Rechtliches zum Thema Eigenbau

S

_stefan

Ich stecke immer noch in den Vorbereitungen zum Selbstbau meines Liegedreirads und habe im Freundes und Bekanntenkreis schon sämtliche Reaktionen von Unglaube, Skepsis, Interesse bereits geerntet.

Nun waren auch ein paar Kommentare dabei, dass ich zwar so ein Rad bauen könnte, aber im öffentlichen Strassenverkehr ohnehin nicht benutzen dürfte. Der Rahmen, bzw. dass ganze Rad/Konstruktion müssten ja von einem Sachverständigen abgenommen werden, sprich auf Statik des Rahmens etc. Wenn nämlich etwas passiert, dann würde da auch die Versicherung nicht für haften, sonst würden sich ja schließlich auch viele Leute selbst Autos zusammenbauen, etc.

So ganz teile ich die Meinung nicht, denn ich bin der Ansicht dass ein Fahrrad nach STVO aussgestattet sein muss, sprich 2 Bremsen, Lichtanlage, Klingel, that's it.

Oder denke ich da vielleicht doch in die falsche Richtung. Es gibt doch viele Leute die selbst Fahrräder bauen, ich glaube nicht dass die jenigen alle "schwarz" durch die Gegend rollen, bzw. illegal damit am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen.

Gibt es vielleicht ein paar Paragraphen, Gesetze etc. die ich da zu Rate ziehen kann um meinen Kritikern etwas den Wind aus den Segeln zu nehmen?

Gruss
Stefan
 
Hallo

>Nun waren auch ein paar Kommentare dabei, dass ich zwar so ein Rad bauen könnte, aber im öffentlichen Strassenverkehr ohnehin nicht benutzen dürfte. Der Rahmen, bzw. dass ganze Rad/Konstruktion müssten ja von einem Sachverständigen abgenommen werden, sprich auf Statik des Rahmens etc. Wenn nämlich etwas passiert, dann würde da auch die Versicherung nicht für haften, sonst würden sich ja schließlich auch viele Leute selbst Autos zusammenbauen, etc.

Jepp, Du musst das Rad vom Tüv abnehmen lassen, dann bekommst Du einen Pedalfahrzeugschein und ein Nummernschild und Du brauchst alle 2 Jahre ne neue Plakette dadrauf, könnte ja sein das Dein Rad in der Zwischenzeit Verkehrsuntauglich wird (Rost). Sonst zahlt die PFZ-Haftplicht nicht, und ohne darfst Du eh nicht fahren. Autzoführerschein reicht allerdings für Trikes.

>Gibt es vielleicht ein paar Paragraphen, Gesetze etc. die ich da zu Rate ziehen kann um meinen Kritikern etwas den Wind aus den Segeln zu nehmen?

Wie Du schon sagtest, steht alles in der StVO und in der StVZO (www.verkehrsportal.de). Um den Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen lass Dir ihre Räder zeigen. Baumarkt MTB's sind z.B. so gut wie durch die Bank nicht für den öffentlichen Strassenverkehr geeignet (Steht meist sogar drauf). Da ändert auch eine zugelassene Batteriebeleuchtung nichts dran. Wende die Vorschriften die Du findest einfach mal auf deren Räder an und erzähl ihnen was von Mitschuld wenn sie jemand über den Haufen fährt, danach sollte Ruhe sein.

Felix
 
>Ich stecke immer noch in den Vorbereitungen zum Selbstbau meines Liegedreirads und habe im Freundes und Bekanntenkreis schon sämtliche Reaktionen von Unglaube, Skepsis, Interesse bereits geerntet.
>Nun waren auch ein paar Kommentare dabei, dass ich zwar so ein Rad bauen könnte, aber im öffentlichen Strassenverkehr ohnehin nicht benutzen dürfte. Der Rahmen, bzw. dass ganze Rad/Konstruktion müssten ja von einem Sachverständigen abgenommen werden, sprich auf Statik des Rahmens etc. Wenn nämlich etwas passiert, dann würde da auch die Versicherung nicht für haften, sonst würden sich ja schließlich auch viele Leute selbst Autos zusammenbauen, etc.

