Rechtliche Vorschriften für Velocars

Solarfreak

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Rechtliche Vorschriften für Velocars unterscheiden sich von denen für Velomobilen, da sie oft mit dem elektrischen Antrieb, der Größe und dem Gewicht zu tun haben.
Im Forum gibt es zahlreiche Posts zu diesem Thema, aber meist unter den Fäden zu einzelnen Fahrzeugen.
Ich versuche, einige hier einzusammeln:

Der Begriff ist völlig willkürlich, weil die Testbedingungen so ungeklärt sind. Es geht in dem Fall um einen ungekühlten Motor. Und dann sind in ungünstigen Lastpunkten mit z.T. 50% Abwärme auch 250W sehr schwer zu erreichen. Du bekommst auch 5kW Motoren unter solchen Bedingungen sofort in die Knie. Da waren schlaue Techniker am Werke, die Juristen über den Tisch zogen. Man sollte das Thema einfach ruhen lassen und nicht weiter drüber diskutieren. Das kann nur nach hinten los gehen. Die aktuelle Regelung ist sehr gut so ...

Es geht um die Nennleistung von Elektromotoren
 
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Solange sich dieses Fahrzeug als Fahrrad einstufen lässt (Unterstützung nur beim Treten, max. 250 W Nenndauerleistung, Unterstützung endet spätestens bei 25 km/h, Anfahrhilfe max. 6 km/h) und nur dem eigenen Gebrauch dient, fällt es nicht unter die Maschinenrichtlinie.
Die CE-Kennzeichnung entsprechend Maschinenrichtlinie ist nur beim „Inverkehrbringen“ erforderlich (Verkauf, Vermietung, Weitergabe).

Aber: Bei einem Unfall ist es von Vorteil, wenn die Maschinenrichtlinie, die EM-Richtlinie und die Niederspannungsrichtlinie eingehalten wurden.
  • Bei einem Unfall haftest du persönlich für technische Mängel.
  • Eine private Haftpflicht kann die Leistung verweigern, wenn das Rad nicht den Vorschriften entspricht.
  • Bei gravierenden Abweichungen drohen:
    • Fahren ohne Versicherungsschutz
    • Fahren ohne Betriebserlaubnis
    • ggf. Strafverfahren
Bitte sucht mit "maschinenrichtlinie" , dann findet ihr zahlreiche Einzelbeiträge
 
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Auf die Gefahr hin, hier zum Oberbedenkenträger und als Spaßbremse bezeichnet zu werden: Die Konstrukteure und Erbauer sollten sich mit der Rechtslage vertraut machen.

Aktuell gilt die EU-Maschinenbaurichtlinie 2006/42. Als Hersteller gilt in Artikel 2i u.a. jede natürliche Person, also jederfrau und jedermann. Das hat zur Folge, dass die einschlägigen Vorschriften für Hersteller, wie z.B,. die DIN Norm EN 15194:2017 (gilt für Pedelecs) eingehalten werden müssen. In der Norm geht es z.B. um Rahmenfestigkeit. Die Maschinenrichtlinie fordert auch die CE-Zertifizierung und noch viel mehr.

Man kann einwenden, dass es die Industrie über die EU geschafft hat, Eigenbauten so weit zu reglementieren, dass sie faktisch unmöglich werden; andererseits möchte ich nicht als Verkehrsteilnehmer einem 500kg-Pedelec Eigenbau auf der Straße begegnen, dass mir bergab mit 30 km/h entgegenkommt und dessen eine Bremse gerade blockiert...

Diese Rechtslage ändert sich auch nicht mit Inkrafttreten der neuen EU Maschinenrichtlinie 2023/1230 ab dem 20.1.2027. Es gibt dort jedoch einen Ausweg, der Umbauten vorhandender Maschinen betrifft. In Artikel 18 heißt es: "Ein nichtprofessioneller Nutzer, der eine wesentliche Veränderung an seiner Maschine oder seinem dazugehörigen Produkt für den Eigengebrauch vornimmt, gilt für die Zwecke dieser Verordnung nicht als Hersteller und unterliegt nicht den Pflichten des Herstellers nach Artikel 10.”

