Zu den Lasern:
Ich rate dringend ab... es gibt ja auf der Straße und am Rad mitunter metallische Gegenstände oder Scherben/Splitstückchen, dann landet ein Teil des Laserstrahls eventuell direkt im Auge eines Anderen, zwar oft nur für Millisekunden, aber immerhin. Man sieht dann als Geblendeter die eigene Netzhautgranulation in Form eines großen, roten und gekörnt aussehenden Flecks. Ist bei kleinen Leistungen ungefährlich, überdeckt aber das komplette Gesichtsfeld.
Ein Ausweg sind
holographische Diffusoren oder Strahlformer, die eine kollimierte Quelle auf einen definierten (beliebig geformten, also ggfs. auch länglichen) Bereich verteilen und bei gutem Wirkungsgrad einen hellen, aber sehr blendfreien Lichtkegel erzeugen. Da kann man direkt hineinstieren ohne dass sich Blendeffekte zeigen, auch wenn dahinter ein Laser sitzt. Sind leider teuer. Ich hab mit sowas mal Relingleuchten entwickelt, die den gesetzlichen Abstrahlbereich von (Auto)-Rückleuchten exakt einhielten obwohl sie auf dem Dach saßen. Ging leider nicht in Serie.
Lustig wäre es aber (und vielleicht erlaubt weil nicht verboten bzw. nicht erkennbar), wenn man mit UV-Dioden Fluoreszenzmaterialien auf dem Rad (oder meinetwegen Rucksack) erstrahlen lassen würde. Also eine unsichtbare "Lampe", die rückleuchtende Klebestreifen mit Zickzacksymbol (also StVZO-erlaubnis) gleißend hell erleuchten lässt. Bin mir recht sicher, dass viele erlaubte Rückstrahlmaterialien sehr heftig fluoreszieren, weil da Quarz reingemischt ist und die hellen Farben vor Aufhellern nur so strotzen, z.B. in diesen matten Aufnähmaterialien für Anoraks und Taschen oder den Klebebändern für Lastwagen-Konturenkennzeichnungen. Da soll erst mal einer was gegen sagen. Die Argumentation würde schwierig.