Nerv-Faden - alles rein was auf den Geist geht!

Ich bin gerade öfter in einer anderen als meiner gewohnten Gegend in München unterwegs. Da scheint noch nicht bekannt zu sein, dass Radwege ohne Blauschild nicht benutzungspflichtig sind, oder die Benutzungspflicht wurde erst kürzlich aufgehoben und das hat sich noch nicht herumgesprochen. Jedenfalls werde ich jedes Mal, wenn ich auf der Karl-Theodor-Str. zwischen Schleißheimer und Belgradstr. unterwegs bin, an irgendeiner Stelle angehupt. :mad:
 
Keine Angst, mich hat jemand verfolgt und wollte mich in einer Engstelle überfahren, weil er meinte, als Radfahrer muss ich auf dem Gehweg fahren... Bekloppte gibts genug.
 
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:mad:
 
7. vierte Kette bestellen
Und dann steht da plötzlich: "Wir arbeiten mit Hochdruck daran, das Produkt wieder verfügbar zu machen! Bis dahin kannst du dir das Produkt einfach auf deinen Merkzettel legen."

Mir gestern passiert. Wollte neue Züge für die Rohloff. Vorgestern noch erhältlich, gestern nicht mehr. (n)
:sick:
 
Man muss östlich von München wohl die Verkehrsplanungs-Denke der einzelnen Ortschaften kennen, um eine vernünftige Route zu planen.
Aschheim und Kirchheim waren von der Radverkehrsführung her OK, auch wenn's Radwege gab. Im Einzugsbereich von Markt Schwaben (ab etwa Pliening bis Hohenlinden) wurde es so richtig sch**ße: An jeder Nebenstraße der Hauptstraße Verschwenkungen des Radwegs und "Vorfahrt achten", irgendwo auch ständige Wiederholung von "Radweg" und "Radweg Ende"+"Vorfahrt achten", linksseitiges Radwegende "natürlich" in einer Linkskurve vor einer an die Straße reichenden Zaunecke, kritische Bergaufstrecke (steil, eng, kurvig mit Böschungen) auf der Fahrbahn, das anschließende Gefälle auf den beschriebenen Fahrradwegräumwegen. Danach bis Wasserburg am Inn war's wieder brauchbar, meist einfach deshalb, weil es keine Radwege gab.
 
Und schon wieder...
3 Tage Sport hintereinander -> Krank.
Irgendwie scheinen Leute krank zum CrossFit zu gehen und kein Problem damit zu haben, andere an zu stecken. Wenn man danach recht erschöpfende Ausdauertrainingstage hat, scheint das Immunsystem ausreichend "unten" zu sein, dass es durch bricht. Mist.

@Fanfan : So eine Vorfahrtsregelung zeigt eindeutig, das der Radweg nicht straßenbegleitend ist -> keine Nutzungspflicht...
 
Und dann steht da plötzlich: "Wir arbeiten mit Hochdruck daran, das Produkt wieder verfügbar zu machen! Bis dahin kannst du dir das Produkt einfach auf deinen Merkzettel legen."

Glücklicherweise nicht. Gerade kam die Mail, dass das Paket heute zugestellt werden wird. (y)
(Wobei das hier schon wieder OT ist...)
 
@Jack-Lee , hast Du bitte eine Quelle für Deine Position bezüglich der Wartepflicht? Stvo2go interpretiere ich da nicht so eindeutig, (Ich habe hier so einen Fall, eine belastbare Quelle könnte man dann der Gemeinde schicken)

Diese Schild steht übrigens nur bei der wichtigsten (für Autos) Einmündung, alle Anderen sind unbeschildert…was für eine Einschätzung der Gefährdung sprechen könnte Verkehrslexikon und Juraforum. Ich lese das so, das bei einer festgestellten Gefahrenlage, eine Benutzungspflicht trotzdem angeordnet werden kann. (Was mich auch nervt). Deshalb wäre eine belastbare Quelle super!

In DK wird dies hier auch schon einmal so gelöst (Grasten) , das der Radweg vor der Einmündung endet, um sofort danach wieder aufzuleben… Auch nicht besser.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Schild steht übrigens nur bei der wichtigsten (für Autos) Einmündung
Schau mal in die Vwv zur StVO, da steht unter II.Radwegebenutzungspflicht:
Voraussetzung für die Anordnung ist, daß
1. eine für den Radverkehr bestimmte Verkehrsfläche vorhanden ist oder angelegt werden kann. Das ist der Fall, wenn
a) von der Fahrbahn ein Radweg baulich oder ein Radfahrstreifen mit Zeichen 295 "Fahrbahnbegrenzung" abgetrennt werden kann oder
b) der Gehweg von dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr getrennt oder gemeinsam benutzt werden kann,
2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn

Das dürfte nicht auf deinen beschriebenen Weg passen...
 
Es ist halt an der einen Einmündung, und zwar der von Autos meist befahrenen (Gefährdung?) , und nur der, ein kleines Zeichen 205 für den Fuß/Radverkehr aufgestellt.
@Jack-Lee folgert daraus, das damit generell die Benutzungspflicht hinfällig ist. Wenn das so wäre, würde ich das gerne der Gemeinde mitteilen.(mit Quelle!) Genau das sehe ich aber, aus meiner Interpretation gerade der Ausnahmen, so pauschal nicht. Also halte ich da eben an. (Und bin ggf kurz genervt)

Vielleicht sollten wir im Radwegfaden uns austauschen,
 
Es ist halt an der einen Einmündung, und zwar der von Autos meist befahrenen (Gefährdung?) , und nur der, ein kleines Zeichen 205 für den Fuß/Radverkehr aufgestellt.
Wenn der Radweg an der Stelle eine abweichende Vorfahrtsregel bekommt, dann ist er nicht mehr straßenbegleitend.

