Radweg-Gesetze rund um VeloCar-Visionen

Sichtbar? Da steht genau

also sind nur Liegeräder generell, VM, Velocars und Packtaschen (!) an Ups insbesondere problematisch.
Gibt es schon VwV zur neuen StVO, oder wartet man noch auf ein Zitat aus dem Verkehrsmysterium?:rolleyes:

Gruß
Christoph
Das Zitat kann ich liefern. Hatte vor einiger Zeit mal eine entsprechende Anfrage gestellt (wegen Reflektoren an den Rädern bei VM mit Hosen) und folgende Antwort erhalten:
Bei vorschriftsmäßigem Anbau (im Rahmen der konstruktiven Möglichkeiten bei speziellen Fahrrädern) ist nicht von einer Verdeckung im Sinne von § 67 Absatz 2 StVZO auszugehen.
 
Die StVZO beschreibt in §67 (5)
StVZO §67 (5) schrieb:
Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein.
Die Frage ist, was verstehen die unter 'wirkenden'? OK, ich muss nicht alle Kräfte sehen, um zu erkennen dass sie wirken... ;)

Wie @Barbarossa schreibt, gibt es da unterschiedliche Auslegungen und solange niemand vor Gericht wegen fehlender Rückstrahlern angeklagt wird, sehe ich da auch wenig Chancen auf eine genauere Klärung.

PS: Du hast Fahrräder mit Anhänger vergessen! ;)
 
@Jack-Lee Witzig, traurig und gut zu wissen. Mal schauen, vielleicht kann ich das mal beim Bundesverband platzieren - das ist ja de facto eine völlig unnötige Hürde für VCs und Co.
 
Hi @Barbarossa,

Das Zitat kann ich liefern. Hatte vor einiger Zeit mal eine entsprechende Anfrage gestellt (wegen Reflektoren an den Rädern bei VM mit Hosen) ...

Das hast Du aber hier völlig anders geschildert?

Selbst bei Pedalen wurde nur stur auf das Gesetz verwiesen, unabhängig davon ob die halt gar nicht sichtbar sind.

Könntest Du eventuell den genauen Worlaut Deiner Anfrage und der zugehörigen Anwort posten?
 
Hier mal die vollständige Frage/Antwort-Liste:
Frage 1: " a) ob bei einem Fahrrad zusätzliche Reflektor-Folien angebracht werden dürfen, wenn die Anforderungen an die lichttechnischen Einrichtungen gemäß §67 StVZO bereits erfüllt sind (beispielsweise reflektierende Folien am Rahmen),"

Antwort zur Frage 1: Nach § 67 Absatz 5 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind nur seitlich zusätzliche bauartgenehmigte gelbe rückstrahlende Mittel (z.B. Reflektoren) zulässig.

Frage 2:" b) ob solche zusätzlichen Reflektor-Folien, wenn sie denn erlaubt sind, bestimmten Bestimmungen folgen müssen (z.B. Prüfnummer des Kraftfahrt-Bundesamtes), oder nicht

Antwort zur Frage 2: Zusätzliche seitliche gelbe Reflektor-Folien nach Maßgabe von § 67 Absatz 5 StVZO müssen bauartgenehmigt nach § 22a StVZO sein.

Frage 3:" c) wie die Aussage "Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein" in §67 Abs. 2 StVZO zu interpretieren ist. In gewissem Umfang sind bei einem Fahrrad die Reflektoren an den Rädern immer durch Rahmenbauteile verdeckt. Gibt es speziell bei den diesen Reflektoren einen Richtwert, für welchen Teil des Radumfangs die Einrichtungen sichtbar sein müssen? Speziell im Hinblick auf mögliche Verkleidungen des Rades, bei denen beispielsweise das Rad selbst nur zu 25% sichtbar ist.

Antwort zur Frage 3: Bei vorschriftsmäßigem Anbau (im Rahmen der konstruktiven Möglichkeiten bei speziellen Fahrrädern) ist nicht von einer Verdeckung im Sinne von § 67 Absatz 2 StVZO auszugehen.

Frage 4: "Bei diesen Fragen interessiert mich insbesondere auch die Einschätzung zu lichttechnischen Einrichtungen bei vollverkleideten Rädern, so genannten Velomobilen. Bei diesen sind beispielsweise in der Regel die Pedale nicht sichtbar, so dass §67 Abs. 5 StVZO bzgl. Reflektoren an den Pedalen relativ sinnbefreit ist. Auch die Räder befinden sich bei einigen Modellen so gut wie vollständig hinter der Verkleidung. Erfüllt in solchen Fällen eine auf der Außenseite der Verkleidung angebrachte, seitlich wirkende Reflektor-Folie ersatzweise die Anforderungen aus §67 StVZO bzgl. der Reflektoren an den Rädern?"