Welche Versicherung sollte denn hier haften - die Kfz-Haftpflicht deines Papis oder wie?
Für Autos gibt es eine Versicherungspflicht, für Fahrräder aber bislang nicht! Falls du durch technische Fehler deines Eigenbaus auf Grund seine Benutzung irgend eine Person oder Sache im Strassenverkehr schädigst, zahlst du selbst ganz alleine dafür - es sei denn, du hast eine private Haftpflichversicherung, und diese deckt solche Schadensfälle ausdrücklich ab. Evtl. muss halt Papi für dich einspringen ;o}
Und lass dir doch von selbsternannten Sachverständigen keinen solchen Unfug über die Abnahmepflicht von Eigenbau-Fahrrädern erzählen. Solche Wichtigtuer solltest du aus deinem Umfeld verbannen.
Übrigens sollte ein Anruf bei unseren bald blau-weissen Freunden und Helfern oder bei der Verkehrsbehörde (beim Regierungspräsidium angesiedelt) auch die gesuchte Info liefern - die sind nämlich hier zuständig und daher hoffentlich kompetent.

>So ganz teile ich die Meinung nicht, denn ich bin der Ansicht dass ein Fahrrad nach STVO aussgestattet sein muss, sprich 2 Bremsen, Lichtanlage, Klingel, that's it.
>Oder denke ich da vielleicht doch in die falsche Richtung. Es gibt doch viele Leute die selbst Fahrräder bauen, ich glaube nicht dass die jenigen alle "schwarz" durch die Gegend rollen, bzw. illegal damit am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen.
>Gibt es vielleicht ein paar Paragraphen, Gesetze etc. die ich da zu Rate ziehen kann um meinen Kritikern etwas den Wind aus den Segeln zu nehmen?
>Gruss
>Stefan


..
 
>Ich stecke immer noch in den Vorbereitungen zum Selbstbau meines Liegedreirads und habe im Freundes und Bekanntenkreis schon sämtliche Reaktionen von Unglaube, Skepsis, Interesse bereits geerntet.
>Nun waren auch ein paar Kommentare dabei, dass ich zwar so ein Rad bauen könnte, aber im öffentlichen Strassenverkehr ohnehin nicht benutzen dürfte. Der Rahmen, bzw. dass ganze Rad/Konstruktion müssten ja von einem Sachverständigen abgenommen werden, sprich auf Statik des Rahmens etc. Wenn nämlich etwas passiert, dann würde da auch die Versicherung nicht für haften, sonst würden sich ja schließlich auch viele Leute selbst Autos zusammenbauen, etc.
>So ganz teile ich die Meinung nicht, denn ich bin der Ansicht dass ein Fahrrad nach STVO aussgestattet sein muss, sprich 2 Bremsen, Lichtanlage, Klingel, that's it.
>Oder denke ich da vielleicht doch in die falsche Richtung. Es gibt doch viele Leute die selbst Fahrräder bauen, ich glaube nicht dass die jenigen alle "schwarz" durch die Gegend rollen, bzw. illegal damit am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen.
>Gibt es vielleicht ein paar Paragraphen, Gesetze etc. die ich da zu Rate ziehen kann um meinen Kritikern etwas den Wind aus den Segeln zu nehmen?
>Gruss
>Stefan
hi
stefan, ich arbeite in einem fahrradgschäft und du wirst nicht glauben, was für ein "schrott" teilweise aus fernost kommt.......auch der darf hier auf deutschen strassen fahren. was meinst du was ein z.b. kinderfahrrad kosten würde wenn jedes vom tüv abgenommen werden müsste? es gibt nur die vorschriften in der stvo........nicht mal eine mindesthöhe für ein fahrrad!
 
