BuS velomo
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Vielleicht ist das Thema im Pedelec-Forum oder irgendeinem Wiki schon abschließend diskutiert worden... und wenn jemand die Verweise zu juristisch gehaltvollen Beiträgen hat, wäre das hier mal wieder gut zusammengefasst.
Aus aktuellem Anlass einer Polizei-Kontrolle bei einem Bekannten (nicht mir) mit selbst verantwortetem Bafang drin, inkl. sehr klarer, offenbar frisch geschulter Beamten-These, wonach:
Nach kurzer angestachelter Recherche stoße ich auf Fachbeiträge, die in das selbe Horn stoßen: ... d.h. journalistischer Stein des Anstoßes:
- wo die selbe These ausgewalzt wird, dass Privatnachrüstung generell unmöglich sei und zur Pflicht einer amtlichen Einzelabnahme inkl. EMV usw. führen würde. D.h. sie sehen die Grauzone nur noch bei der Ahndung der Delikte, sind sich aber totsicher, dass der Delikt bei jedem Nachrüstsatz eigentlich schwarz auf weiß gegeben ist.
Ein anderer Fachbeitrag diagnostiziert breite Lobby-Desinformations-Kampagnen, kommt aber (seinerseits wohl selbst Lobby-Vertreter von Premium-Nachrüstsätzen) so richtig auch nicht auf den Punkt, wie es sich nun allg. um privaten Fahrradbau und Nachrüstung unterhalb irgendwelcher zertifizierten Industrienormen verhält: https://easy-ebike.org/wp-content/uploads/2019/04/Interview.pdf -
Aber kann es wirklich sein, dass in dem ebike-mtb-Artikel so viele öffentliche Fachvertreter juristische Falschaussagen in die Welt setzen, um mit ihren "Normen" auch Heimwerker zu vereinnahmen und damit abzuschrecken?
Nach meinem bisherigen Verständnis handelt es sich aber bei den ganzen Normen um keine Gesetze, sondern DIN-Machwerke, die für die Serienproduktion (>x?) relevant sind und weiterführende Bedeutung bei Prozessen der Betriebserlaubnis und ggfs. Verbraucherschutz erlangen, aber keinesfalls irgendwas mit selbst verantwortetem Rumbasteln an Fahrrädern zu tun hat. Dort ist nur der allg. Gesetzestext relevant, d.h. die paar Zeilen in https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__1.html , wonach man 25km/h, PAS und 250W DNL (wie auch immer definiert) einhalten muss.
Ich muss aber gestehen, dass solche inbrünstig vorgetragenen Statements wie von der Polizei oder der ebike-Journaille mich stutzig machen, ob ich 100% klar sehe. Daher die Frage in die Runde, wer insb. auf die Definitionen zu den Geltungsbereichen der Pedelec-relevanten Schriftsätze quellverweisen kann? Im konkreten Fall steht hier ja sogar eine Gerichtsverhandlung vor der Tür... mit Grundsatzurteil über Bedingungen aller "nicht-industrieller" Pedelecs.
VG Steffen
Hier noch ne nette Übersicht zur generellen Rechtsordnung in dem Feld: https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/355098/
Aus aktuellem Anlass einer Polizei-Kontrolle bei einem Bekannten (nicht mir) mit selbst verantwortetem Bafang drin, inkl. sehr klarer, offenbar frisch geschulter Beamten-These, wonach:
- solch ein Nachrüstsatz gar keine Komplettfahrzeug-CE haben könne (daher auch als Pedelec ne TÜV-Einzelabnahme bräuchte) und
- solch ein Nachrüstsatz per se manipulationsoffen sei - d.h. der Fahrer >25km/h oder heimliche Settings programmieren könnte...
Nach kurzer angestachelter Recherche stoße ich auf Fachbeiträge, die in das selbe Horn stoßen: ... d.h. journalistischer Stein des Anstoßes:
Darf man ein E-Bike legal selbst bauen? Alle wichtigen Infos und rechtlichen Bestimmungen zum E-Bike-Eigenbau | E-MOUNTAINBIKE Magazine
Darf man sich selbst ein E-Bike zusammenbauen und einfach losfahren – oder wird die Kostenersparnis irgendwann zur Spaßbremse? Wir haben die rechtlichen Voraussetzungen und Fallstricke für euch beleuchtet und herausgefunden, worauf man achten muss.
ebike-mtb.com
Ein anderer Fachbeitrag diagnostiziert breite Lobby-Desinformations-Kampagnen, kommt aber (seinerseits wohl selbst Lobby-Vertreter von Premium-Nachrüstsätzen) so richtig auch nicht auf den Punkt, wie es sich nun allg. um privaten Fahrradbau und Nachrüstung unterhalb irgendwelcher zertifizierten Industrienormen verhält: https://easy-ebike.org/wp-content/uploads/2019/04/Interview.pdf -
Aber kann es wirklich sein, dass in dem ebike-mtb-Artikel so viele öffentliche Fachvertreter juristische Falschaussagen in die Welt setzen, um mit ihren "Normen" auch Heimwerker zu vereinnahmen und damit abzuschrecken?
Nach meinem bisherigen Verständnis handelt es sich aber bei den ganzen Normen um keine Gesetze, sondern DIN-Machwerke, die für die Serienproduktion (>x?) relevant sind und weiterführende Bedeutung bei Prozessen der Betriebserlaubnis und ggfs. Verbraucherschutz erlangen, aber keinesfalls irgendwas mit selbst verantwortetem Rumbasteln an Fahrrädern zu tun hat. Dort ist nur der allg. Gesetzestext relevant, d.h. die paar Zeilen in https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__1.html , wonach man 25km/h, PAS und 250W DNL (wie auch immer definiert) einhalten muss.
Ich muss aber gestehen, dass solche inbrünstig vorgetragenen Statements wie von der Polizei oder der ebike-Journaille mich stutzig machen, ob ich 100% klar sehe. Daher die Frage in die Runde, wer insb. auf die Definitionen zu den Geltungsbereichen der Pedelec-relevanten Schriftsätze quellverweisen kann? Im konkreten Fall steht hier ja sogar eine Gerichtsverhandlung vor der Tür... mit Grundsatzurteil über Bedingungen aller "nicht-industrieller" Pedelecs.
VG Steffen
Hier noch ne nette Übersicht zur generellen Rechtsordnung in dem Feld: https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/355098/
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