Solarfreak
Team
- Beiträge
- 816
- Ort
- 51399 Burscheid
Rechtliche Vorschriften für Velocars unterscheiden sich von denen für Velomobilen, da sie oft mit dem elektrischen Antrieb, der Größe und dem Gewicht zu tun haben.
Im Forum gibt es zahlreiche Posts zu diesem Thema, aber meist unter den Fäden zu einzelnen Fahrzeugen.
Ich versuche, einige hier einzusammeln:
Es geht um die Nennleistung von Elektromotoren
Im Forum gibt es zahlreiche Posts zu diesem Thema, aber meist unter den Fäden zu einzelnen Fahrzeugen.
Ich versuche, einige hier einzusammeln:
Der Begriff ist völlig willkürlich, weil die Testbedingungen so ungeklärt sind. Es geht in dem Fall um einen ungekühlten Motor. Und dann sind in ungünstigen Lastpunkten mit z.T. 50% Abwärme auch 250W sehr schwer zu erreichen. Du bekommst auch 5kW Motoren unter solchen Bedingungen sofort in die Knie. Da waren schlaue Techniker am Werke, die Juristen über den Tisch zogen. Man sollte das Thema einfach ruhen lassen und nicht weiter drüber diskutieren. Das kann nur nach hinten los gehen. Die aktuelle Regelung ist sehr gut so ...
Es geht um die Nennleistung von Elektromotoren
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: