Polizeikontrollen mit dem Velomobil

Auf der Rückfahrt hat sich mir dann plötzlich die subtile Botschaft all der AfD-Plakate erschlossen, mit denen die 'Partei des gesunden Volksempfindens' hier zu ihrer Klientel spricht: "Deutschland. Aber normal."
 
Polizeikontrolle mal anders. Gestern Abend die Abkürzung auf unbefestigten Wegen durch den Stadtwald genommen, dabei kurz vorm Ziel hinten einen Platten reingefahren. 17.00 Uhr es ist schon dunkel. Bin gerade am Schlauch wechseln da höre ich hinter mir eine Stimme. Kann ich ihnen helfen. Drehe mich um und ein Polizist in voller Ausrüstung mit Schutzweste. Und allem was dazu gehört steht hinter mir. Habe ihm gesagt das ich nur den Schlauch wechseln muss und gleich fertig bin. Er würde mir trotzdem gerne helfen ihr Bully stand 30m weiter am Waldrand und er muss in dem Bereich bleiben und das Alpha fand er sehr interessant. Auf die Frage ob fahrrad Reifen flicken jetzt auch Polizei Aufgabe ist meinte er den bürger zu helfen ist sein Job. Habe mich für die angebotene Hilfe bedankt. Begegnungen mit der Polizei kann auch ein nettes Erlebnis sein. (y) :ROFLMAO: (y):giggle:
 
Polizisten sind auch Menschen:rolleyes: außer unserem Dorfdepp, der Gott sei Dank endlich in Rente ist >2020-2002=16 und "Die STVZO hat sich seit 1972 nicht verändert"< hatte ich bisher eigentlich, seit ich über 27 bin nur nette Beamte. Der THW-Aufkleber am Rad und Auto und meißt Arbeitskleidung helfen ungemein um sich auf gleichem Niveau zu unterhalten ;)
 
Moin Leute,

Vergangenen Donnerstag wurde ich auf dem Heimweg von der Arbeit gegen 23.15 dann tatsächlich auch mal von der Polizei angehalten. Eine noch sehr junge Polizistin wies mich darauf hin, dass ich mit diesem "Gefährt" nicht auf der Straße fahren dürfe, sondern den Radweg benutzen müsse. Auf meinen Einwand, dass der Radweg ja ziemlich schmal sei und ich mit dem Velomobil recht hohe Geschwindigkeiten erreiche, womit ich entgegenkommende Personen durchaus gefährden könnte, meinte sie nur, das spiele keine Rolle.

Sie würde auch jeden E-Bike und Pedelec Fahrer, der auf der Straße fährt, darauf hinweisen, und die erreichen ja schließlich auch Geschwindigkeiten bis 25 km/h.

Desweiteren meinte sie, ich würde mich selbst in der Dunkelheit damit gefährden, da ich ja ganz leicht übersehen würde, wenn jemand mit 100 km/h hinter mir angeschossen kommt. Na ja. (Es handelt sich um eine Bundesstraße, auf der 70 km/h erlaubt sind.)
Paradoxerweise meinte sie dann im gleichen Atemzug, mein Licht wäre ja wirklich sehr gut und auch sehr hell, das müsse sie zugeben :unsure:. Aha?

Nun, ich hab's mir tatsächlich am nächsten Tag mal genau angeschaut ... am Radweg an besagter Bundesstraße steht tatsächlich ein blaues Verkehrsschild, das dann lt. StvO wohl besagt, dass man diesen mit dem Fahrrad zu nutzen hat.

Also ist es wirklich so, dass ich dort mit dem VM nicht auf der Straße fahren darf? Obwohl es ein Mehrspurer ist und ebendieser Radweg wirklich sehr eng, um an Entgegenkommenden vorbeizufahren?

Bin da jetzt grad tatsächlich etwas verunsichert und möchte nicht noch ein zweites Mal von dieser Polizistin "erwischt" werden, weiß nicht, ob sie mich dann dafür belangen kann? Wer weiß hier, wie das rechtlich genau aussieht?
 
