erledigt schnelles VM für Alltagspendelei

Aber für den beschriebenen Weg wäre der Milan eher ungeeignet. Hat hinten keine Federung und ist auf Kopfsteinpflaster und schlechten Straßen nicht zu ertragen. :cautious:
 
@Floh Da Dein Budget ja schon sehr ambitioniert ist, wäre mein Vorschlag, beim Arbeitgeber mal Richtung Jobrad vorzufühlen. Dann geht zwar nur neu, aber die Leasingraten sind noch überschaubar.
 
@Floh Da Dein Budget ja schon sehr ambitioniert ist, wäre mein Vorschlag, beim Arbeitgeber mal Richtung Jobrad vorzufühlen. Dann geht zwar nur neu, aber die Leasingraten sind noch überschaubar.
Da habe ich tatsächlich schon vor ner Weile mal gefragt. Antwort: Nee, geht garnicht, das wär ja ein geldwerter Vorteil. Öffentlicher Dienst halt. Aber inzwischen haben wir ne neue Personaltante, der muß ich ja nicht erzählen daß ihre Vorgängerin dagegen war.:whistle:
 
Öffentlicher Dienst heißt „Ich leg‘s mir aus wie‘s mir passt“. Einige sagen, der TVÖD steht dagegen, andere sehen da heinen Konflikt drin. Ich lese im TVÖD kommunal, dass Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge nur bei der Zusatzversorgungskasse erfolgen kann. Sonst nix. Das heißt in meinen Augen nicht, dass Entgeltumwandlung für andere Zwecke nicht möglich wäre. Außerdem spricht für den Arbeitgeber nichts dagegen über die Vereinbarungen des Tarifvertrags zum Vorteil des Arbeitnehmers hinauszugehen. Nur weniger geht nicht.
Das Argument mit dem geldwerten Vorteil ist Quatsch. Dafür ist ja die 1% Regelung und die Übernahme am Ende ist durch die Leasinganbieter mittlerweile wohl geklärt. Da ging es aber ursprünglich nur darum, dass der Unterschied von 10% Restwert aus Sicht des Leasinganbieters und 40% Restwert aus Sicht des Finanzamts ein geldwerter Vorteil sei (die 30%). Leaserad hat sich mit der Finanzbehörde auf 17% Restwert geeinigt, wenn ich es richtig im Kopf habe.
 
Richtig, @lagu. Ich hab das so grad hinter mir und Firmenrad bei uns eingeführt. Am besten lässt man sich mal von denen beraten. Solange etwas zum Vorteil des Arbeitnehmers ist, sollte das immer funktionieren.
 
Dafür ist ja die 1% Regelung
Die ist seit 2019 übrigens Geschichte für Fahrräder. Das macht es aus Arbeitgebersicht eigentlich *noch* einfacher, weil das Gehampel mit dem geldwerten Vorteil entfällt. (Und für mich (selbständig) noch besser: die Umsatzsteuer auf den Privatnutzungsanteil entfällt dadurch ebenfalls :-D)
 
Öffentlicher Dienst heißt „Ich leg‘s mir aus wie‘s mir passt“. Einige sagen, der TVÖD steht dagegen, andere sehen da heinen Konflikt drin. Ich lese im TVÖD kommunal, dass Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge nur bei der Zusatzversorgungskasse erfolgen kann. Sonst nix. Das heißt in meinen Augen nicht, dass Entgeltumwandlung für andere Zwecke nicht möglich wäre. Außerdem spricht für den Arbeitgeber nichts dagegen über die Vereinbarungen des Tarifvertrags zum Vorteil des Arbeitnehmers hinauszugehen. Nur weniger geht nicht.
Das Argument mit dem geldwerten Vorteil ist Quatsch. Dafür ist ja die 1% Regelung und die Übernahme am Ende ist durch die Leasinganbieter mittlerweile wohl geklärt. Da ging es aber ursprünglich nur darum, dass der Unterschied von 10% Restwert aus Sicht des Leasinganbieters und 40% Restwert aus Sicht des Finanzamts ein geldwerter Vorteil sei (die 30%). Leaserad hat sich mit der Finanzbehörde auf 17% Restwert geeinigt, wenn ich es richtig im Kopf habe.
Mir ist klar, daß das Argument Quatsch ist. Wenn es einen geldwerten Vorteil gibt, dann muß ich den versteuern. Wenn nicht, dann nicht. Das ist nix womit sich unsere Finanzdamen herumschlagen müssten, das ist eine Angelegenheit meiner Steuererklärung. Und daß die nen Teil meines Gehaltes anderswohin überweisen, ist ja wie erwähnt bei der Zusatzversorgung und Vermögenswirksamen Leistungen auch schon der Fall. Ich werd' nochmal bei unserer neuen Finanzdame vorstellig werden. Steter Tropfen höhlt den Stein oder so...:D

Es ist ja auch nicht so, daß wir von geeigneten Bewerber überrannt würden. Fachkräfte aus der Halbleiterbranche lassen sich nur selten für ein Gehalt aus dem öffentlichen Dienst an den Ar*** der Welt locken. Und daß der Tarifvertrag fallweise Abweichungen nach oben nicht ausschließt wird da auch hartnäckig ignoriert.

Zumal die 1%-Versteuerung seit zwei Monaten ja auch Geschichte ist... Aber wo kämen wir denn hin, wenn der elende Arbeitnehmer auch noch was will(n)
 
Die 1% Regelung ist nur für Diensträder entfallen, die komplett vom Arbeitgeber finanziert werden. Es betrifft die klassischen Jobradler*innen in der Regel nicht.
 
