Reflektoren

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Hallo allerseits,

in einer Woche wird endlich mein neues und erstes Velomobil geliefert, ein eWAW. Aufgrund des hinlänglich bekannten Problems der Sichtbarkeit im Dunkeln (sowie unachtsamer und ignoranter Verkehrsteilnehmer...) möchte ich gern ordentlich Reflektoren sowie eine möglichst bunte Beklebung realisieren.

Das einzig belastbare an Vorgaben dazu habe ich nur zu Fahrrädern gefunden (Speichenreflektoren, Pedalreflektoren etc. pp.).

Was sind denn eure bisherigen Erfahrungen, was kann und darf in welcher Position, Größe und Farbe geklebt werden? Was wurde bei Kontrollen moniert?

Vom umlaufenden Streifen, Einzelstreifen vorn und hinten und Leuchtpunkten auf den Radkappen habe ich hier bisher alles gesehen. Wäre da z.B. auch etwas ausgefallenes wie Leuchtstreifen in Tigermuster über das gesamte VM möglich, oder ist das schon verboten (da es irritieren kann)?

Ich bin sehr gespannt! :) Grüße, Andreas
 
Früher stand in der StVZO, dass nicht vorgeschriebene Lichttechnische Einrichtungen an Fahrradern nicht zulässig wären. Das wurde inzwischen gestrichen, jetzt scheinen Reflex-Beklebungen kein Problem zu sein. Ich selbst habe auch was größeres vor. Unser einschlägiger "Tätowierer" @henningt (Volomobile Ottersberg) sagte mir auch zu, dass der Plan legal wäre. (y) (Zeige ich aber erst öffentlich, wenn es fertig ist. :censored:;))
 
Hallo allerseits,

in einer Woche wird endlich mein neues und erstes Velomobil geliefert, ein eWAW. Aufgrund des hinlänglich bekannten Problems der Sichtbarkeit im Dunkeln (sowie unachtsamer und ignoranter Verkehrsteilnehmer...) möchte ich gern ordentlich Reflektoren sowie eine möglichst bunte Beklebung realisieren.

Das einzig belastbare an Vorgaben dazu habe ich nur zu Fahrrädern gefunden (Speichenreflektoren, Pedalreflektoren etc. pp.).

Was sind denn eure bisherigen Erfahrungen, was kann und darf in welcher Position, Größe und Farbe geklebt werden? Was wurde bei Kontrollen moniert?

Vom umlaufenden Streifen, Einzelstreifen vorn und hinten und Leuchtpunkten auf den Radkappen habe ich hier bisher alles gesehen. Wäre da z.B. auch etwas ausgefallenes wie Leuchtstreifen in Tigermuster über das gesamte VM möglich, oder ist das schon verboten (da es irritieren kann)?

Ich bin sehr gespannt! :) Grüße, Andreas
Wenn Reflektorstreifen&Co schon nicht für Räder zugelassen sind, dann sollten zumindest die Farben einigermaßen passen und am Besten noch mit einer E Kennung versehen sein (Zulassung für Straßenverkehr).
Da ist man dann argumentativ besser dran ( nach dem Motto: Herr Wachtmeister, sie haben ja selber nach dem Motor gefragt, also sollte ich auch Reflektoren für's KFZ dran haben, statt für's Fahrrad).
 
Rechtssachen sind so komex… Ich verstehe es so, dass die Reflexfolie seit der Änderung an §67 nicht mehr an sich verboten ist, aber wegen §22a eine Zulassug braucht. Und Reflexfolie mit Zulassung gibt es in mehreren Farben. Natürlich kann man z.B. noch Ärger kriegen, wenn entschieden wird, dass aufgrund der Gestaltung eine Gefahr entstanden ist (wegen Ablenkung oder weil man das Fahrzeug nicht mehr ausmachen kann). Wenn man einen Dienstleister beauttragen will, kann man nach einer Legalitäts-Garantie mit Haftung fragen. Eine gewisse Haftung sollte aber auch impliziert sein, wenn es eindeutig um eine Verwendung im Straßenverkehr geht, oder. :unsure: Auch kann es mühsam sein mit Beamten zu diskutieren, selbst wenn alles tatsächlich okay ist. - Und Motive und Schriftzüge dürfen natürlich auch in sich nicht verboten sein oder Urheberrechte verletzen. ;)
 
seitliche Reflektoren sind hübsch und bringen wenig. Wirst ja nur selten seitlich angesehen, oder -geleuchtet.
 
Okay, also zusammengefasst kommt man der Legalität noch am nächsten mit:

Frontaufkleber in Weiß, Seitenaufkleber in Orange/Gelb, Heckaufkleber in Rot. Nur geprüfte Aufkleber.
Dabei keine wilden Muster oder zu großflächig, am besten so dass man die Größe und Form des Velos erkennen kann.

Rechtssicherheit gibt es da nicht/ ist schwer zu bekommen und lieber alles so gestalten, dass es rein die Funktion erfüllt (ohne Designexperimente) und man argumentativ gegenüber Polizei und Versicherung am besten durchkommt.

