Scheuer will Radfahren sicherer machen

Wenn hier, wie in UK, Kameras zugelassen wären, würden es sich die meisten Autofahrer wohl dreimal überlegen Radfahrer zu bedrängen (aber auch nur, wenn endlich die Halterhaftung eingeführt würde).

Die sind zugelasssener als Du offenbar glaubst. Das ist übrigens genau so ein Fall, wo ein gerichtliches Grundsatzurteil interpretiert wird (in diesem Fall eines des Bundesgerichtshofs) und je nach Interpretierendem was Unterschiedliches dabei raus kommt - also Klarheit früher oder später hilfreich wäre. Hier z.B. gibt es eine Meinung im Rahmen eines Ratgeberartikels zu Dashcams für's Auto, die sich von Deiner unterscheidet.

Auf der anderen Seite: Flächendeckende Filmerei, ob im Verkehr oder durch festinstallierte Kameras, ist in UK gängig. Ich bin eigentlich ganz froh, daß man hierzulande nicht auf Schritt und Tritt von Kameras aufgezeichnet wird und betrachte das durchaus als ein Stück Lebensqualität.
Wenn jeder immer alles um sich rum standardmässig aufzeichnen würde fände ich das unerfreulich. Wenn die Polizei - so wie in UK - ein Uploadportal für solche Videos bereitstellte, fände ich das aus der Opferperspektive super, neutral betrachtet kann man da auch anders und deutlich kritischer draufschauen - Stichwort "Blockwartmentalität". Ist halt nicht so einfach. Die Filmerei als Schritt 1 hilft ja nur, wenn auch Schritt 2 folgt, nämlich die Anzeige. Und danach hoffentlich Schritt 3 durch die Polizei: die Ahndung.
Was bei gesellschaftlich akzeptierter Filmerei so Negatives passiert sieht man ja z.B. in den Dashcamvideos auf Youtube aus diversen Ländern, die mittlerweile sogar die Grundlage für Billigstfernsehsendungen im deutschen Privatfernsehen sind um sich an Unheil und Blödheit anderer ergötzen und darüber lustig machen zu können. Oder bei denen, die Unfälle auf der Autobahn filmen im Vorbeifahren und das dann auf Facebook und Co veröffentlichen.

Na klar kann bis zu einem gewissen Grade auch Schritt 0 helfen (Kameraatrappe) - das hat aber in meinen Augen was vom imponierenden Federkleid bzw. Imponiergehabe via aufgepusteter Luftsäcke harmloser Vögel oder Frösche oder der gefährlichen Streifenhaftigkeit ausgesprochen harmloser Insekten: Früher oder später hat es sich rumgesprochen, zumindest bei den Intelligenteren...
 
Warum möchtest Du von mir 12 Planungen?

Basierend auf Deinem Posting...
Die Scheuerschen Vorschläge gehen nicht über "alter Wein in neuen Schläuchen" hinaus. Aufgehübschte bestehende Regelungen, für die Presse peppig in Szene gesetzt.
Der (wieder mal vom BV des ADFC befürwortetem) Vorschlag zur Anlage von Rad_weg_en ist "KFZ-gerechte" Radverkehrsförderung.
Die Benutzungspflicht wird kommen, wie bei den Schutzstreifen (seinerzeit übrigens auch vom BV des ADFC befürwortet). Prä-1998 Zustände.

Beabsichtigt oder nicht: Es läuft auf eine Erhöhung der km-Leistung des MIF durch Radfahrer-befreite Restfahrbahnen hinaus.

... ist ja offenbar nicht alles gülden beim Radverkehr. Man könnte also annehmen, dass sich möglicherweise durch ein geändertes Regelwerk die Situation verbessern liesse. Scheuer hat nun 12 Gesetzesideen vorgestellt, die Du allesamt als nutzlos, da bereits existierend bzeichnest. Man könnte sie also schlicht durch 12 andere ersetzen, die Du für zielführend hältst. Platz für 12 Gesetzesänderungen hat Scheuer ja vorgesehen.

Falls Du die heute gültigen Regularien für vollständig befriedigend hältst braucht es natürlich keine Neuen oder Geänderten (dann darfst Du aber auch nicht über die aktuell gültige Gesetzeslage meckern), falls dir z.B. schon fünf neue Gesetze reichen, um zur perfekten Situation für Radfahrer zu kommen: auch schön. Ansonsten gäbe es halt 12 Slots, die verfügbar sind, und mich würde interessieren, wie DU die füllen würdest.
 
gäbe es halt 12 Slots, die verfügbar sind
Natürlich gibt es die nicht.
Da würde mich doch mal interessieren wo genau die 12 Gesetzesplanungen von Scheuer denn schon als bestehende Regelungen existieren und zwar im Detail und bitte mit Belegen.
Da ich davon ausgehe, dass Du hier nicht bloß rumtrollst, sondern Du Informationen suchst, übernehme ich das für Dich. Hier die Kurzform:

Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen und Erhöhung der Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe:
M.E. untersagt §1(2) StVO zumindest seit der Einführung der Benutzungspflicht über den Umweg des Rechtsfahrgebots - nicht nur das Parken, sondern auch das Halten auf Suggestivstreifen. Ohne Kontrolle bleibt es ein Papiertiger.

