Nachrüst-Pedelecs generell illegal?

Referenz allein das Verkehrsrecht und nicht irgendwelche Industrienormen...
…klar, da Industrienormen für den privaten Bastler keinerlei rechtliche Relevanz haben, sofern auf sie nicht im Gesetz Bezug genommen wird.
Ich sehe bisher keinen Hinweis darauf, das DIY-Pedelecs per se illegal sein könnten.
 
Kaum ein Liegerad-, Rehabike- oder Cargobike-Hersteller wird seine finalen Kleinserien-Modelle nochmal durch die Komplettprüfung + Protokollierung ziehen, selbst wenn da ein Premiummotor drin hängt, der "für sich" alle Komponententests schon einmal durch hat.
Machst du das etwa nicht? :oops:

Gruß Jörg
 
Ja, dieser Artikel ist schon in #1 verlinkt... und danach noch 2x. Aber er enthält in seinen Widersprüchen keine wirkliche Beweisführung gegen die Behauptungen der anderen Fachvertreter (ebenso #1 oder meinen Motorherstellern). D.h. das ist nen Anwalts-Statement, aber noch kein Richter-Spruch.

Direkt auf die EMV angesprochen, zieht jener Anwalt den impliziten Rückschluss, dass eine isolierte Motorsystem-EMV hinreichend für das finale Gesamtfahrzeug sei. Auch wenn das mein Empfinden zur Verhältnismäßigkeit trifft, so stehen genau dem anderslautende Aussagen entgegen, die explizit die EMV für das Gesamtfahrzeug verlangen - ohne Entrinnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lassen sich da nicht aus anderen Themenbereichen analoge Rückschlüsse ziehen? Beispielsweise bei individuell als marktüblichen Komponenten (Gehäuse, Netzteil, Mainboard, CPU etc.) gebauten Computern?
 
D.h. das ist nen Anwalts-Statement, aber noch kein Richter-Spruch.
Der Anwalt gibt aber die generelle Situation in bezug auf EU-konformes Inverkehrbringen wieder. Normen begründen keine Rechtsverbindlichkeit, sondern höchstens Konformitätsvermutungen. Natürlich nur, solange sie nich explizit in Gesetze oder Verordnungen aufgenommen wurden. Wenn man einen konformen (Zusatz-) Antrieb, der von Hersteller speziell dafür ausgelegt ist, vollkommen unmodifiziert an ein Fahrrad anbaut, entsteht m.E. keine Verpflichtung zu einer zusätzlichen Abnahme. Dann verbleibt diese Verantwortung beim Hersteller des Antriebs. Anders sieht es natürlich aus, wenn man den Antrieb modifiziert oder auch nur rebrandet. Dann wird man zum Hersteller.
 
Oh wenn das stimmt was ich gerade gefunden habe, dann wissen wir es endlich :-D




Also auf gut deutsch, 0,25 kW ist die Nenndauerleistung die juristisch dafür angenommen wird um eine Geschwindigkeit von 25km/h erreichen zu können.

Und ich hab im Discord Channel vom Rechtsanwalt Solmecke mal unsere Forum Frage gestellt, insbesondere zu Nennleistung.

Ihr könnt euch da anmelden und das Thema voten, dann wird das eher dran genommen.
Im Discordchannel wurde geantwortet, es seihen 250Watt Motoren erlaubt, ansonsten keine Begründung, was ich von der Antwort halte, Spar ich mir mal.
 
Steht es hier schon?
Im Cargobikeforum berichtete jemand, dass er seinen elektrifizierten Nüwiel legal am Pedelec fahren darf, inklusive schriftlicher Bestätigung vom Hersteller.
Gruß Krischan
 
Was ist die gesetzlichen Grundlage dafür? Ist ja fein, dass der Hersteller mir das erlaubt und solange der noch existiert kann ich den im Ernstfall auch verklagen, falls es doch nicht stimmen sollte. Aber als EU Bürger würde ich schon gerne das Gesetz dafür kennen und ob die angebliche Legalität dann mindestens EU-weit besteht.

Was ich mich auch Frage: da ein Hänger kein Pedelec ist, woher kommt die Beschränkung auf 25 km/h und 250 Watt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber als EU Bürger würde ich schon gerne das Gesetz dafür kennen
Ja, ich auch.
Du bist immerhin Deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen und hast die Konformitätserklärung des Herstellers.
Die subgesetzlichen Regelungen zu kennen, kann man dir nicht zumuten, da Du beispielsweise ISO-Normen nur gegen viel Geld erwerben kannst.
Wenn nur eine Handvoll Anhänger laufen, wird niemand die Erklärung des Herstellers anzweifeln, sind viele Fahrzeuge betroffen (wie bei den 30 kmh Flyern), wird der Hersteller nachbessern müssen. Immerhin ist es dann ein größerer Hersteller und die Chancen auf Ersatz/Nachbesserung sind besser.
Unbefriedigend, aber es ist so.

Mir ist ebenfalls keine gesetzliche Grundlage für die Begrenzung eines Anhängerantriebs auf 25 km/h bekannt.
Es existiert ein "Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern" (Bundesverkehrt Mysterium, 1999 S 33/36.25.93-10), das Anhänger auf 40 kg (und 1 x 2m) beschränken will, aber das ist juristisch umstritten und enthält auch keine motorspezifischen Angaben.
Mindest-Bremsweg für das Gespann und Pendelprüfung für den Anhänger gelten weiter.
 
Mir ist ebenfalls keine gesetzliche Grundlage für die Begrenzung eines Anhängerantriebs auf 25 km/h bekannt.
Es existiert ein "Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern" (Bundesverkehrt Mysterium, 1999 S 33/36.25.93-10), das Anhänger auf 40 kg (und 1 x 2m) beschränken will, aber das ist juristisch umstritten und enthält auch keine motorspezifischen Angaben.
Das Bundesverkehrt Mysterium hat das Fluchblatt ja schon selbst obsoletisiert, indem es in die StVZO Beleuchtungsregeln für (neue) Anhänger über 1 m Breite aufgenommen hat ...
 
... , woher kommt die Beschränkung auf 25 km/h und 250 Watt?
Der Gesetzgeber nimmt den Hersteller in die Pflicht, die genannte Mindestleistung (250 W) unter definierten Randbedingungen einzuhalten.
Der Kunde bekommt sichere 250 W Leistung.
Mehr Leistung macht nichts, solange die zulässig definierte Unterstützungsgeschwindigkeit nicht überschritten wird.
Sprich ... die Maximalleistung wird nicht definiert ...

Grüßle Harry
 
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