Ich sehe das wie Krobi, je größer die Sichtbarkeit, desto besser.
 
Ich sehe das wie Krobi, je größer die Sichtbarkeit, desto besser.
Das ist sicherlich richtig
Allerdings tragen die seitlichen Reflektoren am wenigsten zur besseren Sichtbarkeit bei.
Es ist zwar beeindruckend, an einer Kreuzung in mehreren 100m Entfernung Reflektoren die eigene Fahrspur kreuzen zu sehen, aber ohne Reflektoren sähe man den Radfahrer ebenfalls mehr als rechtzeitig.
Beim "Einbiegen/Kreuzen-Unfall" hingegen ist der seitliche Reflektor dann aber recht nutzlos, da zu spät im Lichtkegel.
Bernd Sluka hat das in den "10 Geboten" so beschrieben:
Bernd Sluka schrieb:
Auf Reflektoren kannst du dich nicht verlassen. Sie funktionieren nur unter günstigen Umständen, insbesondere nur wenn fremdes Licht aus der richtigen Richtung auf sie fällt; manche sind praktisch ganz nutzlos.

Gruß
Christoph
 

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... mehr braucht's mMn wirklich nicht. Wie hier schon festgestellt wurde, ist ein VM nicht lange in kritischen Situationen von der Seite zu sehen -- entweder noch sehr weit weg oder schon zu nah dran...

Viel wichtiger ist eine gute Lichtanlage. Die "große" vom Alpha istda schon recht gut. Die Standard LED hinten von Velomobiel.nl hinten finde ich hingegen nicht ausreichend, zumindest für den Stadtverkehr habe ich deshalb zusätzlich ein Batterie-RüLi auf die Hutze geklettet:


... wenn das Strada mal offen ist, wird ein zusätzliches RüLi fest installiert und die Batteriefunzel oben wieder eingemottet.
 
§ 67 StVZO - Einzelnorm Da sehe ich im Absatz Zwei nichts davon.

Direkt der erste Satz verlangt "(1) Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind."
Bauartgenehmigt sind m.M.n. für Fahrräder nur solche mit K, Wellenlinie und Zahl. Refelxfolien - auch nicht die für Kfz zulässigen - gehören nicht dazu.
Beim VM hast Du immer das Problem der verdeckten (wenn nicht fehlenden) Pedalreflektoren die hast Du beim vollbeladenen Reiserad aber auch und bei Lastenrädern und Personentransporträdern zumindestens in eine Richtung. Das kann aber kein Problem sein, weil diese Radtypen ja in (5) erwähnt werden, also zulässig sind.
Bleibt das Problem, dass Radverkleidungen die Reflexstreifen weitestgehend abdecken, zumindest mehr, als es Packtaschen machen. Hier kann man sich mit "Zusätzliche nach der Seite wirkende bauartgenehmigte gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig." behelfen, sieht aber eher kacke aus.
 
Die genaue Formulierung in §67 Absatz 5 lautet ja "ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder Felgen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades". Ich denke dass niemand etwas sagt, wenn man beispielsweise einfach auf die Rad-Abdeckung einen reflektierenden Kreis aufklebt, sofern die Reifen das nicht schon mitbringen.
am Hinterreifen ginge ja die Variante mit Katzenaugen, selbst wenn man die nicht sieht. Kann jemand auf die Schnelle sagen, ob irgendwo steht, dass diese Einrichtungen nicht nur angebracht, sondern auch sichtbar sein müssen?
 
Den Absatz hatte ich ganz offensichtlich überlesen vielleicht aus Wunschdenken? :LOL:
Jetzt bleibt nur die Frage, ob eine lichttechnische Einrichtung überdeckt ist, wenn sie nicht vollumfänglich sichtbar ist. Wenn man am Hinterrad auch einen Reflektor-Streifen am Reifen hat, der halt nur in dem ganz schmalen Bereich unten, wo der Reifen sichtbar ist, rausschaut, ist die Einrichtung ja nicht vollständig überdeckt ;)
 
Genau das ist das Problem und die Rechtsprechung ist da sehr uneinheitlich. Einerseits benötigt ein Heckträger am Auto bereist Rücklichter, wenn einzelne Speichen die Lichter des Autos "verdecken", andererseits sind Teilabdeckungen bei Fahrrädern teils bauartbedingt (Radreflektoren werden durch Rahmenteile verdeckt) und offenbar auch dann kein Problem, wenn es größere Teile betrifft (Packtaschen (Rad- und Pedalreflektoren), Kettenschutz z.B. beim Hollandrad, Rockschutz, aber auch VErdeckung der Pedalreflektoren durch Aufbauten von Lasten- und Personentransportfahrrädern).
Einigermaßen nett könnten diese Speichenreflektoren aussehen, wenn man von zweien pro Rad den schwarzen Rahmen entfernt und die eigentlichen Reflektoren auf die Verkleidung klebt. Ob das im Falle eines Unfalles akzeptiert wird, im Gegensatz zu Folien wäre aber das Prüfzeichen für Fahrräder vorhanden.
 
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