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Scheint aber noch nicht mitbekommen zu haben, dass die bunte Diversität das aktuelle Deutschland. Und normal ist.die 'Partei des gesunden Volksempfindens'
Da freue ich mich aber. Ich habe einige Jahre in Zerbst gewohnt und bin damals häufiger nach Köthen gefahren. Fürs VM gibt's dort tolle Strecken, wenn ich die Strecken noch richtig in Erinnerung habe.Köthen/Sachsen
Heisst das im Umkehrschluss, dass ich beim nächsten Platten die Polizei rufen darf/sollte?Auf die Frage ob fahrrad Reifen flicken jetzt auch Polizei Aufgabe ist meinte er den bürger zu helfen ist sein Job.
wenn die immer irgendwelchen rad- und velo-fahrern helfen, haben die natürlich keine zeit mehr irgendwelche blöden unfälle auf zu nehmen ......Heisst das im Umkehrschluss, dass ich beim nächsten Platten die Polizei rufen darf/sollte?
Komisch bloss, dass sie beim Unfall keine Zeit haben zu kommen...
Das war doch auch die schwedische Polizei, oder? Die helfen vermutlich nur bei Schlitten-, Langlaufski- und Angel-Problemen..Komisch bloss, dass sie beim Unfall keine Zeit haben zu kommen...
Die Verwaltungsvorschruft zu mehrspurer künftig dabei haben.Wer weiß hier, wie das rechtlich genau aussieht?
Da ist ein Hinweis auf die normale Reisegeschwindigkeit hilfreich.…
Sie würde auch jeden E-Bike und Pedelec Fahrer, der auf der Straße fährt, darauf hinweisen, und die erreichen ja schließlich auch Geschwindigkeiten bis 25 km/h.
…
Rechtlich nicht, denn ein Recht auf hohe Geschwindigkeit gibt es nicht.Da ist ein Hinweis auf die normale Reisegeschwindigkeit hilfreich.
Ersetze Strecke durch Zeit.enden sie oft nach kurzer Strecke
vorweg wie es rechtlich aussieht, ist mir nicht bekannt.Wer weiß hier, wie das rechtlich genau aussieht?
Auf der Straße sowieso. Ist ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden, musst Du diesen benutzen, bei einem sonstigen Radweg steht es Dir frei die Fahrbahn zu nutzen.Also ist es wirklich so, dass ich dort mit dem VM nicht auf der Straße fahren darf?
mit der kann man argumentieren. Die Benutzungspflicht gilt demnach für mehrspurige Fahrräder zwar weiter, allerdings wird die Ahndung der Nichtbenutzung etwas erschwert. Wenn dich die Polizistin auf den Radweg verweist, musst Du in jedem Fall dort weiterfahren:Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;
§36(1) StVO schrieb:Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.