Nerv-Faden - alles rein was auf den Geist geht!

Ich bin mal nachts mitten im Ort auf der Straße stehengeblieben und habe demonstrativ meine Hand vor den Seitenspiegel gehalten, damit ich nicht vom Fernlicht des hinter stehenden Autos geblendet werde. Das hat nicht lange gedauert, dann merkte er, was los war, blendete ab und es ging weiter. Wohl gemerkt IM ORT, da hat Fernlicht nichts zu suchen.
 
Was hättest Du denn anders gemacht, wenn Du von dem Blaulichtbalken gewusst hättest?
Das ist jetzt aber sehr theoretisch.
habe demonstrativ meine Hand vor den Seitenspiegel gehalten, damit ich nicht vom Fernlicht des hinter stehenden Autos geblendet werde.
Das geht ja jetzt leider so langsam wieder los(n)
Ich versuche oft durch Spiegelverstellung die Blendung zu verhindern und mit dem Spiegel zurückzublenden. Klappt manchmal.
Wohl gemerkt IM ORT, da hat Fernlicht nichts zu suchen.
Das ist doch per se erstmal nicht verboten. Wenn die Straße durchgehend ausreichend (was immer das sein mag) beleuchtet ist, dann darf man das Fernlicht nicht benutzen. Natürlich ist innerorts meist sowieso alles beleuchtet und mehr los, auch Fußgänger blenden z.B. ist implizit verboten.
 
Als ich den Führerschein machte war Fernlicht nur außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt.
Ich bin dafür den Teorietest alle 2 Jahre wiederholen zu müssen.
 
Beim Auto hab ich früher schon mal die Nebelschlußleuchte betätigt wenn mir eine Auto mit Fernlich folgte. Das wurde schnell verstanden.

In die VM Hutze könnte man leicht so eine "Nebelschlußleuchte" integrieren denke ich.

Vonvornekommer haben bis jetzt ganz gut auf mein serienmässiges Aufblendlich reagiert. Ich selbst bin nur nicht immer sicher ob der Gegner Fernlich an hat, oder nur schlecht eingestelltes Abblendlicht. Was einen VM Fahrer ja besonders trifft.

Als wir am Dienstag im Pulk zu den Paderliegern gefahren sind, hab ich aber in meinen Spiegeln auch nicht viel erkennen können was hinter mir abgeht. Hab nur zum Vordermann mein Ablendlicht weiter abgesenkt, denn wo es lang geht, zeigt er mir ja durch seine Anwesenheit.
 
Das mit der Nebelschlussleuchte funktioniert sehr zuverlässig. Aufblendlicht am Fahrrad genauso. Mittlerweile stören die "Blender" erheblich mehr als die unbeleuchteten Radler. Letztere sehe ich durch gutes Licht an meinem Rad früh genug. Blender hingegen können auch dafür sorgen das ich auf einmal bei 60km/h schlagartig die Straße nicht mehr sehe. Und der hinter mir auch nicht. Wenn ich dann bremse, kann es sein das der hinter mir mich noch platt fährt... Da wird von der Polizei viel zu wenig drauf geachtet (auch bei komplett verstellten Scheinwerfern an PKW)
 
Es ist morgends wieder dunkel...
Von 10 Radfahrern, die einem entgegen kommen:

- 2 OHNE Licht!
- 1 mit blinkendem Licht (nicht erlaubt!)
- 1 mit China-Blendgranaten-Stirnlampe (nicht erlaubt!)
- 1 strahlt schräg nach oben in den Himmel
- 5 korrekt beleuchtet
Du hast die vergessen, die die "Universalwaffe" Handy benutzen. Das sehe ich jetzt immer haeufiger.:confused:(n)
 
Was ich immer beobachte ist, morgens wenn die Berufspendler unterwegs sind:

Lichtquote >95%

Am Abend fahren dann allerdings zum großen Teil nur noch die Idioten ohne Licht rum...
 
