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Noch vier Wochen und man liest so wenig hier...
Kurzversion: Alles läuft wie geplant (nur ein bißchen anders).
Langversion: Die WUCA hat uns mit einer Entscheidung lange hingehalten. Es gibt eine neue Regelung, nach dieser kann eine Multirekordveranstaltung nur auf einer Strecke ab 5 Km Länge stattfinden. Oder man hat verschiedene Spuren auf einer kürzeren Bahn. Aldehoven ist nur 2 Km lang und hat nur eine wirklich gut zu fahrende Spur, selbst die zweite Spur wäre dauerhaft schon sehr "sportlich", die dritte ist für uns eigentlich nicht fahrbar. Somit haben wir um eine Ausnahmegenehmigung gebeten und diese wurde geprüft. Der ganze Prozess zog sich lange hin, leider kam die WUCA zu dem Schluss, dass unser Vorhaben unter ihren Regeln nicht möglich ist. Wir hätten dann nur 1x 24 Std auf einem und 4x 6 Stunden auf der zweiten Fahrbahn durchführen können.
Was machen? Eine Option wäre es natürlich die offiziellen Verbände für Rekordfahrten außen vor zu lassen und die Veranstaltung ohne die Anerkennung der Verbände zu absolvieren. Oder wir suchen einen anderen Verband.
Wir haben uns für die zweite Variante entschieden und sind aktuell mit der IHPVA in Kontakt. Das Vorhaben ist eingereicht und nach einer Vorsondierung ist eine Anerkennung durch die IHPVA sehr realistisch. Wir gehen aktuell davon aus, dass das klappt. Die IHPVA ist im Regelwerk sehr viel übersichtlicher als die WUCA, die Helmpflicht besteht hier allerdings genauso und ist nicht verhandelbar.
Nächste Woche findet ein weiteres Treffen der Observer*innen statt und ein vorbereitender Call mit den Faher*innen ist auch in Planung.
Kurzversion: Alles läuft wie geplant (nur ein bißchen anders).
Langversion: Die WUCA hat uns mit einer Entscheidung lange hingehalten. Es gibt eine neue Regelung, nach dieser kann eine Multirekordveranstaltung nur auf einer Strecke ab 5 Km Länge stattfinden. Oder man hat verschiedene Spuren auf einer kürzeren Bahn. Aldehoven ist nur 2 Km lang und hat nur eine wirklich gut zu fahrende Spur, selbst die zweite Spur wäre dauerhaft schon sehr "sportlich", die dritte ist für uns eigentlich nicht fahrbar. Somit haben wir um eine Ausnahmegenehmigung gebeten und diese wurde geprüft. Der ganze Prozess zog sich lange hin, leider kam die WUCA zu dem Schluss, dass unser Vorhaben unter ihren Regeln nicht möglich ist. Wir hätten dann nur 1x 24 Std auf einem und 4x 6 Stunden auf der zweiten Fahrbahn durchführen können.
Was machen? Eine Option wäre es natürlich die offiziellen Verbände für Rekordfahrten außen vor zu lassen und die Veranstaltung ohne die Anerkennung der Verbände zu absolvieren. Oder wir suchen einen anderen Verband.
Wir haben uns für die zweite Variante entschieden und sind aktuell mit der IHPVA in Kontakt. Das Vorhaben ist eingereicht und nach einer Vorsondierung ist eine Anerkennung durch die IHPVA sehr realistisch. Wir gehen aktuell davon aus, dass das klappt. Die IHPVA ist im Regelwerk sehr viel übersichtlicher als die WUCA, die Helmpflicht besteht hier allerdings genauso und ist nicht verhandelbar.
Nächste Woche findet ein weiteres Treffen der Observer*innen statt und ein vorbereitender Call mit den Faher*innen ist auch in Planung.