Rechtliches zum Thema Eigenbau

Re: Privathaftpflicht Re: Rechtliches zum Thema Eigenbau

>Hallo grc,

Hallo,

>> es sei denn, du hast eine private Haftpflichversicherung, und diese deckt solche Schadensfälle ausdrücklich ab.
>aus welchem Grund sollte eine Privathaftpflicht denn hier nicht einspringen?

Es könnte sein, das bestimmte Risiken von einzelnen Gesellschaften ausgeschlossen werden. Die Musterbedingungen des Bundes der Versicherten erwähnen soetwas, allerding nicht konkret auf Schäden durch selbst gebaute Fahrräder im Strassenverkehr bezogen. Ich würde ggfs. meinen Versicherer dazu befragen.

>Ich kenne bisher nur Privathaftpflichtverträge, in denen spezielle Risiken ausgeschlossen sind, z.B. Schäden durch Hunde im Gegensatz zu anderen Tieren.
>Aber Schäden durch muskelbetriebene Fahrzeuge, seien sie Eigenbau oder nicht, habe ich bisher immer als selbstverständlich eingeschlossen gesehen.
>Welche Versicherung wäre das denn, vor der man sich in dieser Hinsicht in Acht nehmen müsste?

Mir ist keine namentlich bekannt, ich komme aber auch nicht aus dieser Branche, bin gewöhnlicher Nutzer wie die meissten Menschen. Meine Erfahrung mit Versicherungsfällen hat mich aber gelehrt, immer misstrauisch zu sein, da die Versicherungen oft die Chance nutzen, sich um Zahlungen zu drücken.

>Gruß, Karin

..


Allg. Bedingungen Haftpflichtversicherung
 
AW: Rechtliches zum Thema Eigenbau

Hallo!

Habe nun 2 Stunden das Forum durchsucht und bin nicht fündig geworden, aber meine Frage müsste am besten zu diesem Beitrag passen.

Gibt es außer den rel. simplen Regelungen (Licht, Reflektoren, Klingel..) auch noch weitere Gesetze die sagen wir ein Fahrrad/Velomobil am Schluss auszusehen hat. Vor allem denke ich hier an die Geometrie. Meine mal gelesen zu haben dass ein Fahrrad höchstens ein Meter breit sein darf. Habe auch das (leider nicht allwissende) google befragt und wurde nicht fündig.

Worauf muss man achten wenn man ein Velomobil bauen möchte? (mir geht es hierbei nur um gesetzliche Bestimmungen, nicht um Fahrphysik o.ä.)

Gruß,

ÖkoMichel
 
AW: Rechtliches zum Thema Eigenbau

Hi Michel,

alles wichtige findet sich in der StVZO ab §63. Was dort nicht beschrieben ist, ist für Fahrräder auch nicht festgelegt. Die Breitenbeschränkung von 1m gilt nur für Anhänger hinter Fahrrädern.

Grüße,
André
 
AW: Rechtliches zum Thema Eigenbau

Nun waren auch ein paar Kommentare dabei, dass ich zwar so ein Rad bauen könnte, aber im öffentlichen Strassenverkehr ohnehin nicht benutzen dürfte.

Ja, ja, die TÜV-Hörigen! Die denken immer in Kfz-Dimensionen, weil ihnen was anderes nicht in den Sinn kommt. Hak's einfach ab. Produkthaftung für ein Eigenfabrikate zum Eigenbedarf gips nicht. Zulassung für den Straßenverkehr per Gutachten für Fahrräder gips nicht.

So ganz teile ich die Meinung nicht, denn ich bin der Ansicht dass ein Fahrrad nach STVO aussgestattet sein muss, sprich 2 Bremsen, Lichtanlage, Klingel, that's it.

Ebend! Bestes Beispiel: Da hat mal ein Schüler ein LR aus einem alten zweigeteilten UR-Rahmen und einer Baubohle dazwischen gebaut. Das ist absolut in Ordnung und prinzipiell auch verkehrstauglich. Ich habe selbst 'ne Runde auf dem Ding gedreht. Verboten wurde dem Knaben der Betrieb im Straßenverkehr nur deshalb, weil die Bremsanlage und die Beleuchtung unzureichend waren.

Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 sagt in Art. 1 (Begriffsbestimmungen) unter Punkt l: «Fahrrad» ist jedes Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern, das ausschliesslich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen, insbesondere mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln, angetrieben wird.

Art. 44 schreibt im internationalen Verkehr wird üblicherweise noch eine Klingel, eine Beleuchtungseinrichtung und eine Bremsanlage vor. Nach europäischem Fahrzeugstandard ist für den Fahrzeugführer ein Sitz vorgeschrieben, nach der StVZO noch die leichte Lenkbarkeit für Fahrzeuge allgemein. Das war's auch schon, weder die StVZO gehen näher auf die Bauweise oder das allgemeine Aussehen von Fahrrädern ein noch wird eine Zulassung oder sonst eine amtliche Genehmigung für den Betrieb vorgeschrieben.

Wenn Dir also noch jemand so einen Killefitz erzählt, bitte diese Person frei nach Dieter Nuhr doch einfach mal darum, sich erst zu informieren und dann zu reden. :D
 
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