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Selbst wenn man nur die 75cm Abstand nimmt und das Fahrrad 80 cm Raum bekommen soll müsste die Mindestbreite eines „Schutzstreifens“ 155 cm betragen und nicht 125cm. Außerdem müssten die Autofahrer dann noch die 75cm Abstand zum Fahrrad auf der eigenen Fahrspur einräumen...
...faktisch stellt ein Schutzstreifen also fast immer eine Verschlechterung der Sicherheit gegenüber einem mit angemessenen Abstand zu parkenden Autos in der Fahrspur fahrendem Radfahrer dar.
Na ja, wenn wir die Vorschläge vom Bundes-Verkehrs-Andi dazu nehmen (die ja das eigentliche Thema des Threads sind) würde sich ergeben:
- Seitenabstand des Radlers zu parkenden Autos: 1-1,4m (Rechtssprechung)
- Breite des Fahrrades: 80cm - 1,30m (ohne bzw. mit Anhänger)
- Überholabstand des Autos: 1,5m
- Breite des Autos: ~gut 2m
Wir brauchen also schon mal mindestens ~5,5m Fahrbahnbreite, damit ein Auto überhaupt einen Fahrradfahrer überholen darf (wenn rechts parkende Autos sind). Dazu kommt noch der Abstand, den der Autofahrer ggf. zum linken Fahrbahnrand einhalten muss. Manchmal mehr. Ohne parkende Autos neben dem Radfahrer sind es ~50 cm weniger, die ausserorts aber eh noch mal dazu kommen. Da kenne ich einige Strassen inner- wie ausserorts wo Autofahrer Fahrradfahrer künftig gar nicht mehr rechtskonform überholen können (und was breiteres als ein Auto eh nicht)...