Dieser Passus entbindet den nichtprofessionellen Hersteller jedoch nicht von anderen Vorschriften wie z.B. der 25km/h Begrenzung und von der Haftung für Schäden anderer, die durch fehlerhafte Konstruktion entstehen. Die dürfte keine Privathaftpflicht abdecken.

Es wird sich dann in der Praxis heraustellen, was eine wesentliche Veränderung ist und was darüber hinausgeht. Meine Spekulation: Der Kauf eines Lastenradrahmens allein und das Drumherumbauen eines Wohnmobils wäre mehr als eine wesentliche Veränderung. Der Kauf eines kompletten Lastenrades und das Umbauen in ein Wohnmobil wäre "nur" eine wesentliche Veränderung und dürfte auch durch Nichtprofessionelle vorgenommen werden. Damit wäre auch die Verkehrssicherheit weitgehend sichergestellt, sofern physikalische Gesetze beim Umbau beachtet werden.

In diesem Forum wurde mehrfach darauf hingewiesen, welche Folgen drohen, wenn man mit einem Fahrzeug, dass z.B. nicht den geltenden Vorschriften entspricht, schuldhaft einen Unfall verursacht. Und für mich geht es da nicht nur um Geld und/oder Strafen, sondern u.U. auch um gesundheitliche Folgen für den Unfallgegner bis hin zum Todesfall.
Siehe auch die folgenden Posts
 
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There is a lot of hypocrisy on behalf of the manufacturers of many current velocars:

- they are not bicycles because many of them (most?) use motors that were never manufactured as "250W nominative"
- the whole chainless sector is a scam, light electric vehicles are not bicycles
- because of their size and weight they don't belong on cycle paths

The solution is simple, a new L category to cover velocars/velocargos. Of course that takes time and a lot of red tape.
 
Wenn Velocars (oder alle Pedelecs) nicht mehr die selben Vorschriften hätten wie Fahrräder wären sie völlig uninteressant.

Es geht ja nicht darum, dass man Fahrräder mit 250W Hilfsmotor nicht mehr wie Fahrräder behandelt, sondern dass Fahrzeuge, die ohne Motor nicht mehr fahrbar sind und mit 250W lange nicht mehr auskommen, nicht mehr wirklich Fahrräder sind, sondern 25 km/h Elektrofahrzeuge, die nur eine Pseudo-Tretkurbel haben, damit sie sich als Fahrräder tarnen können. Es macht einfach keinen Sinn, dass der Gashebel bis 25 km/h am Fahrrad verboten ist oder das E-Scooter nur 20 km/h fahren dürfen und nur 2 Räder und keinen Sitz haben dürfen, aber man den Gasgriff nur durch ein Pseudo-Tretkurbel ersetzen muss und plötzlich diese ganzen Einschränkungen nicht mehr bestehen. Das ist extrem inkonsistent und dumm.
 
Wen das Thema interessiert, z.B. weil er oder sie Fahrzeuge herstellen und verkaufen will, kann hier einen ersten Einstieg bekommen. Und wenn man das Ding mit seinen 77 Seiten durchgelesen hat, hat man nur einen groben Überblick. Es gelten dann hunderte kleine Einzelvorschriften für jedes beliebige Thema. Je höher die Klasse, umso unfangreicher wird das. Für LKWs mehr als für PKWs, Für L5e mehr als für L3e. Vieles findet sich dann in VDE oder VDI Vorschriften. Z.B. solche Themen wie "Test der Bremsleistung"

Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen Text von Bedeutung für den EWR

In Deutsch als .pdf hier der Verordnungstext

Hier geht es vermutlich mehr, wenn ich Solarfreak richtig verstehe, um Velocars bis 25km/h, also zulassungsfreie. Aber auch diese müssen bestimme Bedingungen einhalten. Es ist gut, das mal alles zusammenzutragen! Denn hier finde ich nix dazu. Hiernach kann ein "Fahrrad" so groß und schwer sein, wie es will. Denke ich an "Bierkutschen", dann scheint da wirklich alles erlaubt zu sein.

