StVO-Novelle: Verbot des Parkens von Fahrrädern am Fahrbahnrand?

Wenn ich damit Kinder zur Kita gebracht habe, ist es kein Lastenrad, und wenn ich den Wochenendeinkauf zu besorgen gedenke, ist es wieder eins? :unsure:
Witzig finde ich übrigens die Einschränkung auf bewegliche Güter. :rolleyes:
 
Das Flickzeug, das immer dabei ist, würde ich ein bewegliches Transportgut nennen. Presto, alle meine Fahrräder sind Lastenräder.
 
Autogerechte Fahrradförderung. Die wechselnden CSU- Praktikanten im Verkehrsmysterium sind vor nix fies.
Meine alte Idee aus d.r.f. schafft Abhilfe:
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Gruß
Christoph
 
Ich tippe mal auf die kommende VWV-StVO. Da wird dann irgendwas von festen Aufbauten o.dergl. a la Bahn stehen.

Ist natürlich hanebücherner Unsinn. Mein Alleweder hat auch feste Aufbauten (bzw. besteht daraus) und ist zum Lastentransport geeignet.
 
Arne hat gestern den aktuellen Stand gut zusammengefasst

Die bisher in der Verwaltungsvorschrift der StVO versteckte Ausnahme für mehrspurige Fahrräder und Anhänger von der Radwegebenutzungspflicht sollte in die StVO übernommen werden.

So was habe ich mir schon gedacht. Die Sprachlosigkeit auf meine diesbezügliche Petition beim Straßenverkehrsministerium war auffällig. Bin mal auf die neue Formulierung gespannt und wie dort die rechtlichen Fragen umschifft werden sollen.

Die Personenmitnahme auf dem Fahrrad sollte in der StVO unmissverständlich so neu formuliert werden, dass Personen jeden Alters auf dafür geeigneten Fahrrädern mitgenommen werden dürfen. Bisher herrscht im Bundesverkehrsministerium leider eine restriktive StVO-Auslegung, nach der nur Kinder bis zum 7. Geburtstag auf Fahrrädern befördert werden dürfen.

Lustig. Indirekt war das auch Gegenstand meiner Petition. Man könnte vermuten, dass diese trotz Ausbleibens einer Reaktion dennoch aufmerksam gelesen wurde. Ich hatte bewusst ein bisschen dick aufgetragen. Das ist dann was für @kitenteddy .
 
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Die bisher in der Verwaltungsvorschrift der StVO versteckte Ausnahme für mehrspurige Fahrräder und Anhänger von der Radwegebenutzungspflicht sollte in die StVO übernommen werden.
Eine hochgradig Fußgänger- und Radfahrer-feindliche fünfte Kolonne der KFZ-Industrie macht Verkehrtpolitik; wie werden die Details gehandhabt werden?:
  • Wird es eine Definition für "Lastenrad" oder "Anhänger" geben?
  • Sollen Trikes und VMs ebenfalls auf dem Gehweg parken?
  • Wie wird der Fahrer ermittelt? Die Bußgelder für Falschparken können ja schlecht an den Halter gehen (den gibt es ja nicht).
  • Kann es eine Fahrtenbuch-Auflage geben?
  • Werden Räder (kostenpflichtig) versetzt, auch ohne Behinderung (bei KFZ wird das "Opportunitätsprinzip" ja in die andere Richtung überdehnt)?
  • Wird bei angeschlossenen Rädern auf Parkflächen/Fhrbahnen und Seitenstreifen behördliche Sachbeschädigung (Schloß) geduldet werden?
  • :DKann es so simpel sein, dem ganzen Mist zu entkommen?:
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Ich lach mich weg. Was für eine Idee:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:

Gruß
Christoph
 
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Inzwischen gibts die Liste an Änderungsempfehlungen des Bundesratssausschusses, die Abstimmung über die Punkte ist wohl am 14.2.:

Durchwachsen, neben sehr 'interessanten' Punkten wie 1., zu dem der ADFC eine sehr eindeutige PM veröffentlicht hat, gibts einiges Positive. U.a. eine klare Ablehnung des Parkverbots und die eindeutige Erlaubnis zum Personentransport mit dafür ausgelegten Rädern.
 
Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen; dies gilt nicht für Lastenfahrräder oder Fahrräder mit Anhänger.
Wie genau ist denn Lastenfahrrad definiert? Hätte man nicht "mehrspurige Fahrräder" schreiben können? Oder die überflüssige Regel einfach ganz weglassen. :rolleyes:
 
... und ein Fahrrad, das zwar wie ein Lastenfahrrad aussieht, aber voller Kinder gepackt ist, ist keines?

Sinnvoller wäre, nur mit Abmessungen und Begriffe wie Mehrspurigkeit/Einspurer zu arbeiten.
 
Das ist wie der Unterschied zwischen Kleinbus und Transporter: Mit 9 Sitzen: Bus; mit drei Sitzen und Laderaum: Transporter.
Die Spurigkeit halte ich für unpassend, weil es auch einspurige Lastenräder gibt, die länger und breiter sind als ein normales Fahrrad. Abgesehen sind klare Definitionen nicht erwünscht, weil sie weniger Möglichkeiten für Bußgelder und Einsprüche dagegen bieten. Unsere Gerichte würden mit der Entlastung gar nicht zurechtkommen und sich in ihrer Macht beschnitten sehen.
 
Sinnvoller wäre, nur mit Abmessungen und Begriffe wie Mehrspurigkeit/Einspurer zu arbeiten.
Sinnvoll fände ich es, wenn man auch mit Fahrrädern auf der Fahrbahn parken darf, so wie es auch mit Kraftfahrzeugen zulässig ist. Faktisch kommt das an vielen Orten einem Parkverbot für Fahrräder gleich, da es dort keine andere (legale) Möglichkeit gibt, ein Fahrrad zu parken.
 
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