Rennrad über den Haufen gefahren - was tun?

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Meine Tochter ist beim Überqueren eines kombinierten Fußgänger/Radweges mit dem Rennrad von einem abbiegenden Auto über den Haufen gefahren worden. Zum Glück waren fünf Zeugen anwesend, die gesehen haben, dass sie bei Grün fuhr, obwohl der Autofahrer erst das Gegenteil behauptete und dann von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte.
Meine Tochter trug Prellungen und Blutergüsse davon, aber eine Röntgenaufnahme zeigte, dass das Knie zumindest keine Frakturen abbekommen hat. Ihr Rennrad ist zerkratzt, der Lenker verdreht usw. (ich habe es noch nicht selbst gesehen).

Der Unfallgegner ist selber Anwalt, von daher gehe ich davon aus, dass dieser alle Register ziehen wird, um meine Tochter aus Unwissenheit in irgendwelche Fallen tappen zu lassen und selber so günstig wie möglich aus der Nummer herauszukommen.

Ich bin in erster Linie froh, dass es nicht noch schlimmer ausgegangen ist und will daraus keinen Profit schlagen. Andererseits möchte ich, dass jemand, der erst vom Gas geht und dann in einer unübersichtlichen Situation so aufs Gas tritt, dass es nur noch andere Verkehrsteilnehmer selbst verhindern können, dass sie unters Auto kommen, auch von offizieller Seite bescheinigt bekommt, dass das kein Kavaliersdelikt war, Anwalt hin oder her.

Die Polizei hat den Unfall aufgenommen, das Fahrrad kommt in einen Fahrradladen zwecks Erstellung eines Kostenvoranschlages, aber darüber hinaus? Meldet sich die Versicherung des Unfallgegners? Welche Fristen sind einzuhalten? Kann man davon ausgehen, dass die Polizei die Anzeige auf den Weg bringt und die Staatsanwaltschaft diese auch verfolgt?
 
Gute Besserung an deiner Tochter. Leider kann ich dir da nicht helfen außer zu sagen nehme dir ein Anwalt
 
Bei Schäden am Auto vorsorglich auch die Privathaftpflicht, sofern hoffentlich vorhanden, benachrichtigen, die kümmern sich ggfs. auch um die Abwehr von Forderungen, sozusagen ein "Rechtsschutz light", wenn auch nicht immer funktionierend ... Aber besser als eine verspätete Meldung, falls der Autofahrer-RA es doch versucht ...

ADFC-Mitgliedschaft? Da ist auch ein kleiner subsidärer Rechtsschutz mit dabei, falls nix anderes besteht. Die sollten auch RAs kennen ... Bei der Konstellation ist die Notwendigkeit eines RAs wohl naheliegen, aber das Risiko wohl auch sehr gering, auf RA-Kosten sitzen zu bleiben und schon alleine die versuchte Falschaussage ist es schon wert, dass der RA euren RA bezahlt als Lehrgeld ;-)

Irgendwo gibt es auch eine Liste der wenigen Radsachverständigen Deutschlands, falls für die Schadensfeststellung nötig.

Ansonsten ist das verkehrsportal.de bei Verkehrsrechtsfragen ein kompetentes Forum, gut geschmierter Adblocker aber wohl empfehlenswert ... Den RA-Tipp wirste da aber auch zu 100% bekommen ... ;-) (Von anwesenden RAs etc.)
 
Die Polizei hat den Unfall aufgenommen, das Fahrrad kommt in einen Fahrradladen zwecks Erstellung eines Kostenvoranschlages, aber darüber hinaus?
Da Deine Tochter veretzt wurde, kannst Du ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung erzwingen. Zum Unfall gibts eine Anhörung. Deine Tochter bzw. Du als Elternteil (je nachdem ob sie volljährig ist) können dann einen Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen. Darauf habe ich bei meinem Unfall verzichtet, weil meine Unfallgegnerin keine solchen Schachzüge gemacht hat wie "Dein" Gegner. Da er gleich so anfängt, sekundiere ich Martin. Manchmal muß man Ungeziefer mit seinesgleichem bekämpfen...
Hier ne Seite einer Kanzlei, die liebendgerne die Gegenseite verteten würde...

Wichtig: Zeugenaussagen vollständig einbringen. Eine ganze Hand voll Zeugen hilft!

Gruß,

Tim
 
Meldet sich die Versicherung des Unfallgegners?
Ab mit dem Kennzeichen des KfZ zum Anwalt deiner Wahl.
Der Unfall mit Körperverletzung ist das eine, da ist deine Tochter im Verfahren 'nur' Zeugin.
Da braucht es bzgl. Strafantrag erstmal keinen Anwalt für, da kriegst du ein Formular von der STA.
Aaaber zu Durchsetzung der Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers halte ich einen eigenen Anwalt für unverzichtbar.
Kostet dich im Endeffekt auch nichts, wenn der 'Gegner' als Verursacher feststeht.
Die Versicherungen kennen alle Tricks um deine Ansprüche zu mindern oder zu verschleppen. Das kann auch mal einen Anwalt kirre machen, was die so abziehen (btdt). Aber dafür lässt der sich auch entlohnen. Es schont deine Nerven.

Gruß,
Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

gute Besserung an deine Tochter.

Es ist schon mal "gut", dass die Verletzungen so schwerwiegend waren, dass sie beim Arzt war. Damit gibt es einen ordentlichen und zeitnahen Befund. Der Rest ist ärgerlich, aber ihr schafft das schon...
 
