StVO-Novelle: Verbot des Parkens von Fahrrädern am Fahrbahnrand?

Es könne nicht sein, dass die Kosten für die individuelle Nutzung allgemeiner Flächen der Öffentlichkeit auferlegt würden“
Ich glaube, er wollte bloß das Anliegen des "Parking Day" in einem knackigen Satz zusammenfassen. :ROFLMAO:
 
Nur zur Erinnerung: es geht um 500m Straße.
Nein! Es geht um die Rettung des Abendlandes! Wenn dieser Dominostein fällt, dann wird das eine Kettereaktion (von Reissäcken in China ;)) auslösen, die die Grundfesten unserer Kultur erschüttert! (Hmm. Mir fehlen noch mindestens !! :p)

Ciao,
Andreas
 
Und ich wette die, die hier überall Plakate mit groß "MEINUNGSFREIHEIT!!!" aufhängen, haben am meisten was dagegen gehabt (zumindest laut Kommentaren unter den Berichten dazu..)
 
Ich kann den Fall nicht beurteilen, um dich denke, die Gerichte haben Gründe gehabt.Alles gut.

Grundsätzlich ist die Sache aber nicht so einfach. Ich erinnere mich, das zum Beispiel die Berliner Love Parade als Demo angemeldet wurde (sie verlor den Status wohl 2001), auch weil man die Kosten für Straßensperren und Abfallentsorgung damit auf die Kommune abwälzen konnte, wie ich glaubhaft gelesen habe. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung. Keine Ahnung wie der Antrag aussah.

Rwd.
 
Darf man eigentlich -- analog zu Autoabstellplätzen -- davon ausgehen, dass man Fahrzeugstellplätze prinzipiell fahrend erreichen darf?

Nein, denn nur Teile der Fußgängerzone sind ganztägig für Radfahrer freigegeben. Alle Abstellanlagen sind nachts und sonntags fahrend erreichbar, und einige wenige sind erreichbar, wenn man weiß, welche den Radverkehr ausschließende Beschilderung verbindlich und welche nur eine freundliche Empfehlung ist.
 
Hallo, in einer PM des RLVD bin ich auf folgenden Absatz gestoßen:
"Der Gesetzentwurf zur anstehenden StVO-Reform sieht zudem ein Parkverbot für Fahrräder am Fahrbahnrand vor. Das bedeutet de facto eine Diskriminierung von emissionsfreien und stadtverträglichen E-Lastenrädern gegenüber Kraftfahrzeugen, die für die Förderung nachhaltiger urbaner Logistik absolut kontraproduktiv ist."

https://rlvd.bike/pressemitteilung-04-09-2019/

Warum das nicht nur für die Logistiker ein Riesenproblem werden dürfte, brauche ich hier niemandem zu erklären.

Ich habe beim RLVD nachgefragt (es braucht also keiner weiter den Martin Schmidt deswegen anzuschreiben ;) ), es scheint dafür keine offizielle Quelle zu geben, die Info ist rein informell.

Hat davon noch jemand aus anderer Richtung gehört?

Am 25.9. gibt es die Öffentliche Anhörung zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Das Straßenverkehrsrecht reformieren [...]. Dazu können hier Stellungnahmen gelesen werden (die vom ADFC wird wohl noch eingestellt):
https://www.bundestag.de/ausschuess...anhoerungen/050-sitzung-stellungnahmen-656036

Die Stellungnahmen beziehen sich zum Teil auch auf das bisher bekannte aus dem Bundesverkehrsministerium. Da ist tatsächlich was in Sachen Fahrradparken im Gange. Zitat aus der Stellungnahme des DVR:

Abstellen bzw. Parken von Fahrrädern und weiteren Fahrzeugen: Vor dem Hintergrund, dass zu Fuß Gehenden, ins besondere Kindern, seh- und mobilitätseingeschränkten Personen, im Rahmen der Ermöglichung ihrer Mobilität, zu künftig wieder ein größerer Schutzraum zur Verfügung gestellt werden soll, bedarf die Frage, wo Zweiräder (Fahrräder, Motorräder, Elektrokleinstfahrzeuge) und Dreiräder geparkt bzw. abgestellt werden sollen, einer breiten gesellschaftlichen Debatte. Die Entscheidung der Kommunen, geeignete Flächen für Stellplätze auszuweisen, sollte nicht durch generelle Verbote in der StVO eingeschränkt werden.

Das difu schreibt:

§ 12 (4) Abstellen von Fahrrädern außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen. Die Formulierung des Verordnungsentwurfs könnte die erforderliche Ausweisung von Stellplätzen/Zonen für Fahrräder und von Flächen für Mietfahrzeuge (insbesondere Fahrräder, Pedelecs, E-Tretroller) unterbinden. Angesichts einer zunehmenden Zahl von Lastenrädern und vielen zu schmalen Gehwegen ist diese Neuregelung nicht sachgerecht. Die Kommunen sind in der Lage, die örtlich angemessene Lösung zum Abstellen von Fahrrädern zu erkennen. Es gilt, die Gefahren des ungeordneten Abstellens, die für Fußgänger und insbesondere mobilitäts- oder sichtbeschränkte Verkehrsteilnehmer zunehmend zu Behinderungen und Gefährdungen führt, abzuwehren.
 
@Corvi Danke für den Hinweis! Da scheinen einige Akteure mehr zu wissen, als wir...
 
