"Positionslichter" auf Velomobilhutze/Haube

Der Traktor müsste aber eine Genehmigung dafür haben. Wir haben mal ein Fahrzeug von der Post/Telekom gekauft, dass ursprünglich ein gelbes Rundumlicht besaß, das mussten wir aber beim Kauf abmontieren, da wir es nicht auf der Straße hätten betreiben dürfen. Ist aber nur eine Vermutung ohne Gesetzeskenntnis
 
Schon mal die winglights360 angesehen?
Ein 360-Grad-Positionslicht, das dauerhaft leuchtet – nach vorne weiß, nach hinten rot. Blinkt man auf einer Seite (orange), wird das Dauerlicht für die Zeit des Blinkens unterbrochen.
Man müsste halt noch Griff und Licht trennen und mit einem Kabel verbinden...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich experimentiere gerade mit einer Blinklampe auf dem Sommerdach.
Anbei ein Video.
Da sind bis jetzt nur die LED`s nach vorne eingebaut. Die Blinkfrequenz ist langsam eingestellt und dürfte nicht nervig sein. Schnellere Frequenzen machen nervös. In Wirklichkeit ist das Licht heller wie auf dem Video.
Was haltet Ihr davon?
Meiner Meinung ist ein Blinklicht eher zu bemerken als ein Dauerlicht.


Eine Haiflosse für die Hutze habe ich auch noch gebaut, aber trotz 2x5W erscheint sie mir zu schwach. Es liegt vermutlich an der fehlenden Streuscheibe.
k-P1040757.JPG
 
Was haltet Ihr davon?
Hallo tüfti,
strahlt das Blinklicht nur nach vorne ab oder ist es rundum sichtbar?
Für mich sah es so aus als wenn es nur nach vorne abstrahlt, dann fände ich es überhaupt nicht gut.
Ich habe aus dem Baumarkt eine Rundumleuchte mit Batteriefach, die auf einen Magnetengeklebt und auf die Hutze - sehr gut sichtbar und ich brauche das Bordnetz nicht belasten.
Da bin ich zufrieden mit.
Gruß Ralf
 
@heimelini
Wenn es fertig ist, strahlt es nach vorne und hinten, jeweils etwa 40°.
Mit größerem Aufwand könnte auch 360° machen.
Kannst Du nähere Angaben zur Rundumleuchte posten?
 
Was haltet Ihr davon?
Meiner Meinung ist ein Blinklicht eher zu bemerken als ein Dauerlicht.
Ja, wahrscheinlich ist ein Blinklicht eher zu bemerken als ein Dauerlicht. Aber ich halte immer noch nichts davon, Warnblinksignale zu mißbrauchen.
Einerseits als ganz normaler Verkehrteilnehmer angesehen und respektiert werden zu wollen und sich andererseits mit Warnblinkern und Rundumleuchten als Sicherheitsrisiko zu kennzeichnen passt nicht zusammen.
 
Diese Leuchte mag nachts ganz brauchbar sein, doch am Tage scheint sie mir zu schwach.
[DOUBLEPOST=1555663638][/DOUBLEPOST]
Ja, wahrscheinlich ist ein Blinklicht eher zu bemerken als ein Dauerlicht. Aber ich halte immer noch nichts davon, Warnblinksignale zu mißbrauchen.
Einerseits als ganz normaler Verkehrteilnehmer angesehen und respektiert werden zu wollen und sich andererseits mit Warnblinkern und Rundumleuchten als Sicherheitsrisiko zu kennzeichnen passt nicht zusammen.
Deine Ansicht zu den Warnblinkern erscheint sehr logisch.
Ich habe lange überlegt, was ich darauf antworten soll.
Für mich ist wichtig, dass ich im Verkehr frühzeitig gesehen werde und glaube, dass das mit gelbem Blinklicht eher möglich ist. (meinst Du ja auch)

Im Gesetzestext habe ich das gefunden:
................Neben den beschriebenen Vorgaben ist das gelbe Blinklicht nach § 38 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) weiterhin nur zulässig, um auf Arbeits- oder Unfallstellen oder vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen zu warnen.

Zur Absicherung einer Gefahrenstelle ist der Einsatz sicherlich sinnvoll oder bei einem Abbiegevorgang aus einer Rebanlage in einen Weinbergsweg mit angebauten Arbeitsgeräten kann dies auch zur Verkehrssicherheit beitragen.

Daraus schließe ich, dass beim VM oder Trike eine sinnvolle Benutzung nicht falsch ist.

Wenn ein VM auf einer Bundesstraße, die für 100 km/h zulässig ist und fährt, ist es mM. sinnvoll, mit einem Blinklicht auf das Hindernis aufmerksam zu machen.
 
Hallo,

Das ist einfach unverantwortlich und asozial

Die angestrebte Zielgruppe wird zudem für dumm gehalten, denn die Leuchte gewährleistet (also garantiert) angeblich laut Produktbeschreibung Sicherheit! O.k., es ist eine Helmleuchte ...

aber selbst das wird gelegentlich übersehen.

Gelegentlich? Frag mal nach bei den Einsatzkräften, die werden erschreckend häufig nicht wahrgenommen, allerdings kommt das nur in die Zeitung, wenn sie dadurch ihr Ziel nicht erreichen. Perverserweise gibt es dann praktisch immer eine erhebliche Mitschuld für sie.

Wenn ich mit dem Auto unterwegs bin und aus der Ferne ein oranges Blinklicht sehe, versuche ich zu erkennen, was das ist und wie gefährlich das ist. Es zieht die Aufmerksamkeit sofort auf sich.

Und lenkt dadurch heftig vom sonstigen Geschehen ab.

Es kann ein großes, kleines, schnelles oder langsames Hindernis sein.

Oder stehendes.

Das orange Blinklicht signalisiert, dass hier Gefahr lauern kann.

Und Dich womöglich anspringt?

So wäre die Sichtbarkeit von VM`s doch ziemlich sicher gegeben?

Genauso wenig wie bei den großen orangenen Fahrzeugen mit mehreren Rundumblinklichtern und dem betörenden Duft aus dem Heck.

Oranges Rundumlicht wäre mM. sogar ziemlich legal.
Fast jeder Traktor hat so ein Ding.

Beides falsch:
http://www.svlfg.de/30-praevention/.../05_weinbau/0503_sicht_weg/050302_warnleucht/

Und mit breit ist hier sicher nicht die Art und Intensität des Leberstoffwechsels gemeint.

Für mich ist wichtig, dass ich im Verkehr frühzeitig gesehen werde und glaube, dass das mit gelbem Blinklicht eher möglich ist.

Du vergisst, dass das gelbe Blinklicht schon sehr brutal sein muss, damit Du damit trotz der Kfz um Dich herum noch gesehen wirst. wie hoch soll die Stange zwischen VM und Blinklicht sein?

Im Gesetzestext habe ich das gefunden:
................Neben den beschriebenen Vorgaben ist das gelbe Blinklicht nach § 38 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) weiterhin nur zulässig, um auf Arbeits- oder Unfallstellen oder vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen zu warnen.

Zur Absicherung einer Gefahrenstelle ist der Einsatz sicherlich sinnvoll oder bei einem Abbiegevorgang aus einer Rebanlage in einen Weinbergsweg mit angebauten Arbeitsgeräten kann dies auch zur Verkehrssicherheit beitragen.

Das ist kein Gesetzes- oder Verordnungstext!
Der lautet: StVO §38(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
StVZO §52(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:
1.Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
2.Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
3.Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
4.Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

Dann viel Spaß mit den Behörden bei der Genehmigung der Rundumleuchten!

Gruß, Klaus
 
Zuletzt bearbeitet:
"ICH für MICH" funktioniert nur dort, wo es mangels Teilnehmerzahl zu keinem "Wir für uns" kommen kann/muß.
Ich meine halt, das wir für ein gut funktionierendes Miteinander im Strassenverkehr Regeln/klare Absprachen benötigen.
Also zb. das Licht nach vorne weiß ist, nach hinten rot.
Für besondere Gefahrenlagen haben wir uns darauf geeinigt, das an zivilen, privaten Fahrzeugen die Blinker als Warnblinker geschaltet werden können. Für Rundumleuchten gibt es enge Vorgaben, die den Gebrauch/Einsatz regeln.
Die Tatsache, das jemand mit einem Trike oder VM auf einer Landstrasse fährt, auf der 100km/h als maximale Geschwindigkeit gestattet ist, ist keine besondere Gefahrensituation. Ansonsten müssten viele Traktoren, alle Radfahrer, alle Fußgänger, alle Rollstühle, Mofa und Mofaroller und diese Elektromobile/Seniorenscooter und vieles andere dort mit Warnblinker bzw. Rundumleuchte unterwegs sein.
Wenn Warnsignale derart inflationär genutzt werden würden, würde ihre Wirkung zwangsläufig nachlassen.