Du musst unterscheiden:
1. die strafrechtliche Seite, das betrifft das Ermittlungsverfahren gegen den Autofahrer und
2. dem zivilrechtlichen Verfahren.

Zu 1. das ist Sache der Staatsanwaltschaft
Zu 2. hier geht es um Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüche.
Diese musst Du im Namen der (Minderjährigen) Tochter geltend machen.
Ich rate Dir einen Rechtsnawalt einzuschalten.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, frage vorher dort nach.

Ich rate nicht dazu selbst die Ansprüche geltend zu machen. Ich befürchte, dass der Unfallvelauf trotz der Zeugen streitig sein wird.
Ferner gibt es vieles zu beachten und dein Gegner wird die Kfz-Haftpflichtversicherung sein. Dort ist geballte Kompetenz vorhanden, der man nur durch Fachleute begegnen sollte.
 
{..}Zum Glück waren fünf Zeugen anwesend, {..} obwohl der Autofahrer erst das Gegenteil behauptete und dann von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch {..}
Unfallgegner ist selber Anwalt, von daher gehe ich davon aus, dass dieser alle Register ziehen wird,

ARGHHHH......
da krieg ich so einen Hals...
wenn man einen Fehler macht, steht man dazu...

und wenn ich noch soviele Tricks als Anwalt kenne - wenn er Anstand hat, wird er sie nicht anwenden
 
Nimm Dir einen Anwalt!
Schmerzensgeld dürfte selbstverständlich sein!
Rede nicht mit der Gegenseite!
Lasse keinen gegnerischen Gutachter zu.

Alles Gute

Winni
 
Die Polizei riet meiner Tochter auf ihre Anfrage, den Unfallgegner zu kontaktieren und einen außergerichtlichen Vergleich zu suchen. Was ist von einer solchen Empfehlung zu halten?

Mir kommt das nicht sinnvoll vor, zumal weder ich noch meine Tochter (20 übrigens) Erfahrung mit der Abwicklung von Unfällen haben.
 
ARGHHHH......
da krieg ich so einen Hals...
wenn man einen Fehler macht, steht man dazu...

und wenn ich noch soviele Tricks als Anwalt kenne - wenn er Anstand hat, wird er sie nicht anwenden
Da sieht man welcher Schlag Mensch uns in Sachen Recht vertreten... Widerlich.

Wünsche deiner Tochter gute Besserung, prion. Und dir starke Nerven fur den revjtskampf. Der wird sich ziehen, wie immer. Hart bleiben und dem Typ zeigen das er (zum Glück) nicht das Gesetz darstellt.

PS. Außergerichtlich gern, wenn derjenige ein gewissen hätte. So aber muss es wohl hart auf hart kommen. Denn erst Lügen obwohl man jemanden verletzt hat um anschließend zu schweigen zeugt von einer gehörigen Menge krimineller Energie. Eigentlich sollte er gleich seine kreditierung mit verlieren...
 
Die Polizei riet meiner Tochter auf ihre Anfrage, den Unfallgegner zu kontaktieren und einen außergerichtlichen Vergleich zu suchen.
würde wie schon von anderen empfohlen, nur mittels Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen. Der kann beurteilen, was am ehesten Sinn macht (gerichtlich oder aussergerichtlich). Finde ich schon seltsam, dass sich die Polizei da einmischt und versucht, Ansprüche des Opfers klein zu bekommen.
 
Ich will den Autofahrer gar nicht vorschnell in diese Ecke stellen, vielleicht stand er auch einfach unter Strom, weil ihm klar wurde, dass er gerade Mist gebaut hat, dann macht man vielleicht schnell noch einen Fehler.

Aber für den Fall, dass er sich nach einer Bedenkzeit immer noch als Mistkerl aufführen sollte, will ich zumindest verhindern können, dass er damit auch durchkommt. Danke schon mal für die ganzen Tipps.

Eine Komplikation: Der Unfall passierte in Göttingen vor ein paar Tagen, mittlerweile sind Tochter und Rad in Bremerhaven bei uns. Zumindest für die zivilrechtlichen Ansprüche sollte das doch egal sein, oder?
 
und wenn ich noch soviele Tricks als Anwalt kenne - wenn er Anstand hat, wird er sie nicht anwenden

Das hat was mit der Ausbildung zu tun, denke ich. Ich kenne das zumindest für Betriebswirte. Tatsächlich ist nach dem Studium, also noch bevor sie durch Geldverdienen wirklich korrumpiert wurden, bereits das Sozialverständnis laut diversen Studien deutlich geringer als in anderen Berufszweigen.

Ein Anwalt bekommt halt eingetrichtert, dass es um konsequente Interessenvertretung geht. Und das ist auch, was er praktiziert. Unabhängig von einem persönlichem Meinungsbild. Dass das abfärbt, ist wahrscheinlich. Nimm was Du kriegen kannst und gib nichts wieder her.
 
Ich drück' die Daumen daß nix zurückbleibt, und alles andere auch gut ausgeht.

Grüße,
Christian
 
Auch ich kann nur zu einem Anwalt raten. Auch ohne Rechtsschutzversicherung. Und alle Kommunikation über eben diesen. Alleine das hilft meiner Erfahrung nach, ernst genommen zu werden. Gute Besserung!

Rwd
 
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