>Nun waren auch ein paar Kommentare dabei, dass ich zwar so ein Rad bauen könnte, aber im öffentlichen Strassenverkehr ohnehin nicht benutzen dürfte. Der Rahmen, bzw. dass ganze Rad/Konstruktion müssten ja von einem Sachverständigen abgenommen werden, sprich auf Statik des Rahmens etc. Wenn nämlich etwas passiert, dann würde da auch die Versicherung nicht für haften, sonst würden sich ja schließlich auch viele Leute selbst Autos zusammenbauen, etc.

Dann sag den mal das Räder keine Autos sind, ansonsten würden Fahrräder ja auch auf der Autobahn fahren.
Für Fahrräder gelten bisher nur die Vorschriften in der STVO.
Die FAusrüstV wurde ja gerade gekippt, dort wurden ein paar Anforderungen an die Qualität des Rades gestellt.

Ein Vorführung beim Tüv ist im Gegensatz zum Auto nicht notwendig.
Das liegt wohl IMHO daran, dass das Gefährdungspotential durch ein Auto wesentlich höher ist als bei einem Fahrrad...

Tschö
René
 
>...
>Nun waren auch ein paar Kommentare dabei, dass ich zwar so ein Rad bauen könnte, aber im öffentlichen Strassenverkehr ohnehin nicht benutzen dürfte. Der Rahmen, bzw. dass ganze Rad/Konstruktion müssten ja von einem Sachverständigen abgenommen werden, sprich auf Statik des Rahmens etc. Wenn nämlich etwas passiert, dann würde da auch die Versicherung nicht für haften, sonst würden sich ja schließlich auch viele Leute selbst Autos zusammenbauen, etc.
...
>Stefan

Natürlich darf man ein Auto nicht auf der Straße bewegen, das ist selbstverständlich streng verboten, weil es ja nicht die strengen Vorschrifen der Berufsschiffahrt erfüllt.

Das selbe gilt für Fahrräder und Kinderwägen, die die strenge ESA-Zulassung für Weltraumflüge erfüllen müssen (wenn sie in Europa betrieben werden, in USA ist die NASA zuständig).
Andernfalls haftet die Erdbebenversicherung nicht.

Sonst könnte ja auch jeder Fußgänger ohne Luftfahrt-geprüfte Schuhe einfach so auf der Straße oder Gehwegen laufen.

Zwischen Kraftverkehr, Luftfahrt und unmotorisiertem Vekehr gibts da natürlich keine Unterschiede, warum auch ?

Ich hoffe gehelft zu haben <img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/zwinker.gif alt=zwinker>
 
Danke für die hilfreichen Aussagen. Am besten war der Tipp mich von dem betreffenden Personenkreis fern zu halten.... - dieser Personenkreis ist Familienseits Tante und der alte Herr von mir.

Also dann....weiter schaffe schaffe Radle baue....

;-)
 
> was meinst du was ein z.b. kinderfahrrad kosten würde wenn jedes vom tüv abgenommen werden müsste?

Wobei für die ausdrücklich nicht die StVZO gilt, denn sie sind generell als Spielzeug eingeordnet. Und sie haben auch nichts auf der Fahrbahn zu suchen, sondern gehören auf den Gehweg. Rein schon vom Alter der Kinder her.

Aber mit den Massen von nicht für den Straßeverkehr zugelassenen Fahrräder frisch aus dem Laden hast du recht. Egal obe es der Discounter oder der Fachhändler ist. Und er Preis ist auch kein Amhaltspunkt. Auch teuerste Edelmarken kommen ohne Beleuchtung daher, die dann erst irgendwo unter Zubehör zu suchen ist und extra bestellt weden muss. Und das nicht etwa nur bei Sportgeräten wie RR oder MTB, sondern auch bei als Touren- oder Alltagsrad konzipierten Modellen.