Antwort zur Frage 4: Die Vorschriften des § 67 Absatz 5 zu gelben Rückstrahlern an den Fahrradpedalen können nicht durch andere lichttechnische Einrichtungen ersatzweise erfüllt werden. Zusätzliche lichttechnische Einrichtungen sind zulässig zur Seite (siehe Antwort zur Frage 1).
Bei den Pedalen ging es also darum, dass die Reflektoren verbaut sein müssten, selbst, wenn die Pedale dank Vollverkleidung gar nicht sichtbar sind. Sie dürfen aber der Antwort auf Frage 3 nach verdeckt sein.
 
Oh man... Und wundert man sich, das es in Beamtenstuben doch sehr sehr sehr langsam zugeht. Mit Logik oder Sinnhaftigkeit braucht man da ja nicht anfangen.
 
tja, die dürfen da jetzt natürlich nix anderes antworten. Dass die Gesetzeshüter das in der Regel nicht so eng sehen, steht auf einem anderen Blatt.
Schön wäre es trotzdem, wenn schon die gesetzliche Regelung vernünftig und eindeutig wäre
 
Da hilft nur ein 50cm langes gelbes Lauflicht senkrecht an beiden Seiten des VM anzubringen.
 
@Gevatter : Was zwar gut gemeint wäre, aber sogar noch illegaler. Weil man dann neben fehlender Reflektoren auch noch unerlaubte Beleuchtung angebracht hat ;)
 
Es sei denn es handelt sich um Rikschas. Selbst Lasten-"rikschas" fahren mit gelber Nummer herum. Scorpion 45er hingegen keine Chance.
das liegt, nach meiner recherche, am fehlenden nationalen velogesetz, so das innerhalb der geltenden gesetzte,
für kantonen und gemeinden eigene regeln erlassen werden können.
das erste manko ist, das ja alles unter "Rikschas" abgehandelt wird, trikes und velomobile oder andere mehrspurer als Rikschas,
haben die gar nicht auf dem "schirm"
die Rikschas die in bern, basel, zürich genf ,usw. rumfahren haben alle spezialbewilligungen und eine "taxiartige" betriebsbewilligung.
die müssen jedes fahrzeug einzeln vorführen und danch in intervallen , wie bei autos.

anbei eine übersicht der zulassungen/ vorschrifften in kurzform PDF zum download.
https://www.pro-velo.ch/fileadmin/r...s/2017_Fahrrad-Bike-Bestimmungen_Pro_Velo.pdf

rein theoretisch kann ich als privater eine 45Km/h zulassung bekommen nur die hersteller und oder importeur nicht generell auf ein model oder serie.
was das kosten würde ? keine ahnung für velo / trike .

edit : noch eine übersicht, aktueller.
https://www.pro-velo.ch/handbuch/us...rottinettes__E-Rikschas__Stand_1.02.2019_.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt wo Kameras und Displays fast nix mehr kosten und alles virtuell über Video gemacht werden soll, bietet sich doch ein Digitalpakt für Rückstrahlersichtbarkeitserhaltung an:

- Lichtsensor hinten ans Rad machen
- zwei Kameras und zwei LED-Scheinwerfer im Velomobil-Innenraum
- zwei längliche Displays senkrecht montiert draußen am Velomobil

Funktionsweise:
Leuchtet ein Autoscheinwerfer hinten auf den Lichtsensor, so gehen die innenliegenden LED-Lampen an und leuchten gegen die Pedale mit StVO-gemäßen Reflektoren. Die von dort zurückgeworfenen Leuchteindrücke werden von den beiden Kameras gefilmt und in Echtzeit an die außenliegenden Displays übertragen, auf denen folglich ein genaues Abbild des sich drehenden Pedals mit reflektierendem Reflektor zu sehen ist.
Dem Gesetzestext ist somit wörtlich und inhaltlich Genüge getan, es wird ein wichtiger Beitrag zur Senkung der Unfallzahlen geleistet und darüber hinaus die Digitalisierung der Gesellschaft vorangetrieben.
 
Zurück
Oben Unten