Radweg-Gesetze rund um VeloCar-Visionen

§63 StVZO besagt zunächst nur, dass unter anderem §32 auch für "andere Straßenfahrzeuge" entsprechend gilt, wozu auch Fahrräder zählen. Da Problem ist jetzt nur, dass in §32 eben vieles steht und daraus nicht klar hervor geht, welcher Teil von §32 auf Fahrräder anzuwenden ist. Und meinem Verständnis nach ist genau hier das Problem. Es lässt sich nicht zweifelsfrei und eindeutig ableiten, dass für Fahrräder §32 Abs. 9 gilt (=1m) und nicht die allgemeinen 2,55m aus §32 Abs. 1
die Erläuterungen/Schlussfolgerungen im Pedelec-Forum sind für mich so zwingend, wie dort geschrieben, nicht korrekt.
 
@Barbarossa
In Infos zu Lastenrädern findet man immer 1 bzw 2m
Hier ist man deiner Meinung

Unser lokaler Dienststellenleiter der Polizei hat in ganz anderem Zusammenhang 1m genannt.

Zumindest weiß ich jetzt daß Belgien und Niederlande sauber definieren. Und damit Lenker >75cm bei Einspurer illegal sind.
 
Zumal es mittlerweile Beleuchtungsvorschriften für Fahrradanhänger >1 m Breite gibt.
In Infos zu Lastenrädern findet man immer 1 bzw 2m
Ich vermute (d.h. ich weiß es nicht sicher;)), dass diese "1 m- Vermutung" aus dem Gerücht, dass Anhänger -analog zu Moped-Anhängern- nur 1m Breite haben dürfen herrührt.
Mittlerweile gibt es Beleuchtungsvorschriften für Fahrradanhänger > 1 m, die damit aufgeräumt haben.

Allerdings hat dieRichtlinie 2002/24/EG ("Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge"), die Fahrräder von der Geltung des § 30a (3) ausschließt mittlerweile einen Nachfolger bekommen.
Bevor ich mir ein Rad mit den Abmessungen 12m*2,55m*4m besorge, schaue ich da mal rein;).

Gruß
Christoph
 
Ich vermute (d.h. ich weiß es nicht sicher;)), dass diese "1 m- Vermutung" aus dem Gerücht,
Die Breiten wurden in der Lastenrad-Studie vom DLR unter rechtliche Rahmenbedingungen für Fahrräder genannt. (Einspurer / Mehrspurer)

[/URL]

 
Das voertuigregelment fur die Niederlanden hab ich mal versucht. Ist mir zu kompliziert da alles raus zu lesen was fur velocar´s interessant sein könnte. Also mal auf die seite von denn Fietsersbond gekuckt, die ist deutlich einfacher. https://www.fietsersbond.nl/ons-werk/wetten-en-regels/verkeersregels/

Ein fahrrad darf maximal 75 cm breit sein, jedoch konnen breitere fahrrader existieren, die durfen dann bis 150 cm breit sein und nutzen die fahrbahn. Das ist ein uberbleibsel aus die zeit das mann noch mit handkarren usw unterwegs war. Auch die klassische alte breite Bakfietsen passen in dieser kategorie ( das ist auch das gesetzloch was beim Quest benutzt wird. Mit 78cm so breit das es kein fahrrad ist und deswegen auf die fahrbahn darf)

Weiten muss ein fahrrad eine klingel, eine gut funktionierende bremse, ein roten ruckstrahler mit prufungskennzeichen, vier amber farbige ruckstraler an die pedale, und ein reflectierenden streifen auf die reifen haben. Die beleuchtung muss rot fur hinten und weiss fur vorne sein, und darf nicht blinken. Regeln wie mindestens soviel lux oder prufzeichen haben wir nicht!