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Oh! Das ist ja mal ein dicker Hund:
Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH schrieb:
§ 2 (5) Absteigen beim Überqueren einer Fahrbahn
Die vorgeschlagene Regelung ist dem Wortlaut nach nicht auf das Begleiten von Kindern auf nicht für Radverkehr freigegebenen Gehwegen beschränkt, wie die Begründung vermuten lässt, sondern de facto auf alle für Radverkehr freigegebenen Gehwege. Die Regelung ist außerdem praxisfremd und beeinträchtigt die Leichtigkeit des Radverkehrs.
 
Ich habe jetzt Details vorliegen, die Quelle wird erst zum 25.9. veröffentlicht.

Es ist genau das im Verordnungsentwurf vorgesehen, was der DRLV befürchtet hat.
 
Gerade gesehen, der ADFC hat nun doch schon seine Stellungnahme auf der Bundestagsseite hochgeladen. S. 3f.
https://www.bundestag.de/ausschuess...anhoerungen/050-sitzung-stellungnahmen-656036

Zitat zum Verordnungsentwurf des BMVI:

§ 12 Abs. 4, neuer Satz 2: "Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen.“
Damit wird dem Fahrrad im Unterschied zu anderen Fahrzeugen das Parken am Fahrbahnrand verwehrt.
 
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Hier mal die gesamte Stellungnahme des ADFC zu dieser Änderung:

§ 12 Abs. 4 neuer Satz 2: "Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen.“ Damit wird dem Fahrrad im Unterschied zu anderen Fahrzeugen das Parken am Fahrbahnrand verwehrt. Es handelt sich um ein neues Verbot und nicht - wie in der Begründung auf Seite 91 behauptet wird - um eine Klarstellung, denn bisher nimmt die StVO Fahrräder nicht pauschal vom Fahrbahnparken aus. Fahrer*innen gewöhnlicher Fahrräder machen von ihrem Recht zum Fahrbahnparken kaum Gebrauch, vor allem, weil am Fahrbahnrand Möglichkeiten zum Anlehnen oder Anschließen des Fahrrads fehlen. Dagegen sind Nutzer*innen von Lastenrädern oder Dreirädern auf das Parken auf der Fahrbahn angewiesen, wenn der Gehweg zu schmal ist und abgestellte Räder den Fußverkehr behindern würden.

Die Schlechterstellung von Fahrrädern beim Parken passt auch nicht zur neuen Beschilderung spezieller Ladezonen oder Parkflächen für Lastenfahrräder. Dem Argument der Parkraumknappheit, die durch Fahrradparken am Fahrbahnrand verschärft würde, lässt sich durch das bestehende Gebot zum Platz sparenden Parken begegnen (§ 12 Abs. 6), ohne diskriminierende Sonderregeln für Fahrräder zu schaffen. Es ist zu befürchten, dass der neue § 12 Abs. 4 S. 2 auch die Anlage von Parkflächen für Fahräder auf der Fahrbahn verhindern wird. Geboten wäre das Gegenteil: Die Einrichtung von Fahrradparkplätzen am Fahrbahnrand sollte leichter möglich sein, z.B. im Bereich des Parkverbots an Kreuzungen und Einmündungen.

Da ist in Scheuers Reförmchen tatsächlich noch eine ganz neue Diskriminierung von Radfahrenden versteckt. (n) Nicht, dass ich mein VM allzuoft am Straßenrande parke - aber es schlicht nicht mehr zu dürfen, ist dann nochmal was ganz anderes.

P.S. Dass @Corvi nur den ersten Satz der Stellungnahme wiedergegeben hat, ist sicherlich dem Umstand geschuldet, dass da nur ein eingescanntes Dokument - ohne Texterkennung - hochgeladen wurde.
 
Oh! Das ist ja mal ein dicker Hund:
Hallo Christoph, genau diesen Bereich finde ich gar nicht mal sooo schlimm. Wenn in den Köpfen der Radfahrer ankommt, dass "Gehweg, Radfahrer frei" bedeutet, dass sich hier ein Gehweg befindet, auf dem sich Radfahrer als Gäste aufhalten können, solange sie Schrittgeschwindigkeit fahren und sich Fußgängerähnlich verhalten, versteht vielleicht der eine oder andere, dass die Fahrbahn durchaus eine Alternative ist.

Ich beobachte jeden Tag auf dem Arbeitsweg, wie Radfahrer mit und ohne Licht, rechts- und linksseitig den "Gehweg, Radfahrer frei" in beliebiger Geschwindigkeit benutzen wobei er nur rechtsseitig für den Radverkehr freigegeben ist. Wenn ich dann auf der Fahrbahn fahre werde ich regelmäßig von PKW-Fahrern abgedrängt, ausgebremst und gefährdet. Bei einer Diskussion mit der Polizei musste ich mir dann anhören: "Wenn sie durch ihr Verhalten den Busfahrer am Überholen hindern ist das Nötigung. Warum fahren sie nicht auf dem Radweg oder nehmen eine andere Strecke?".
 
Es ist Nötigung das man sich an Gesetze hält? Und das von einem Polizisten? Holla... Jetzt verstehe ich ein wenig warum auch in dem Bereich von Fachkräftemangel gesprochen wird.
"Radfahrer frei" =! Radweg. Aber das zu erschließen bedingt auch mal eine Sekunde darüber nachgedacht zu haben...
 
Die Situation in der diese Aussage fiel, kennen wir nicht, und man muss natürlich auch als Radfahrer so fahren, das man sich nicht gefährdet, aber andere auch nicht unnötig behindert, §1 StVO.

Hier hat die Stadt mal versucht, mit großen Schildern dem Autoverkehr „Radfahrer frei“ zu erklären. Begrenzter Erfolg.
Umgekehrt ist es nicht wenigen Radfahrern auch nicht klar....

Es bleibt noch viel zu tun.... Rwd
 
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