Mindestüberholabstand für Kfz
Einschlägige Gerichtsurteile, nachzulesen bei Peter d.L. Alter Wein in neuen Schläuchen...

Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Lkw
Ebenfalls durch §1(2)StVO vorgeschrieben. Wichtiger wäre es, die Beschleunigungsspuren für Rechtsabbieger abzuschaffen und Einmündungen baulich so zu verändern, dass zumindest LKW tatsächlich nur mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen können. Fahrverbote für LKW vermisse ich ebenfalls.

Grüner Pfeil für Radfahrer
Brandgefährlich, genau wie der allgemeine Grünpfeil. Details bei FUSS e.V.

Einrichtung von Fahrradzonen
Was meint „Die Regelung soll sich an den Regeln für Fahrradstraßen orientieren“
Alter Wein in...

Nebeneinanderfahren von Radfahrenden erleichtern
Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, wenn der nachfolgende Verkehr dadurch nicht behindert wird. Soll sich daran etwas ändern?

Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen
Gemäß § 12 Abs. 3 Ziff. 1 StVO gelten die Schnittpunkte der Fahrbahnkanten als Kriterium für die 5m. Soll „Eckausrundung […] wenn ein straßenbegleitenderbaulicher Radweg vorhanden ist“ der große Wurf sein? Zur Verbesserung der Sichtbeziehungen ist wesentlich mehr Platz erforderlich.

Vereinfachung für Lastenräder
Ein Piktogramm "Lastenfahrrad" an Ladezonen ist alles? Ladezonen existieren. Keine Einschränkungen beim MIV? RwBpfl?

Verkehrszeichen Radschnellwege
um die Kennzeichnung von Radschnellwegen auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit wie z.B. auf sandigem Untergrund möglich zu machen.
Greenwashing. Aua. Kein Kommentar.

Überholverbot von Radfahrenden
Mit der Einführung eines neuen Verkehrszeichens sollen die Straßenverkehrsbehörden der Länder in Zukunft ein Überholverbot von Radfahrenden z.B. an Engstellen anordnen können
Einverstanden. Prima, mal schauen, wie oft wir dieses Schild sehen werden.

Innovationsklausel
soll künftig unabhängig von einer Gefahrenlage Modellversuche ermöglichen […] Modellversuche sollen im Einvernehmen mit der Kommunen angeordnet
Vorsicht Gift! Die Benutzungspficht wird kommen (s. Suggestivstreifen). Prä-1997 Zustände. Jede Kommune darf jeden Ackerrain beblauschildern.

Vereinfachte Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung
Gemeint ist eine “Klarstellung in der Verwaltungsvorschrift“, geht heute schon.

Gruß
Christoph
 
Überholverbot von Radfahrenden
Mit der Einführung eines neuen Verkehrszeichens sollen die Straßenverkehrsbehörden der Länder in Zukunft ein Überholverbot von Radfahrenden z.B. an Engstellen anordnen können
Einverstanden. Prima, mal schauen, wie oft wir dieses Schild sehen werden.
Ist aber letztendlich auch ganz bereits getrunkener Wein in neuen Schläuchen für teuer Geld verkauft: wenn die Abstände bei dem Überholen eingehalten werden, dann ist dort bereits ein implizites Überholverbot oder an was für 'Engstellen' denkt ihr? (und nein, schlecht einsehbare Bereiche zählen nicht. Dort darf nicht überholt werden...)
 
Hallo,

Wichtiger wäre es, die Beschleunigungsspuren für Rechtsabbieger abzuschaffen und Einmündungen baulich so zu verändern
.

Erst Pfingsten hat hier an so einer Beschleunigungsspur ein rechtsabbiegender Kraftfahrer einen für ihn von links kommenden, vorfahrtsberechtigten Radfahrer umgemangelt.

Grüner Pfeil für Radfahrer
Brandgefährlich, genau wie der allgemeine Grünpfeil. Details bei FUSS e.V.

Ich sehe da einen deutlichen Unterschied aufgrund des geringeren Gefährdungspotentials der Radfahrenden, die sich durch die real existierende unfallarme illegale Praxis zeigt.

Zudem erscheinen mir eine Passage bei der Fußgängerlobby seltsam:

Obwohl die Grünpfeil-Knotenpunkte nur 33 Prozent der untersuchen Orte ausmachten, geschahen hier über 40 Prozent aller Unfälle. Somit ergibt sich in den fünf Städten durch den Grünpfeil ein signifikantes Zusatzrisiko von 25 Prozent.

Der Schluss ist unzulässig, wenn nicht genau aufgeschlüsselt wird, welchen Anteil die Unfälle mit bei rot Abbiegenden hatten. Abgesehen davon kann ich gerade deren Prozentrechnung nicht nachvollziehen.

Anderes ist nocht übertragbar: Das beschriebene Angehuptwerden und spontane kopflose Losfahren wird am Fahrradgrünpfeil nicht passieren, ein Blockieren von Fußgängerfurten wohl auch eher nicht.

Gruß, Klaus
 
Hallo,
Ansonsten gäbe es halt 12 Slots, die verfügbar sind, und mich würde interessieren, wie DU die füllen würdest.
nicht mit Gesetzen, welche bloß bereits bestehenden Richtlinien und Regeln folgen.

Ich würde versuchen, die Mentalität der Niederländer verstärkt bei den Deutschen einzuschleusen. Das wird nicht einfach, bedingt große Änderungen am Straßenverkehrssystem und Einschränkungen für den MIV, dafür sind die Vorteile nach 50 Jahren für alle spürbar. Eine Erweiterung der Kontrolle ist nicht notwendig, wenn die Verkehrsteilnehmer selbst auf ihren Rechten beharren und sich auch so im Straßenverkehr benehmen. Das muss natürlich durch Polizeibeamte unterstützt werden.

Derartige Änderungen sind gravierend, jedoch nachhaltig vorteilhaft, während oben aufgelistete Gesetzentwürfe keine Änderung der Realsituation erwarten lassen.
Hier die Kurzform:
Danke für die Auflistung.
Ich bin eigentlich ganz froh, daß man hierzulande nicht auf Schritt und Tritt von Kameras aufgezeichnet wird und betrachte das durchaus als ein Stück Lebensqualität.
Definitiv richtig.
Abgesehen davon kann man auch eine nach vorne gerichtete Kamera zur Dokumentation verwenden, ..
Die direkte und im Forum schon X-fach aus Erfahrung geschilderte Wirkung beruht auf dem "Kamera ist auf mich gerichtet!" Effekt, nicht auf dem Filmen. Wenn die Kamera demnach nach vorne zeigt, überlegen sich die folgenden Verkehrsteilnehmer nicht zweimal, ob sie überholen/schneiden/etc. - sie tun es einfach.

Wenn sie jedoch direkt "in" eine Kamera schauen (oder auch nur in etwas, was einer Kamera ähnelt), überlegen sehr viele Verkehrsteilnehmer es sich und halten sich zurück. Ist erstaunlich, aber funktionell. Bloß stimmt auch, dass bei weit verbreitetem Einsatz dieses Tricks die Wirkung irgendwann nachlassen wird.

Viele Grüße
Wolf
 
Hallo,

es ging nicht mehr um Abschreckung, sondern um Beweissicherung durch Filmen, welches nach hinten gerichtet schwierig als "ich schneide meine Radtour mit" zu begründen ist.

Die direkte und im Forum schon X-fach aus Erfahrung geschilderte Wirkung beruht auf dem "Kamera ist auf mich gerichtet!" Effekt, nicht auf dem Filmen. Wenn die Kamera demnach nach vorne zeigt, überlegen sich die folgenden Verkehrsteilnehmer nicht zweimal, ob sie überholen/schneiden/etc. - sie tun es einfach.

Man könnte die Wirkung nachhaltiger machen, indem man die Attrappe nach hinten richtet und die Beweissicherungskamera nach vorne. Nachteil:Man hat sicher kein Bild des Fahrers, was man beim Filmen nach hinten aber wahrscheinlich auch nur selten hat wegen der spiegelnden Scheibe und dem relativ dunklen Innenraum.

Was ein Meilenstein in der Gesetzgebung wäre, ist eine Halterhaftung für alle Verkehrsdelikte. Ein Halter, der den Fahrer nicht offenlegt, sollte für alle Delikte, die mit seinem Kfz begangen werden, voll umfänglich haften müssen, vom Überziehen der Parkzeit bis zu Verkehrsstraftaten.

Dazu dann eine spürbare Anhebung der Bußgelder (so funktioniert es ja in NL zum Teil, wie man an der unterschiedlichen Regelakzeptanz von Kfz-Führer/inne/n mit NL-Kennzeichen in D und NL ablesen kann), gerne grundsätzlich an das Einkommen und Vermögen gekoppelt.

Gruß, Klaus
 
Hallo,

nicht mit Gesetzen, welche bloß bereits bestehenden Richtlinien und Regeln folgen.

Ich würde versuchen, die Mentalität der Niederländer verstärkt bei den Deutschen einzuschleusen. Das wird nicht einfach, bedingt große Änderungen am Straßenverkehrssystem und Einschränkungen für den MIV, dafür sind die Vorteile nach 50 Jahren für alle spürbar.

Eine Erweiterung der Kontrolle ist nicht notwendig, wenn die Verkehrsteilnehmer selbst auf ihren Rechten beharren und sich auch so im Straßenverkehr benehmen. Das muss natürlich durch Polizeibeamte unterstützt werden.

Derartige Änderungen sind gravierend, jedoch nachhaltig vorteilhaft, während oben aufgelistete Gesetzentwürfe keine Änderung der Realsituation erwarten lassen.

Na aber welche neuen Regelungen oder Gesetze wären das denn KONKRET?
"Verhalte Dich wie ein Niederländer" wäre zwar zweifellos ein in Deutschland neues Gesetz, aber vielleicht doch etwas unspezifisch...
Wie gesagt: Irgendwas doof finden, kritisieren, in der Luft zerreissen oder sich über den Einbringer lustig machen ist immer sehr einfach. Besser machen ist schwerer. Viel schwerer. Nachdem das mit den "12 Slots" nicht zu funktionieren scheint als Anregung vielleicht folgendes Gedankenexperiment:

Man angenommen der Andi Scheuer läse hier mit und riefe in Folge dieses Threads bei Dir @TitanWolf und bei @Christoph S an und sagte zu jedem von Euch: "Ich habe verstanden, dass ihr meine Gesetzesinitiativen für nicht sinnvoll haltet. Ich würde es gerne besser machen. Ihr seid die Fachleute wohingegen ich bloss ein CSU-Funktionär bin. Was genau soll ich als Gesetzentwürfe einbringen, um die Situation für Radfahrer zu verbessern?"

Wie würde Eure Antwort lauten?

Was die Kontrollen angeht und die Urteile: Wir haben ja in Deutschland Gewaltenteilung. Der Scheuer macht Gesetze, ist also Teil der Legislative. Die Polizei setzt sie durch als Teil der Exekutive. Und die Gerichte urteilen über Fehlverhalten als Teil der Judikative. Die beiden letzteren sind qua Grundgesetz von Scheuers' Einfluss entkoppelt - deren Verhalten oder nicht Verhalten kann und sollte man ihm also nicht vorhalten. Und da wir in Deutschland überdies noch Föderalismus haben macht der Scheuer die Rahmengesetzgebung auf Bundesebene, die Umsetzung erfolgt aber auf Landes- und Kommunalebene - und auch da hat er nix zu sagen und keinen Einfluß. Auch das ist eines der grundlegenden Prinzipien unserer Verfassung. Wer also bei jedwedem Thema munter auf den Scheuer eindrischt dem sind womöglich ein paar grundlegende Prinzipien wie unser Land aufgebaut ist entgangen...

In Sachen Niederlande bzw. Niederlandisierung sei z.B. dieses Video empfohlen:
 
Hallo,
.. es ging nicht mehr um Abschreckung, sondern um Beweissicherung durch Filmen ..
diese Lebenszeit würde ich mir sparen und nicht in Dokumentation, Aufsuchen der Polizeidienststelle, Anzeige aufnehmen usw. stecken - wird zumeist eingestellt.

Die abschreckende Wirkung, direkte Auffrischung des Bewusstseins anderer Verkehrsteilnehmer durch das sichtbare "Objektiv" wäre für mich Ziel der Aktion.
.. Was genau soll ich als Gesetzentwürfe einbringen, um die Situation für Radfahrer zu verbessern?"
Nochmal: es braucht keine neuen Gesetzesentwürfe, sondern Kontrollen und Durchsetzung der bestehenden Vorgaben.. das beginnt schon bei der Planung, Umsetzung und Inbetriebstellung der Fahrradwege.

Kaum ein neuer Fahrradweg erfüllt sämtliche Vorgaben. Somit könnten noch so viele Gesetze entworfen werden, solange schon die von offizieller Seite durchgeführten baulichen Änderungen und Konzepte nicht den Mindestanforderungen entsprechen, bleibt es bei fehlender Durchsetzung.
Wie gesagt: Irgendwas doof finden, kritisieren, in der Luft zerreissen oder sich über den Einbringer lustig machen ist immer sehr einfach.
Nein, es ist nicht einfach, denn die Aussagen vieler der Diskussionsteilnehmer hier beziehen sich auf die gelebte und erlebte (tagtäglich) Realität, welche das Leben für Fahrradfahrer deutlich erschwert.

Anhand dieser Realität gehört Umsetzung und Strafvollzug angelegt und durchgesetzt, nicht jedoch Gesetze entworfen, welche gegenüber bereits bestehenden Vorgaben keine praktischen Änderungen der Durchsetzung oder Kontrolle bewirken.

Die Entwürfe können demnach unter den Tisch fallen, solange Einsatzkräfte gezielt auf Fahndung nach gefährdenden/nötigenden Verhaltensweisen gehen und diese verfolgen. Da reicht es schon, einen Tag der Woche die Einsatzkräfte in Zivilkleidung auf Fahrrädern durch Innenstädte fahren zu lassen, strikt nach Rechtsvorgaben für Fahrradfahrer (so z.B. nicht rechts an den Rand gedrückt..) und unrechtmäßiges Verhalten der KFZ-Nutzer in Kooperation mit Einsatzkräften im KFZ (Funkverbindung) zu bestrafen.

Doch es besteht kein Interesse dran! Und hier beginnen die Komplikationen: wenn an dieser Kreuzung, nein - eigentlich an jeder Kreuzung! - jedes 10. oder, untertreiben wir einfach mal in bester Annahme der fairen Verhaltensmuster von KFZ-Nutzern - jedes 20. Fahrzeug angehalten und der Fahrer mit Bußgeld belegt würde (u.A. auch Smartphonenutzer), dann stünde der Verkehr still. Dauerhaft. Da würde nichts mehr vor und zurück gehen.

Die Gesetzentwürfe helfen wenig. Die Realität hat sie überholt.
Die beiden letzteren sind qua Grundgesetz von Scheuers' Einfluss entkoppelt - deren Verhalten oder nicht Verhalten kann und sollte man ihm also nicht vorhalten.
Tja, da bist du der Wurzel auf der Spur - hilft allerdings in Bezug auf die gegängelten Radfahrer wenig, leider.

Gewaltenteilung ist richtig und wichtig, eine Korrektur partieller "Untätigkeit" und des Wegsehens muss dennoch erfolgen, eine Angleichung an Mindeststandards. Erfolgt dies nicht, bleibt es bei Vetternwirtschaft in großem Stil.

Viele Grüße
Wolf
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal: es braucht keine neuen Gesetzesentwürfe, sondern Kontrollen und Durchsetzung der bestehenden Vorgaben.. das beginnt schon bei der Planung, Umsetzung und Inbetriebstellung der Fahrradwege.

Kaum ein neuer Fahrradweg erfüllt sämtliche Vorgaben. Somit könnten noch so viele Gesetze entworfen werden, solange schon die von offizieller Seite durchgeführten baulichen Änderungen und Konzepte nicht den Mindestanforderungen entsprechen, bleibt es bei fehlender Durchsetzung.
(...)
Anhand dieser Realität gehört Umsetzung und Strafvollzug angelegt und durchgesetzt, nicht jedoch Gesetze entworfen, welche gegenüber bereits bestehenden Vorgaben keine praktische Änderungen der Durchsetzung oder Kontrolle bewirken.
(...)
Die Entwürfe können demnach unter den Tisch fallen, solange Einsatzkräfte gezielt auf Fahndung nach gefährdenden/nötigenden Verhaltensweisen gehen und diese verfolgen.

Dem entnehme ich: Der Scheuer kann nix machen und er muss auch nix machen - er (oder seine Vorgänger) hat schon alles in die Wege geleitet was radverkehrspolitisch notwendig, sinnvoll, richtig und auf seiner Ebene machbar ist. Wenn das so ist dann ist er ja ein prima Fahrrad-Verkehrsminister. :oops::p

Gewaltenteilung ist richtig und wichtig, eine Korrektur partieller "Untätigkeit" und des Wegsehens muss dennoch erfolgen, eine Angleichung an Mindeststandards. Erfolgt dies nicht, bleibt es bei Vetternwirtschaft in großem Stil.

Was meinst Du mit "Vetternwirtschaft in großem Stil"?
 
Hallo,

Na aber welche neuen Regelungen oder Gesetze wären das denn KONKRET?

Ich schrieb bereits:

spürbare Anhebung der Bußgelder

Wie würde Eure Antwort lauten?

Geben Sie mir zwei Monate ich breche so etwas nicht gerne über das Knie.
Dann würde ich einen Thread hier starten und mich mit Freunden beraten. Oder ich würde ihn bitten, mir ein halbes Sabbatjahr zu bezahlen, um die StVO zu überarbeiten. Schließlich arbeiten er und seine Leute auch nicht ehrenamtlich, sondern werden von uns dafür bezahlt, ordentliche Arbeit abzuliefern. Folglich darf ich die Aktivitäten auch kritisieren, ohne bessere Lösungen zu haben!

Die beiden letzteren sind qua Grundgesetz von Scheuers' Einfluss entkoppelt

Nicht so wie sei es sein sollten (es gab kürzlich ein entsprechendes Urteil eines EU-Gerichtes). Konkret kann er aber z.B. über den Bußgeldkatalog direkt Einfluss nehmen, indirekt über das Bundeskabinett und diverse Ministerkonferenzen auch mit den Länderministern. Konkret kann er ferner über Fördermittel Einfluss auf die Fahrradinfrastruktur nehmen. So könnte er Geld für den Ausbau von Radschnellwegen bereitstellen, anstatt sandige Oberflächen zu erlauben.

Und da wir in Deutschland überdies noch Föderalismus haben macht der Scheuer die Rahmengesetzgebung auf Bundesebene, die Umsetzung erfolgt aber auf Landes- und Kommunalebene - und auch da hat er nix zu sagen und keinen Einfluß

Daher argumentierte ich immer wieder, dass der Erfolg von Scheuers Änderungen vom Verhalten der Kommunen abhängt - abgesehen davon, dass er auch Möglichkeiten für Veränderungen hätte, die direkt beim Radverkehr ankämen.

Gruß, Klaus
 
...der Legislative. ...der Exekutive. ...der Judikative. Die beiden letzteren sind qua Grundgesetz von Scheuers' Einfluss entkoppelt - deren Verhalten oder nicht Verhalten kann und sollte man ihm also nicht vorhalten.
Deshalb fällt es den Scheuers dieser Welt so leicht, einfach wohklingende Versprechungen zu machen, auf deren Umsetzung man dann leider keinen Einfluß hat. Die Welt ist halt einfach gemein und es ist nicht sein Fehler... (das ist übrigens Falsch!)

Wenn er etwas ändern will, dann muss er an dieser Stelle mit seinen Kollegen Seehofer und Barley (solange sie noch nicht nach Brüssel gezogen ist) sprechen und die Überprüfung und Ahndung die aktuelle Gesetze fordern. Mit dem Seehofer darf er dann auch gleich darüber diskutieren, wie Kreuzungen sicherer gestaltet werden können.

Der Scheuer kann nix machen und er muss auch nix machen
Siehe oben: doch. Er kann. Er muss.
 
Servus Wolf,

Annahme der fairen Verhaltensmuster von KFZ-Nutzern - jedes 20. Fahrzeug angehalten und der Fahrer mit Bußgeld belegt würde (u.A. auch Smartphonenutzer), dann stünde der Verkehr still.
an den entscheidenden Stellen braucht es so eine Art Blitzer, der das Fehlverhalten festhält, woraufhin dann das Ticket dem Fahrzeughalter zugestellt werden kann. Dann könnte der Verkehr weiterfließen.

Gruß
Felix

PS: Wenn dann, in naher Zukunft, nur noch selbstfahrende Kraftfahrzeuge unterwegs sind, deren Software den aktuellen Verkehrsregeln ausgestattet ist, gibt es kein Fehlverhalten mehr.:D:unsure:
 
Hallo,
Was meinst Du mit "Vetternwirtschaft in großem Stil"?
ich meine, dass intuitiv Verständnis für ähnliche Nutzerszenarien (nicht Nutzungsszenarien) aufgebracht wird, mehr als für abweichende Nutzerszenarien.

Dies führt zu einer Benachteiligung (sei es durch fehlende selbsttätig agierende Strafverfolgung und -vereitelung oder durch Gerichtsurteile, welche geltende Gesetze auslegen, wie sie in den Kram passen) bspw. der Fahrradfahrer, sofern Polizeibeamte nicht verpflichtet werden, nach maßgeblichen Gesetzen und Vorschriften als Fahrradfahrer und Passanten am Verkehrsgeschehen teilzunehmen. Ein Viertel ihrer Wocheneinsatzzeit würde ausreichen. Das Weltbild und die Urteilsfähigkeit in Bezug auf "ist doch alles nicht so schlimm, es ist nichts passiert" ändert sich nach wenigen Wochen, garantiert.

Gleiches bei der Nutzung von Radweginstallationen: Wenn Beamte gesetzlich verpflichtet würden, Konflikte zwischen Vorgaben/Gesetzen und der Realität zu melden, zu bekämpfen, deren Beseitigung in die Wege zu leiten, kündigen sie entweder oder es bessert sich tatsächlich etwas.

Solange Fahrradfahrer auch aus Polizeiperspektive oft als "Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse" angesehen werden, als etwas, was belächelt werden kann, wird sich für die KFZ-Nutzer bei Verstößen wenig ändern.

Die "Vetternwirtschaft" reicht jedoch deutlich weiter: je besser / bekannter du mit den Beamten stehst, umso einfacher wird dein Leben. Ungeachtet etwaiger Gesetzvorschriften. Aber das ist ohnehin bekannt und soll hier nicht Thema werden.