neben der momentanen blenderei (musste heute morgen wieder 3 mal bis zum stillstand runterbremsen, da ich auf dem radweg von radlern oder autos geblendet wurde) hat mich gestern ein überholmanöver schwer genervt:
biege vom feldweg auf einen radweg ein, dort geht es eine weile bergauf, d.h. gut 200 m lang beschleunigen, bis ich weiter oben auf der kuppe bei 30 km/h bin. während der beschleunigungsphase überholen mich dort regelmässig andere radler, die mit schwung von hinten kommen, so gestern auch zwei rennradler. nach 100 m habe ich zu den beiden aufgeschlossen und fahre etwa 300 m direkt hinter ihnen her bis über die kuppe, wo es wieder leicht bergab geht und ich normalerweise unten wieder 40-45 km/h draufhabe. wegen radler-gegenverkehr hänge ich also eine weile hinter den beiden fest und setzte dann, nachdem der letzte entgegenkommende durch war, gleich zum überholen an, bin schon am hinterad des rr vorbei, als er nach links zieht (vermutlich, um neben seinem kumpel zu fahren) und mich halb ins grün links drängt. mit meinem tempo ziehe ich trotzdem vorbei und muss mir von hinten noch ein "arschloch" anhören.
es war eine brenzlige situation, er hätte stürzen können oder ich in die büsche abfliegen. der radweg ist nicht üppig, aber breit genug, dass zwei fahrräder mit anhänger gut aneinander vorbeikommen. ich überhole dort oft räder, die sich ganz normal rechts halten, ohne mich anzukündigen; fahren sie in der mitte, hupe ich vorher kurz tüt-tüt.
in diesem fall habe ich nichts gemacht, da ich ja schon eine weile direkt am hinterrad klebte und gedacht habe, die wissen ja, daß ich da bin. der rennradler hat jedoch keinen blick nach hinten gemacht, bevor er links rüberzog. blöde situation, sowas werde ich in zukunft vermeiden, war zu riskant von mir, aber auch unachtsam vom rr.

überholen generell:
die senioren mit ihren e-bikes fahren auch immer schön nebeneinander, volle straßenbreite (asphaltierter wirtschaftsweg, gut 6 m breit), der rückwärtige verkehr wird trotz rückspiegel ignoriert :mad:
die rr´s rechnen anscheinend sowieso nicht damit, überholt zu werden, vor allem nicht auf dem radweg. ist ja auch normalerweise so.....

am ende bleibt nur das mantra: "defensiv fahren - nicht aufregen - nicht drängeln"
 
@ccp : Das liegt daran das viele Rennradler davon ausgehen : "Ich bin mit Abstand der schnellste! Von hinten kann nix kommen". Schulterblick mache ich sogar wenn ich auf dem leeren Radweg mit 45 unterwegs bin, die meisten RR mit 25km/h nicht mal.. Doofe Angewohnheit, das "Arschloch" sollte aber eher der RR zu sich selbst sagen, denn er machte den Fehler.
 
Der ADFC schreibt hier was von zwingend Klingeln und versichern, daß der zu Überholende das auch gehört hat:
Überholen (§ 4 StVO)
Beim Überholen anderer Radfahrer muss man einen ausreichenden Abstand einhalten. Auf einem breiten Radweg dürfen Radfahrer untereinander zumindest dann überholen, wenn sie das Überholen durch Klingeln angezeigt haben und der Vorausfahrende das Signal gehört hat.

In meinen Augen wär bei Unfall 50:50 Schuldaufteilung angesagt gewesen. Ohne Sicherheitsabstand/Warnung überholt zu ohne Versicherung, daß frei ist, rausgezogen.

Gruß,

Tim
 
@TimB ist leider nicht richtig.

Schallsignale dürfen nur Ausserorts zum überholen gegeben werden. Vorgeschrieben ist dies nicht. Siehe §5 StVO

(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(4)Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegen kommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.
 
(...)setzte dann, nachdem der letzte entgegenkommende durch war, gleich zum überholen an, bin schon am hinterad des rr vorbei, als er nach links zieht
(...)

Schwierig-blöde Situation. Bei mir gestern nicht unähnlich: auf Wirtschaftsweg, Frau auf Rad zog nach links in abgehenden Wirtschaftsweg ohne jeglichen Hinweis zuvor. Ich hatte es mir schon gedacht und daher nicht zum Überholen angesetzt (Geschwind.differenz ca. 10 km/h). Sie hatte auch nicht geschnallt, dass jemand schneller sein könnte.

ABER: ich schnalle das auch oft nicht (und ein paar Mal im Jahr ist wirklich jemand schneller) und schaue nie nach hinten beim Überholen ...
 