Auch verstehe ich mich nicht als Gefahr, solange ich mich im üblichen, erlaubten Rahmen bewege. Also mich nicht extra tarne und dort fahre, wo man mit mir rechnen kann oder sogar muss. Nur, weil ein Velomobil ein eher seltenes Fahrzeug ist, rechtfertigt das nicht, das man von mir im normalen Strassenverkehr besondere Signaleinrichtungen erwartet.
Vielleicht sollten wir uns auch Gedanken dazu machen, was andere Verkehrsteilnehmer mit diesen Signalen eigentlich verbinden?
Für mich bedeuten zB. Fahrzeuge mit Rundumleuchte auf der Landstrasse nicht alleine, das es sich dabei um deutlich langsamer fahrende Fahrzeuge handelt, so das ich selber rechtzeitig mein Tempo verlangsame. Die Leuchte interpretiere ich auch immer damit, das von diesem Fahrzeug aufgrund seiner speziellen Beschaffenheit bzw. Ladung bzw. dem aktuellen Gebrauch selber eine Gefahr ausgeht. Zb. Überbreite, stark ausschwenkendes Heck oder es ist im Arbeitseinsatz (baggern, bergen, schleppen, laden, markieren, fräsen...).
Ein PKW mit Warnblinker hat womöglich ein technisches Problem, weswegen er nur eingeschränkt fahrtüchtig ist. Oder er steht wegen eines Defektes oder gar Unfalls. Aus solchen Situationen können sich besondere Gefahrenlagen ergeben.
Aber einfach nur klein und relativ langsam kann doch kein Grund sein, Gefahrensignale auszusenden - wenn ansonsten alles OK ist.

Die Frage ist auch, wessen Erwartung man eigentlich mit solch einem Verhalten tatsächlich bedient?
Steigert es wirklich das eigene, subjektive Sicherheitsempfinden wenn man denjenigen Recht gibt, die zwar keine Ahnung haben aber dennoch ständig behaupten, das Velomobile gefährlich seien?

Ok, auch Velomobilfahrer können in Situationen geraten, in denen der Einsatz von Warnblinkern oder Blinkleuchten sinnvoll und gerechtfertigt ist.
Wenn man ehrlich ist, dann geht es aber hier doch gar nicht um diese eher seltenen Situationen sondern um den regelmäßigen Gebrauch der Warnsignale.
Damit erweist man aber sowohl der eigentlichen Intention der Warnsignale wie auch der Liegerad- und Velomobilszene eher einen Bärendienst.
 
Also ich fühle mich mit der Blinkleuchte sicherer- habe sie aber nur an wenn das Umgebungslicht schlechter wird z.B.Regen, Nebelu. Dunkelheit!
Ob das erlaubt ist oder nicht ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal, da bin egositisch.
Mich habe schon mehrer Polizeiwagen bei eingeschalteter Leuchte überholt, bisher hat es keinen gestört.
Ich habe mal mit einem Polizisten anlässlich einer Aktivität gesprochen und er meinte die Leuchte wäre gut für meine Sicherheit.

Ist meine Meinung und die muss nicht jeder akzeptieren
 
Solange nur du das machst ...
Ist halt wie im Kino, wenn in den vorderen Reihen welche aufstehen um noch besser zu sehen, stehen die hinteren auch auf.
Am Schluss sehen alle trotzdem nicht besser - und stehen dafür ungemütlich statt zu sitzen :D
Dein Vergleich hinkt. Velomobile mit ihrer ungewohnten Optik sind keine Massenfahrzeuge, sondern sind sehr selten anzutreffen. Deshalb kann eine Blinkleuchte zum besseren sichtbar machen sinnvoll sein.
 
Zurück
Oben Unten