Bin gerade auf folgenden Satz gestossen:
"Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein." (StVZO §67,6)
Da freut man sich schon auf die Saison und nun sowas. Wie soll das funktionieren?
Heisst das etwa, dass wir mit unseren Liegerädern alle illegal auf den Strassen unterwegs sind?
Das kann doch wohl nicht wahr sein.
Kennt sich wer im Recht aus?
"Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein." (StVZO §67,6)
Da freut man sich schon auf die Saison und nun sowas. Wie soll das funktionieren?
Heisst das etwa, dass wir mit unseren Liegerädern alle illegal auf den Strassen unterwegs sind?
Das kann doch wohl nicht wahr sein.
Kennt sich wer im Recht aus?
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