https://www.bike-components.de/de/Elektro/Batterielampen-hinten/?page=1

Ich habe momentan ein CatEye, welches schon sehr hell ist:
https://www.bike-components.de/de/C...XG-LED-Ruecklicht-mit-StVZO-Zulassung-p52263/
Benutze es nur nachts, und auch nur auf der geringen Helligkeitsstufe ohne Blinken. Die hohe Helligkeitsstufe blendet zumindest nachts schon richtig.
Die Akkulaufzeit wäre mir als Tagfahrlicht aber zu gering.
 
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Danke für die Tipps.
Hmm, eine geringere Lichtstärke habe ich am IQ Premium auch. Wenn ich mir ne Halterung baue mit 2 voreingestellten Höhen, spare ich mir das gefummel mit ner sauberen Ausrichtung sobald es dunkel wird.
Ich denke so mache ich es.

Beim Rücklicht, ich hab nen B+M 4D, da finde ich die Sichtbarkeit bei Tage nicht so prickelnd.
Das Cateye werde ich mir mal live anschauen.

Was mich bei vielen LED Rücklichtern stört, ist das die Lichtquelle so klein ist, aus der Entfernung sieht man die schlecht und man kann die Entfernung schlecht einschätzen.

Hatte schon an 2 parallele LED Stripes gedacht, will aber STVZO konform bleiben
 
Was mich bei vielen LED Rücklichtern stört, ist das die Lichtquelle so klein ist
Bei dem Cateye sind mehrere LEDs über die ganze Länge verteilt, ergibt also einen Streifen als Lichtbild.
Seitliche Sichtbarkeit ist auch sehr gut, egal ob vertikal oder horizontal montiert.

Gibt noch ne neuere Version mit 16 LEDs, angegebenen 8 h Leuchtdauer und Bremslichtfunktion, weiß aber nicht ob das gut ist:
https://www.bike-components.de/de/C...ic-LED-Ruecklicht-mit-StVZO-Zulassung-p61122/

Der Nachbarfaden könnte auch noch interessant sein:
https://www.velomobilforum.de/forum/index.php?threads/aktuell-bestes-ruecklicht.39559/
 
Zuletzt bearbeitet:
ich bin mir nicht sicher was die STVO dazu sagt, aber ich hatte vor folgendes zu machen, für mein geplantes quad:
vorn tagfahrlicht vomauto, diese 12v LED-streifen.
die haben ne e-nummer sogut ich weiss.
dazu zwei 5w motorad fernlichter auf dem dach bzw überdem kopf/kopfstütze, zuschaltbar, als fernlicht nachts. haben evtl auch e-nummern da für motorad.
hinten zwei lkw-led-anhänger beleuchtungen mit gelb und rot-bereich, als blinker-(gelber bereich), fahr- (rot abgedunkelt) und brems- (rot volle helligkeit) licht.
gespeisst von 4 1865er lion-akkus.
achja, blinker vorn diese LKW-led-positionslichter.
 
Hallo,

ich bin mir nicht sicher was die STVO dazu sagt

Verboten natürlich!

Beim Rücklicht, ich hab nen B+M 4D, da finde ich die Sichtbarkeit bei Tage nicht so prickelnd

Diesen Typ kenne ich nicht.
Wie wäre es mit dem?
https://www.bumm.de/de/produkte/akku-batterie-rucklichter/produkt/323-5bl.html?

Ich habe die Dynamovariante und finde, dass sie auch bei Tageslicht gut erkennbar ist.

Gruß, Klaus
 
Werde dann wohl mal zu einem gut sortierten Geschäft und mir die beiden Cateyes und das B+M Line mal in Betrieb anschauen.

Wobei das CateyeLD700G XG mit den 6LEDs ohne Bremslicht nur 2,5h Betriebsdauer hat, das ist mir zu wenig. Da sieht das LD710G X2G schon besser aus (wenn es gut ist, soll mir da auch der Preis recht sein).
 
soviel ich bisher gelesen hab, sind blinker nichtmehr verboten ?
wobei mir da ganz ehrlich gesagt ziemlich vorbei geht, schliesslich 'mache ich mehr ' als ich muss, wäre ja dämlich wenn ich das nicht darf. aber gesetzgebungen muss man nicht alle verstehen, wie zb zwingend glasscheiben bei bestimmten geschwindigkeiten als pflicht zu deklarieren :)
 
Ich kann deine Einstellung verstehen, aber um Gesetzteskonform zu bleiben müssen alle Lichtanlagen an Fahrrädern eine Zulassung für Fahrräder haben also dieses Wellenzeichen mit K Nummer haben, sonst können dir im Zweifelsfall Versicherung, Anwälte und Richter einen Strick draus drehen und genau dass möchte ich vermeiden.

