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Meine Tochter ist beim Überqueren eines kombinierten Fußgänger/Radweges mit dem Rennrad von einem abbiegenden Auto über den Haufen gefahren worden. Zum Glück waren fünf Zeugen anwesend, die gesehen haben, dass sie bei Grün fuhr, obwohl der Autofahrer erst das Gegenteil behauptete und dann von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte.
Meine Tochter trug Prellungen und Blutergüsse davon, aber eine Röntgenaufnahme zeigte, dass das Knie zumindest keine Frakturen abbekommen hat. Ihr Rennrad ist zerkratzt, der Lenker verdreht usw. (ich habe es noch nicht selbst gesehen).
Der Unfallgegner ist selber Anwalt, von daher gehe ich davon aus, dass dieser alle Register ziehen wird, um meine Tochter aus Unwissenheit in irgendwelche Fallen tappen zu lassen und selber so günstig wie möglich aus der Nummer herauszukommen.
Ich bin in erster Linie froh, dass es nicht noch schlimmer ausgegangen ist und will daraus keinen Profit schlagen. Andererseits möchte ich, dass jemand, der erst vom Gas geht und dann in einer unübersichtlichen Situation so aufs Gas tritt, dass es nur noch andere Verkehrsteilnehmer selbst verhindern können, dass sie unters Auto kommen, auch von offizieller Seite bescheinigt bekommt, dass das kein Kavaliersdelikt war, Anwalt hin oder her.
Die Polizei hat den Unfall aufgenommen, das Fahrrad kommt in einen Fahrradladen zwecks Erstellung eines Kostenvoranschlages, aber darüber hinaus? Meldet sich die Versicherung des Unfallgegners? Welche Fristen sind einzuhalten? Kann man davon ausgehen, dass die Polizei die Anzeige auf den Weg bringt und die Staatsanwaltschaft diese auch verfolgt?
Meine Tochter trug Prellungen und Blutergüsse davon, aber eine Röntgenaufnahme zeigte, dass das Knie zumindest keine Frakturen abbekommen hat. Ihr Rennrad ist zerkratzt, der Lenker verdreht usw. (ich habe es noch nicht selbst gesehen).
Der Unfallgegner ist selber Anwalt, von daher gehe ich davon aus, dass dieser alle Register ziehen wird, um meine Tochter aus Unwissenheit in irgendwelche Fallen tappen zu lassen und selber so günstig wie möglich aus der Nummer herauszukommen.
Ich bin in erster Linie froh, dass es nicht noch schlimmer ausgegangen ist und will daraus keinen Profit schlagen. Andererseits möchte ich, dass jemand, der erst vom Gas geht und dann in einer unübersichtlichen Situation so aufs Gas tritt, dass es nur noch andere Verkehrsteilnehmer selbst verhindern können, dass sie unters Auto kommen, auch von offizieller Seite bescheinigt bekommt, dass das kein Kavaliersdelikt war, Anwalt hin oder her.
Die Polizei hat den Unfall aufgenommen, das Fahrrad kommt in einen Fahrradladen zwecks Erstellung eines Kostenvoranschlages, aber darüber hinaus? Meldet sich die Versicherung des Unfallgegners? Welche Fristen sind einzuhalten? Kann man davon ausgehen, dass die Polizei die Anzeige auf den Weg bringt und die Staatsanwaltschaft diese auch verfolgt?