Wenn das so wäre, würde ich das gerne der Gemeinde mitteilen.(mit Quelle!)
Wozu? Das Schild darf (leider) auch ohne Radwegbenutzungspflicht aufgestellt werden. Es regelt dann nur, dass dort keine anderen Verkehrsteilnehmer darauf fahren dürfen.
 
Wenn der Radweg an der Stelle eine abweichende Vorfahrtsregel bekommt, dann ist er nicht mehr straßenbegleitend.
Das ist der logische Umkehrschluss der VwV.
Aber nur, wenn sich die Behörden an ihre eigenen Regeln halten: "erheblich abgesetzte Radwege" sind nicht straßenbegleitend. Dort sollen keine Radwegfurten markiert werden und dem Radverkehr kann eine Wartepflicht auferlegt werden (VZ 205).
Daraus zu schließen dass ein Rad_weg mit abweichender Vorfahrt generell nicht straßenbegleitend ist (eigene Kreuzung) ist logisch, aber Gerichte können das auch anders sehen:
Zu Absatz 3
I. Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.“
An der Einmündung B 61 / B 214 wird der Radweg direkt neben der Fahrbahn geführt. Die Regelungen für „abgesetzte“ Radwege dürften nicht zum Tragen kommen. Gleichwohl mischt der Beklagte [Anm.: der Baulastträger] die Vorschriften bunt durcheinander.
 
Daraus zu schließen dass ein Rad_weg mit abweichender Vorfahrt generell nicht straßenbegleitend ist (eigene Kreuzung) ist logisch, aber Gerichte können das auch anders sehen:
Woher kommt Zitat? Nicht aus dem Artikel...

Allerdings ging es in dem Verfahren (dem Artikel nach) nur um die widersprüchliche Vorfahrtsregeln und nicht um die Benutzungspflicht und wie geschrieben, auch ohne diese dürfen die Schilder (leider) aufgestellt werden. Nur die Bedeutung ändert sich...
 
und typischerweise wurde die Benutzungspflicht nicht in Frage gestellt. Vermutlich weil Teile des ADFCs diese 'Radinfrastruktur' begrüßen. (wie gut das wir weiterhin im Nervfaden sind)
Es wurde leider auch wieder behauptet, dass die blauen Schilder immer einen benutzungspflichten Radweg kennzeichnen, was aber falsch ist. (wie sollten Radfahrer sonst jemals an Ziel kommen, wenn sie durch jede Parkanlage fahren müssten...)
 
Mich nerven SUV-Faher die als Linksabbieger an einer Kreuzung einen auf meinem Radweg entgegenkommenden Radler* durchlassen und dann ohne zu schauen 3-4m vor mir einfach losfahren. :mad:

Mangels Kontakt ist der SUV (dies mal) heil geblieben, das Trike auch, aber bei der resultierenden Trike-Rolle** sind ein paar Quadratzentimeter Haut auf der Straße geblieben. Ach ja, das zu Haus heut plötzlich das heiße Wasser abgestellt ist und das heiße Bad nach dem Crash ausfallen musste...nervt auch.


*auf der anderen Strassenseite ist ne Baustelle, für den Radfahrer gab es keinen anderen Weg in seine Richtung, er ließ mir viel Platz und war der perfekte Zeuge. Schaute nach dem Crash das die Fahrspur frei bleibt, machte Bilder vom Unfallort, Adressnotiz, gewartet bis er eine Aussage bei den Beamten machen konnte, etc. Wenn ich mal Unfallzeuge sein muss, möchte ich auch so hilfsbereit und gründlich sein! (ab morgen hab ich in Zukunft zumindest schon mal nen Stift und Zettel dabei :rolleyes:)
**ungepimpte 90mm Trommeln und 26" GrandPrix reichen bei 28°C*** ab 25 für ne Rolle über das linke Vorderrad :cool:
***wir hatten heut 28°C! :love:
 
Artikel in der BZ Samstag wegen einer Straße, in der regelmäßig zu schnell gefahren wird und Radfahrer wegen parkender Autos Slalom fahren müssen
Bezirksbürgermeister Matthias Disterheft sagt: „Trotz der parkenden Autos wird immer noch zu schnell gefahren. Mindestens einmal im Monat steht darum auf dem Rüninger Weg zusätzlich ein Blitzer-Wagen. Ein Parkverbot wird nicht für mehr Sicherheit für Radfahrer sorgen. Man müsse als Radfahrer prüfen, ob man nicht besser eine andere Strecke fährt“.

Leserbrief BZ heute, warum man einen Helm tragen sollte
Allenthalben liest man in der Zeitung von Unfällen von Radfahrer*innen mit der abschließenden Bemerkung: „Der/die Verletzte trug keinen Schutzhelm"
Der hat nicht gerafft, daß das immer im Polizeibericht steht, wenn ein Radfahrer involviert ist. Auch wenn ein Radfahrer besoffen in einen Kanal gefahren und ertrunken wäre :rolleyes:.
 
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