Wie gut deine Lichtanlage ist interessiert im Zweifelsfall keinen, solange sie nicht auch legal ist
 
Mal meine Meinung:
Mir gehen mitlerweile die ganzen TFL-RadFahrer auf den Senkel.
Das Licht dieser Leuchten empfind ich als unangenehm.
Ist aus meiner Sicht unnötiges Aufrüsten.
 
TFL?
[DOUBLEPOST=1526846488][/DOUBLEPOST]Ah, TagFahrLicht.

Ich denke es ist eine Sache der Umsetzung, ich will keinen blenden, lediglich besser gesehen werden.
Bei Autos funktioniert das meiner Meinung nach ganz gut, das sollte doch inzwischen auch fürs Fahrrad möglich sein
 
ich will keinen blenden, lediglich besser gesehen werden.
Ich hab in den letzten 40Jahren kein Problem mit gesehen werden gehabt.
Das Problem ist nur das man dir die Vorfahrt klaut OBWOHL man gesehen wurde.
Ich denke das Ganze mit dem Licht ist gerade in Deutschland ein typisches Angstsyndrom...
 
Hallo,

ich will keinen blenden, lediglich besser gesehen werden.

Geht das? Die Sitzhöhen im Verkehr sind so unterschiedlich, dass möglicherweise die Gefahr besteht, das das TFL die niedrigen blendet, ohne von den hohen gut gesehen zu werden.
Abgesehen davon ist das Problem die fehlende Sorgfalt derer, die "übersehen". Wer wird denn "übersehen"? Vornehmlich doch Radler abseits der Fahrbahn aka Radweg, wo sie nicht im Blickfeld sind, nicht erwartet werden und womöglich noch verdeckt sind (Gebüsch, parkende Kfz). Auf der Fahrbahn hingegen wird alles gelegentlich übersehen, auch Straßenbahnen mit TFL und Rettungswagen mit Blaulicht. Ich wurde trotz zwei Abblendscheinwerfern "übersehen", weil die Linksabbiegerin dachte, der Lieferwagen sei das letzte Fahrzeug in der Schlange, die vorfahrtberechtigt war. Als sie mein Licht und meine rote Jacke hätte sehen können, war ihr Blick schon in die Seitenstraße und nicht in meine Richtung gerichtet.

Gruß, Klaus
 
einzig in der nacht, im dunkeln, OHNE licht, kann es verflucht gefährlich werden weil man dann nicht gesehen wird, gerade wenn man auchnoch dunkel gekleidet ist.
aber, wer fährt ernsthaft OHNE beleuchtung nachts, ohne licht?
viel gefährlicher sind die, denen du egal bist, ob mit oder ohne licht, egal, hauptsache du bist kein schupo oder blitzer und kein auto, dann sch... drauf.... da wird dann auch das fernlicht nicht weggeblendet.
selbst erlebt. als ich dann, nach mehrere tagen hintereinander das selbe spiel, auch einen starken scheinwerfer hatte, den ich dann anmachte als er wieder sein fernlicht nicht abblendete, hielt man an und maulte auchnoch rum, aber vorher null reagieren wenn man mit licht(!) entgegen kommt, da durfte man dann fast in den graben fahren(bergaufstrecke dort für mich, abends auf dem rückweg), auf schlecht beleuchteter strecke....

es sind aber nicht nur autofahrer, in der innenstadt hier in HH sieht man im halbdunkel, also die gefährlichste zeit um 'nicht gesehen zu werden', immerwieder nicht nur autos sondern auch radfahrer ohne licht.

die krone sind aber fussgänger hier, die denken immer da der moderne kopfsteinpflaster-ähnliche belag der strasse wohl fussgängerzone wäre(ist nur 30-gebiet) und rennen zahlreich, ohne einen blick, einfach auf die strasse, selbst wenn man als PKW nur 5m weg ist, und unser auto ist nicht unhörbar :)

seis drumm, genug OT...

ich denke ich gehe das risiko ein, mit 8x15cm grossen rücklichter(halb blinker halb brems/fahrlicht) und auto-tagfahrstreifen plus motorad-scheinwefer als fernlicht sowie blinklichtern vorn vom motorad, dann probleme zu bekommen, ich denke spätestens vorm richter, kann man dann anhand von bildern mit beleuchtung gut darlegen, das man eigentlich nicht hätte übersehen werden können :)
mit verdeck, wird das teil eh eine art velo, wo handraustun zum abbiegen nicht geht und da darf man dann mindestens schonmal blinker betreiben.
bleibt also nur die frage ob meine übergrosse beleuchtungen verboten sei, oder 'mehr ist mehr'' nicht gillt.
denke da wird ein richter wohl einsehen das mehr als gefordert nicht 'verboten' heisst.
evtl frag ich wenn ich soweit bin mal den tüv, is in ereichbarer nähe...
 
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Moin moin!
Mal meine Meinung:
Mir gehen mitlerweile die ganzen TFL-RadFahrer auf den Senkel.
Das Licht dieser Leuchten empfind ich als unangenehm.
Ist aus meiner Sicht unnötiges Aufrüsten.
Wer sich den Luxus eines Gedächtnisses erlaubt weiß, daß der ADFC und andere verkehrspolitisch wache Organisationen lange gegen die Einführung von (Kfz-)TFL argumentiert und gekämpft haben. Grundlage waren u.a. statistische Erkenntnisse so wie wissenschaftliche Studien aus der Wahrnehmungspsychologie. In den einschlägigen Fahrradforen wurde dies dargestellt und vor TFL gewarnt.

Das war Jahre vor der TFL-Einführung und den meisten Usern dieser Foren ging das Thema TFL schlichtweg am A...h vorbei*.

Letztlich wurde das TFL eingeführt und in wenigen Jahren werden mindestens 50% der Kfz mit diesem ausgerüstet sein. Etwa ab diesem Zeitpunkt werden entgegenkommende Fahrradfahrer auf der Fahrbahn von manchen Kfz-Fahrern auch am Tage nicht mehr als Verkehrsteilnehmer wahrgenommen. So funktioniert nun einmal, so sagt die Wahrnehmungspsychologie, das menschliche Hirn**. Das Fahrrad TFL ist letztlich nur die Folge der Einführung des Kfz-TFL. Klar, gerade die Touren- und Reiseradler speichern den überschüssigen Strom lieber per Forumslader anstelle ihn in den TFL-Dioden zu verbraten.
Wenn man wie ich gern auf der Fahrbahn anstelle des Bordsteinradwegs fährt, hat man halt einen klassischen Zielkonflikt...

Interessanterweise ist das Fahrrad-TFL trotz viel kleinerer Leistung i.d.R. nicht weniger auffällig als das Kfz-TFL. Ich wohne in der Nähe einer Straße mit einer S-Kurve und Fahrradstreifen (für Münsteraner: Düesbergweg westlich Clemens-Hospital) und habe oft den direkten Vergleich zwischen Kfz- und Fahrrad-TFL wenn sich ein Kfz gerade längseits eines entsprechend ausgestatteten Fahrradfahrers auf dem Fahrradstreifen befindet. Manchmal "sticht" das Fahrrad-TFL ein klein wenig.

Gruß aus Münster,
HeinzH.

*Statt sich am Fahrrad-TFL abzuarbeiten, der Drops ist eh gelutscht, halte ich es *heute* für sinnvoller, sich mit den möglichen Folgen der langsam aber sicher heraufziehenden autonom fahrenden Kfz für das Fahrradfahren auf der Fahrbahn zu beschäftigen.

**Heute ist das klassische "Übersehen" eines Fahrradfahrers fahrlässig. Ob es in einigen Jahren, wenn fünfzig oder mehr Prozent der Kfz mit TFL ausgerüstet sein werden auch noch fahrlässig oder aber in der Funktionsweise des Hirns begründet ist, werden letztlich Gutachter aus der Wahrnehmungspsychologie beurteilen.
 
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denke da wird ein richter wohl einsehen das mehr als gefordert nicht 'verboten' heisst.
Was alles erlaubt ist, wurde vor Kurzem zwar erheblich erweitert, trotzdem gilt immer noch "was nicht erlaubt ist, ist verboten". Ein Richter kann da nur noch feststellen, wie schlimm er es einschätzt.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php schrieb:
(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
 
ja es schaut, nach etwa nachlese, so aus, als wenn der deutsche gesetzgeber malwieder alles getan hat, das man sich zwanghaft nur diese, meist auchnoch völlig überteuerten, mit prüfzeichen (und natürlich nur diese und keine anderen, auch nicht zusätzlich!) beleuchtungseinrichtungen an sein rad machen darf.

zum glück darf man, tagsüber, auch ganz ohne fahren, muss aber was anbringen wenn es denn dunkel wird...

dann eben ganz ohne, bevor ich mich zwingen lasse mir für überteuerte hunderte euros was für mich nutz- und brauch-bares zu kaufen, mit tagfahrlich, fernlicht und blinkanlage.
und nachts fahr ich dann eben nicht, oder lasse mich nicht erwischen/kontrollieren....

oder
ich mach doch ran was ich vor hatte (zusätzlich zur billigsten prüfzeichenaustattung die kaufbar ist) und lasse mich dann schlimmstenfalls eben verklagen das ich mehr dran habe als erlaubtes minimum.....
 
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