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Laut meinem Folierer sind reflektierende am Kfz nur als rotweisse kanten Kennzeichnung zugelassen. Bei einem Fahrrad gibt es keine Einschränkungen. Seitliche reflektoren am velomobil finde ich sehr wichtig. Scheinwerfer vorne wird als fahrrad wahrgenommen und muss man wohl nicht beachten. Wenn ungewöhnlich aufleuchtet bremst man erstmal. Die Erfahrung habe bei uns im Mango und mit dem Cargo Rad gemacht