Moin Holger,
.. und definiere bitte "solche Gefährte". Und jetzt bitte nicht einfach irgendwelche Beispiele sondern klare Definitionen, nach denen sich Fahrzeuge auch entsprechend klassifizieren lassen.
ist möglich: Alles > 1,2 Tonnen bei < 6 Personen Nominalnutzbarkeit (zugelassen) = 125% Steueraufschlag. Auch KFZ. Nur, weil die Limousine flacher und sportlicher wirkt, ist sie nicht effizienter.
Alles > 1,5 Tonnen bei < 8-9 Personen Nominalnutzbarkeit (zugelassen) = 250% Steueraufschlag.
Würde sogar höhere Benzintarifklassen empfehlen. Dann wird evtl. tatstächlich über die sinnvolle Nutzung nachgedacht. 200% Sprit-Aufschlag für derartige Fahrzeuge > 1,5 Tonnen (bis 2025, dann 200% Aufschlag > 1,2 Tonnen Fahrzeuggewicht) sollte zum Umdenken beitragen. Transport-/Logistik-/ÖPNV-Unternehmen können davon partiell ausgenommen werden.
Jeder kann gerne erwerben, was er meint, zu benötigen. Und die Autoindustrie kann gerne herstellen, was immer sie verkaufen und offerieren will (legal). Doch klare Reglements setzen den Spielraum für bequemen Unsinn.
So, wie es problemlos möglich ist, einen autobahntauglichen SUV-Stadtverschnitt mit hooohem Einstieg und breiter Tür in unter einer Tonne Fahrzeuggewicht aufzubauen, ist es auch möglich, gleiches Modell mit 2,5 Tonnen Fahrzeuggewicht aufzubauen. Für den hohen Einstieg reicht die < 1t Variante aus. Wer zusätzlich extreme Leistung, zuschaltbaren Allradantrieb, eine Seilwinde, Anhängerkupplung, neun Scheiben, maximale Dämmung und weitere Bonis bedingt.. wofür auch immer: => Steueraufschlag.
Die genannten Ausnahmen passen gut zum Notwendigkeitsprofil. Für berufliche Weideland- und Viehhalter bspw. Ausnahmeklassen definieren: Keine Angestellten = 1 Fahrzeug ohne Steueraufschlag, >2 und <10 Angestellte = 2 Fahrzeuge o.St. usw.
Wenns dann eine Limousine mit 1,8 Tonnen fürs Mamataxi sein muss, wird das Betriebs-SUV halt steuerlich ausgequetscht. Und zwar derart intensiv, bis die Limo(usine) wortwörtlich keinen Tropfen ausgequetschten Saft mehr erhält, sondern an das notwendige Firmenfahrzeug gedacht wird.
Diese Petition bleibt jedoch, wie du sehr schön im vorherigen Beitrag erwähnt hattest, Unsinn und geht am Ziel vorbei.
Viele Grüße
Wolf