Polizeikontrollen mit dem Velomobil

AW: Polizeikontrollen mit dem Velomobil

Sagt §9(2) StVO nicht doch, dass Du auf dem Radweg abbiegen musst:

"(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen."

Steht das nicht im letzten Satz? Oder ist dies eine alte Fassung (1.9.2009).

Verwundert, Knud
 
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Hallo Knud,

Sagt §9(2) StVO nicht doch, dass Du auf dem Radweg abbiegen musst:

"(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen."

Steht das nicht im letzten Satz? Oder ist dies eine alte Fassung (1.9.2009).

Du hast schon recht, das ist schon die neue Fassung. (Man könnte jetzt noch in die Diskussion einsteigen, ob die in Kraft getreten ist, Verkehrsminister Ramsauer behauptet ja, das sei nicht der Fall, aber ich nehm's mal an.)

Der letzte Satz heisst doch nur, dass ich der Radverkehrsführung folgen muss, wenn ich denn indirekt abbiege. Er heisst nicht, dass ich auf jeden Fall beim Abbiegen der Radverkehrsführung folgen muss.

Zum Vergleich hier die alte Fassung der StVO, die bis zum 1.9.2009 galt:
(von hier)
(2) Radfahrer, die auf der Fahrbahn abbiegen wollen, müssen an der
rechten Seite der in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeuge bleiben,
wenn dort ausreichender Raum vorhanden ist. Radfahrer, die nach links
abbiegen wollen, brauchen sich nicht einzuordnen. Sie können die Fahr-
bahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus
überqueren. Dabei müssen Sie absteigen, wenn es die Verkehrslage er-
fordert. Sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer
diesen zu folgen.

Das war vergleichsweise eindeutig:
"Sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer diesen zu folgen."

(Selbst da gab es aber sehr uneinheitliche Rechtsprechung und Interpretation, was das in der Praxis genau hieß. Allgemein wurde selbst hier bejaht, dass man direkt Linksabbiegen darf.)

Vergleiche mit der neuen Fassung:
"Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen."
Im Vergleich wird klar, dass ich der Radverkehrsführung nicht folgen muss, wenn ich z.B. direkt links abbiege. Wenn ich mich jedoch entschliesse, indirekt abzubiegen oder die Radverkehrsführung zu benutzen, dann muss ich ihr auch folgen, und kann nicht auf einmal quer über die Kreuzung schießen...

Wie gesagt, im Vergleich mit der alten Fassung, wo die Benutzung der Radverkehrsführung zum Abbiegen vorgeschrieben war, wird meiner Meinung nach ganz klar, dass das nicht mehr der Fall ist.

Das wurde im Zuge der StVO-Novelle letztes Jahr auch in der Presse diskutiert, einen link zu einer solchen Darstellung habe ich aber gerade nicht mehr.

Grüße, R.
 
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Hallo Knud,

Sagt §9(2) StVO nicht doch, dass Du auf dem Radweg abbiegen musst: (...)
Steht das nicht im letzten Satz? Oder ist dies eine alte Fassung (1.9.2009).

noch ein follow-up, ich habe eine Interpretation der neuen Fassung beim ADFC gefunden (hier beim adfc als pdf), die meine Aussage stützt:

ADFC Position zur StVO 2009 schrieb:
Die geänderte Regelung erlaubt es den Radfahrern auf der Fahrbahn direkt links abzubiegen, auch wenn eine Radverkehrsführung vorhanden ist, die ein indirektes Linksabbiegen vorgibt. Der Radfahrer kann jetzt entsprechend der örtlichen Situation und dem Verkehrsaufkommen flexibel entscheiden, wie er abbiegt.

Grüße,

R.
 
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Wie gesagt, im Vergleich mit der alten Fassung, wo die Benutzung der Radverkehrsführung zum Abbiegen vorgeschrieben war, wird meiner Meinung nach ganz klar, dass das nicht mehr der Fall ist.

Ah, danke für die Erläuterungen, die Diskussion hatte ich wohl verpasst. Bei benutzungspflichtigen Radwegen greift dann aber immer noch die Benutzungspflicht - bei sonstigen natürlich nicht.
 
