Reflektoren

Laut meinem Folierer sind reflektierende am Kfz nur als rotweisse kanten Kennzeichnung zugelassen. Bei einem Fahrrad gibt es keine Einschränkungen. Seitliche reflektoren am velomobil finde ich sehr wichtig. Scheinwerfer vorne wird als fahrrad wahrgenommen und muss man wohl nicht beachten. Wenn ungewöhnlich aufleuchtet bremst man erstmal. Die Erfahrung habe bei uns im Mango und mit dem Cargo Rad gemacht
 

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Bei einem Fahrrad gibt es keine Einschränkungen.

Da würde mich interessieren, auf welche Verordnung er sich beruft, denn es gelten die Einschränkungen der StVZO, nach der die Reflexionsfolien eine Zulassung benötigen. Zusätzlich gilt, dass seitlich nur gelbe Reflektoren, hinten nur rote und vorne nur weiße erlaubt sind, dabei dürfte es egal sein, ob das Reflektierende eine Folie oder ein Körper aus Glas oder Kunststoff ist.
 
Beim "Einbiegen/Kreuzen-Unfall" hingegen ist der seitliche Reflektor dann aber recht nutzlos
Das gilt für gerade Flächen. Der Autor geht davon aus, dass Licht im Winkel von 90° dann auf den Reflektor fällt.

Unsere VM haben aber sehr geschwungene Flächen, was den Bereich in dem Licht auf sie fällt deutlich größer erscheinen lässt.
Da reichen geringe Winkel um sichtbar zu werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe noch keine gelben Reifenreflexstreifen gesehen. Auch die bauartgenehmigten Speichenklipse reflektieren nicht gelb.
Ausnahmen scheinen die Regel zu bestätigen...
 
Das gilt für gerade Flächen. Der Autor geht davon aus, das Licht im Winkel von 90° dsnn auf den Reflektor fällt.

Unsere VM haben aber sehr geschwungene Flächen, was den Bereich in dem Licht auf sie fällt deutlich größer erscheinen lässt.
Da reichen geringe Winkel um sichtbar zu werden.
Stimmt, Du hast Recht. Dennoch muss sich das VM im Leuchtwinkel des PKW-Scheinwerfers befinden. Ich habe beim Abblendlicht eine Breite des Lichtkegels von 9m (in 50m Entfernung) in Erinnerung, bin mir aber nicht sicher.

Gruß
Christoph
 
Die Breite des Lichtkegels ist mit Sicherheit über einen prozentual definierten Kernbereich gemessen. Das Streulicht erfasst jedoch einen weitaus größeren Bereich. Das ist auch wieder das Gute an herkömmlichen Scheinwerfern.
Moderne Linsen- , Matrix- oder Lasersysteme haben einen extrem scharf begrenzten Lichtkegel. Hell bis an den Rand, toll für den, für den es leuchtet, ab er total besch... für den, der direkt in den Leuchtbereich schaut.
 
Abgesehen von den ganzen rechtlichen Interpretationen: Hat denn jemand schon mal Erfahrungen mit der Rennleitung gemacht, dass zu viele, fehlende oder falsche Reflektoren bemängelt wurden?
 
Nein nie. Ich würde mir da auch nicht so viel Gedanken machen. Meine sind rot und silber und an der Seite.
 

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dass zu viele, fehlende oder falsche Reflektoren

Zu wenige an Fahrrädern werden hier regelmäßig bei Schwerpunktaktionen bemängelt, mir ist nicht bekannt, das da mal ein VM dabeigewesen wäre. Ob falsche Reflektoren (z.B. werden Überseeimportfahrräder bisweilen mit je einem weißen Speichenreflektor, natürlich ohne KBA-Zeichen, verkauft) erkannt wurden weiß ich nicht. Zu viele Reflektoren kommen doch eher selten vor, gibt es überhaupt ein Zuviel?
 
Naja, einer wurde schonmal fur seine Unterbodenbeleuchtung gelobt. :LOL: Die richtigen Probleme hat man angeblich auch nicht mit den Streifen auf der Straße, sondern vor Gericht und mit der Versicherung, wenn man irgendwie in einen Unfall verwickelt wird und dann gesagt wird, man hätte ein nicht für den Straßenverkehr geeignetes Fahrzeug gefahren. Ein etwaiges Bußgeld von ein paar Zehnern weil die Reflektoren vermeintlich nicht passen, wird jemandem, der einige Tausende in ein Velomobil und einige Hunderte in aufwendige Folierung investiert, wohl nur mäßig belasten. (Die Folie abnehmen zu müssen sticht aber sicherlich etwas. :confused:) Unversichert schuld an einem Unfall zu sein, kann einen hingegen für den Rest des Lebens finanziell ruinieren.
 
Hätte ich fast geschrieben, aber ich hatte es so verstanden, dass das Fahrrad ein "Zulassungsfreies Fahrzeug" sei. Also ist der korrekte Begriff vermutlich noch irgendwie was anderes. Sagen wir einfach "nicht regelkonform"?
Stehen die Regeln für die Ausstattung der Räder nicht in der StVZulassungsO? ;)
 
StVZO §22a schrieb:
(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein: (…)
Es werden also auch zulassungsfreie Fahrzeuge in der StVZO behandelt. Ein Fahrrad kann man ja auch selbst bauen und damit in den Verkehr, solange es die Bestimmungen erfüllt. Eine Zulassung braucht man nicht erwirken. Ist "verkehrstauglich" ein offizieller Begriff?

Zum eigentlichen Thema: Hier wird dann geschrieben, dass man nur vorne weiß, hinten rot und zur Seite gelb nutzen dürfte. Das scheint mir nach der früheren Fassung korrekt, die eben besagte, dass nicht ausdrücklich erlaubte lichttechnische Einrichtungen nicht zulässig sein. Nun sehebich das nicht mehr, nur eben dass man lichttechnische Einrichtungen mit entsprechender Kennzeichnung verwenden müsse. Es steht zwar noch ausdrücklich drin, dass gelb zur Seite erlaubt sei, aber das bedeutet ja kein Verbot für anderes. Ich schätze, der Satz ist ein überflüssiges Rest aus der Zeit, als eben alles unerlaubte verboten war.
Streifen für den Fahrradrahmen und Motiv-Kleber für Lastenräder scheinen seit dem auch auf dem Vormarsch.

Könnte man so eine Frage sonst vielleicht mal beim ADFC oder so einreichen? Rechtliche Aufklärung gehört doch zu deren Betätigungsfeldern, oder?
 
Wenn er nur einmal schützte, war er es wert.
Ist wie im Lotto: Einmal gewinnen wäre super.
Aber dass Mir einer nicht rein fährt, weil er mich von der Seite gesehn hat weil ich da schön Reflex drauf hab: Diese Wahrscheinlichkeit ist nicht hoch. Ich glaube, Kollisionen sind meist in Fahrtrichtung oder in steilem Winkel dazu.
 
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