Hatt der velocar ein motor auf benzin oder electrik, dann wird es schon rasch ein "Bromfiets" auf deutsch Mofa, glaub ich. Die durfen, zwei, drei oder 4 rader haben. Auch die bekannte max 45 km/h microcars wie Piaggio Ape, Aixam, Canto und ahnliche sind Bromfietsen. Dann kann es auch grosser und schwerer werden. Ins Voertuigregelement wird fur die Bromfietsen mit windschutzscheibe und karrosse nach diverse EU regeln verwiesen. ich nehm mal an das das dann die gleiche sind die in Deutschland gelten. Konstructionsbedingt mussen die auf max 45 ausgelegt sein, durfen je doch ein electromotor bis maximal 4 kw dauer vermogen aufweisen. Ein Bromfiets muss ein kennzeichen haben, und mann muss dafur ein fuhrerschein haben.

Es gibt auch noch ein schlupfloch fur electrofahrzeuge die nicht zum personentransport ausgelegt sind und eine konstructionsgeschwindigkeit unter 25 km/h aufweisen. Die konnen dann sehr gros werden, bei und bekannt aus die zeit das es noch viele rollende laden gab, denn SRV wagen.

Das mann mit ein fahrrad auf die fahrbahn darf gilt nur fur die kleinere wegen. Denn "snelweg" sollte mann damit nicht befahren, auch die fahrbahn der Provinziale strassen, erkennbar an die buchstabe N fur das nummer, und andere strassen mit ein deutliches verbotsschild fur radfahrer wurde ich nicht befahren mit so ein fahrzeug.

Wichtig is auch zu wissen das die vorfahrtsregeln in denn Niederlanden fur alle "Bestuurders" gilt. Mann ist "bestuurder" wenn mann etwas Lenkt. Egal ob es ein Fahrzeug, fahrrad, eine schubkarre, ein Pferd ist. Bei die fuhrerscheinprufung gern gestellte fragen behandeln diese thema. Ein radfahrer hatt als "Bestuurder" die gleiche vorfahrtsrechte wie auto's obwohl die meisste autofahrer glauben das es nicht so ist.

Grusse, Jeroen
 
@tieflieger Danke für den Einblick! Seh ich das jetzt richtig, dass ein Rad 75+cm a) generell nicht auf Radwegen fahren darf und b) ausserorts nicht auf der Fahrbahn fahren sollte bzw. darf?
 
"Bromfiets" auf deutsch Mofa,
Moped. Mofa wäre Snorfiets
@stan : zu b) nur auf den mit "N" bezeichneten Reichs- oder Provinz- Wegen. Entsprechen in etwa den als Kraftverkehrsstraßen ausgewiesenen Bundes- und Landstraßen in .de.
Die Bauart-bedingte Mindestgeschwindigkeit auf diesen Autowegen beträgt übrigens nur 50 km/h.
 
Also mal auf die seite von denn Fietsersbond gekuckt, die ist deutlich einfacher.
Wenn man's rechtssicher haben möchte, wäre das Original aber eine bessere Quelle:
Artikel 5
  • 1 Fietsers gebruiken het verplichte fietspad of het fiets/bromfietspad.
  • 2 Zij gebruiken de rijbaan indien een verplicht fietspad of een fiets/bromfietspad ontbreekt.
  • 3 Zij mogen het onverplichte fietspad gebruiken. Bestuurders van snorfietsen uitgerust met een verbrandingsmotor mogen het onverplichte fietspad slechts gebruiken met uitgeschakelde motor.
  • 4 Bestuurders van fietsen op meer dan twee wielen die met inbegrip van de lading breder zijn dan 0,75 meter en van fietsen met aanhangwagen die met inbegrip van de lading breder zijn dan 0,75 meter mogen de rijbaan gebruiken.
Artikel 42
  • 1 Het gebruik van de autosnelweg is slechts toegestaan voor bestuurders van een motorvoertuig waarmee met een snelheid van ten minste 60 km per uur mag en kan worden gereden.
  • 2 Het gebruik van de autoweg is slechts toegestaan voor bestuurders van een motorvoertuig waarmee met een snelheid van ten minste 50 km per uur mag en kan worden gereden.
Aus Artikel 1:
  • autosnelweg: weg, aangeduid door bord G1 van bijlage I; langs autosnelwegen gelegen parkeerplaatsen, tankstations en bushalteplaatsen maken geen deel van de autosnelweg uit;
  • autoweg: weg, aangeduid door bord G3 van bijlage I; langs autowegen gelegen parkeerplaatsen, tankstations en bushalteplaatsen maken geen deel van de autoweg uit;
Dreiräder oder Anhänger > 75 cm dürfen auf die Fahrbahn, müssen aber nicht, wenn Google richtig übersetzt ...
G1 und G3 sind die uns "bekannten" Autobahn- bzw. Kraftfahrstraßenschilder. Google übersetzt beides mit Autobahn ...
Das mann mit ein fahrrad auf die fahrbahn darf gilt nur fur die kleinere wegen. Denn "snelweg" sollte mann damit nicht befahren, auch die fahrbahn der Provinziale strassen, erkennbar an die buchstabe N fur das nummer, und andere strassen mit ein deutliches verbotsschild fur radfahrer wurde ich nicht befahren mit so ein fahrzeug.
Provinzstraßenregeln oder Unterschiede inner-/außerorts finde ich auf die Schnelle nicht in diesen §§, oder haben die sich woanders versteckt?
 