Gruß, Bernhard
 
>Danke für die hilfreichen Aussagen. Am besten war der Tipp mich von dem betreffenden Personenkreis fern zu halten.... - dieser Personenkreis ist Familienseits Tante und der alte Herr von mir.
>Also dann....weiter schaffe schaffe Radle baue....
>;-)

Wüsste mal gerne, welcher Zusammenhang zwischen der Verwandschaftsgrad und der Qualität der betreffenden Aussagen da bestehen soll ...

..
 
Eigenbau "ausreden"

>>Danke für die hilfreichen Aussagen. Am besten war der Tipp mich von dem betreffenden Personenkreis fern zu halten.... - dieser Personenkreis ist Familienseits Tante und der alte Herr von mir.
>>Also dann....weiter schaffe schaffe Radle baue....
>>;-)
>Wüsste mal gerne, welcher Zusammenhang zwischen der Verwandschaftsgrad und der Qualität der betreffenden Aussagen da bestehen soll ...
>..


weil jede Ausrede gut genug ist, um den Nachwuchs von so gefährlichen Sachen wie Fahrrädern fahren, geschweige denn selbst bauen abzuhalten.
Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder sein Rad selber bauen würde. Da muss doch irgend eine Instanz sein, die das verhindert, sonst würden das doch viel mehr Leute tun, oder nicht?

Chr.
 
So weit hergeholt sind die Einwände gar nicht. Soweit ich mich entsinne, gabs da mal was in der StVZO, muß aber wohl so um anno 2000 rausgeflogen sein.

Grüße,
André
 
Hallo

>Aber mit den Massen von nicht für den Straßeverkehr zugelassenen Fahrräder frisch aus dem Laden hast du recht. Egal obe es der Discounter oder der Fachhändler ist. Und er Preis ist auch kein Amhaltspunkt. Auch teuerste Edelmarken kommen ohne Beleuchtung daher, die dann erst irgendwo unter Zubehör zu suchen ist und extra bestellt weden muss. Und das nicht etwa nur bei Sportgeräten wie RR oder MTB, sondern auch bei als Touren- oder Alltagsrad konzipierten Modellen.

Das liegt wohl daran daß unterschiedlichste Anforderungen an die Beleuchtung gestellt werden, eine Lösung die allen gefällt wird man nicht finden. So sind gerade bei den teuren Rädern auch meist keine Pedale dabei, obwohl es sich ohne nur schlecht im Strassenverkehr fährt. Dein Händler wird Dir aber sicher gerne Pedale und Beleuchtung anbauen. Im Idealfall nennst Du ihm sowiso was Du haben willst und er baut Dein Rad individuell auf.
Bei Discountern geht das nicht.

Felix
 
>Hallo
>>Nun waren auch ein paar Kommentare dabei, dass ich zwar so ein Rad bauen könnte, aber im öffentlichen Strassenverkehr ohnehin nicht benutzen dürfte. Der Rahmen, bzw. dass ganze Rad/Konstruktion müssten ja von einem Sachverständigen abgenommen werden, sprich auf Statik des Rahmens etc. Wenn nämlich etwas passiert, dann würde da auch die Versicherung nicht für haften, sonst würden sich ja schließlich auch viele Leute selbst Autos zusammenbauen, etc.
>Jepp, Du musst das Rad vom Tüv abnehmen lassen, dann bekommst Du einen Pedalfahrzeugschein und ein Nummernschild und Du brauchst alle 2 Jahre ne neue Plakette dadrauf, könnte ja sein das Dein Rad in der Zwischenzeit Verkehrsuntauglich wird (Rost). Sonst zahlt die PFZ-Haftplicht nicht, und ohne darfst Du eh nicht fahren. Autzoführerschein reicht allerdings für Trikes.
>>Gibt es vielleicht ein paar Paragraphen, Gesetze etc. die ich da zu Rate ziehen kann um meinen Kritikern etwas den Wind aus den Segeln zu nehmen?
>Wie Du schon sagtest, steht alles in der StVO und in der StVZO (www.verkehrsportal.de). Um den Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen lass Dir ihre Räder zeigen. Baumarkt MTB's sind z.B. so gut wie durch die Bank nicht für den öffentlichen Strassenverkehr geeignet (Steht meist sogar drauf). Da ändert auch eine zugelassene Batteriebeleuchtung nichts dran. Wende die Vorschriften die Du findest einfach mal auf deren Räder an und erzähl ihnen was von Mitschuld wenn sie jemand über den Haufen fährt, danach sollte Ruhe sein.
>Felix

