motorisierter Anhänger am Velomobil

Wenn der Anhänger nur so viel Leistung auf seinen Motor gibt, dass er das Zugfahrzeug nicht schiebt, gilt dies nicht als zusätzlicher Antrieb?
Jain, der Schubanhänger benötigt dafür ein Messsystem, quasi ne Auflaufbremse anders rum, und muss eine ABE haben ;) hier beginnt das Problem, da es keine Anbieter für Schubanhänger gibt, muss man selbst einen TÜV Gutachter finden, welcher die ABE ausstellt.
Hab mich lange damit beschäftigt, mit Sensor an der Kette/Tretlager dürfte der Hänger sogar mit 250W schieben, da hierfür ein Pedelecsystem verändert werden muss und somit seine Zertifizierung verliert, hat es auch keine Betriebserlaubnis und du bist als Erst-In-Verkehrbringer in der vollen Haftung ;) Haftpflicht usw. lachen kräftig, wennst nen Unfall baust und keine ABE vorweisen kannst. Kann auch zum Verlust des PKW-Führerscheins führen!
Schubanhänger wären gerade wegen des Gewichts toll, sind aber rechtlich nicht umsetzbar :( ähnlich wie "Rangeextender" an E-Autos, welche in die Ersatzradmulde passen.
:coffee:auf der E-Cartec war ein E-Up mit 80km E-Reichweite und 1Zylinder Diesel mit 20l Tank, welcher in 5min auf die AHK gesteckt ist und die Reichweite mit 1l/100km um 2000km erhöht. Weil das Aggregat Ortsveränderlich ist, ändert sich nichtmal die Schadstoffklasse, ABER man muss beim Auto die Programmierung anpassen, damit laden beim Fahren möglich ist, wodurch die ABE von VW erlischt :(
 
@Aitac : Naja, Rangeextender in der Reserveradmulde gibts ja... Beim BMW I3. Da aber halt als Zubehör.
Ansonsten sehe ich die zulassungstechnischen Hürden eher nicht allzu hoch. Kritisch ist eher, als was so ein Hänger zugelassen wird. Hänger haben ja prinzipbedingt keinen Antrieb normalerweise.
 
Kommt bitte mal wieder zurück zum Thread-Thema und das sind keine Anhänger am Kfz oder Kfz-Themen ...

In der FAQ zur Carla Cargo steht übrigens nur, dass keine elektrisch unterstützten Anhänger wg. der "unklaren" Rechtslage außerhalb der EU verkauft werden. Die Rechtslage in der EU scheint also klar zu sein, nur wo steht sie denn ...?

Ich hab CC dazu mal angeschrieben ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wobei es hier m.E. nicht um den Normalfall Biorad+CC (ein Gespann -> ein Fahrzeug Typ Pedelec25) sondern Pedelec25+Pedelec25-CC (oder, noch krasser, VM mit nicht abgeregelter CC dahinter...) geht.
 
Ich sag mal so ... wer 'ne voll beladenen CC hinter dem Zugfahrzeug hat, egal, ob VM, Liege oder Up, will vermutlich gar nicht so schnell fahren. Vom können mal ganz abgesehen. Ist also eher 'ne akademische Diskussion ...

Wenn ich den Bedarf hätte, würde ich jedenfalls ohne weiteres 'ne eCC hinter mein Lasten-Pedelec hängen. Es gäbe ganz sicher keine Diskussion wg. der 2 Antriebe sondern nur wg. dem Gespann an sich. Und dann auch zu 99% aus reiner Neugierde.
 
In der aktuellen Marktlage, klar. Aber wart mal ab - falls das tatsächlich rechtlich sauber kommen sollte (was ich nicht glaube), wird sich sicher jemand finden, der laufruhige Anhänger mit Eigenantrieb 25+ anbieten wird. Immerhin wurden/werden auch Krads mit Hänger gefahren.
Allein schon für RRler, die Kombi als Fahrradwohnmobil bietet sich auch an.
Ich wäre evtl. selbst schnell Kunde bzw. würde mir sowas selbst zusammenstellen und ans E-AW hängen - die 5 km/h von 25 auf 30-35er Reisegeschwindigkeit machen durchaus nen Unterschied im hiesigen städtischen Mischverkehr.

Diskussionen gibts m.E. wegen derlei technischen Feinheiten eher nicht mit der Streife (wobei ich behaupten möchte, dass sich da inzwischen einiges tut), vielleicht aber mit dem Gutachter der gegnerischen Versicherung (oder der eigenen Haftpflicht, die in Regress geht).

Aber abwarten, bin mal gespannt, ob dazu noch was handfestes kommt.:coffee:
 
Der electrail ist ein Schubanhängerrad. Der scheint legal zu sein.

