Wo definiert der Gesetz– / Verordnungsgeber eigentlich, was ein Lastenrad ist?
Gute Frage. In § 39 wird das Schild für Lastenfahrrad eingeführt, die Bildunterschrift lautet:
Fahrrad zum Transport von beweglichen Gütern – Lastenfahrrad
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Wo definiert der Gesetz– / Verordnungsgeber eigentlich, was ein Lastenrad ist?
Fahrrad zum Transport von beweglichen Gütern – Lastenfahrrad
Danke für den Hinweis.In § 39 wird das Schild für Lastenfahrrad eingeführt, die Bildunterschrift lautet:
Ist demnach ein Hase Pino Allround mit Porter Bag also kein Lastenrad?</rhetorische_Frage>festen Aufbauten
Der Soda Anhänger: einfach nur so da.Idee aus d.r.f.
Arne hat gestern den aktuellen Stand gut zusammengefasst
Die bisher in der Verwaltungsvorschrift der StVO versteckte Ausnahme für mehrspurige Fahrräder und Anhänger von der Radwegebenutzungspflicht sollte in die StVO übernommen werden.
Die Personenmitnahme auf dem Fahrrad sollte in der StVO unmissverständlich so neu formuliert werden, dass Personen jeden Alters auf dafür geeigneten Fahrrädern mitgenommen werden dürfen. Bisher herrscht im Bundesverkehrsministerium leider eine restriktive StVO-Auslegung, nach der nur Kinder bis zum 7. Geburtstag auf Fahrrädern befördert werden dürfen.
Eine hochgradig Fußgänger- und Radfahrer-feindliche fünfte Kolonne der KFZ-Industrie macht Verkehrtpolitik; wie werden die Details gehandhabt werden?:Die bisher in der Verwaltungsvorschrift der StVO versteckte Ausnahme für mehrspurige Fahrräder und Anhänger von der Radwegebenutzungspflicht sollte in die StVO übernommen werden.
Wie genau ist denn Lastenfahrrad definiert? Hätte man nicht "mehrspurige Fahrräder" schreiben können? Oder die überflüssige Regel einfach ganz weglassen.Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen; dies gilt nicht für Lastenfahrräder oder Fahrräder mit Anhänger.
Wie genau ist denn Lastenfahrrad definiert?
Steht in der Änderung zu §39: Fahrrad zum Transport von beweglichen Gütern – Lastenfahrrad.
Zählt auch der Kofferraum beim Quattrovelo? Und wer ein Tadpole-VM am Straßenrad abstellen möchte, hängt ein Schild dran: "Bin nur schnell Fensterbänke holen".Demnach wäre jedes Fahrrad mit einem Gepäckträger ein Lastenfahrrad.
Sinnvoll fände ich es, wenn man auch mit Fahrrädern auf der Fahrbahn parken darf, so wie es auch mit Kraftfahrzeugen zulässig ist. Faktisch kommt das an vielen Orten einem Parkverbot für Fahrräder gleich, da es dort keine andere (legale) Möglichkeit gibt, ein Fahrrad zu parken.Sinnvoller wäre, nur mit Abmessungen und Begriffe wie Mehrspurigkeit/Einspurer zu arbeiten.
Manchmal ist es auch ohne Schild offensichtlich!Und wer ein Tadpole-VM am Straßenrad abstellen möchte, hängt ein Schild dran: "Bin nur schnell Fensterbänke holen".
aber voller Kinder gepackt ist, ist keines
Transport von beweglichen Gütern – Lastenfahrrad