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AW: Sicherheit/Sichtbarkeit im Velomobil
Hallo Sandro,
nein, an Taschen montierte Beleuchtung ist alleine nicht legal, nur zusätzlich. Es muss auf jeden Fall die Mindestausstattung nach StVZO montiert und auch in Betrieb sein.
Crownsilver, Du irrst.
Genau, und um kommerziell zu erwerbende Leuchten, die wegen ihrer Blendung nciht genehmigungsfähig wären. Wobei mich moderne Kfz-Bremslichter auch ankotzen!
Wenn man sich darauf besinnt, dass nicht die Helligkeit, sondern die Größe der leuchtenden Fläche das entscheidende Kriterium für die Sichtbarkeit aus großer Entfernung ist, ist das sehr wohl möglich.
Von welchem Hersteller stammen denn die Zulassungsvorschriften? Von Bumm wohl nicht, denn dem Wortlaut der StVZO nach wären die meisten ihrer Leuchten unzulässig und sind nur deshalb zulässig, weil bumm das KBA dazu gebracht hat, sie zu genehmigen.
Das ist das einfachste, aber sicher nicht das einzige.
Gruß, Klaus
Hallo Sandro,
Bei meinem Liegerad habe ich die nicht zugelassene Rückbeleuchtung am meiner Radical Sitztasche befestigt, somit als legal, oder ?
Kann beim beim Velomobil nicht einfach das Rücklickt an eine Minitool-Tasche dran machen und diese ausserhalb (oben) am Velomobil befestigen ? Man müsste halt einen Stecker für die Kabel hinzufügen. Dann wäre es doch auch legal, richtig ?
nein, an Taschen montierte Beleuchtung ist alleine nicht legal, nur zusätzlich. Es muss auf jeden Fall die Mindestausstattung nach StVZO montiert und auch in Betrieb sein.
Ich denke an der Sitztasche oder anderen Taschen am Rad befestigte Lampen zählen auch als am Rad verbaut und wären nicht zulässig.
Crownsilver, Du irrst.
Wenn Du jetzt Klaus meinst, dem ging es sicherlich nicht um solche Leuchtmittel, sondern um ungefiltert abstrahlende Highpower-LEDs in Gear7Lovers Kreation.
Genau, und um kommerziell zu erwerbende Leuchten, die wegen ihrer Blendung nciht genehmigungsfähig wären. Wobei mich moderne Kfz-Bremslichter auch ankotzen!
Auch wird es nicht möglich sein ein Rücklicht zu bauen, das ausreichend sichtbar ist und dennoch angenehm um aus 3m Entfernung bei Nacht eine Stunde lang hineinzuschauen.
Wenn man sich darauf besinnt, dass nicht die Helligkeit, sondern die Größe der leuchtenden Fläche das entscheidende Kriterium für die Sichtbarkeit aus großer Entfernung ist, ist das sehr wohl möglich.
Ach ja. Stvzo-Fahrrad-Leuchten hab ich nie als Vergleichsmassstab genommen. Die sind optisch so miserabel, dass die Leuchtstärke je nach Betrachtungswinkel extrem schwankt. Mal zu hell, mal zu dunkel. Fleckiges Leuchtbild eben. Die sollen erst mal ihre Hausaufgaben machen, bevor sie ausländische Hersteller mit sinnfreien Zulassungslabeln pisaken.
Von welchem Hersteller stammen denn die Zulassungsvorschriften? Von Bumm wohl nicht, denn dem Wortlaut der StVZO nach wären die meisten ihrer Leuchten unzulässig und sind nur deshalb zulässig, weil bumm das KBA dazu gebracht hat, sie zu genehmigen.
Einfaches Ausschlußkriterium bei Beleuchtung: Gibt es einen Blinkmodus?
Das ist das einfachste, aber sicher nicht das einzige.
Gruß, Klaus