Wer weiß hier, wie das rechtlich genau aussieht?
Die Verwaltungsvorschruft zu mehrspurer künftig dabei haben.

So eine Anweisung gilt für diesen Moment. Maximal bis zur nächsten Einmündung!

Den Blaulolli kannst Du beanstanden dass er weg kommt.

Die Polizistin kannst Du fragen ob das Sichtfahrgebot noch gilt, wenn ja gibt es kein übersehen!

Du kannst Die Polizistin auch fragen, weshalb ein E-Bike auf dem Radweg fahren soll, ob das neu ist? Den ein E-Bike ist ein Fahrzeug das ohne Pedalkraft Fahrt aufnimmt. Meist schneller aks ein 25-fer Pedelec.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Benutzung des Radweges für Mehrspuhrer ist halt nich eindeutig geregelt. "Nach den Umständen des Einzelfalls unzumutbar ist.." heißt es da in der Verwaltungsvorschrift. Also Auslegungssache was jetzt genau "unzumutbar" ist.
 

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Wenn der Radweg linksseitig ist oder tiefer als die Fahrbahn kann man ihn Nachts auch nicht benutzen wegen Blendung.
 
Die man auf normaler Straße erreicht. Auf Radwegen sinkt die Ø-Geschwindigkeit signifikant durch die bekannten, zahlreichen Radweg-Störfaktoren. Auf gut ausgebauten Radwegen kann diese schon schnell auf 2/3 der sonst gefahrenen Geschwindigkeit absinken. Dafür reichen schon ein paar enge Kurven und ein paar Wurzelaufbrüche - ohne sonstigen Radverkehr berücksichtigt zu haben.
 
Da ist ein Hinweis auf die normale Reisegeschwindigkeit hilfreich.
Rechtlich nicht, denn ein Recht auf hohe Geschwindigkeit gibt es nicht.
Wenn der Radweg zumutbar ist, muß er mit angepasster Geschwindigkeit benutzt werden.
Allerdings halte ich fast alle Radwege für Velomobile für unzumutbar. Selbst wenn sie mal gut fahrbar und breit genug sind, enden sie oft nach kurzer Strecke ohne Vorwarnung.
 
Wer weiß hier, wie das rechtlich genau aussieht?
vorweg wie es rechtlich aussieht, ist mir nicht bekannt.
bin aber die tage über eine werbung eines deutschen veloanhänger herstellers gestolpert, er bewarb seine anhänger damit,
das sie breiter als 80 cm sind und desswegen vom veloweg zwang gebrauch ausgenommen wird/sind, wegen der mehr als 80 cm breite.
(gesammtbreite nicht spuhrweite).
eventuell gibts ja da etwas was die selbe aussage auf ein trike /velomobile angewendet werden kann wenn die max. 80cm. breite überschritten werden.
 
@windwärts : Das ist, soweit ich weis, in den Niederlanden so mit den 80cm (daher ist das Quest auch breiter als 80cm). Aber in Deutschland gibts diese Regel nicht. Da wurden auch, bis zum "Rickschaurteil in Leipzig" sogar 1,3m breite Rickschas auf 0,8m Breite Geh/Radwege gezwungen...
 
Also ist es wirklich so, dass ich dort mit dem VM nicht auf der Straße fahren darf?
Auf der Straße sowieso. Ist ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden, musst Du diesen benutzen, bei einem sonstigen Radweg steht es Dir frei die Fahrbahn zu nutzen.

es gibt diese ominöse "Randnummer 23 der VwV zu §2 Abs. 4 Satz 2 STVO":
Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;
mit der kann man argumentieren. Die Benutzungspflicht gilt demnach für mehrspurige Fahrräder zwar weiter, allerdings wird die Ahndung der Nichtbenutzung etwas erschwert. Wenn dich die Polizistin auf den Radweg verweist, musst Du in jedem Fall dort weiterfahren:
§36(1) StVO schrieb:
Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.
 
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