Öffentlicher Dienst heißt „Ich leg‘s mir aus wie‘s mir passt“. Einige sagen, der TVÖD steht dagegen, andere sehen da heinen Konflikt drin. Ich lese im TVÖD kommunal, dass Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge nur bei der Zusatzversorgungskasse erfolgen kann. Sonst nix. Das heißt in meinen Augen nicht, dass Entgeltumwandlung für andere Zwecke nicht möglich wäre. Außerdem spricht für den Arbeitgeber nichts dagegen über die Vereinbarungen des Tarifvertrags zum Vorteil des Arbeitnehmers hinauszugehen. Nur weniger geht nicht.
Das Argument mit dem geldwerten Vorteil ist Quatsch. Dafür ist ja die 1% Regelung und die Übernahme am Ende ist durch die Leasinganbieter mittlerweile wohl geklärt. Da ging es aber ursprünglich nur darum, dass der Unterschied von 10% Restwert aus Sicht des Leasinganbieters und 40% Restwert aus Sicht des Finanzamts ein geldwerter Vorteil sei (die 30%). Leaserad hat sich mit der Finanzbehörde auf 17% Restwert geeinigt, wenn ich es richtig im Kopf habe.