Der Kommentar im Foraforum zu diesem Gesetz und seinen Streitfragen, sowie die Hinweise auf weitere Verordnungen sind dazu ganz spannend
 
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Legality. At the moment the pedelec law is abused.
Das ist die ganze Idee hinter Velocars, Autos die rechtlich als Fahrräder durchgehen bzw. Fahrräder die sich anfühlen wie Autos.

Das ist extrem inkonsistent und dumm.
Inkonsistent und dumm sind nur die 20km/h Roller, ein Hilfsmotor für Anhänger, Lastenräder und/oder Steigungen vergrößert den Einsatzbereich von (rechtlichen) Fahrrädern enorm, was man an den Verkaufszahlen ja auch sehen kann.
 
Das ist die ganze Idee hinter Velocars, Autos die rechtlich als Fahrräder durchgehen bzw. Fahrräder die sich anfühlen wie Autos.
Wünschen kann man sich viel. Muss man sich halt etwas anstrengen und schauen, dass es ein Fahrrad bleibt. Deswegen ist da auch "Velo" in der Bezeichnung. Momentan werden einfach kleine E-Cars gebaut mit dem Vertrauen, dass das dauerhaft so toleriert wird.
 
the whole chainless sector is a scam
At the moment the pedelec law is abused.
Womöglich wird die Geschichte von irgendwem noch weiter getreiben:
Ein bisschen Schwungmasse an den Mini-Dynamo einer alten Taschenlampe und 1/min den Fuß draufstellen.
 

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Ohne deinem Witz den Boden unter den Stelzen wegziehen zu wollen, nur steht dem iirc die EN15194 entgegen - Beendigung der Tretunterstützung nach xxx ms ohne Treten (oder so ähnlich).
 
Du hast Recht.
4.2.13 Power management
4.2.13.1 Requirements
b) assistance shall be cut off when the cyclist stops pedalling forward and the cut-off distance shall not
exceed 2 m
Dreimal pro Sekunde das Pedal berühren zu müssen, ist eher eine mäßig gute Idee.
(Als Kind hätte ich das Beingezappel vermutlich über längere Zeit durchgehalten)
 
Today we have e-foot scooters and fat tyre "bikes" zooming around on the cycle path at >35 km/h, even on mixed paths with pedestrians.

Do you really think we need +250 kg, 5kW powered light electric vehicles as well? Soon it will be safer to ride your real bicycle on the road with the cars... Back in the day of Mochet when there were only real velocars 25 km/h was already a speed to be proud of.
 
Ohne deinem Witz den Boden unter den Stelzen wegziehen zu wollen

BMW hat bei dem X2City Tretroller ernsthaft versucht mit einem Fußpedal/schalter Pedelec Status zu erreichen
"Vor allem die Steuerung des Motors über den Pedal-Bewegungssensor beurteilen die Tester als etwas umständlich, aber erlernbar. Das Gaspedal im Fersenbereich ist übrigens juristische Pflicht – damit der Roller als Pedelec und nicht als Scooter gewertet wird."
 
4.2.13.1 Requirements
b) assistance shall be cut off when the cyclist stops pedalling forward and the cut-off distance shall not
exceed 2 m
D.h. der Motor muss spätestens nach 144ms bis 600ms abschalten (Werte für 25km/h und 6 km/h) oder grob gesagt nach ca. einer viertel Sekunde. Lösen die Sensoren dafür überhaupt fein genug auf? Wird das wirklich eingehalten?
Ich denke das dient hauptsächlich der Sicherheit. Ich bin schon mit Pedelecs gefahren, die erst verzögert einsetzen und in blöden Situationen anfangen zu beschleunigen, wenn man schon nicht mehr tritt, und erst deutlich verzögert wieder abschalten.

Die Kostka e-Tretroller wurden auch als Pedelec verkauft. Da hat der Motor noch eine ganze Weile unterstützt, nachdem man aufgehört hat zu treten (sich abzustoßen). Auf der Spezi 2025 konnte man sie noch fahren, jetzt sind sie von der Website verschwunden. Ich werde mal nachfragen, ob das rechtliche Gründe hat oder ob es Probleme mit dem all-in-one Motor gab.
 
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