Petition gegen das Verkehrszeichen 240 gemeinsamer Fuss- und Radweg

Hab's unterschrieben - bin sogar für die komplette Abschaffung von Radwegen und stattdessen den Ausbau von Straßen, sodass ein gemeinsamer Radweg mit Straße entsteht, der auch sichere Überholmanöver ermöglicht.

Auf gemeinsamen Fuss- und Radwegen funktioniert das nicht. Auf der Straße funktioniert es sofern Platz vorhanden ist.

Diese Woche hatte ich auch eine Nachtfahrt mit dem Up, Gegenverkehr hat geleuchtet (nicht wirklich geblendet) und wäre da kein weißes Haus im Hintergrund gewesen hätte ich den unbeleuchteten und unreflektierten Fußgänger nicht gesehen. Ich verstehe nicht warum eine Partei (Fahrrad) Beleuchtung ausrüsten muss und die andere Partei (Fußvolk) sich unsichtbar machen darf. Diese beiden Parteien werden dann auf eine Bahn gesetzt. Ich meine das wäre so als würden sich U-Boote und Schiffe die Wege teilen. Wir wissen ja, dass das dieses System zum Untergang geführt hat. :ROFLMAO:
 
Vom langsameren Verkehrsteilnehmer wird lediglich gefordert, dass er "an geeigneter Stelle das Überholen ermöglichen soll, wenn ihm mehrere Fahrzeuge unmittelbar folgen"

und das er möglichst weit (früher äußerst) rechts fährt.

Auch mit guten Argumenten.

Welche guten Argumente außer gefühlte Sicherheit waren das noch? Mir ist keines in Erinnerung geblieben.

Die oft zitierten Beispiele Dänemark (Kopenhagen ) und Niederlande setzten jedenfalls auf eine separate Infrastruktur.

Abgesehen davon, dass dort auch nicht alles toll ist und die Separierung nur auf einem Teil des Wegenetzes erfolgt ist, fehlt in deutschen Innenstädten (außer anscheinend dem immer wieder hier als Maß aller Dinge genannten Berlin) schlicht der Platz. Mancherorts könnte man dem übrigen Verkehr Platz nehmen, das wird ja bezogen auf die Fußgänger auch gerne gemacht.
Und wenn wir schon bei glorreichen, aber bei Licht betrachtet wenig überzeugenden Beispielen sind, sollten wir auch MS nennen mit seiner zwecks Kfz-fördernden Separiereng, die an wichtigen Stellen völlig überlastet ist und zu einer Spitzenposition in der Unfall- und Sterbestatistik geführt hat.
 
... Aber unnötig viel Zeit möchte ich nicht aufgrund schlechter Verkehrsplanung und für mich nachteiliger Verkehrsvorschriften verplempern, vom steigenden Frust durch das Gefühl des Ausgebremstseins mal abgesehen. ...
Auch wenn ich nicht selbstständig bin, geht es mir gerade genauso. Und wenn ich in meiner Freizeit mit dem Rad unterwegs bin, habe ich auch nicht die geringste Lust aus vorgenannten Gründen meine Zeit unnötig zu verplembern, da will ich möglichst in dem mir genehmen Tempo fahren. Dumm rumstehen, kann ich risikoärmer zu Hause :D, da brauche ich mich nicht aufs (ins) Rad zu setzen.
 
Wie breit muss so ein gemeinsamer Fuß-und Radweg außerhalb von Ortschaften sein, den es nur auf einer Seite der Landstraße gibt und für beide Richtungen gilt?
 
Ab dem Alter, in dem Kinder mit dem Fahrrad selbständig am Verkehr teilnehmen können, sind sie definitiv nicht die langsamsten.
Aber aller Voraussicht nach noch sehr unsicher und nicht mit den Tücken des motorisierten Verkehrs vertraut?

Dein Wirtschaftsargument klingt wie aus dem Positionspapier einer wie auch immer gearteten populistischen Partei gegriffen.
Negativ; mit Parteien hab' ich nix zu tun.

Du argumentierst mit Fahrzeiten, aber für dich selbst sind sie nicht relevant?
Richtig; mich nervt nicht der Zeitunterschied zwischen 45 und 50 km/h, (bspw.), sondern die daraus in Teilen resultierende undisziplinierte Fahrweise jener motorisierten Verkehrsteilnehmer, die schneller fahren könnten und würden, aber vom langsameren Verkehrsteilnehmer vor ihnen ausgebremst werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
3m
 
Gemäß Deinem Link deutlich schmaler, nur bei Neubau 3 m. Die Quellen für die dort angegebenen Maße sind mir allerdings nicht klar.
Die VwV (Sätze 33 bis 37) sehen schlanke 2,4 m inklusive Sicherheitsräume vor, der befestigte Streifen darf also noch einmal schmaler sein.
 