Schallsignale dürfen nur Ausserorts zum überholen gegeben werden. Vorgeschrieben ist dies nicht. Siehe §5 StVO
(4a): rechtzeitiges und deutliches Ankündigen des Ausscherens. Dafür macht der Radler die Gosch auf oder klingelt.

Siehe die Gerichtsmeinungen hier.

Schwierig-blöde Situation.
Nö, zu schmaler Radweg. Deine Situation ist anders: Die Frau darf ohne deutliches Anzeigen nicht abbiegen. Platz genug für Dich zum Überholen ist auf dem Wirtschaftsweg.

Gruß,

Tim
 
tja, ich werde demnächst wohl entweder vorher signal geben (wie, ist situationsabhängig: oft hilft rechtzeitig vorher kurz anhupen, dann kann man ohne runterzubremsen in reisegeschwindigkeit vorbei und alle sind zurieden. manchmal hilft auch das nichts (stöpsel im ohr, schwerhörigkeit), dann hilft nur hinterherschleichen, bis sie´s merken. klingeln wird nur selten gehört, nur, wenn kein autoverkehr in der nähe ist) oder ich werde auch mal die gosch aufmachen.

Schulterblick mache ich sogar wenn ich auf dem leeren Radweg mit 45 unterwegs bin
.....ich behalte über die rückspiegel immer alles im auge, wie beim autofahren auch. auf dem up vermisse ich dann immer diese möglichkeit.....

bisher halte ich es so: wer mir den weg freimacht, erhält einen kurzen dankeschön-gruß mit der hand oder verbales danke. hartnäckige blockierer werden von mir auch mal darauf hingewiesen, dass sie ihren rückspiegel auch benutzen sollen oder einfach rechts fahren. diejenigen, die sich absehbar rechts halten, überhole ich auf gerader strecke ohne signal.

Frau auf Rad zog nach links in abgehenden Wirtschaftsweg ohne jeglichen Hinweis zuvor
hatte ich auch schon, allerdings war ich gerade am vorbeiziehen und wir sind dann beide mit vollbremsung geradeaus nebeneinander zum stehen gekommen. dort teilte sich der weg in halb links und halb rechts, normalerweise fahren da alle halbrechts, aber man kann sich auf nichts verlassen. zum glück ist da reichlich platz auf dem asphalt.

und diesen einen radweg werde ich in zukunft meiden. der ist mir bei meinem tempo zu eng und langsam schleichen will ich (dort) nicht.
 
(4a): rechtzeitiges und deutliches Ankündigen des Ausscherens. Dafür macht der Radler die Gosch auf oder klingelt.

Siehe die Gerichtsmeinungen hier.

Wenn der Radweg von @ccp tatsächlich so schmal wie im Fall des Frankfurters Gerichtes war, dann ok. Aber Generell müssen tut man es nicht. Innerorts auf einem ausreichend breiten Weg hat ein Radfahrender mit einem Überholer zu rechnen und solange der Überholer einen normalen Sicherheitsabstand einhält, ist dieser nicht verpflichtet zu klingeln. Auf der Nordbahntrasse in Wuppertal hupe ich nicht auch alle 5 Meter, nur weil ich Andere Überhole. Dort ist nämlich ein 4 Meter breiter Radweg vorhanden.

Der Absatz 4a bezieht sich übrigens auf das Ausscheren . Bedeutet eben nur, dass du den nachfolgenden Verkehr früh genug darauf hinweisen musst, dass du ausscheren möchtest. Siehe Satz 2
[...]dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen
 
Mich nervt, dass Radfahrer neuerdings vereinzelt vorn auch rote Lichter an den Lenker schnallen. Wirklich genial, wenn einem sowas auf einem Zweirichtungsradweg entgegenkommt. (n)
 

Kennt kaum ein Radfahrer. In den letzten Tagen ist mein Mango mehrmals nur knapp an Schrammen oder Schlimmeres vorbeigekommen. Und dann muß ich mir natürlich auch noch den üblichen Mist anhören ich wäre ja so tief.......... bla bla.
Vielleicht ist ein Alu Alleweder in der Kampfzone da draußen doch das bessere Fahrzeug. Ausbeulen und gut is.
 
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