Danke euch. "mogen" hat laut Pons eine ganze Reihe von Bedeutungen, von dürfen bis sollen...
 
Na ja wenn mann detailierter die sachen angeht, gibt es radwege mit und ohne benutzungspflicht. Das runde blaue schild mit radfahrer bedeutet das mann diesen radweg benutzen muss. Wenn es ein blaues rechteckiges schild ist mit das wort "Fietspad" drauf ist der radweg nicht benutzungspflichtig. Fur die breite drei und vierräder( oder mit breiten anhanger) sind diese radwege mit rundem schild nicht benutzungspflichtig. Das heisst aber nicht das mann die nicht benutzen darf.

Neben radwege gibt es ja noch viele andere wegen. Die Niederlandische infrastuctur ist so das mann fast uberall mit demm fahrrad kommen kann. Das bedeutet auch das neben diese provinziale strassen oft ein radweg, oder eine paralel verlaufende nebenstrasse ist fur radfahrer, trecker usw. Es kann aber auch sein das mann irgendwelche unlogisch versteckte routen durch ortskerne oder mit ziczack abzweigungen folgen muss. Der strassenbehörde kann der Staat, die Provinz, oder der "gemeente" (kreis) sein. Vor allen dort wo provinziale strassen auf ein dorf oder stadt treffen und die behorde wechselt kann es verwirrend werden. Mann sollte dann nicht gedankenlos die blaue ANWB schilder mit die ortsnahmen folgen, furs autoverkehr, sondern die Weiss-rote fur radfahrer. Es kann auch passieren das uberhaupt kein schild fur radfahrer vorhanden ist.

Vereinzelt wird es bestimmt provinziale strassen geben die fur radfahrer freigegeben sind, dann darf mann dort radfahren. Die geschwindigkeit vom autoverkehr liegt dann bei 80 km/h. Diese strassen sind ziemlich vergleichbar mit die deutsche, mit denn buchstabe B gekennzeignete strassen. Je nach wie es aussieht und wie die verkehrsdichte is fahrt mann dort gerne oder meidet mann diese strassen lieber. Einige fallen in der kategorie autoweg, also mindest geschwindigkeit von motorisiertes verkehr 50 km/h. Es kann sein das mann auf einen N weg radfahren darf, in denn meisten fallen aber darf mann es nicht. Dann sollte das rot umrante verbotsschild mit radfahrer drauf sichtbar sein.

Ich gehe mal davon aus das die meisten von euch mit eurem velocar nur gelegentlich in denn Niederlanden fahren werden, dazu kommt dann noch das ihr dann ortlich ziemlich sicher nicht bekannt seit. Moglich gibt der navi dann auch noch falsche informationen da der zum beispiel nicht das unterschied macht zwischen denn fahrbahn fur's autoverkehr und die daneben verlaufende radweg. Auch schilder kann mann in solche situationen ubersehen. Daher wurde ich raten die fallen wenn mann auf ein N weg geschickt wird, mal an zu halten und zu sehen ob es alternativen gibt.

Es gibt geringe unterschiede zwischen autowegen und snelwegen, die sind aber fur radfahrer nicht interessant, da mann beide nicht benutzen darf.

