AW: Sind Brevets illegal?
Hallo,
Um die Schuldfrage ging es bei meinem Hinweis zur Sichtbarkeit überhaupt nicht und auch nicht um Versicherungsangelegenheiten. Das die Autofahrerin die Schuldige war, bezweifelte doch niemand.
Wer so wie Du schreibt, der Unfall wäre vielleicht nicht passiert, wenn ..., gibt natürlich dem Opfer eine Mitschuld - fahrlässig ignorierend, dass das Opfer gemäß den auf derselben Seite stehenden Vereinsaussagen sehr wohl sehr deutlch gekennzeichnet war.
Nochmal zur Sichtbarkeit. Ich kenne auch andere Fälle, wo bessere Sichtbarkeit geholfen hätte. Die beiden kannte ich persönlich. Der erste ist 1997 ohne Reflektor im dunkeln auf der Landstraße von hinten erfasst worden und der zweite 18 jährige im Jahr 2001 auch auf der Landstraße ohne Reflektor auf dem Nachhauseweg von der Disko von hinten erfasst worden. Beide waren auf der Stelle tot.
Und Du hast auf dem Beifahrersitz gesessen? Oder woher weißt Du, dass die Kraftfahrer sich nicht gerade eine Kippe angesteckt hat, am Radio fummelten, viel zu schnell unterwegs waren oder, oder, oder? Sie werden natürlich zu Protokoll gegeben haben, die Radler seien unsichtbar gewesen, wenn sie nich völlig blöde waren.
Doob, ich kann Dir die Adresse der Hinterbliebenen geben, denen kannst Du erklären warum es gut war, das die den "Schwachsinn" mit guter Sichtbarkeit zB. mit einem Reflektor nicht mitgemacht haben.
Und Du gehst dann zu den Hinterbliebenen der Opfer, die sich bunt leuchtend aufgehübscht darauf verlassen haben, gesehen zu werden? Oder die, die vorschriftsmäßig beleuchtet waren, aber nicht wahrgenommen werden, weil dort jemand gerade meinte, die gesamte Aufmerksamkeit mit Blinklichtern auf sich lenken zu müssen?
Das ist genau so wie mit dem Sicherheitsgurt. Am 1.Mai versuchte ich die Fahrerin eines Autos auf die Gefahr für den 3-jährigen Jungen der mittig auf dem Rücksitz auf dem Schoß eines Mädchens saß, natürlich unangeschnallt, hinzuweisen. Sie winkte nur lachend ab.
Du denkst auch bitte daran, dass es erstens eine Gurtpflicht gibt, zweitens die Schutzwirkung anerkannt belegt ist und dass das drittens für Reflektoren etc. nicht gilt?
Vergiss bitte auch nicht, mit dem Auto niemals so schnell zu fahren, dass eine Aufprallgeschwindigkeit von 65 km/h überschritten werden kann, für höhere Geschwindigkeiten sind nämlich die ganzen Luftsäcke und Rückhalteeinrichtungen nicht konzipiert. Und lackiere auch Dein Auto mit Signalfarben.
Sie kannte nicht das Beispiel von einem Freund. Dessen Kinder wurden 1992 hinten auf dem Rücksitz durch einen entgegenkommenden PKW, der die Kurve nicht bekam, schwer verletzt. Eins ist heute im Rollstuhl, das zweite ist geistig behindert wegen schwerer Schädelverletzung. Damals gab es noch keine Anschnallpflicht hinten und auch kaum entsprechende Ausrüstung für Kinder.
Irgendwie kann ich Deine Äußerungen historisch nicht einordnen: Seit 1979 haben in D alle Neuwagen hinten Gurte, seit 1963 gibt es Kindersitze. Seit 1984 kostet es ein Bußgeld sich nicht anzuschnallen.
Also ich hab gelernt, das gute Sichtbarkeit das Risiko mindert (es natürlich nicht ganz aufhebt). Das gilt natürlich auch tagsüber.
Komisch, ich habe genau das Gegenteil gelernt: Als Kind fuhr ich mit Pedalreflektoren sowie nächtens Glühobst und Seitenläufer funzelnd, dann wurden der weiße Reflektor vorne, gelbe in den Speichen und der rote hinten Pflicht und ich hatte die auch noch, danach stelle ich hinten auf LED um, zunächst Standlicht, dann komplett, sowie auf Halogen. Dann kaufte ich einen SON und hängte den gerade entwickelten LED-Scheinwerfer und den damals besten Halogenscheinwefer dran sowie zwei Rücklichter. Ich schaltete nur noch den Halogenscheinwerfer bei Helligkeit aus, und manchmal vergaß ich sogar das. 2005 benötigte ich dann einen neue Jacke und kaufte eine rote Laufjacke mit reflektierenden Elementen, weil sie gerade im Sonderangebot war. Und dann konnte ich mehrere Monate gar nicht radfahren, weil ich bei strahlendem Sonnenschein bei voller Beleuchtung (beide Scheinwefer) von einer entgegenkommenden Autofahrerin "übersehen wurde". Danach kaufte ich ein Dreirad, weil das Zweirad kaputt war und ich es noch nicht hätte fahren dürfen, aus technischen Gründen mit Seitenläufer und daher bei Tageslicht ohne Beleuchtung. Und promt fahre ich seitdem unfallfrei. Resumee: Zwei Jahre nach Aufrüstung auf Tagfahrlicht schwerer Unfall, fast sechs Jahre ohne Tagfahrlicht danach unfallfrei. Jetzt rate mal, was ich daraus gelernt habe.
Ihr habt nur Beispiele genannt, wo gute Sichtberkeit nicht geholfen hat. Es gibt aber noch ein paar mehr Fälle, jährlich verunglücken in Deutschland über 70.000 Radfahrer, davon 500 tödlich.
Und wieviele davon verunglücken bunt und reflektierend gekleidet, wieviele bei Sonnenschein, wieviele ohne Reflektoren?
Ich habe übrigens gemerkt, dass ich besser gesehen werde, seit ich Liegefahrrad mit Sitzhöhen auf Pkw-Niveau fahre, schlagartig hörten die "gerade noch überholt und dann beim Rechtsabbiegen geschnitten"-Erlebnisse auf. Und dass leere Straßen zu unkonzentriertem Fahren (man nennt es auch Träumerei) verleiten, weiß ich sicher.
Ich glaube mich auch zu erinnern, das der Autofahrer der in den USA den Ruderliegeradfahrer von hinten tot gefahren hat, gesagt hat das er ihn nicht gesehen hat.
Ja, das sagte auch die Autofahrerin, die den Linienbus schnitt, der Autofahrer, der dem Rettungswagen im Einsatz die Vorfahrt nahm, der Fußgänger, der unter der Straßenbahn verstarb.
Von mir aus soll doch jeder rumfahren, wie er es selbst am besten findet.
Dieser Satz steht in krassem Widerspruch zu Deinen gesamten Beiträgem hier im Thread.
Gruß, Klaus