Außerdem hat man bei Zeichen 240, falls man sich auf einer Vorfahrtstraße befindet, Vorfahrt an Kreuzungen (welche aber gerne ignoriert wird, weil man ja "auf dem Fußweg" ist.), denn damit gehört der Fußweg bei Benutzung eines Rades zur Fahrbahn. Bei Zeichen 239 NICHT, denn da bleibt der Fußweg ein reiner Fußweg, der mit dem Rad freundlicherweise benutzt werden darf und gehört nicht (!) zur Fahrbahn.

Bei Vorfahrtstraßen könnte das möglich sein, es gibt kein Urteil dazu. Aber in der Verwaltungsvorschrift zur StVO steht:
Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist.

Bei nicht-Vorfahrtstraßen gehört der Radfahrer auch bei "Gehweg-Radverkehr frei" zum Fahrzeugverkehr. Damit gilt für ihn der Abbiegeparagraf, er hat also gegenüber Abbiegern Vorfahrt.
 
denn damit gehört der Fußweg bei Benutzung eines Rades zur Fahrbahn.

Nein, weder ein Radweg noch ein Fußweg gehören jemals zur Fahrbahn, nur Schutzstreifen gehören zur Fahrbahn.

Schon mal die Konzentration der Abgase neben der Fahrbahn gemessen? Wie groß ist der Unterschied?

Nach meiner Kenntnis ist die Konzentration an Abgasen in geschlossenen Kfz am höchsten.

Bei Zeichen 240 MUSS man als Radfahrer den entsprechend beschilderten Weg benutzen und darf NICHT auf der Straße fahren.

Nein, auf der Straße fährt er immer, das Zeichen 240 verbietet nur die Benutzung der Fahrbahn. Die Benutzung der Straße kann durch das schwarze Fahrradsymbol auf rundem, weißem Schild mit rotem Rad verboten werden.
 
Abgesehen davon, dass dort auch nicht alles toll ist und die Separierung nur auf einem Teil des Wegenetzes erfolgt ist, fehlt in deutschen Innenstädten (außer anscheinend dem immer wieder hier als Maß aller Dinge genannten Berlin) schlicht der Platz. Mancherorts könnte man dem übrigen Verkehr Platz nehmen, das wird ja bezogen auf die Fußgänger auch gerne gemacht.

Das Problem ließe sich sehr elegant lösen, wenn man eine (eine nur!) Fahrspur für PKW in eine Radspur umwidmet. Die Kapazität der Straße steigt, Radfahrer können überholen und die Geschwindigkeiten sind einigermaßen separiert.

Dass sich Autofahrer zum Überholen genötigt fühlen, hat ja mit der Infrastruktur nichts zu tun, sondern liegt eher an persönlichen Merkmalen.
 
Abgesehen davon, dass dort auch nicht alles toll ist

Auf der Seite nationaler-radverkehrsplan.de ist die Tage eine Publikation der Unfallforschung der Versicherer erschienen, die die Radverkehrssicherheit in Deutschland mit der in Dänemark und Holland vergleicht. In Holland sterben zweieinhalbmal soviele Radfahrer pro gefahrenem Kilometer wie bei uns, Dänemark und Deutschland sind ungefähr gleichauf.

Ich hoffe, damit das ewige Hymnisieren der Holländer beendet zu haben. Ich hab da auch mal zwei Jahre gelebt, und ja, in Studentenstädten wie Groningen ist es schon geil, aber es passiert halt auch viel - sehr viel, und die tuckern inzwischen auch ncht mehr in DAFs mit Variomatic durch die Gegend. Auch hat der steigende Anteil der aus anderen Kulturen zugezogenen (und dazu gehören -an erster Stelle- sehr viele Deutsche!) hat zu einem im Schnitt weniger fahrradaffinen Verkehrsverhalten geführt.
 
Also die meisten Straße in Einbahnstraßen umwandeln? Zumindest hier haben auch die meisten Hauptverbindungsstraßen nur eine Spur pro Fahrtrichtung.

Im Nebenstraßennetz kann das eine hervorragende Lösung sein, siehe https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/praxis/fahrradstrasse-setzt-neue-massstaebe-fuer-zu-fuss

Bei der Radnetzplanung der Verbände in B haben wir sowieso das Prinzip verfolgt, Radvorrangrouten (Fahrradhauptstraßen) nicht auf Hauptverkehrsstraßen zu führen. Dort reichen dann im schlimmsten Fall einfache Hochbordradwege oder gar Zweirichtungsradwege für den Quell/Zielverkehr, während die eigentliche Route parallel verläuft. Nur leider ist die Senatsverwaltung den leichten Weg gegangen und hat einfach die Vorrangrouten weitgehend auf Hauptverkehrsstraßen legen lassen.
Siehe https://adfc-berlin.de/radverkehr/i...splan-darf-nicht-zum-plaenchen-verkommen.html
 
Im Nebenstraßennetz kann das eine hervorragende Lösung sein,
Was in nahezu allen Fällen für den (besonders Umweg-empfindlichen) Radverkehr eine längere Strecke zur Folge hat, während der MIV weiter auf der gut ausgebauten Direktvermindung geführt wird. Autogerechte Fahrradförderung.

Gruß
Christoph
 
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