Polizeikontrollen mit dem Velomobil

Mal so nebenbei, wir haben es schwarz auf weiss von der Polizei :

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Wir sind offiziell Fahrräder.
(Das ist im selben Diskussionsfaden auf Facebook)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe in den letzten zwei Tagen wieder zwei Polizeikontrollen erlebt. Eigentlich habe ich gehofft, nachdem ich zwei Monate nicht kontrolliert wurde, das das monatliche Ritual einen anderen zeitlichen Verlauf bekommt, aber nichts da.
Die Kontrolle gestern war direkt unangenehm, die Polizisten fragten, nachdem sie sagten, dass sie mich nur wegen des Fahrzeuges angehalten haben direkt nach meinem Personalausweis. Ich erwiderte, das ich dies etwas ungewöhlich finde und kramte ihn langsam heraus. Nachdem er mich dann mit meinen Namen ansprach, wurde ich direkt gefragt, ob ich in den letzten 24 Stunden Alkohol getrunken habe. Was dies mit meinem Fahrzeug zu tun hatte erschloss sich mir nicht und ich fragte direkt nach dem Zusammenhang. Daraufhin wurde die Frage wiederholt. Irritiert antwortete ich mit nein. Daraufhin wünschten sie mir noch "Auf Wiedersehen", wobei sie anmerkten, dass ich doch sehr unfreundlich war. Ich erwiderte, dass sie das Gespräch mit Hinweis auf das Fahrzeug eröffneten, sich danach aber nur mit dem Fahrzeugführer beschäftigten, was komisch sei. Die Kontrolle war beendet.
Die zweite Kontrolle war heute kurz und nur sprachlich witzig. Angehalten wurde ich am Mehringdamm, einer Straße die ich häufig fahre, wobei ich nur selten die Fahrbahn nutzte. Der Radweg ist dort eigentlich mit dem VM nicht wirklich zu fahren, lediglich das in der Regel extrem hohe Verkehrsaufkommen lässt ihn erträglich erscheinen. Heute war ich allerdings auf der Fahrbahn unterwegs, da mir etwas kalt war und ich keine Lust auf das Gezottel auf dem Radweg hatte (es gibt auch kein Verkehrsschild).
Polizist aus dem Wagen: Sie in dem orangefarbenem Fahrzeug, fahren Sie mal rechts ran. (Ich hielt an, kam aber an der Bordsteinkante nicht ganz auf den Gehweg, so dass mein Hinterteil noch halb auf der Fahrbahn stand - Der Polizeiwagen blieb auf der Fahrbahn stehen und sicherte die Stelle).
Polizist: Sie brauchen nicht aussteigen. Haben Sie einen Motor.
Ich: Nein, ich fahre mit einem Fahrrad, es gibt keinen Motor. (Die Haube des QV habe ich geöffnet, so dass man in den "Motorraum" schauen kann)
Polizist: Wir haben Sie angehalten, da sie gefahren sind wie mit einem Fahrzeug.
Ich: Ich fahre ein Fahrzeug, wie soll ich den sonst fahren?
Polizist: Eben war dort ein Radweg, den hätten sie nutzen müssen.
Ich: Wo ist den hier ein Radweg???
Polizist: Eben vor einigen Metern war ein Radweg auf den Asphalt angezeichnet, den hätten sie nutzen müssen. (Ich wollte gerade etwas erwidern, der Radweg ist nur auf der Kreuzung angezeichnet für ca. 150m und dort auch mit einem Schild versehen, die Führung ist aber unglücklich, da man von dort nur schwer in den Verkehr einfädeln kann; kam aber nicht dazu, da der Polizist sofort weiterredete) Aber mit so einem Fahrrad würde ich den auch nicht nutzten. Ich wünschen Ihnen noch eine gute Weiterfahrt.
 
Fast am Ende meiner Tour hat es mich heute schon wieder erwischt :oops:

Bin aus dem Kreisel herausgefahren, mir kam ein Polizeiauto entgegen und ich dachte, die sind gleich hinter mir. Dem war auch so und dann wurde ich kurz darauf angehalten.

Die wollten nur wissen ob das "Geschoss" ein Fahrrad ist, fragten auch, ob es eine Heizung hätte bzw. dadrinnen nicht kalt wäre (dabei dampfte es aus dem Fußraum *hihi*) und ließen mich kurz darauf weiterfahren (dazu musste ich nichtmal meine Jedi-Kräfte anwenden) :sneaky:
 
Vielleicht sollte man fahren wie mit Inlineskatern! Oder mit einem Flugzeug, oder vielleicht wie mit einem Taucheranzug.
 
Der junge Mann war mit dem QV etwas überfordert und hat sich dann sprachlich verrannt. Insgesamt war die zweite Kontrolle ganz witzig.
 
Haben Sie einen Motor.
Diese Blöde Frage stellen die wohl bei jedem Velomobil, was angehalten wird, wenn man mal hier so liest.
Ja und wenn schon, es gibt doch Velomobile mit Motor, die bis 25 km/h unterstützen und nicht Betriebserlaubnis und Versicherungspflichtig sind.....

Wenn man dann ja sagt, was passiert denn dann? Wird dieses Gefährt Beschlagnahmt und man geht zu Fuß nach Hause, oder was?

Was ist, wenn man gerade mit 60-70km/h unterwegs ist, dann ist das Velo sofort weg, wenn man sagt man hat noch ein Motor drin, oder wie?

