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AW: Polizeikontrollen mit dem Velomobil
Sagt §9(2) StVO nicht doch, dass Du auf dem Radweg abbiegen musst:
"(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen."
Steht das nicht im letzten Satz? Oder ist dies eine alte Fassung (1.9.2009).
Verwundert, Knud
Sagt §9(2) StVO nicht doch, dass Du auf dem Radweg abbiegen musst:
"(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen."
Steht das nicht im letzten Satz? Oder ist dies eine alte Fassung (1.9.2009).
Verwundert, Knud