Rücklicht, leider minderlegal

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Leider in Deutschland nicht zu bekommen, im Gegensatz zu Radarwarnern sondern Trek hat im deutschen Katalog nur die Anbauteile. Das ginge an die Kopfstütze, Rotlicht ist dafür zu groß.
Meine Frau bringt es mir aus Spanien mit, der Adapter ist dort nicht zu kriegen, versuche ich über Trek Deutschland, da ist ein Adapter mit dem Durchmesser 10/16 erhältlich. Wenn ich beides habe, dann mehr.
 
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Ich wollte es grad sagen.... warum soll das

a) minderlegal
und
b) in D nicht erhältlich sein ?

Bontrager ist grade im RR Segment breit vertreten (im Wortsinn) und das nervöse LED Zuppeln des Vorgängers der Flare RT kenne ich zB vom fs26 von @Tüddel

Bontrager wirbt damit, dank des ultra-engen Abstrahlwinkels auf 2000m sichtbar zu sein ? Das ist kein Sicherheitsmerkmal für mich - die meistens Rücklichter sind - unter Idealbedingungen auf 1000 m oder mehr sichtbar.... aber ob da dann schon ein „Radfahrer“ erkannt wird ? Ich möchte es bezweifeln.

Entscheidend ist, ob während der Annäherung erkannt wird, wie schnell man sich nähert.
Und das funktioniert bei Punktquellen schlechter und bei Flashmodus noch schlechter. Was es braucht, ist eine Linienquelle durch Linsenstreuung, dann ist das Auge in der Lage, die sich vermindernde Entfernung besser einzuschätzen.

Ganz schlimm finde ich eben dieses arhythmische Flashen der Bontrager Platine - wenn zwischen einer und der nächsten folgenden Flash-Salve teilweise mehr als eine Sekunde vergeht, wird es ab Tempo 30 echt eng.

Finde die Einpreisung bei ca 40 Euro zu erwartendem Strassenpreis allerdings sehr hoch gegriffen.

Da befinden wir uns ja knapp vor der magischen Grenze von 50 Euro, für die ich von SON die endveredelte Version der B&M Rückleuchte bekomme - ebenso das Supernova Lämpchen, was eines der kleinsten und hellsten mir bekannten ist.

Rhythmisches Zucken / mehrere Blinkmodi mit integriertem USB Akku ist für 15 bis 20 Euro machbar. Das Netz ist voll davon.
 
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Hier ging es mir um die Befestigungsmöglichkeit an der Halterung der Kopfstütze. Besitze ein Rotlicht, das geht aber da nicht hin. Deswegen
 
Hallo,

Rücklicht, leider minderlegal

Wieso leider, Gesetzgeber sei Dank! Bei dem grellen Geflacker mag ich nicht einmal das Jubelvideo ganz anschauen, geschweige denn hinter so einem rücksichtslosen Radler herfahren. Und wieso mich ein Autofahrer in 2 km Entfernung sehen soll, erschließt sich mir nicht. Meistens sind eh irgendwelche Gegenstände zwischen mir und ihm, und wenn nicht, interessiert ihn meine Anwesenheit nicht die Bohne - es sei denn, ich hätte mich auf die BAB verfahren.

Gruß, Klaus
 
Entscheidend ist, ob während der Annäherung erkannt wird, wie schnell man sich nähert.
Und das funktioniert bei Punktquellen schlechter und bei Flashmodus noch schlechter.
Rennradler sind meist tagsüber unterwegs...
sieh auch das Video oben: alles Aufnahmen bei Tageslicht...

es geht darum Aufmerksamkeit zu wecken...
wie schnell man sich nähert: wenn man mal aufmerksam gemacht wurde, sieht man den Radler ja ansich.. da brauchts das Licht eigentlich nimmer..

aufmerksam werden auf den Radler.. da hilft es..


Ganz schlimm finde ich eben {....} wird es ab Tempo 30 echt eng.
schau nochmal das Video an...



Wieso leider, Gesetzgeber sei Dank!
was ?
Haben wir nicht mal in einem anderne Thread besprochen, dass du nicht mehr dem Gesetzgeber unterstellst, "sinnvoll" zu handeln ? ;)

unser Gesetzgeber in Österreich hat die Blinklichter erlaubt
und ich finds gut und sinnvoll !!!!
 
Dazu: Galileo musste widerrufen, andere wurden gleich verbrannt. Die Evolution der gesetzgebenden Organe ist langsamer als die notwendige Entwicklung. Ansonsten gäbe es bezahlbare Wohnungen, kein Glyphosat, und vernünftige Fahrradwege. Dann wären die Lichter hoffentlich redundant. Solange aber nicht.
Da sind Diskussionen über die Sinnhaltigkeit der Gesetze nicht nötig. Wichtig ist dass, dass Gefahr für Leib und Leben abgewendet wird. Hier muss auch die StVO hinten anstellen
 
@Christoph S : da bin ich eher für die Schopenhauerschen Stachelschweine. Evolution am Beispiel der Inseln auch.
Wechsle auch mein Rücklicht nach Gesehenwerden und Sehen. Durch die Zunahme der Tageslichtlampen, zuerst Motorrad, dann PKW, wird die visuelle Aufmerksamkeit des Radfahrers immer geringer.( von Seiten der anderen Verkehrsteilnehmern her gedacht)
Leider greift hier die Putativnotwehr nicht , deswegen werde ich für mein nicht STVO konformes Verhalten wenn auch nicht moralisch, so zumindest tatsächlich rechtfertigen müssen. Wiewohl: ich begreife ein Velemo GTI ohne Motor, Kotflügel etc als Sportgerät und halte auch die Ausstattung und die Nutzung so.
Interessant wäre folgender Exkurs: hatte ich mit dem RR schon: bei einer Diskussion mit den Ordnungshütern verwies ich darauf, und dass ich es ggf auch mit ausreichend Garmindaten beweisen könnte: Ich fahre bauartbedingt schneller als 25 kmh und DARF deswegen nicht auf dem Radweg fahren.. Wahrscheinlich bringt hier nur eine BGH Entscheidung was.
Radweg ist gut, wenn er was taugt, hier im ländlichen Bereich ist er, obschon breit genug, mit den Erdbatzen und den Steinen, den der, zugelassene, landwirtschaftliche Verkehr hinterlässt, lästig zu fahren und reifenmordend.
 
Wichtig ist dass, dass Gefahr für Leib und Leben abgewendet wird.
Da der durchschnittliche Nutzer dieses Tages-Rücklichts es wohl doch eher für Nachtfahrten hernehmen wird, erhöht es die Sicherheit des Radfahrers enorm, weil der schnellere Verkehr von hinten wegen Blendung mit nachfolgender Orientierungslosigkeit bereits in den Graben gefahren ist, bevor er den Radfahrer erreicht hat. Ein tolles Produkt!
 
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