Vor ein paar Tagen: Ich kurbele auf dem Steintrike bei uns durchs Dorf, ein 3-4jähriger Knirps zeigt total entzückt auf das Gerät und der Vater: "Das ist gaaanz gefährlich, bleib bloß weit weg!" Daraufhin der Kleine. "Gefääährlich!"
Merke: Vorurteile dienen zwar der eigenen Vergewisserung, aber nicht der Wahrheitsfindung und verhindern sowhl die innere Aktivität wie die Anstrengung, differenziert wahrzunehmen.
Wobei ich wette, dass das Steini mit Flagge, seiner brettstabilen Straßenlage, 2 giftigen Scheibenbremsen, im Alltag behelmtem Fahrer und einer vollständig feuchtigkeitsgeschützten Lichtanlage wahrscheinlich wesentlich sicherer im Straßenverkehr zu bewegen ist, als alles, was der "fachkundige" Vater jemals mit eigener Kraft bewegt hat.

Grüße + alle guten Wünsche für frohe Ostern!
Martin
 
> Das liegt wohl daran daß unterschiedlichste Anforderungen an die Beleuchtung gestellt
> werden, eine Lösung die allen gefällt wird man nicht finden.

Ach das sind doch nichts als faule Ausreden. Besonders bei Rädern, die kein reines Sportgerät, sondern Alltagsfahrzeug sein sollen. Da gehört einfach dazu, daß in der Grundausstattung alles dran ist, was dran sein muss. (Beim Alltagsrad auch nicht vorgeschriebene Dinge wie Schutzbleche und Gepäckträger.) Und bei der Beleuchtung kann es ja gerne außer der serienmäßigen auch noch in der Zubehörliste die Edelversion zum Aufpreis geben.

Was soll immer dieser verdammte Käse beim Fahrrad???? Beim Auto kommt doch auch keiner auf die Idee es ohne Beleuchtung anzubieten oder gar auch noch so zu liefern! Auch nicht bei Modellen, wo sinvolles wie Airbag oder ABS nur für deftigen Aufpreis zu haben sind.

> Im Idealfall nennst Du ihm sowiso was Du haben willst und er baut Dein Rad individuell auf.
> Bei Discountern geht das nicht.

Um solche Räder geht es doch gar nicht. Es geht um die, für die nur Werbefotos mit Vollausstattung existieren. Man denkt da ist alle dran, und dann stellt sich erst beim Bestellen heraus das das Teil in Wahrheit nackt ist. Dann kommt noch eine ganze Latte an Zubehör drauf. Und der Preis ist natürlich weit jenseits von dem, womit ursprünglich geworben wurde.

Ürigends eine verkäuferisch ganz schlechte Taktik den Preis in Salamtechnik mit Extras immer höher zu schrauben bis er die Schmerzgrenze überschritten hat. Ein hier äußerst beliebter Kardinalfehler. Geschickter ist es zuerst das Gesamtpaket als Rundumsroglospaket anzubieten. Und wenn der Kunde zuckt es dann solange abzuspecken bis er sich mit dem Preis wohlfühlt.

