S
_stefan
Ich stecke immer noch in den Vorbereitungen zum Selbstbau meines Liegedreirads und habe im Freundes und Bekanntenkreis schon sämtliche Reaktionen von Unglaube, Skepsis, Interesse bereits geerntet.
Nun waren auch ein paar Kommentare dabei, dass ich zwar so ein Rad bauen könnte, aber im öffentlichen Strassenverkehr ohnehin nicht benutzen dürfte. Der Rahmen, bzw. dass ganze Rad/Konstruktion müssten ja von einem Sachverständigen abgenommen werden, sprich auf Statik des Rahmens etc. Wenn nämlich etwas passiert, dann würde da auch die Versicherung nicht für haften, sonst würden sich ja schließlich auch viele Leute selbst Autos zusammenbauen, etc.
So ganz teile ich die Meinung nicht, denn ich bin der Ansicht dass ein Fahrrad nach STVO aussgestattet sein muss, sprich 2 Bremsen, Lichtanlage, Klingel, that's it.
Oder denke ich da vielleicht doch in die falsche Richtung. Es gibt doch viele Leute die selbst Fahrräder bauen, ich glaube nicht dass die jenigen alle "schwarz" durch die Gegend rollen, bzw. illegal damit am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen.
Gibt es vielleicht ein paar Paragraphen, Gesetze etc. die ich da zu Rate ziehen kann um meinen Kritikern etwas den Wind aus den Segeln zu nehmen?
Gruss
Stefan
Nun waren auch ein paar Kommentare dabei, dass ich zwar so ein Rad bauen könnte, aber im öffentlichen Strassenverkehr ohnehin nicht benutzen dürfte. Der Rahmen, bzw. dass ganze Rad/Konstruktion müssten ja von einem Sachverständigen abgenommen werden, sprich auf Statik des Rahmens etc. Wenn nämlich etwas passiert, dann würde da auch die Versicherung nicht für haften, sonst würden sich ja schließlich auch viele Leute selbst Autos zusammenbauen, etc.
So ganz teile ich die Meinung nicht, denn ich bin der Ansicht dass ein Fahrrad nach STVO aussgestattet sein muss, sprich 2 Bremsen, Lichtanlage, Klingel, that's it.
Oder denke ich da vielleicht doch in die falsche Richtung. Es gibt doch viele Leute die selbst Fahrräder bauen, ich glaube nicht dass die jenigen alle "schwarz" durch die Gegend rollen, bzw. illegal damit am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen.
Gibt es vielleicht ein paar Paragraphen, Gesetze etc. die ich da zu Rate ziehen kann um meinen Kritikern etwas den Wind aus den Segeln zu nehmen?
Gruss
Stefan