- Beiträge
- 1.374
Am Rande zum Thema Blinker und Anhänger:
Da Hänger bzw. Ladung öfters die Blinker auf Rücklichthöhe verdeckten, musste eine Lösung her. Entweder wie beim KFZ Blinker an jedem Hänger mit dem entsprechenden Aufwand - oder einfach ein zweites Paar Blinker unterm Dach des Zugfahrzeugs. Haben sich auf jeden Fall bewährt und werden wohl ans endgültige Hardtop übernommen.
Ich möchte behaupten, dass dies im Anhängerbetrieb zulässig ist, da in der StVZO 67, 67a nur die Zulässigkeit von Fahrtrichtungsanzeigern an bestimmten Fahrrädern sowie an Fahrradanhängern festgestellt wird, nicht die Verpflichtung dazu. Hauptsache, man kann überhaupt die Fahrtrichtungsänderung anzeigen.
Da Hänger bzw. Ladung öfters die Blinker auf Rücklichthöhe verdeckten, musste eine Lösung her. Entweder wie beim KFZ Blinker an jedem Hänger mit dem entsprechenden Aufwand - oder einfach ein zweites Paar Blinker unterm Dach des Zugfahrzeugs. Haben sich auf jeden Fall bewährt und werden wohl ans endgültige Hardtop übernommen.
Ich möchte behaupten, dass dies im Anhängerbetrieb zulässig ist, da in der StVZO 67, 67a nur die Zulässigkeit von Fahrtrichtungsanzeigern an bestimmten Fahrrädern sowie an Fahrradanhängern festgestellt wird, nicht die Verpflichtung dazu. Hauptsache, man kann überhaupt die Fahrtrichtungsänderung anzeigen.