Die Website sagt dazu folgendes:

Kann ich einen electrail-Anhänger auch mit einem Pedelec koppeln?
Rein technisch spricht nichts dagegen. Allerdings mÅssen Sie die in Ihrem Land geltenden Verkehrsbestimmungen beachten. In Deutschland darf ein Gespann aus Fahrrad und Anhänger mit maximal 250W elektrisch motorisiert sein mit einer unterstÅtzten Hîchstgeschwindigkeit von 25km/h. Wenn Sie ein Pedelec und einen electrail-AnhÑnger aneinander koppeln, dann bleibt die Hîchstgeschwindigkeit zwar gleich, aber die Leistung erhîht sich auf 500W.
 
Die Website sagt dazu folgendes:

Kann ich einen electrail-Anhänger auch mit einem Pedelec koppeln?
Rein technisch spricht nichts dagegen. Allerdings mÅssen Sie die in Ihrem Land geltenden Verkehrsbestimmungen beachten. In Deutschland darf ein Gespann aus Fahrrad und Anhänger mit maximal 250W elektrisch motorisiert sein mit einer unterstÅtzten Hîchstgeschwindigkeit von 25km/h. Wenn Sie ein Pedelec und einen electrail-AnhÑnger aneinander koppeln, dann bleibt die Hîchstgeschwindigkeit zwar gleich, aber die Leistung erhîht sich auf 500W.
Die Watt Diskussion hatten wir doch schon. Ich halte die Aussage für falsch. Da kann man mal sehen wie undurchsichtig diese Watt Regelung ist.
 
Ich bin da völlig anderer Meinung. Aber ich Diskutiere das nicht weiter, es wird zu nichts führen und gehört hier auch nicht hin. Es geht ja um Schubanhänger. Liebe Grüße Ralf

 
Fahrrad-Hilfsmotor plus Schubanhänger ist doppelt so viel wie zulässig. Punkt.
So sieht es auch wohl Carla Cargo. Markus Bergmann, der CEO, hat auf meine Anfrage wie folgt geantwortet:

Meine Anfrage war:

Moin CC-Team,

in Eurer FAQ schreibt Ihr, dass keine elektrisch unterstützten Carla Cargos außerhalb der EU verkauft werden, weil die Rechtslage unklar wäre.

Im Umkehrschluss ist die Rechtslage innerhalb der EU scheinbar klar, nur darüber lasst Ihr Euch nicht aus ...

Gibt es dazu von Euch ein paar Infos, die ich ggfs. in den u.g. Foren teilen kann?

Stichworte sind bspw. CC hinter Fahrrad, CC hinter Pedelec etc.

Die Antwort von Markus:

Die Kombination von eCARLA hinter einem eBike ist nach unserem Wissensstand ohne bedenken bis 6km/h (Anschiebehilfe) unproblematisch möglich. Über 6km/h muss sich für ein System entschieden werden da sonst die nominelle Leistung über der gesetzlich vorgeschriebenen liegt. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass elektromotorisierte Lastenfahrradanhänger nachwievor neu sind und es explizit dafür nur in Frankreich eine Norm gibt welche dies versucht grundlegend zu definieren (es existieren hier auch länderspezifische Unterschiede). Für uns ist ein Anwenden der Pedelecnorm, soweit das möglich ist, im Moment die beste Möglichkeit um ein sicheres und konformes Produkt zu bauen, dies wird darüber hinaus in den meisten Auseinandersetzungen mit Herstellern so akzeptiert. Unsere aktuelle Steuerung basiert auf dem EPAC standard und ist wie ein Ebike zu sehen wobei das Zugfahrrad mit einem Pedalsensor und einer Anfahrhilfe ausgestattet werden muss um die eCARLA zu benutzen. Wir sind seit Beginn 2021 im europäischen Normierungsgremium aktiv und setzen uns für eine eindeutigere Definition von (e)Lastenanhängern im allgemeinen zusammen mit anderen Herstellern ein.

Also eigentlich wie erwartet, da hängt sich auch niemand aus dem Fenster und empfiehlt irgendetwas, was im Sumpf der aktuellen Gesetzgebung nicht gehalten werden kann.

Am simpelsten wäre wohl 'ne Regelung, die sowohl für das Zugfahrzeug als auch für den Anhänger jeweils 250 Watt E-Unterstützung erlaubt.

Ein FMR-Arbeitspapier zum Thema findet sich hier: https://mobilitaetsrecht.net/images/Pdf/2_FMR_AP_Fahrrad-Anhaenger_mit_eigener_Motorisierung.pdf (ich hab die .pdf Datei hier auch angehängt, weil ich diese grad auch wieder suchen musste, weil der Link im Wiki des Pedelec-Forums dazu tot war).
 

Anhänge

  • 2_FMR_AP_Fahrrad-Anhaenger_mit_eigener_Motorisierung.pdf
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Zuletzt bearbeitet:
Darf der Anhänger eigentlich auch bei eine typischen Velomobilgeschwindigkeit von 50 km/h sich neutral verhalten?
 
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