Auch ortlich gibt es strassen die nur fur autoverkehr gebaut sind. Denk an einen ortlichen ring, bestimmte tunnel, und ahnliche verbindungen. Dann steht am anfang dieser strasse ein deutliches rundes schild mit rotem rand, weise flache und schwarzen fahrrad. Auch wenn mann breiter ist als 75cm sollte mann diese strassen nicht benutzen.

Hier mal einen google link zu einen situation bei Winterswijk. Die grosse strasse wo der LKW fahrt ist ein N weg. Richtung Bocholt sollte mann in der richtung vom weissen PKW fahren. Hier steht kein verbotsschild um auf die rondweg ab zu biegen, aber das sollte mann besser nicht machen. Fur mich eine typische situation wo mann ein fehler machen kann. Vor allen wenn man dort noch nie war.


Im bild vom oben erkennt mann das auf die gegenuberliegende seite denn radweg weiter geht.


Grusse, Jeroen
 
Wichtig is auch zu wissen das die vorfahrtsregeln in denn Niederlanden fur alle "Bestuurders" gilt. Mann ist "bestuurder" wenn mann etwas Lenkt. Egal ob es ein Fahrzeug, fahrrad, eine schubkarre, ein Pferd ist.

In D müssen Fußgänger mit mitgeführten größeren Lasten und Fahrzeugen die Fahrbahn zu benutzen, genießen aber kein Vorfahrtsrecht nach §8StVO. Die Polizei ist deshalb auch gegen die vor einigen Jahrzehnten populären "Gehzeuge" völlig machtlos, solange man Vorfahrt und Vorrang des Fahrzeugverkehrs achtet.
 
@dudeldi : Dafür guckt sie auch nicht so genau hin, wenn ein wütender Autofahrer solche Personen "ausversehen" "streift", oder "mündlich ermahnt"...
 
Moin,
Die Breiten wurden in der Lastenrad-Studie vom DLR unter rechtliche Rahmenbedingungen für Fahrräder genannt.
natürlich! Wenn ich Informationen über die rechtliche Rahmenbedingungen von Fahrrädern suche, dann ist die DLR ganz oben auf meiner Liste...

Ciao,
Andreas
 
Wenn ich Informationen über die rechtliche Rahmenbedingungen von Fahrrädern suche, dann ist die DLR ganz oben auf meiner Liste...
Auf meiner auch nicht.
Im Netz finden sich aber 2 Interpretationen.
Und @Christoph S wollte wissen woher die im Lastenradbereich oft genannte Interpretation her kommt. Und in der Studie steht sie halt drin.
Anderswo findet man meist gar keine Info.
Bsp
 
Ah, danke. Für mich neu:
Pozilei Bremen schrieb:
Fahrräder, die breiter als 1800 mm sind, müssen den Anbauvorschriften hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Personenkraftwagen entsprechen
Gruß
Christoph
 
Moin,
Ah, danke. Für mich neu:
genauer steht da
StVZO §67 (2) schrieb:
Abweichend davon müssen Fahrräder, die breiter als 1 800 mm sind, den Anbauvorschriften der Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. L 265 vom 30.9.2016, S. 125) für Personenkraftwagen entsprechen.
aus StVZO §67.

Ich denke, ich muss doch noch Pedalreflektoren bei meinen VMs anbringen, den im selben Paragraphen steht

StVZO §67 (5) schrieb:
Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein.

Ich dachte immer, die müssten für den anderen Verkehrsteilnehmer sichtbar sein. Aber bei einem 2m breiten Fahrrad sehe ich da wenig Chancen das für beide Richtungen zu bewerkstelligen...

Ciao,
Andreas
 
Ich dachte immer, die müssten für den anderen Verkehrsteilnehmer sichtbar sein. Aber bei einem 2m breiten Fahrrad sehe ich da wenig Chancen das für beide Richtungen zu bewerkstelligen...
Sichtbar? Da steht genau
StVZO §67 schrieb:
Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.
also sind nur Liegeräder generell, VM, Velocars und Packtaschen (!) an Ups insbesondere problematisch.
Gibt es schon VwV zur neuen StVO, oder wartet man noch auf ein Zitat aus dem Verkehrsmysterium?:rolleyes:

Gruß
Christoph
 
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