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Ich glaube, er wollte bloß das Anliegen des "Parking Day" in einem knackigen Satz zusammenfassen.„Es könne nicht sein, dass die Kosten für die individuelle Nutzung allgemeiner Flächen der Öffentlichkeit auferlegt würden“
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Ich glaube, er wollte bloß das Anliegen des "Parking Day" in einem knackigen Satz zusammenfassen.„Es könne nicht sein, dass die Kosten für die individuelle Nutzung allgemeiner Flächen der Öffentlichkeit auferlegt würden“
Ich nicht, Peter-Prinzip!(und wundere mich wie die da hin gekommen sind.)
Tja, gestern ist die Pozilei auch mit ihrer Beschwerde beim OVG gescheitert und die Schilder stehen.Die Aussage des Polizeisprechers ist ja so absurd, das hätte er doch selber merken müssen?!
Nein! Es geht um die Rettung des Abendlandes! Wenn dieser Dominostein fällt, dann wird das eine Kettereaktion (von Reissäcken in China ) auslösen, die die Grundfesten unserer Kultur erschüttert! (Hmm. Mir fehlen noch mindestens !! )Nur zur Erinnerung: es geht um 500m Straße.
Eigentlich geht es (den Richtern vom VG und OVG Münster sei es gedankt) um das Versammlungsrecht.Nein! Es geht um die Rettung des Abendlandes!
Darf man eigentlich -- analog zu Autoabstellplätzen -- davon ausgehen, dass man Fahrzeugstellplätze prinzipiell fahrend erreichen darf?In unserer Fußgängerzone gibt es übrigens Dutzende Fahrradabstellplätze.
Darf man eigentlich -- analog zu Autoabstellplätzen -- davon ausgehen, dass man Fahrzeugstellplätze prinzipiell fahrend erreichen darf?
Hallo, in einer PM des RLVD bin ich auf folgenden Absatz gestoßen:
"Der Gesetzentwurf zur anstehenden StVO-Reform sieht zudem ein Parkverbot für Fahrräder am Fahrbahnrand vor. Das bedeutet de facto eine Diskriminierung von emissionsfreien und stadtverträglichen E-Lastenrädern gegenüber Kraftfahrzeugen, die für die Förderung nachhaltiger urbaner Logistik absolut kontraproduktiv ist."
https://rlvd.bike/pressemitteilung-04-09-2019/
Warum das nicht nur für die Logistiker ein Riesenproblem werden dürfte, brauche ich hier niemandem zu erklären.
Ich habe beim RLVD nachgefragt (es braucht also keiner weiter den Martin Schmidt deswegen anzuschreiben ), es scheint dafür keine offizielle Quelle zu geben, die Info ist rein informell.
Hat davon noch jemand aus anderer Richtung gehört?
Abstellen bzw. Parken von Fahrrädern und weiteren Fahrzeugen: Vor dem Hintergrund, dass zu Fuß Gehenden, ins besondere Kindern, seh- und mobilitätseingeschränkten Personen, im Rahmen der Ermöglichung ihrer Mobilität, zu künftig wieder ein größerer Schutzraum zur Verfügung gestellt werden soll, bedarf die Frage, wo Zweiräder (Fahrräder, Motorräder, Elektrokleinstfahrzeuge) und Dreiräder geparkt bzw. abgestellt werden sollen, einer breiten gesellschaftlichen Debatte. Die Entscheidung der Kommunen, geeignete Flächen für Stellplätze auszuweisen, sollte nicht durch generelle Verbote in der StVO eingeschränkt werden.
§ 12 (4) Abstellen von Fahrrädern außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen. Die Formulierung des Verordnungsentwurfs könnte die erforderliche Ausweisung von Stellplätzen/Zonen für Fahrräder und von Flächen für Mietfahrzeuge (insbesondere Fahrräder, Pedelecs, E-Tretroller) unterbinden. Angesichts einer zunehmenden Zahl von Lastenrädern und vielen zu schmalen Gehwegen ist diese Neuregelung nicht sachgerecht. Die Kommunen sind in der Lage, die örtlich angemessene Lösung zum Abstellen von Fahrrädern zu erkennen. Es gilt, die Gefahren des ungeordneten Abstellens, die für Fußgänger und insbesondere mobilitäts- oder sichtbeschränkte Verkehrsteilnehmer zunehmend zu Behinderungen und Gefährdungen führt, abzuwehren.
Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH schrieb:§ 2 (5) Absteigen beim Überqueren einer Fahrbahn
Die vorgeschlagene Regelung ist dem Wortlaut nach nicht auf das Begleiten von Kindern auf nicht für Radverkehr freigegebenen Gehwegen beschränkt, wie die Begründung vermuten lässt, sondern de facto auf alle für Radverkehr freigegebenen Gehwege. Die Regelung ist außerdem praxisfremd und beeinträchtigt die Leichtigkeit des Radverkehrs.
Gerade gesehen, der ADFC hat nun doch schon seine Stellungnahme auf der Bundestagsseite hochgeladen. S. 3f.
https://www.bundestag.de/ausschuess...anhoerungen/050-sitzung-stellungnahmen-656036
§ 12 Abs. 4, neuer Satz 2: "Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen.“
Damit wird dem Fahrrad im Unterschied zu anderen Fahrzeugen das Parken am Fahrbahnrand verwehrt.
§ 12 Abs. 4 neuer Satz 2: "Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen.“ Damit wird dem Fahrrad im Unterschied zu anderen Fahrzeugen das Parken am Fahrbahnrand verwehrt. Es handelt sich um ein neues Verbot und nicht - wie in der Begründung auf Seite 91 behauptet wird - um eine Klarstellung, denn bisher nimmt die StVO Fahrräder nicht pauschal vom Fahrbahnparken aus. Fahrer*innen gewöhnlicher Fahrräder machen von ihrem Recht zum Fahrbahnparken kaum Gebrauch, vor allem, weil am Fahrbahnrand Möglichkeiten zum Anlehnen oder Anschließen des Fahrrads fehlen. Dagegen sind Nutzer*innen von Lastenrädern oder Dreirädern auf das Parken auf der Fahrbahn angewiesen, wenn der Gehweg zu schmal ist und abgestellte Räder den Fußverkehr behindern würden.
Die Schlechterstellung von Fahrrädern beim Parken passt auch nicht zur neuen Beschilderung spezieller Ladezonen oder Parkflächen für Lastenfahrräder. Dem Argument der Parkraumknappheit, die durch Fahrradparken am Fahrbahnrand verschärft würde, lässt sich durch das bestehende Gebot zum Platz sparenden Parken begegnen (§ 12 Abs. 6), ohne diskriminierende Sonderregeln für Fahrräder zu schaffen. Es ist zu befürchten, dass der neue § 12 Abs. 4 S. 2 auch die Anlage von Parkflächen für Fahräder auf der Fahrbahn verhindern wird. Geboten wäre das Gegenteil: Die Einrichtung von Fahrradparkplätzen am Fahrbahnrand sollte leichter möglich sein, z.B. im Bereich des Parkverbots an Kreuzungen und Einmündungen.
Hallo Christoph, genau diesen Bereich finde ich gar nicht mal sooo schlimm. Wenn in den Köpfen der Radfahrer ankommt, dass "Gehweg, Radfahrer frei" bedeutet, dass sich hier ein Gehweg befindet, auf dem sich Radfahrer als Gäste aufhalten können, solange sie Schrittgeschwindigkeit fahren und sich Fußgängerähnlich verhalten, versteht vielleicht der eine oder andere, dass die Fahrbahn durchaus eine Alternative ist.Oh! Das ist ja mal ein dicker Hund: