Scheuer will Radfahren sicherer machen

Selbst wenn man nur die 75cm Abstand nimmt und das Fahrrad 80 cm Raum bekommen soll müsste die Mindestbreite eines „Schutzstreifens“ 155 cm betragen und nicht 125cm. Außerdem müssten die Autofahrer dann noch die 75cm Abstand zum Fahrrad auf der eigenen Fahrspur einräumen...
...faktisch stellt ein Schutzstreifen also fast immer eine Verschlechterung der Sicherheit gegenüber einem mit angemessenen Abstand zu parkenden Autos in der Fahrspur fahrendem Radfahrer dar.

Na ja, wenn wir die Vorschläge vom Bundes-Verkehrs-Andi dazu nehmen (die ja das eigentliche Thema des Threads sind) würde sich ergeben:
- Seitenabstand des Radlers zu parkenden Autos: 1-1,4m (Rechtssprechung)
- Breite des Fahrrades: 80cm - 1,30m (ohne bzw. mit Anhänger)
- Überholabstand des Autos: 1,5m
- Breite des Autos: ~gut 2m

Wir brauchen also schon mal mindestens ~5,5m Fahrbahnbreite, damit ein Auto überhaupt einen Fahrradfahrer überholen darf (wenn rechts parkende Autos sind). Dazu kommt noch der Abstand, den der Autofahrer ggf. zum linken Fahrbahnrand einhalten muss. Manchmal mehr. Ohne parkende Autos neben dem Radfahrer sind es ~50 cm weniger, die ausserorts aber eh noch mal dazu kommen. Da kenne ich einige Strassen inner- wie ausserorts wo Autofahrer Fahrradfahrer künftig gar nicht mehr rechtskonform überholen können (und was breiteres als ein Auto eh nicht)...
 
....
Fazit: Ohne ständige, laufende und flächendeckene Kontrollen bleibt die Reform vermutlich weitgehend wirkungslos, ...
This is the Grundproblem, nicht nur im Strassenverkehr (Brandvorschriften). Es gibt viele gute Gesetze, dadurch jedoch das sie so pragmatisch nach Augenmaß durchgesetzen werden haben wir faktisch teilweise Willkür.

Ansonsten interessant das "gesunder Menschenverstand"-Scheuer den Fahrradverkehr für relevant hält.
 
Die Scheuerschen Vorschläge gehen nicht über "alter Wein in neuen Schläuchen" hinaus. Aufgehübschte bestehende Regelungen, für die Presse peppig in Szene gesetzt.
Der (wieder mal vom BV des ADFC befürwortetem) Vorschlag zur Anlage von Rad_weg_en ist "KFZ-gerechte" Radverkehrsförderung.
Die Benutzungspflicht wird kommen, wie bei den Schutzstreifen (seinerzeit übrigens auch vom BV des ADFC befürwortet). Prä-1998 Zustände.

Beabsichtigt oder nicht: Es läuft auf eine Erhöhung der km-Leistung des MIF durch Radfahrer-befreite Restfahrbahnen hinaus.
 
Die Scheuerschen Vorschläge gehen nicht über "alter Wein in neuen Schläuchen" hinaus. Aufgehübschte bestehende Regelungen, für die Presse peppig in Szene gesetzt.

Da würde mich doch mal interessieren wo genau die 12 Gesetzesplanungen von Scheuer denn schon als bestehende Regelungen existieren und zwar im Detail und bitte mit Belegen. Man muss den Mann ja nicht mögen, aber dieses Pauschalurteil halte ich für maximal unseriös und nicht zutreffend. Lasse mich aber natürlich gerne eines Besseren belehren.

Und natürlich würde mich brennend interessieren, welche 12 Gesetzesplanungen Du lieber von ihm gesehen hättest. Meckern ist ja immer einfach - konstruktive Kritik viel schwieriger.
 
Nachdem ich dank des Links von @Corvi zumidest die englischsprachige Ausgabe der RASt habe wäre nun natürlich auch an der ERA interessiert. @Klaus d.L. hatte ja erwähnt, dass die mal temporär befreit war. :D Falls jemand einen sachdienlichen Hinweis hat wo man die ohne Geldeinwurf herbekommen könnte - immer her damit, gerne auch per PN.
 
Hallo,
Mal abgesehen davon, dass beide bei uns beim Tiefbauamt angesiedelt sind und der Chef derselbe ist, benötigt die Verkehrsbehörde mindestens die ERA, weil sie letztendlich für die Schilder zuständig ist.

Eine Radwegbenutzungspflicht mit den ERA zu begründen ist Missbrauch der ERA. Wurde allerdings leider von fehlgeleiteten Gerichten gebilligt.

Zur deutschen Ausgabe der RASt gibt es ein umfangreiches kostenloses Korrekturblatt als PDF in dem Radverkehr vorkommt:
http://www.fgsv-verlag.de/catalog/_pdf-files/200.k.pdf
Ist von hier:
http://www.fgsv-verlag.de/catalog/product_info.php?products_id=2325

Zitat von Seite 85:
Bei Radwegbreiten unter 1,60 m ist das gegenseitige Überholen nicht mehr möglich (vgl. Bild 19), eine Benutzungspflicht soll daher bei Radwegebreiten unter 1,60 m nicht angeordnet werden 39).

Die Fußnote 39 lautet:
Diese Forderung geht über das Mindestmaß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) hinaus.
 
Hallo,

Die ERA gehört zu den Regelwerken die empfehlen, wie geplant oder realisiert werden soll.

Laut Ministerialerlass muss strassen.nrw (der Baulastträger für Bundes- und Landesstraßen) nach ERA 2010 bauen, tut er aber nicht.

Da würde mich doch mal interessieren wo genau die 12 Gesetzesplanungen von Scheuer denn schon als bestehende Regelungen existieren und zwar im Detail und bitte mit Belegen.

Es sind nicht alle der 12, aber einige sind (Überholabstand, Abbiegegeschwindigkeiten) einfach Schlussfolgerungen aus Gerichtsurteilen. Allen gemein ist, dass Lippenbekenntnisse sein werden, wenn nicht Kommunen und Polizei sehr aktiv werden. Letzteres würde mich dann doch überraschen.

Gruß, Klaus
 
Es sind nicht alle der 12, aber einige sind (Überholabstand, Abbiegegeschwindigkeiten) einfach Schlussfolgerungen aus Gerichtsurteilen.

Tja, @Christoph S hat "alle" behauptet und das würde ich doch gerne mal belegt sehen. Daß das bei einigen so ist habe ich weiter oben ja selbst schon geschrieben. Abgesehen davon finde ich nichts schlimmes daran, Gerichtsurteile zum Gesetz zu machen - schafft Rechtssicherheit, notfalls einklagbar, Bewußtsein und Sanktionsmöglichkeiten, sorgt also dafür, dass sich das auch durchsetzt. Ich glaube z.B. nicht, dass aktuell in der Fahrschule auf Gerichtsurteile zum Überholabstand referenziert würde. Mit einem Gesetz würde sich das ändern. Zumal Gerichtsurteile ja in der Tat sich auf einen konkreten Einzelfall beziehen, die Generalisierung also vielleicht nicht so einfach ist, wie wir uns das manchmal wünschen.

Allen gemein ist, dass Lippenbekenntnisse sein werden, wenn nicht Kommunen und Polizei sehr aktiv werden. Letzteres würde mich dann doch überraschen.

Da sind wir uns einig. Aber man soll die Hoffnung ja nie aufgeben.
 
Hallo,
Abgesehen davon finde ich nichts schlimmes daran, Gerichtsurteile zum Gesetz zu machen - schafft Rechtssicherheit, notfalls einklagbar, Bewußtsein und Sanktionsmöglichkeiten, sorgt also dafür, dass sich das auch durchsetzt.
bei benachteiligenden Urteilen gegenüber Radfahrern (ich erinnere an "Radfahrer erhält Teilschuld"-Urteile, da nicht auf eigene Rechte im Straßenverkehr zugunsten einer Fahrweise, welche die Fehler Anderer als festen Bestandteil inkludiert, verzichtet wurde..) wäre dies der Anfang vom Ende jeder Gleichberechtigung im Straßenverkehr.

Wer will ernsthaft KFZ-"Unfall"*-Urteile mit Todesfolge (bei Radfahrern, Passanten etc.) mit Bewährungsstrafen für den KFZ-Nutzer als die Regel der Rechtsprechung sehen, nur, weil vor einem Gericht derart lasch geurteilt wurde?

*Trunkenheit, Unaufmerksamkeit, Raserei, gefährdendes Verhalten durch unangepasste Fahrweise oder riskante Manöver, .. Zumeist einfach vermeidbare Zustände.

Viele Grüße
Wolf
 
Ich glaube z.B. nicht, dass aktuell in der Fahrschule auf Gerichtsurteile zum Überholabstand referenziert würde.

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) gibt monatlich die Fachzeitschrift FAHRSCHULE heraus. Das Magazin richtet sich an Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer. Zitat aus einem Eintrag aus deren Webseite von 2017:

1,5 Meter. [...] Das ergebe sich aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) und verschiedenen Gerichtsurteilen. [...] „Die Gerichtsurteile sind kein Freibrief für Radfahrer, sich auf der Straße egoistisch zu benehmen. Auch sie müssen rücksichtsvoll bleiben. Sammeln sich Autos hinter ihnen an, die nicht überholen können, müssen sie an geeigneter Stelle langsamer fahren und den Überholvorgang ermöglichen.“

Quelle:
https://www.fahrschule-online.de/si...berholen-von-radfahrern-beachten-1942532.html
 
Hallo,

bei benachteiligenden Urteilen gegenüber Radfahrern (ich erinnere an "Radfahrer erhält Teilschuld"-Urteile, da nicht auf eigene Rechte im Straßenverkehr zugunsten einer Fahrweise, welche die Fehler Anderer als festen Bestandteil inkludiert, verzichtet wurde..) wäre dies der Anfang vom Ende jeder Gleichberechtigung im Straßenverkehr.

Wer will ernsthaft KFZ-"Unfall"*-Urteile mit Todesfolge (bei Radfahrern, Passanten etc.) mit Bewährungsstrafen für den KFZ-Nutzer als die Regel der Rechtsprechung sehen, nur, weil vor einem Gericht derart lasch geurteilt wurde?

*Trunkenheit, Unaufmerksamkeit, Raserei, gefährdendes Verhalten durch unangepasste Fahrweise oder riskante Manöver, .. Zumeist einfach vermeidbare Zustände.

Viele Grüße
Wolf

In meinen Augen ist das eine ganz andere Kiste. Im Gesetz stand "ausreichender Abstand", die Rechtssprechung hat das konkretisiert, es hat sich ein "inoffizieller Standard" herausgebildet und diese Konkretisierung fliesst jetzt wieder in's Gesetz ein. Die 1,50m sind auch im internationalen Bereich gängig - in UK wurde das mW Anfang 2019 auf Gesetz und ist mit drastischen Strafen belegt. Die Briten sind da eh etwas härter drauf:

Helmet camera evidence from cyclists and motorcyclists has helped prosecute 600 drivers for road offences in just three months on the West Midlands Police force beat – and they're expecting to clock up 3,000 camera-led prosecutions by the end of the year.
(...)
West Midlands Police’s third-party reporting website was launched last year for members of the public to submit video evidence of driver offences online. Officers say it has helped improve driver behaviour by creating a "constant threat of prosecution" – at a low cost.

West Midlands Police officers, Mark Hodson and Steve Hudson, came up with operation close pass in 2016, using a plain clothed officer on a bike to catch close passing drivers. Third party camera reporting came later - and has become popular among vulnerable road users. Hodson said: “We had 600 prosecutions January to March, and we’re expecting 3,000 in 2019. We get more in the summer because you get more cyclists and more motorcyclists, and they have more cameras than drivers.”

“It’s absolutely brilliant for us. Considering none of those [prosecutions] involved a police officer and they are all community driven. From our point of view, it’s cost-effective.”

Quelle: https://road.cc/content/news/261826-west-midlands-helmet-cam-cyclist-shops-325-drivers-year

Aber zurück zum Thema: Das, was jetzt geregelt wird ist ein Sachverhalt - Mindestabstand beim Überholen. Das ist ungefähr so wie max. Promille. Da heisst die Regelung auch nicht "nur fahren, wenn der Fahrer nicht besoffen ist" und überlässt die Auslegung, was grundsätzlich besoffen ist den Gerichten.

Das Strafmaß ist wiederum eine andere Baustelle - das ist abseits von Ordnungswidrigkeiten eine Individualentscheidung. Insofern ist Deine Befürchtung glaube ich eher unbegründet.
 
Mindestabstand beim Überholen. Das ist ungefähr so wie max. Promille. Da heisst die Regelung auch nicht "nur fahren, wenn der Fahrer nicht besoffen ist" und überlässt die Auslegung, was grundsätzlich besoffen ist den Gerichten.
Ja und nein. Leider überlässt die Regelung und auch die Vorgabe selbst eine Beurteilung der Situation dem teilnehmenden Beobachter. Oder Beobachtern.. oder denjenigen, welche die Anzeige später aufnehmen (müssen).

Hierbei ist selten ein positiver Ausgang für den anzeigenden Fahrradfahrer zu erkennen, in hier (Forum) berichteten Situationen wurde bei Anzeigenaufnahme von "ist doch nichts passiert!" geredet, teilweise freundlich aufgenommen und die Einstellung erfolgte später. Auf Berichte zu erfolgter Verurteilung oder Bußgeldvergabe warte ich seit Jahren - auch bei anderen Gängelungsmethoden wie schneiden, abdrängen, ausbremsen.

Ganz zu schweigen von Beamten, welche untätig direkt danach oder selbst zu eng überholend vorbeifahren.

Ehrlich: wenn ich die 1,5 Meter Abstand betrachte und das Verhalten der KFZ-Nutzer erlebe, müsste ich über 90% der mich überholenden KFZ-Nutzer anzeigen. Denn diese liegen darunter. In vielen Fällen beachtlich (<1 Meter Abstand). Je "liegerad"affiner das Fahrrad, je voluminöser, desto besser der Überholabstand.

Mit Fake-Cam hinten drauf (in Richtung des nachfolgenden Verkehrs) ist er dann sogar fast bei 1,5 Metern. Ähnlich den Geschwindigkeitsbeachtungen neben Blitzern. ;)

Die Vorgabe hilft nur, wenn sie kontrolliert und vor allem: durchgesetzt wird. Solange das enge Überholen mit "ist doch nichts passiert.." Seitens der Kontrollinstanzen quittiert wird, hilft auch eine Vorgabe a la >2 Meter nur auf dem Papier. Entschieden wird nach persönlichem Augenmaß und selten zugunsten des Radfahrers.

Ohne empfindliche Strafen wird kein KFZ-Nutzer über seine Verhaltensweisen reflektieren, sondern einfach so weiter machen, wie bisher. Solange ich bei mindestens einem von zehn Fahrern eines KFZ das leuchtende Smartphonedisplay im Blick oder am Ohr erblicke, ist es noch ein verdammt weiter Weg bis zu einer Ahndung von Mindestüberholabstandsunterschreitungen..

Viele Grüße
Wolf
 
Ja und nein. Leider überlässt die Regelung und auch die Vorgabe selbst eine Beurteilung der Situation dem teilnehmenden Beobachter. Oder Beobachtern.. oder denjenigen, welche die Anzeige später aufnehmen (müssen).

Hierbei ist selten ein positiver Ausgang für den anzeigenden Fahrradfahrer zu erkennen, in hier (Forum) berichteten Situationen wurde bei Anzeigenaufnahme von "ist doch nichts passiert!" geredet, teilweise freundlich aufgenommen und die Einstellung erfolgte später. Auf Berichte zu erfolgter Verurteilung oder Bußgeldvergabe warte ich seit Jahren - auch bei anderen Gängelungsmethoden wie schneiden, abdrängen, ausbremsen.

Ganz zu schweigen von Beamten, welche untätig direkt danach oder selbst zu eng überholend vorbeifahren.

Genau das könnte sich ja durch ein Gesetz ändern, vor allem wenn es auch strafbewehrt wäre. Im Moment gibt es da eben keine Standardvorgabe, auch nicht für eine Sanktion. Das Problem beim Seitenabstand wird aber der Nachweis incl. Erkennbarbeit des Fahrers bleiben. Dennoch glaube ich, dass ein Gesetz gegenüber dem jetzigen Zustand die Situation ziemlich sicher verbessert (langfristig sowieso) und jedenfalls nicht verschlechtert.


Die Vorgabe hilft nur, wenn sie kontrolliert und vor allem: durchgesetzt wird. Solange das enge Überholen mit "ist doch nichts passiert.." Seitens der Kontrollinstanzen quittiert wird, hilft auch eine Vorgabe a la >2 Meter nur auf dem Papier. Entschieden wird nach persönlichem Augenmaß und selten zugunsten des Radfahrers.

"Ist doch nichts passiert" ist dann eben kein Argument mehr wenn das - wie z.B. Falschparken - mit einer Standardsanktion versehen ist ohne, dass ein Unfall passiert sein muss. Das ist doch genau der Vorteil.

Ohne empfindliche Strafen wird kein KFZ-Nutzer über seine Verhaltensweisen reflektieren, sondern einfach so weiter machen, wie bisher. Solange ich bei mindestens einem von zehn Fahrern eines KFZ das leuchtende Smartphonedisplay im Blick oder am Ohr erblicke, ist es noch ein verdammt weiter Weg bis zu einer Ahndung von Mindestüberholabstandsunterschreitungen..

Und da sind wir uns wieder einig.
 
Im Moment gibt es da eben keine Standardvorgabe, auch nicht für eine Sanktion. Das Problem beim Seitenabstand wird aber der Nachweis incl. Erkennbarbeit des Fahrers bleiben.
Vor allem aber jemanden, welcher das Verhalten überhaupt aktiv bemängelt, woran es in den meisten Fällen scheitert.
Denn die meisten Radfahrer werden sich nicht auf das Nummernschild fokussieren, wenn sie gerade gefährlich nahe überholt wurden.. das ist ein allgemein vorhandenes Problem und kein überholspezifisches. Der "ungeschütztere" Verkehrsteilnehmer ist erst einmal mit dem gedanklichen Check seiner eigenen Unverletztheit beschäftigt.

Das beobachtbare Verhalten der Radfahrer auf solcherlei Aktionen: sie fahren noch weiter rechts, selbst dann, wenn dort kein Platz mehr ist, es nicht zulässig ist (Gehweg) oder Dooring-Gefahr besteht.

IMHO sind die Allermeisten der zu engen Überholmanöver für die Überholenden absolut risikofreie Möglichkeiten zur "Reglementierung" nach Dorfsheriffart. Und Kontrollinstanzen werden meines Erachtens auch nach Festlegung eines solchen Gesetzes entweder wegschauen oder beschwichtigen.. selbst dann, wenn ihnen diese Entscheidungsfreiheit durch das Gesetz in begrenzte Bereiche verlagert werden soll.

Wirksamer und auch heute bereits möglich wäre: ohne ein explizit den Überholabstand betreffendes Gesetz auf Basis bereits bestehender Gesetze (bspw. Gängelung, inakzeptables Fahrverhalten, Kontrollverlust - die Auslegungsmöglichkeit ist vorhanden) anhand der Richtlinien, welche ebenfalls bereits bestehen und eben nicht bloß eine schön formulierte Empfehlung darstellen, den KFZ-Nutzern empfindliche Strafen auszusprechen. Und vor allem: zu kontrollieren. Alles andere kommt dann von Alleine. Und ohne diese Änderungen kommt auch mit einem expliziten Gesetz keine physische Änderung zustande, bin ich überzeugt von.

Viele Grüße
Wolf
 
Genau das könnte sich ja durch ein Gesetz ändern,
"Könnte", wird es aber nicht. Wo nicht kontrolliert wird, gibt es auch keine Sanktionen.

Du selber hast ja geschrieben
Das Problem beim Seitenabstand wird aber der Nachweis incl. Erkennbarbeit des Fahrers bleiben

Wenn hier, wie in UK, Kameras zugelassen wären, würden es sich die meisten Autofahrer wohl dreimal überlegen Radfahrer zu bedrängen (aber auch nur, wenn endlich die Halterhaftung eingeführt würde).
 
Es besteht die Möglichkeit, eine Fake-Actioncam zu montieren - selbst eine echte Actioncam wäre eine Möglichkeit, solange nicht aufgezeichnet wird.

Leider ist bei (natürlich für die Bedrängten sinnvoller) Aufzeichnung schlecht argumentierbar: "Ja, die Kamera dient nur zur Dokumentation meiner Fahrt, also zum Einfangen der Umgebung, der Strecke, die KFZ sind nur Beifang und überhaupt nicht im Fokus, die Aufzeichnung von der Bedrängung ist nur Zufall" - wenn sie nach hinten auf die nachfolgenden KFZ gerichtet wird. :whistle:

Realistisch ist diese Möglichkeit zur Beeinflussung des Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer zum Besseren für 10-15% der Radfahrer - und das auch nur nach groß angelegten Aufklärungskampagnen diesbezüglich. Wodurch - da diese Kampagnen "pro FakeCam" auch den KFZ-Nutzern bekannt wären - die Wirkung direkt nachließe. Die übrigen Anteile der Radfahrer könnten mit Begriffen wie "Actioncam", der Montage am Fahrrad sowie der Bekämpfung des inneren Schweinehunds wenig anfangen, ergo bleibt die Möglichkeit ungenutzt.

Kaum Mittel, welche Radfahrende selbst ergreifen können.. die Kontrolle samt empfindlichen Strafen muss vom Staat selbst kommen, aber bitte nicht durch allgemeine, großflächige Raumüberwachung (automatisiert), das geht schief und endet in Zensur für alle, siehe China. Bestenfalls mittels Schwerpunktkontrollen, mittels aktivem Augenmerk der Polizeibeamten auf Smartphonenutzern und rüpelhaftem / gefährdendem Verhalten im Straßenverkehr. Bei der Mindermenge an Streifenwagen samt Beamten ein utopischer Wunsch, ich weiß..

Doch ohne dies sind die Änderungen und neuen Gesetze wirklos.

Das belegen Geschwindigkeitslimits wie kein anderes Beispiel: es wird nicht als Limit wahrgenommen, nein - der Grenzwert wird plus dem Maximum der mechanischen Toleranz als Normalgeschwindigkeit wahrgenommen. Fährt jemand innerstädtisch "nur" genau den angegebenen Wert, gilt er als Schleicher, wenn vor ihm frei ist. Ganz zu schweigen von denjenigen, welche sich ans Sichtfahrgebot und Rücksichtsnahme halten, ergo: schlechte Witterung = langsamer fahren.

Da sind demnach klare Vorgaben vom Gesetz geschaffen und sie werden sogar - auch automatisiert - überwacht. Besserung in Sicht? Nein: es hat zur Verankerung der Blitzerwarner, 10% Toleranzausnutzung plus eigenem Toleranzaufschlag nach Gusto und weiteren Möglichkeiten geführt. Die absolute und großteils leicht überschrittene Grenze der Legalität wurde zur Normalität, zum gelebten Standard.

Viele Grüße
Wolf
 
Das sich am Kontrollverhalten der Polizei was ändert halte ich für unrealistisch.
Wir haben in Seligenstadt nach Umbau der Schullbushaltestellen in der Würzburgerstrasse 2 laengere Engstellen in denen faktisch max 80cm Seitenabstand möglich sind. Trotzdem weigert sich die Polizei dort zu kontrollieren da sie kein Messgerät haben.
Wenn wir uns ans Ordnungsamt wenden, ist das Problem nicht bekannt.

Nach dem sich jetzt ein Radfahrer beschwert hat, das er mehrfach gestreift wurde, hat sich die Verkehrskommision überlegt ob man da ein Banner aufstellen soll. Text: Bitte ausreichend Seitenabstand einhalten.
Und das an einer Stelle wo die Polizei endlich zugibt dass dort für Autofahrer Überholverbot gilt weil 1,5m nicht möglich sind.
Bin gespannt was die nach der Gesetzänderung da machen wollen. Neue Schilder für sowas soll es ja geben.
 
Moin,

"Ist doch nichts passiert" ist dann eben kein Argument mehr wenn das - wie z.B. Falschparken - mit einer Standardsanktion versehen ist ohne, dass ein Unfall passiert sein muss. Das ist doch genau der Vorteil.

Das heißt, es muss zwingend einen Tatbestand im Bußgeldkatalog geben, sonst bleibt die Änderung der StVO wirkungslos.

Es besteht die Möglichkeit, eine Fake-Actioncam zu montieren - selbst eine echte Actioncam wäre eine Möglichkeit, solange nicht aufgezeichnet wird.

Es gibt aktuelle Urteile, die eine "situationsbezogene" Aufzeichnung erlauben. Wenn Du also beim Blick in den Spiegel Grund zur Annahme hast, dass Du gleich zu eng überholt wirst, dürftest Du demnach die Kamera starten. Abgesehen davon kann man auch eine nach vorne gerichtete Kamera zur Dokumentation verwenden, die zeichnet dann hat mögliches Schneiden nach und nicht zu enges Auffahren vor dem Überholvorgang auf.

Gruß, Klaus
 
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