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Ausserdem habe ich mir vielleicht auch durch mein Wieder-Einbiegen auf den Radweg nach der Kreuzung den Ärger erst eingehandelt. Irgendwie schien das Problem zu sein, dass ich nicht konsistent Fahrbahn oder Radweg gefahren bin (?).

Genau, einfach möglichst auf der Fahrbahn bleiben. Dann gibt es auch keine Irritatitionen :D.
 
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Desweiteren habe ich Ihnen aber auch gesagt, das ich schon mehrfach von Autos auf dem Radweg angefahren wurde. Auf der Straße ist mir das aber noch nie passiert!
...

Tschö
René
Hallo
(ich bin 2-Rad-Fahrer, kein Velomobilist)

Da wurde mir aber entgegen gehalten: "Die Benutzung des Radweges steht im Gesetz, und das gilt auch für SIE!"
Was kann man da noch entgegnen?
fragt
michiq_de

(oT: gehört evtl. in den Radwege-Thread?)
 
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Der Radweg ist nicht benutzbar weil Autos darauf oder daneben stehen, Scherben drauf liegen, zu schmal, linksseitig bei Dunkelheit.

Er ist nicht zumutbar weil die Fahrbahn zu oft überquert werden muss.

Es gab noch keine Auffahrt seit ich diese Straße befahre, es gibt keine Abfahrt in meiner gewünschten Richtung.

Wenn das alles nicht zutrifft kann man auch meist drauf fahren. Gut, Dreck und Schlaglöcher, da muss man sich ne andere Strecke suchen...
 
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Du hast schon recht, das ist schon die neue Fassung. (Man könnte jetzt noch in die Diskussion einsteigen, ob die in Kraft getreten ist, Verkehrsminister Ramsauer behauptet ja, das sei nicht der Fall, aber ich nehm's mal an.)

Ohne das jetzt wirklich breit treten zu wollen, aber als Argumentationshilfe mal ein Statement:
Eine Verordnung tritt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Ob und wenn ja was und wie viel davon andere Gesetze bricht und evtl. ganz oder in Teilen ungültig sein könnte, darf ausschließlich ein Richter entscheiden. Alles andere bleibt (s)eine private Meinung. (Allerdings finde ich es schon etwas befremdlich, wenn unsere gewählten Vertreter einfach so Gesetze für ungültig erklären. OK, das ist nur 'ne Verordnung, aber trotzdem; wo kommen wir denn da hin - ich will nicht mit.)
 
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"Die Benutzung des Radweges steht im Gesetz, und das gilt auch für SIE!"
FALSCH! Die Straßeverkehrsordnung ist kein Gesetz! Damit bekommt man die Schlauberger am Schlawittchen.
Eine Verordung ordnet den Verkehr, es schreibt ihn nicht vor. Aus dem Dogmatischen Grund dürfte man sogar bei Rot über eine Ampel fahren, wenn kein anderer Verkehr zu sehen ist! Da man dies aber nicht mit vollkommener Sicherheit ausschließen kann, wird einem ein "Rot" natürlich angekreidet. Vor allem, weil man dann ja jemanden (die Pozilei) übersehen hat. :D
Eine Verordnung ordnet nur. Ordnen heißt, das Zusammenspiel der Parteien zu regeln. Eine Ordnung verbietet nichts, erlaubt aber auch nichts. Bist Du die einzige Partei, dann tritt eine Verordnung nicht in Kraft, da sie ja nur zwischen mehreren Parteien vermittelt.

Gäbe es ein Verkehrsgesetz, dann hättest Du ein Recht auf Vorfahrt, grüne Ampel, einen Parkplatz jederzeit etc. Da es aber eine Verordnung ist, gibt es gar keine Rechte! Es gibt kein Recht auf Vorfahrt, keines auf eine grüne Ampel, keines auf einen Parkplatz, kein gar nichts!
Bei einer Verordnung hat man nur und ausschließlich Pflichten! Das sollte kein Verkehrsteilnehmer vergessen. ;)
 
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FALSCH! Die Straßeverkehrsordnung ist kein Gesetz! Damit bekommt man die Schlauberger am Schlawittchen.

Wenn du dich nur nicht selbst am Schlawittchen hast ...

Lies' mal § 1 des OWiG und § 6 des Straßenverkehrsgesetzes und dann nochmals deinen Beitrag!

Eine Verordnung verbietet nichts und ordnet nur ... :confused: ... (such mal nach dem Wort "verboten" oder "Verbot" in der StVO, vielleicht steht das in deiner Textfassung genauso oft drin wie in meiner!?)

Die StVO legt nur Pflichten auf ... :confused: ... (zum Thema Radfahren empfehle ich den § 2/IV StVO ... Pflichten und Rechte sind dort aufgezählt!)

flux.

P. S.: Wie heißt doch gleich dieses Verkehrszeichen?


4585.png
 
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gelöscht, war oben schon alles da.
erst lesen, dann posten :cool:
 
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Heute morgen war auf meinem Arbeitsweg wieder die übliche Verkehrskontrolle (dabei war die Schwerpunktaktion zu Geschwindigkeitsmessungen in München doch schon gestern?). Wie üblich war die Kontrollstelle auf dem Radweg aufgebaut, ich war auf der Fahrbahn unterwegs.

Als ich mich der Kontrollstelle nähere, sehe ich schon einen Polizisten vor mir zur Fahrbahn eilen und denke mir: "Oh nein, nicht schon wieder...."

Er stellt sich auch mittig auf den rechten Fahrstreifen, wie zum Anhalten, deutet aber nach links? Okay, ich blinke links und wechsle den Fahrstreifen, und denke "Glück gehabt... meint er das Auto hinter mir?" Nein, auch der wird nach links gewiesen - im Rückspiegel sehe ich, dass der Polizist nur einem der angehaltenen Autos aus der Kontrollstelle auf dem Rad- und Gehweg das Wiedereinfahren auf die Fahrbahn erleichtern will....
 
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(dabei war die Schwerpunktaktion zu Geschwindigkeitsmessungen in München doch schon gestern?).
Hehe! Gestern haben sie am Mittleren Ring hinter dem Luise-Kieselbach-Platz all die Wahnsinnigen rausgewunken, die über zwei durchgezogene Linien fahren, nur um beim Hypo-Hochaus abbiegen zu können. Obwohl da ein Radweg war - und ich natürlich statt dessen auf der Fahrbahn gefahren bin, hat mich von denen keiner beachtet. Die hatten genügend zu tun, den wirklich gefährlich rechts rüberziehenden Autofahrern saftige Strafzettel zu verteilen. :D
 
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Wieder einmal eine Aktualisierung: Heute morgen war ich wieder einmal dran, an der üblichen (monatlich mindestens einmal eingerichteten) Kontrollstelle an meinem Arbeitsweg.

Im November hatten sie mich auch einmal kurz angehalten, die freundliche Polizeibeamtin hat mich aber nach kurzer Nachfrage "oben" dann weiterfahren lassen (auf der Fahrbahn) ("Das ist ein Fahrrad? Wie schnell fahren Sie denn so?" - "Hier? Durchgehend so etwa 40." - "Warten Sie mal bitte." - (Verschwindet kurz bei Ihren Kollegen) - "Sie können weiterfahren.")
Im Dezember hatten die Polizisten an der Stelle nur ein nettes Lachen übrig, als ich vorbeifuhr, ich habe anscheinend für rechte Erheiterung gesorgt.

Heute wurde ich dann rausgewunken und mündlich verwarnt, das habe ich angenommen und bin auf dem Radweg weitergefahren. Das Gespräch war ganz nett, zwei junge Beamte, die auch ganz interessiert am Fahrzeug waren. Auf eine Diskussion (Fahrzeugbreite, VwV-StvO bezüglich mehrspuriger Fahrräder, etc.) habe ich mich nicht eingelassen. ("Benutzen Sie nie Radwege?" - "Doch, schon, nur gerade hier nicht...hier stehen ja auch gerade Sie...." - ) Etwas vorher ist auch ein Radfahrstreifen markiert, den ich natürlich benutze, das kostet mich ja nichts, ich fahre einfach nur rechts, wie sich's gehört.