Ich verstehe diese Frage nicht.
Es gibt auch Mountainbikes, Rennräder, Tourenräder etc. mit Motor.
 
Ja, ist ein Pedelec mit Bergmotor - dieser unterstützt allerdings nur bis 25 km/h.
In der Ebene und bei Gefälle braucht es keinen Motor und fährt dennoch deutlich > 40 km/h. Vorteil von Leichtbau und Aerodynamik.´

Anbieten, dass der Polizist sich gerne reinsetzen und eine Runde fahren kann, falls ernsthafte Zweifel bestehen.

"Beschlagnahmen" oder stilllegen ist nicht so einfach. Reicht auch, ein Video von Rennen und eine der Rennergebnislisten über 1h / 6h auf dem Smartphone zu haben, um das eigene Argument zu bekräftigen.

Fahrtakku rausholen, dem Polizisten in die Hand drücken, zweimal mit > 40 km/h an ihnen vorbeifahren kann auch helfen. ;)
 
Bspw. ein heruntergeladenes Youtube-Video eines Velomobilrennens samt Ergebnistabelle mit Zeiten / Schnittangabe.

Evtl. auch Alltagsfahrt-Videos von Fahrern mit Geschwindigkeitseinblendung im Video.

Zusammen mit dem Hinweis, bei Youtube nach Velomobil Milan oder Velomobil DF zu suchen, was die Verwunderung der Polizisten direkt etwas relativieren kann.
 
Was ist, wenn man gerade mit 60-70km/h unterwegs ist, dann ist das Velo sofort weg, wenn man sagt man hat noch ein Motor drin, oder wie?
rechtlich musst du dich an die geschwindigkeit halten, wenn motor vorhanden, auch wenn für die höhere geschwindigkeit motorlos gefahren wird.
desswegen die frage danach, denke ich.
das beweisen der höheren geschwindigkeit kann heute fast jeder streiffenwagen, die haben (die neuen ch) alle eine kamera beim rückspiegel,
der alles scannt und während der fahrt auf datenbanken zugeriffen wird.
mittels sensoren (distanzmessung) und zeit der zurückgelegten distanz wird gerechrechnet.......
in wie weit das zulässig ist weiss ich nicht, aber es reicht um einem auf "verdacht hin" zu kontrolieren.
kameras hab ich selbst gesehen im einsatz und der polizist war so freundlich und hat stolz von dem neuen system erzählt.
nun auch schon 3-4 jahre her.
 
Bisher dachte ich, dass ein Pedelec schneller als 25 km/h fahren darf, nur halt eben ohne aktive Motorunterstützung? Und sogar mein langsames VM ist in der Ebene schneller als ein Motor dürfte, bergab sowieso. Das Problem würde sich also sofort stellen, zumal man einen Motor sofort sähe.
 
rechtlich musst du dich an die geschwindigkeit halten, wenn motor vorhanden, auch wenn für die höhere geschwindigkeit motorlos gefahren wird.
desswegen die frage danach, denke ich.
Sofern du ohne Motorunterstützung eine höhere Geschwindigkeit erzielst, darfst du diese natürlich rechtlich zulässig fahren. Das weckt Verdacht auf Tuning, nachvollziehbar bei VMs / Liegerädern und hohen Geschwindigkeiten.

Die Legalität > 25 km/h durch Muskelkraft ist ein Grund, wieso Pedelecreglementierungen vorsehen, dass die Motorunterstützungsleistung bei steigender Geschwindigkeit abnehmen und bei 25 km/h abschalten muss. Plus 10% = 2,5 km/h Toleranz vor rechtlichen Konsequenzen, doch diese nutzen aktuelle Motorkits ohnehin aus (bis 26 oder 27 km/h fährt fast jedes System, auch mit korrekt hinterlegtem Raddurchmesser).
 
Das weckt Verdacht auf Tuning, nachvollziehbar bei VMs / Liegerädern und hohen Geschwindigkeiten.
... und natürlich die Frage, wie man die Legalität bei Kontrollen beweisen kann bzw das können muss.

(Mal davon abgeehen, dass es hochgradig schwachsinnig wäre, ein schnelles VM mit einem getunten Antrieb zu nutzen - nicht zuletzt wegen dieser Problematik)
 
rechtlich musst du dich an die geschwindigkeit halten, wenn motor vorhanden, auch wenn für die höhere geschwindigkeit motorlos gefahren wird.
desswegen die frage danach, denke ich.
Für Fahrräder ( und dazu zählen Pedelecs mit Unterstützung bis 25km/h) gelten in Deutschland nur angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkungen. (Ohne Tacho muß man sowas fühlen können.)
Die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen
50km/h Innerorts
100km/h Außerorts
gelten nur für Kraftfahrzeuge und nicht für Fahrräder.

Für Mofas und Kleinkrafträder (Moped, Roller, S-Pedelec) gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Bergab oder wenn Motor über 45km/h aussetzt dürfen die schneller als diese fahren. Müssen sich aber an alle Geschwindigkeitsbeschränkungen halten.

Wenn bergab Außerorts kein Schild steht.
Dann darf also ein Mofa legal 100km/h fahren und legal vom Fahrrad mit 120km/h überholt werden.
Sollte dabei was passieren, wird beiden unangepasste Geschwindigkeit vorgeworfen.
 
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