Rennleitung

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Moin moin,

habe jetzt im Urlaub an der Nordsee doch tatsächlich diese "Rennleitung" auf öffentlicher Straße getroffen. Der Fahrer war allerdings in Zivil unterwegs ...

Hajo

Rennleitung.jpg
 
AW: Rennleitung

Hiho,

von diesen Fahrzeugen findet man auf deutschen Straßen nicht wenige. Ich finde es immer wieder schön zu sehen, was doch alles erlaubt ist. Besonders witzig: Die Polizei weiß idR, daß diese Fahrzeuge 100% legal sind, während Privatpersonen immer von verbotenen Autos reden :D

Btw: Vor kurzem in Mülheim/Ruhr gesehen:


Grüßli,
Arcon
 
AW: Rennleitung

Fast, das war die Serie "Hals über Kopf" mit Wachtmeister Hund, Hund wie Katz ;)

Ok, zu langsam geschrieben ;)
 
AW: Rennleitung

Die Polizei weiß idR, daß diese Fahrzeuge 100% legal sind, während Privatpersonen immer von verbotenen Autos reden :D

Mal so für mich Unwissenden:
Was gibts den für Regelungen dazu?
bzw wie ähnlich darf man ein Fahrzeug einem Polizeifahrzeug machen?

Ich könnte mir an einem VM ja auch gut so nen 'RENNLEITUNG' Schriftzug vorstellen...
 
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Verwechslungsgefahr muss ausgeschlossen sein, kein Blaulicht, auch nicht als Atrappe. Der Schriftzug muss sicher deutlich anders sein (da bin ich nicht sicher). Die Lackierung ist egal, wenn einem grün, silber, weiss oder blau gefällt kann man damit machen was man will.
 
AW: Rennleitung

..Der Anwaltsblog zu der "Wanne" schreibt dazu was, denn GANZ von der Hand zu weisen ist es ja nun nicht, das Verwechslungsgefahr besteht UND gewollt ist.., je nachdem wie weit man von dem Fahrzeug weg ist..
 
AW: Rennleitung

Dann könnte man auch legal ein VM so lackieren?

(Obwohl ich mir vorstellen könnte das in diesen Falle sogar ein Blaulichimitat geduldet wird)
 
AW: Rennleitung

Wie schon geschrieben wurde, darf es nicht zu 100% übereinstimmen. Ein paar Beispiele dazu:

- Die Farbgebung ist irrelevant. Man darf sich z.B. einen silbernen Passat Kombi mit demselben Blau folieren oder lackieren lassen und sogar die Reflektoren rundum haben. Letztere müssen allerdings eingetragen sein, da Reflektoren eine Lichttechnische Einrichtung sind.
- Ein Fake-Blaulicht (s. Foto der Rennleitung im ersten Beitrag) auf dem Dach ist gar kein Problem und ein nicht funktionierendes originales Blaulicht läuft unter Dachlast, sofern es mit Bordwerkzeug entfernt werden könnte. Lediglich eine Abdeckung dieses Blaulichtes ist dann nötig, um blaue Reflexionen (Irritation der Verkehrsteilnemer)
- Der Schriftzug auf dem Auto muß anders sein. Ein Anagramm zu "Polizei" (Bsp. Lopizei) reicht da genauso wie ein längerer Begriff (Partypolizei). Lediglich das einzelne Wort "Polizei" würde zu einem Problem. Und dann ist auch die Farbe des Fahrzeuges völlig egal.
- Wappen sind Behörden vorbehalten, genau wie das Wort "Polizei"

Die in diesem Thread gezeigten Fahrzeuge können in Deutschland 100% legal gefahren werden. Dasselbe gilt übrigens auch für amerikanische Streifenwagen (Bin selber in diesem Hobby aktiv). Es gibt zwar immer wieder Polizisten die da Ärger machen wollen, aber idR haben die nur selten eine Handhabe (das kennt man vom Radfahren ja auch schon).
 
AW: Rennleitung

Wappen zählen nach meinen Informationen zu den Abzeichen. Daher kommt das wohl. Ein genaues Gesetz kann ich dazu allerdigs nicht nennen.
 
kentucki schreit:"******"

sind zwei nolizistep beim Pähne zutzen ruft der Eine: "Sieh auf du Zau"
 
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