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Danke die wollen nicht nach Deutschland liefern.....vielleicht helfen ja die Nummern bei velok (allerdings nur Dynamoversion) via Fachhändler weiter: http://www.velok.ch/index.php?section=shop&catId=502007&order=title+ASC
bzw. https://www.bros.ch/products/xeltec-curana-ilu-10-led-dc-6v-kabel-100cm-1
und Dein deutscher Fachhändler schafft es nicht, anhand dieser Material-Nummer die Sachen zu ordern? Ok, hängt vielleicht mit der StVO zusammen.Danke die wollen nicht nach Deutschland liefern.....
Vielleicht fragst Du einen der Versender mit den Curana-Blechen, ob sie Dir ein ILU bestellen können. Oder vielleicht kann man die Händler von der B&M-Seite dazu überreden. Evtl. nimmst Du gleich zwei, damit sich das für beide lohnt, das zweite wirst Du hier im Forum loswerden.habe leider noch keinen gefunden der das machen möchte....
Was soll denn am anderen Ende des Kabels hängen? Bis etwa 7,5Volt Gleichspannung gehen immer, ein Dynamo auch. Das Teil kommt mit offenen Kabelenden, die Polarität ist am Dynamo zumindest egal, und ich glaube auch bei Akkubetrieb, weil ein Gleichrichter drin ist.Also wenn ich irgenwo eine solche Lampe her bekomme wie und wo soll ich diese anschließen?
Ist wahrscheinlich das BikeLane von xFire.Wie heißt die Lampe?
Kann man bestimmt auf den gesetzlichen Seitenabstand einstellenSieht aus wie eine Markierung des Dir ausreichenden Überholabstandes.
Du meinst vermutlich die StVZO, und die regelt m. W. nichts von Leuchtstreifen auf der Fahrbahn, könnte daher zu argumentieren sein (insbesondere wenn der gesetzliche Überholabstand angezeigt wird).mit StVO wird die Argumentation schwierig,
Du meinst vermutlich die StVZO, und die regelt m. W. nichts von Leuchtstreifen auf der Fahrbahn, könnte daher zu argumentieren sein
Man müßte eben argumentieren, daß ein Laser im eigentlichen Sinne nicht leuchtet, sondern einen Lichtpunkt bzw. -streifen projiziert.Leuchtmittel
Wenn die Gesetzgebung der technischen Entwicklung hinterher hinkt (und das tut sie eigentlich immer), muß man die bestehenden Gesetze eben in der Intention der Legislative auslegen ...
Falls "leuchten" "Licht aussenden" bedeutet, leuchtet ein Laser. Der Unterschied liegt nur in der Anregung: Photon beim Laser ; LA steht für LichtverstärkungMan müßte eben argumentieren, daß ein Laser im eigentlichen Sinne nicht leuchtet,