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Jain, der Schubanhänger benötigt dafür ein Messsystem, quasi ne Auflaufbremse anders rum, und muss eine ABE haben hier beginnt das Problem, da es keine Anbieter für Schubanhänger gibt, muss man selbst einen TÜV Gutachter finden, welcher die ABE ausstellt.Wenn der Anhänger nur so viel Leistung auf seinen Motor gibt, dass er das Zugfahrzeug nicht schiebt, gilt dies nicht als zusätzlicher Antrieb?
Hab mich lange damit beschäftigt, mit Sensor an der Kette/Tretlager dürfte der Hänger sogar mit 250W schieben, da hierfür ein Pedelecsystem verändert werden muss und somit seine Zertifizierung verliert, hat es auch keine Betriebserlaubnis und du bist als Erst-In-Verkehrbringer in der vollen Haftung Haftpflicht usw. lachen kräftig, wennst nen Unfall baust und keine ABE vorweisen kannst. Kann auch zum Verlust des PKW-Führerscheins führen!
Schubanhänger wären gerade wegen des Gewichts toll, sind aber rechtlich nicht umsetzbar ähnlich wie "Rangeextender" an E-Autos, welche in die Ersatzradmulde passen.
auf der E-Cartec war ein E-Up mit 80km E-Reichweite und 1Zylinder Diesel mit 20l Tank, welcher in 5min auf die AHK gesteckt ist und die Reichweite mit 1l/100km um 2000km erhöht. Weil das Aggregat Ortsveränderlich ist, ändert sich nichtmal die Schadstoffklasse, ABER man muss beim Auto die Programmierung anpassen, damit laden beim Fahren möglich ist, wodurch die ABE von VW erlischt