Hallo Felix,
Wenn dann, in naher Zukunft, nur noch selbstfahrende Kraftfahrzeuge unterwegs sind, deren Software den aktuellen Verkehrsregeln ausgestattet ist, gibt es kein Fehlverhalten mehr.:D:unsure:
das ist ein Irrtum. Was es dann kaum mehr gibt, sind auslesbare Fahrtenschreiber.. die sind dann alle zufällig gelöscht/defekt/mit Nullen überschrieben, wenn es hart auf hart kommt. Und haben natürlich vorher die aufgezeichneten Werte nicht transferiert über Mobilfunknetz, versteht sich von selbst. :whistle:

Ehrlich: wenn du nur 30 km/h in der Stadt zu schnell wärst und dies gemeldet (von deinem Fahrzeug) würde, wärst du mehr Geld los, als für die komplette Aus- und Umrüstung mit in Deutschland illegalen Jammern bspw., um eine Kommunikation zu verhindern. Technik lässt sich nicht bestechen, jedoch manipulieren..
an den entscheidenden Stellen braucht es so eine Art Blitzer, der das Fehlverhalten festhält, woraufhin dann das Ticket dem Fahrzeughalter zugestellt werden kann.
Guter Ansatzpunkt. Das könnte funktionieren, bedeutet jedoch großräumige Verkehrsraumüberwachung.

Viele Grüße
Wolf
 
Wie gesagt: Irgendwas doof finden, kritisieren, in der Luft zerreissen oder sich über den Einbringer lustig machen ist immer sehr einfach.

Das stimmt in diesem Fall halt nicht so.
Scheuer wurde die Vorschläge der Länderverkehrsminister so überrascht das er bis Pfingsten Zeit brauchte um eigene Vorschläge zu erarbeiten. Heraus gekommen ist das was wir jetzt diskutieren und das ist zum überwiegenden Teil weder neu noch innovativ.
Wird aber vom Radverkehrsminister so verkauft. Daß die Mindeststandards für Radwege seit 1998 von vielen Gemeinden ignoriert werden oder daß die meisten benutzungspflichtigen Radwege gar nicht angeordnet werden dürften dazu sagt er nichts.
Wenn der Herr Verkehrsminister also was für den Radverkehr tun will, dann soll er erstmal die alten Baustellen abarbeiten.

Arbeit hat er da genug.

Zur Gewaltenteilung
Parlament : Legelative
Regierung: Exekutive
Gerichte: Judikative
Polizei: Exekutive
 
So könnte er Geld für den Ausbau von Radschnellwegen bereitstellen,

Das war noch der Dobrindt 2016: https://nationaler-radverkehrsplan....en/bund-will-radschnellwege-staerker-foerdern (siehe auch die Links unter "Metainfos" auf der Seite)

Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017 - 2030

"Das millionenschwere Förderprogramm des Bundes zur Förderung von Radschnellwegen ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Das geht aus der Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Frage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Freitagausgaben berichten. Geflossen sind bisher lediglich 765.000 Euro - zur Planung eines Radschnellweges zwischen Heidelberg und Mannheim. Für das laufende Jahr stehen 25 Millionen Euro bereit. (...)

Um den geförderten Bau von Radschnellwegen durch Länder und Kommunen ermöglichen zu können, hatte der Bund zunächst das Bundesfernstraßengesetz ändern müssen. Anfang Oktober hatten alle Bundesländer den gemeinsam erarbeiteten Förderkriterien zugestimmt - seitdem stehen die Mittel bereit. (...)

Der Bund beteiligt im Zuge des Programms mit durchschnittlich 75 Prozent an den Kosten für Planung und Bau von Radschnellwegen. Gefördert werden Strecken mit mindestens zehn Kilometern Länge und absehbar mehr als 2.000 Fahrradfahrten täglich. Einspurige Routen müssen mindestens drei Meter breit sein, zweispurige mindestens vier Meter. Geld vom Bund kann nur dann fließen, wenn die Fahrwege von anderem Verkehr getrennt sind."


Quelle: https://www.mmnews.de/aktuelle-pres...-scheuers-foerderprogramm-nicht-ausgeschoepft
mit Datum vom 12.4.2019
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/A...ung-radschnellwege.pdf?__blob=publicationFile
 
Daß die Mindeststandards für Radwege seit 1998 von vielen Gemeinden ignoriert werden oder daß die meisten benutzungspflichtigen Radwege gar nicht angeordnet werden dürften dazu sagt er nichts.
Genau das sehe ich als untrügliches Zeichen dafür, dass neue Gesetze am aktuellen Zustand absolut nichts ändern werden.