Bernhard
 
>> Das liegt wohl daran daß unterschiedlichste Anforderungen an die Beleuchtung gestellt werden, eine Lösung die allen gefällt wird man nicht finden.
>Ach das sind doch nichts als faule Ausreden. Besonders bei Rädern, die kein reines Sportgerät, sondern Alltagsfahrzeug sein sollen. Da gehört einfach dazu, daß in der Grundausstattung alles dran ist, was dran sein muss. (Beim Alltagsrad auch nicht vorgeschriebene Dinge wie Schutzbleche und Gepäckträger.) Und bei der Beleuchtung kann es ja gerne außer der serienmäßigen auch noch in der Zubehörliste die Edelversion zum Aufpreis geben.
>Was soll immer dieser verdammte Käse beim Fahrrad????

Volle Zustimmung. Mein Rad hat weder bei den Bremsen noch bei der Schaltung die Standardausstattung. Aber wenigstens gibt es dafür eine Standardausstattung. Das ist so inkonsequent. Mir wird kein richtiger Baukasten angeboten, aber auch kein vollständiges Rad.
Gibt es noch andere Branchen, wo man sowas erleben kann?

Thomas
 
Hallo Stefan,

>Ich stecke immer noch in den Vorbereitungen zum Selbstbau meines Liegedreirads und habe im Freundes und Bekanntenkreis schon sämtliche Reaktionen von Unglaube, Skepsis, Interesse bereits geerntet.
>Nun waren auch ein paar Kommentare dabei, dass ich zwar so ein Rad bauen könnte, aber im öffentlichen Strassenverkehr ohnehin nicht benutzen dürfte. Der Rahmen, bzw. dass ganze Rad/Konstruktion müssten ja von einem Sachverständigen abgenommen werden, sprich auf Statik des Rahmens etc. Wenn nämlich etwas passiert, dann würde da auch die Versicherung nicht für haften, sonst würden sich ja schließlich auch viele Leute selbst Autos zusammenbauen, etc.
>So ganz teile ich die Meinung nicht, denn ich bin der Ansicht dass ein Fahrrad nach STVO aussgestattet sein muss, sprich 2 Bremsen, Lichtanlage, Klingel, that's it.
>Oder denke ich da vielleicht doch in die falsche Richtung. Es gibt doch viele Leute die selbst Fahrräder bauen, ich glaube nicht dass die jenigen alle "schwarz" durch die Gegend rollen, bzw. illegal damit am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen.
>Gibt es vielleicht ein paar Paragraphen, Gesetze etc. die ich da zu Rate ziehen kann um meinen Kritikern etwas den Wind aus den Segeln zu nehmen?
>Gruss
>Stefan

Prinzipiell gibt es keine Abnahme für Fahrräder wie für Autos.
Versicherungstechnisch geht es gerade mal um Haftpflicht, wenn du Schaden mit deinem Fahrrad baust. Die Versicherung müßte da schon konkret Verdachtspunkte haben, wenn sie nicht zahlen will, z. B. daß der Unfall verursacht wurde, weil der Rahmen deines Fahrzeugs vor dem Unfall gebrochen ist, oder keine Bremsen dran waren.
Vorschriften: StVZO, da steht im Wesentlichen drin, daß eine Beleuchtungsanlage mit bestimmten Kriterien dran sein muss, sowie zwei voneinander unabhängige Bremsen. Dein Fahrrad wird im Wesentlichen aus gekauften Komponenten bestehen, da gilt Produkthaftungsrecht für die Komponentenhersteller.
Bleibt der Rahmen und ein paar Spezialteile.
Was anderes ist es, wenn du dein Vehikel verkaufen willst, dann gilt Produkthaftungsrecht. Da mußt du belegen, daß die Konstruktion deines Vehikels tauglich ist.

Verwandte/Bekannte zum Thema Spezialfahrräder/Liegeräder/Liegedreiräder am besten gar nicht konsultieren, die sind alle so kompetent, daß sie dir genau erzählen können, was du wie nicht machen darfst, frei nach dem Motto (Flugzeuge können nicht fliegen, sind schwerer als Luft)

Also nicht verrückt machen lassen und los gehts...

Grüße

Michael
 
Hallo

>Was soll immer dieser verdammte Käse beim Fahrrad???? Beim Auto kommt doch auch keiner auf die Idee es ohne Beleuchtung anzubieten oder gar auch noch so zu liefern!

Da kann man sich die Beleuchtung aber auch nicht aussuchen. Dafür kosten dann z.B. die Sitze Aufpreis. Und für den angegebenen Preis bekommt man es gar nicht, wenn Du zum Werk fährst haben die das Auto zwar, verlangen aber Geld für die Übergabe. Beim Händler kostets zusätzlich noch den Transport. Stell Dir sowas mal bei Fahrrädern vor.

>Um solche Räder geht es doch gar nicht. Es geht um die, für die nur Werbefotos mit Vollausstattung existieren. Man denkt da ist alle dran, und dann stellt sich erst beim Bestellen heraus das das Teil in Wahrheit nackt ist. Dann kommt noch eine ganze Latte an Zubehör drauf. Und der Preis ist natürlich weit jenseits von dem, womit ursprünglich geworben wurde.

Ja, das ist weit verbreitet. Allerdings weniger bei Fahrrädern.

Felix
 
Hallo

>Wobei ich wette, dass das Steini mit Flagge, seiner brettstabilen Straßenlage, 2 giftigen Scheibenbremsen, im Alltag behelmtem Fahrer und einer vollständig feuchtigkeitsgeschützten Lichtanlage wahrscheinlich wesentlich sicherer im Straßenverkehr zu bewegen ist, als alles, was der "fachkundige" Vater jemals mit eigener Kraft bewegt hat.

Für Dich ist es vielleicht sicherer, aber für Kinder nicht. Ein fahrendes Steintrike sollte man genausowenig anfassen wie eine heiße Herdplatte. Das wollte der Vater seinem Kind wohl vermitteln.

Felix
 
>Volle Zustimmung. Mein Rad hat weder bei den Bremsen noch bei der Schaltung die Standardausstattung. Aber wenigstens gibt es dafür eine Standardausstattung. Das ist so inkonsequent. Mir wird kein richtiger Baukasten angeboten, aber auch kein vollständiges Rad.
>Gibt es noch andere Branchen, wo man sowas erleben kann?
>Thomas
Klar, guck Dir mal die Superangebote beim Computerdiscount an. Da kriegst Du einen Rechner, der scheinbar richtig viel RAM hat, und dann stellst Du fest, dass Du on-board Sound und Grafik hast, die beide heftig vom Arbeitsspeicher abfressen und wegen ihrer IRQ-Ansprüche den Rechner zusätzlich noch langsamer machen. Man muss bei diesen Teilen also in der Regel erstmal per BIOS (nicht jedermanns Ding!) die on-board Einheiten abschalten und dann vernünftige Komponenten kaufen. Wupps ist der Preis gleich um einen dreistelligen Betrag höher.

Grüße, Martin
 
Privathaftpflicht Re: Rechtliches zum Thema Eigenbau

Hallo grc,
> es sei denn, du hast eine private Haftpflichversicherung, und diese deckt solche Schadensfälle ausdrücklich ab.

aus welchem Grund sollte eine Privathaftpflicht denn hier nicht einspringen? Ich kenne bisher nur Privathaftpflichtverträge, in denen spezielle Risiken ausgeschlossen sind, z.B. Schäden durch Hunde im Gegensatz zu anderen Tieren.

Aber Schäden durch muskelbetriebene Fahrzeuge, seien sie Eigenbau oder nicht, habe ich bisher immer als selbstverständlich eingeschlossen gesehen.

Welche Versicherung wäre das denn, vor der man sich in dieser Hinsicht in Acht nehmen müsste?

Gruß, Karin
 
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