Gleiche "Belohnung" für das Radwegbenutzen danach wie immer: kurz darauf kommt eine Baustelle, wo ich natürlich eine Kante übersehen habe, durch den Schlag hat sich die Navihalterung gelöst.... Durch die Absperrschranken an der Baustelle zwischen Radweg und Fahrbahn war die Sicht an der nächsten Einmündung verdeckt, so dass weder ich richtig sehen noch mich Rechtsabbieger sehen konnten, prompt mangeln mich zwei hintereinander fast über (das ist eine Stelle, wo es direkt auf eine Autobahnauffahrt geht...). Ich sach jetzt nicht, wo ich dann weitergefahren bin. Es war aber sicherer und schneller.
 
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Hallo,

heute hat mich die Polizei in Großkrotzenburg angehalten und mit dem Quest kontrolliert. Sie starten in Hessen eine Fahrradoffensive?? Was das jetzt konkret heißt habe ich nicht verstanden. Auf jeden Fall wollen sie überprüfen, ob man mit sowas überhaupt auf der Straße fahren darf und ich hätte einen Opa erschreckt, das ginge nicht, der fährt dann vor lauter Schreck noch gegen eine Pfosten.
Mal schauen, was noch kommt. Großkrotzenburg .... Hurra. In 3 Jahren zwischen Hösbach und Hanau hat sich keiner beschwert, In Großkrotzenburg gleich in den ersten 6 Monaten.

Grüße

Katja
 
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Sie starten in Hessen eine Fahrradoffensive?? Was das jetzt konkret heißt habe ich nicht verstanden.
Hast du doch erfahren. Radfahrer wahllos mit Inkompetenz belästigen und ihnen fantasievolle Vorhaltungen machen.

Mitfühlende Grüße,
André
 
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Schön, wenn man belangt wird, weil mit dem VM einen Senior erschreckt, dann verlange ich umgehend eine Sammelklage gegen die Prolls mit ihren Bassbummbüchsen auf 4 Rädern. Das ist akustische Umweltverschmutzung und Belästigung vom Feinsten.
 
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Hallo,

in der Hauptstadt(auch die der Subkultur) wird zum Glück selten kontrolliert, es gibt viele Radwege ohne VZ 237usw., dafür dürfen etliche Busstreifen von Rädern benutzt werden.

Tschüss
 
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Hallo,
nach vielen Monaten wurde ich heute in Rheinberg von einem Polizeibeamten zu meinem Mango befragt.
Ich hielt am Marktplatz an, um eine Pause zu machen, direkt neben mir hielt dann auch der Streifenwagen. Ein Beamter stieg aus, kam auf mich zu und fragte: Was ist das denn für ein Gerät?
Ein Fahrrad, kein Motor, meine Antwort.
Dann müssen Sie den Radweg benutzen, warum machen Sie das nicht?
Schauen Sie, sage ich, mit solch einem Gerät stehe ich sehr in der Öffentlichkeit, werde auch immer wieder von Ihren Kollegen kontrolliert, daher ist es ratsam, sich mit den Vorschriften vertraut zu machen. Es gibt die Nr. 23 der Verwaltungsvorschriften zur Radwegbenutzungspflicht, darin steht sinngemäß: mehrspurige Fahrräder SOLLEN nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen. Ich habe einen Ausdruck , da können Sie es auch schriftlich haben.:cool:
Er überfliegt meinen Zettel. Na gut, aber außerhalb von Ortschaften müssen Sie auf den Radweg!
Das kommt auf die Zumutbarkeit an, meine Antwort.
Wir kamen so peu á peu ins velosophieren, über Gefahren auf den Radwegen, Verkehrsteilnehmer, die träumen und und und.:)

Es stellte sich heraus, das er selber mit einem Carbon Bike sportlich unterwegs ist, jetzt logen wir uns gegenseitig die Durchschnittsgeschwindigkeiten vor, die jeder mal erreicht hat.:D
Nach rund 20 Minuten hatten sich andere Passanten um uns versammelt, alle wollten mal ins Mango schauen, wie schnell , wie kein Motor? Da klingelte das Handy des Beamten, Mist, sagte er, unser Gespräch ist zu Ende, ich muss was tun.
Gruß
Reinhard
 
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