Steuerliche Absetzbarkeit eines Fahrrades

T

_thomas

Hallo zusammen,

es war vor ein paar Wochen schon Thema, aber damals hat niemand konkret gesagt, unter welchen Umständen das Finanzamt ein (Liege)Rad von der Steuer absetzt.

Im Frühjahr 2000 habe ich ein gebrauchtes Liegerad für 900,-- Mark erstanden. Kann ich dieses von der Steuer absetzen, wenn ich nur 1,5 km Weg zur Arbeit damit zurücklege? Hat jemand Erfahrungen, wann (nicht) das Finanzamt ein Fahrrad anerkennt? Muß ich in irgendeiner Form nachweisen, daß ich das Rad *nur* für den Weg zur Arbeit nutze (wer würde sich denn für nur 1,5 km Weg ein einzelnes Rad halten)?

Danke für Tipps
Thomas
 
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