StVO-Novelle: Verbot des Parkens von Fahrrädern am Fahrbahnrand?

Da wären doch Helme und Gurte gut.

Denke ich auch. Aber manche Eltern sind da erfrischend unbedarft. Hier in Hannover fahren schon viele mit diesen bakfiets Lastenfahrrädern ihre Kinder in den Kindergarten. Manchmal sogar mit zwei Kindern. Das ist natürlich einiges an Gewicht. Die eiern dann manchmal ganz schön rum. Da wird einem Angst und Bange, wenn man die sieht.

Wir haben uns damals einen soliden Anhänger gekauft. Da kann Vaddern dann ruhig umkippen, dem Sohnemann passiert nix und er kann mit großen Augen zugucken, wie sich Papa wieder aufrappelt. :cool:
 
Wieso beleidigst du die Niederländer?

? Wieso ist es für Niederlander beleidigend, wenn ich über Hannoveraner schreibe? Kann natürlich sein, dass eine/r von denen, die ich hier gesehen habe, aus den Niederlanden stammt. Dann bleibt aber noch der Leichtsinn, Kinder ohne Helm, Fußgänger mit einem schwerfälligen Fahrzeug zu um kurven.
Das nenne ich unbedarft, leichtsinnig oder sogar fahrlässig. Unabhängig von Rasse, Religion oder Herkunftsland.
 
Dann bleibt aber noch der Leichtsinn, Kinder ohne Helm, Fußgänger mit einem schwerfälligen Fahrzeug zu um kurven.

Genau das machen Niederländer schon seit Jahrzehnten, und dennoch ist bei denen die Sterberate als Radfahrer geringer als bei uns. Folglich ist der durch nichts (als den vermeintlich gesunden Menschenverstand) belegte Vorwurf der Leichtsinnigkeit nicht nur gegen die Hannoveraner eine Beleidigung, sondern gegen alle, also auch die Niederländer. Mehr dazu bitte im Helmbereich nach gründlichem Studium der offenbar noch nicht von Dir gelesenen Beiträge.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Bundesrat hat heute über zahlreiche Änderungsanträge zur StVO-Novelle abgestimmt. Als Ziffer 8 war auch dabei, das geplante Verbot des Parkens am Straßenrand komplett zu streichen. Ich habe in der Abstimmung den Punkt 8 vermisst. Wenn die Diskussion hier korrekt ist, dann waren sich die Länder hierüber im Vorfeld wohl einig und Ziffer 8 wurde am Ende gemeinsam mit anderen Punkten angenommen. Damit wäre das Verbot vom Tisch!

Wenn denn die Bundesregierung die ganze StVO-Änderung nicht noch komplett streicht.
 
Die Änderungen gibt es in Kurzform hier.

Zum Parken auf Rad_weg_en:
Es gilt doch noch immer die Bearbeitungsgebühr von €23,50 für den Halter, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Bei Bußgeldern für falsches Parken von 55 € oder mehr wird sich schnell herumsprechen, wie man diese halbieren kann:cry:.

Gruß
Christoph
 
Leider ein bischen unvollständig, die Liste - und ich hab jetzt keinen Nerv, mir die Videos von der Abstimmung anzusehen und mitzuzählen... Bin mal auf die endgültige Beschlussfassung gespannt, auch was den Personentransport angeht.
 
Personentransport
Ziffer 11 müsste auch im Block gemeinsam angenommen worden sein - also Personentransport möglich.
Ziffer 11 schrieb:
In Artikel 1 ist nach Nummer 6 folgende Nummer 6a einzufügen:
‚6a. § 21 Absatz 3 Satz 1 wird durch folgende Sätze ersetzt:
„Auf Fahrrädern dürfen Personen von mindestens 16 Jahre alten Personen nur mitgenommen werden, wenn die Fahrräder auch zur Personenbeförde-
rung gebaut und eingerichtet sind. Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen auf Fahrrädern von mindestens 16 Jahre alten Personen
mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür ge-
sorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.“ ‘

Ebenso im Block müsste auch Ziffer 19 angenommen worden sein. Das Zeichen für das Lastenrad gibt es dann eine andere Unterschrift:
In Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa ist die Bildunter-
schrift wie folgt zu ändern:
a) Das Wort „beweglichen“ ist zu streichen.
b) Nach dem Wort „Gütern“ sind die Wörter „oder Personen“ einzufügen.
Also: Fahrrad zum Transport von beweglichen Gütern oder Personen – Lastenfahrrad
 
Wenn denn die Bundesregierung die ganze StVO-Änderung nicht noch komplett streicht.

Zitat aus dem Link aus Post 134: "Das Bundesverkehrsministerium hat bereits angekündigt, dass es die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen schnellstmöglich umsetzen und den konsolidierten Text im Bundesgesetzblatt verkünden wird."
 
Hier der Pressetext des ADFC zu den Änderungen.
 

Anhänge

  • 011_20__16.03._StVO_Das_hat_sich_geaendert.pdf
    114,6 KB · Aufrufe: 71
Zurück
Oben Unten