Viele der Radwege stehen nicht auf argumentierbaren Vorschriften verankert, sondern auf Luftschlössern nach Gusto der Entscheider. Wieso sollte sich daran etwas ändern..

Viele Grüße
Wolf
 
Hallo,

das denkt der gemeine Bürger:

https://www1.wdr.de/radio/wdr4/wort/zur-sache/kommentar-strassenverkehr-100.html

inclusive des verbreiteten Irrtums "Weiß zum Beispiel jemand, dass ein Radfahrer nicht über den Zebrastreifen fahren darf?"

Auch die Tagesschau hat sich des Themas angenommen:
https://www.tagesschau.de/inland/verkehr-radfahren-101.html

Offenbar erwartet man dort eine Änderung des Bußgeldkatalogs:
"Darum soll künftig ein komplettes Halteverbot für Autos auf Schutzstreifen gelten. Wer trotzdem hält oder parkt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das liegt momentan bei 20 Euro, falls das Fahrzeug die Zeit von drei Minuten überschreitet. Die künftige Höhe der Strafe steht noch nicht fest."

Aber auch wieder dümmliches:
"Vor allem in Städten gibt es entlang vieler Straßen bereits einen per weißer Linie abgetrennten Schutzstreifen für Radfahrer."
Unklar beschrieben (weiße Linie klingt nach durchgehender Linie), Autofahrer könnten so annehmen, auf Radfahrstreifen sei das Halten erlaubt.

"Vorsichtiges Rechtsabbiegen trotz roter Ampel - was derzeit nur für Autofahrer gilt, wenn ein entsprechendes Zusatzschild an der Ampel hängt, soll künftig auch für Radfahrer auf Radwegen erlaubt sein. An manchen Kreuzungen dreht sich der Fall sogar um: Dann dürfen nur Radfahrer abbiegen - dafür soll ein neuer grüner Pfeil eingeführt werden, der dann nur für die Radfahrer gilt."
Zu stark vereinfacht:
Der bisherige Grünpfeil gilt auch für Fahrräder auf der Fahrbahn. Ob sie auf dem Radweg ohne Beachtung eines Ampelsignals rechts abbiegen müssen, hängt davon ab, wo Haltelinie und Radfahrerampel angebracht sind.

"Mit den neuen Regelungen sollen auch Fahrradzonen kommen, in denen keine Autos erlaubt sind."
Wohl kaum, Anlieger oder zumindest Anwohner werden wohl weiter ihre Grundstücke anfahren dürfen.

"Künftig sollen Radfahrer auch nebeneinander fahren dürfen, statt wie bislang nur hintereinander. Allerdings nur unter der Bedingung, dass niemand behindert wird und das Nebeneinander fahren kein Sicherheitsrisiko darstellt."
Auch Tagesschauredakteure sind des Lesens manchmal nicht mächtig.

Zu denken sollte uns geben:
"Der Autofahrerclub ADAC lobte die Vorschläge."

Gruß, Klaus
 
die Mentalität der Niederländer

Bitte nenn' es nicht Mentalität, nenn' es lieber "Auffassung von Verkehrsplanung". Die Mentaltät der Niederländer basiert auf einer völlig anderen räumlichen Ausgangssituationmit völlig anderen gesellschaftlichen Konsequenzen als in Deutschland.

In den Niederlanden findest du mehr oder weniger große Radverkehrsanlagen. Innerorts sind diese klar dem Kraftverkehr untergeordnet und zeichnet sich immernoch durch viele Bettelampeln aus. Sicherlich gibt es Verbesserungen wie die Anzeige der Wartezeit an Bettelampel, Induktionsschleifen und Vorrangschaltungen bei schlechter Witterung. Der Kraftverkehr ist aber klar priorisiert. Dazu hat man auch Mofas auf den Radwegen "entsorgt". Das zeigt sich zum Beispiel an der Gronausestraat/Boulevand 1945 zwischen Glanerbrug und Enschede Zentrum mit 10 Anforderungsampeln auf 4,5 km. Drückt man den Knopf zu einem ungünstigen Zeitpunkt, muss man einen kompletten Umlauf warten. Ähnliche Erfahrungen habe ich auch in Amsterdam gemacht, nicht nur im Zentrum, sondern auch in recht neuen Vierteln wie Westpoort.

Die Erfolgsgeschichte sind für mich allerdings die gut ausgebauten und gepflegten Überlandradwege. Wenn du hier im Münsterland eine Strecke über 100 km fahren möchtest, kommst du ohne Karte/Navi/Track nicht weit. In den Niederlanden sind die Verbindung nahezu direkt und gut ausgeschildert. Die rot-weiße Beschilderung in Deutschland hingegen führt mich ausnahmslos auf Wege, die ein schnelles Vorankommen nicht begünstigen, milde ausgedrückt.
 
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