Das gilt für Gehwege aber noch mehr, denn Fußgängerzonen dienen regelmäßig auch dem Lieferverkehr, bei uns dürfen Paketdienste und Taxis sie rund um die Uhr befahren.
Das wird vermutlich mit einem Zusatzeichen erlaubt.
Und die Widmung gilt auch schon heute, daran ändert die Novelle nichts, oder?
Ja, ist unabhängig von der Novelle.
Und bei uns stehen zur Verdeutlichung Fahrradständer für mehrere hundert Fahrräder in allen Teilen der Fußgängerzone, solange die da stehen, darf ich davon ausgehen, dass es erlaubt ist, sie bestimmungsgemäß zu nutzen.
Gute Frage. Nach meinem Verständnis muss auch dann der Radverkehr mit einem Zusatzzeichen zum Fußgängerzonenzeichen erlaubt werden.