Die 1% Regelung ist nur für Diensträder entfallen, die komplett vom Arbeitgeber finanziert werden.
Autsch. Kurze Recherche zeigt, dass das richtig ist. Das ist ja eine miese, nachlässige Nummer von Gesetzgebung. Das kommt also nur dann zum Tragen, wenn der AN das Dienstrad als Ersatz für eine Gehaltserhöhung verhandelt. Insbesondere wird man das ja nicht rückwirkend erwirken können / dürfen.

-Andreas, glücklicherweise selbständig. :)
 
Autsch. Kurze Recherche zeigt, dass das richtig ist. Das ist ja eine miese, nachlässige Nummer von Gesetzgebung. Das kommt also nur dann zum Tragen, wenn der AN das Dienstrad als Ersatz für eine Gehaltserhöhung verhandelt. Insbesondere wird man das ja nicht rückwirkend erwirken können / dürfen.
Naja, um die 1%, 0,5% oder 0% würd' ich persönlich mir jetzt auch nicht so sehr 'ne Platte machen. 1% (worst case) vom Kaufpreis eines VMs sind zwar um 100 €, die da zusätzlich versteuert werden wollen. Aber die tatsächliche Belastung duch die Besteuerung ist ja weniger als das. Ich weiß grad nicht genau, ob die 1% dann tatsächlich besteuert werden oder "nur" als Hinzurechnungsbetrag bei der Festsetzung des persönlichen Steuersatzes eine Rolle spielen. Wie auch immer, unterm Strich werden aus 100€ maximal 42€ Nettobelastung, im Schnitt wohl eher um 20-30€. Letztlich holt sich das Finanzamt hier zumindest einen Teil des durch die Entgeltumwandlung entgangenen Steuervolumens wieder. Der (momentane) Vorteil der reduzierten Sozialabgaben bleibt ja erhalten.
Und soweit ich weiß ist ja auch noch nicht raus, ob die 0% nicht wenigstens auch anteilig gelten für den Fall, wo nur ein Teil vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt übernommen wird und ein Teil vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung beigetragen wird. Das könnte man ja durchaus kostenneutral für den Arbeitgeber gestalten: Die eingesparten Arbeitgeberanteile zu Sozialversicherungen werden vom Arbeitgeber in die Leasingrate gesteckt, der Rest kommt aus Entgeltumwandlung. Ist zwar sicherlich etwas aufwendiger in der Berechnung da das in der Regel nur iterativ genähert werden kann (wieviel Gehalt umgewandelt wird beeinflusst ja, wieviel Sozialversicherungsabgaben entfallen), aber wo ein Wille ist, ist bekanntlich auch ein Weg.

Davon unbeeinflusst bleibt die Einschätzung, daß die gesetzliche Regelung bestenfalls nicht durchdacht ist. Die Tatsache, daß diese Steuererleichterung vorerst auf drei Jahre befristet ist, und auch nur auf Neuverträge angewendet werden kann, deutet ja fast darauf hin, daß noch schnell was gemacht werden musste, was sich gut verkaufen lässt als bürgernahe politische Weichenstellung, aber bloß ja nicht das Steueraufkommen gefährdet. Nachhaltige Verkehrspolitik ist das jedenfalls nicht. Aber werten wir es wenigstens mal als Anfang...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wäre das Quest von @Hansdampf denn nichts für Dich? Wäre ja in etwa Deine Preisregion.
In der Tat bin ich da intensiv am überlegen. Das hat er mir auch schon vor einigen Tagen angeboten. Auf jeden fall ein Fahrzeug mit Charakter, und wenn ich es mal auf die Seite lege tut's nicht so weh, das Quest hat damit ja bereits Erfahrung.:whistle:

Ich hab' mich nur noch nicht entschieden. Mal sehen, was die Diskussion mit meiner Frau heute Abend ergibt...
 
Ich hab' mich nur noch nicht entschieden. Mal sehen, was die Diskussion mit meiner Frau heute Abend ergibt...
So, nun hat es mehr als einen Abend benötigt. War ganz nett: "Ach, Du meinst das jetzt wirklich ernst?" Ja klar meine ich das ernst.:rolleyes:
Allerdings sind auch noch ein paar Dinge (wieder) aufgetaucht, die ich, ähm, erfolgreich verdrängt hatte.:whistle: Soll heißen: die konkrete Anschaffung wurde auf die zweite Jahreshälfte verschoben. Für mich bleibt damit noch etwas Zeit, um mich zum einen noch etwas näher mit den in Frage kommenden Modellen und den verschiedenen Streckenalternativen zu befassen, und zum anderen auch mal das eine oder andere Modell probezufahren. Bei einem unverschämt günstigen Angebot würde ich aber gegebenenfalls auch vorher zuschlagen.
Dessen ungeachtet hab ich gegen Leihgeräte zur Überbrückung auch nix einzuwenden:D.
 
ich würde noch etwas sparen und es dann mit einem alten generalüberholten Quest oder besser noch Milan versuchen.
Das Quest lässt sich mit Haube, geschlossenen Fußlöchern und Radausschnitten noch tunen.

Das unterschreibe ich: Steige lieber direkt hoch ein, dann hast Du ungetrübten Fahrspaß. Das Gute ist ja, dass Velomobile recht wertstabil sind, so dass Du ein gutes Gebrauchtes hier im Forum im Zweifel relativ schnell wieder loswirst. Ich habe das auch so gemacht und es war richtig.
 
Mehrere 1000 € weniger definitiv nicht, kommt natürlich auf Zustand und Nutzungszeitraum an.
 
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