Mögliche Beschränkungen für "Lastenräder" in Breite und Gewicht durch den Bund

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Arne hat in seinem aktuellen Artikel einen für uns sehr relevanten Punkt aufgetan:
"Im Jahr 2030
......sind die Abmessungen und Eigenschaften von Lastenrädern in der StVZO festgelegt
.... werden funktionelle Ansprüche an Lastenräder durcheine am Bedarf orientierte Vielfalt an Fahrradtypen erfüllt.

Handlungsbedarf und Maßnahmen:
Festlegung von Maßen und Eigenschaften in der StVZO
→Der Bund definiert den Begriff des Lastenrads im Rahmen der StVZO. Dabei wird folgende Definition vorgeschlagen: Ein-oder mehrspurige Transport-und Lastenfahrräder mit einer maximalen Breite von 1 m und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 250 kg auch mit elektromotorischer Unterstützung oder als serieller Hybrid (bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h) zum Transport von Gütern und Personen.
→Der Bund treibt zusammen mit den Verbänden die Schaffung europäisch einheitlicher Normen voran."

Was dies u.a. für klassische Velocars bedeuten könnte, brauche ich niemandem zu erklären.
 
Die historischen Velocars im Sinne von Paralleltandems (von Mochet) sind m.W. deutlich über 1m breit (bei einer nutzbaren Sitzbreite unter 1m). Moderne, massentaugliche (dh, auch für große/breite Personen) geeignete VCs kriegst du kaum unter 1m gebaut. Ich hab die Diskussion mit Kai gehabt, bei mir und meiner Frau kommt 95 cm Sitzbreite (+ Verkleidung, Spiegel, Dach etc) gerade so hin - bei ihm ginge das nicht.

Von den 250 kg zulässigem Gesamtgewicht mal ganz zu schweigen. Siehe Citkar und Co. Und auch Kais Velocars sind mit 100 kg Leergewicht + 2 Fahrer + Kinder/Zuladung sehr schnell drüber. Selbst bei Konzepten wie dem Quadvelo (60 kg Leer + 80 kg Fahrer) bleiben 'nur' noch 100 kg Nutzlast.

Für mich riecht das irgendwie nach Lobbyarbeit der Automobilindustrie. Kann mir nicht erklären, wieso.
 
Was sind muskelbetriebene Fahrzeuge, die breiter, länger und schwerer sind?
Not funny...
Gruß Krischan
 
"Was nicht explizit erlaubt ist, ist verboten." Unbekannter Autor, über die deutsche Rechtsauslegung.
 
Schon mal was von "Bestandsschutz" gehört? Gilt nicht nur für Pkw. und Co.; letztlich sogar für Gebäude, nennt sich dort allerdings "Denkmalschutz".
 
Es fehlen schon noch ein paar Neuentwicklungen im Mehrpersonenbereich.
Überregulationsbehörden mit Langeweile... überaus verzichtbar.
Genervte Grüße, Krischan
 
Leider ist auch mein Eindruck das viele Deutsche gerne gewaschen werden wollen aber deren Fell soll nicht nass werden.
Autobahn ja, abert nicht vor meiner Tür. Windkraft ja, aber nicht bei uns.
Beispiel: Überlandleitung um Windstrom aus der Nordsee nach Bayern (Verbraucher) zu bringen.
Windkraft in Bayern - nee, Verspargelung und überhaupt weht der Wind doch nur im Norden toll.
Plus die verschärfte bayrische Abstandsregel, was für ein gelungenes Verhinderungsprogramm (Atomstrombefürworter).
... ich könnt kotzen! Der Oberverhinderer Herr Alter Meyer ...

Das mit den Fahrrädern ist der Autoindustrie / Lobbyisten schon lange ein Dorn im Auge. Corona und der neue run auf bikes ist kontraproduktiv.
Wer ein Up besitzt und mit ÖPNV, Fahrgemeinschaften, Taxi etc. zurecht kommt, wird sicher kein Auto kaufen und das ist der Grund warum Lobbyisten alles daran setzen das ein Fahrrad weiterhin ein Nischenprodukt für den Freizeitbereich zu bleiben hat.
Autoabsatz: Deutschland ist aber ein eher kleiner Absatzmarkt. Richtig Absatz wird in China und USA gemacht. Auch Brasilien und Argentienen sowie andere europäische Länder sind auch Absatzmärkte. Nur hier wird immer gleich mit dem Verlust von Arbeitsplätzen gedroht. Als wenn hier ein einziger Arbeitsplatz erhalten bleiben würden wenn man die Arbeit irgendwo billiger bekommen kann.

Aber 2030 ... bis dahin wird das x-mal geändert und wenn`s der Scheuer macht, wird es ja eh nix :D
Leider hat man die ab 20 km/h drüber in Ortschaften Regel mit folgerichtigem Entzuges des Führerscheins für einen Monat wieder gekippt. Bin sicher kein Wutbürger aber darüber reg ich mich noch immer auf (und ich hab selbst schon Tickets bekommen aber ... ) wer mit über 70 km/h durch die Ortschaft knallt gehört nicht mehr hinter ein Steuer sondern in einen Sack auf den alle von ihm gefährdeten mal draufschlagen dürfen.
... Sorry, ich krieg mich schon wieder ein ;)
 
Schon mal was von "Bestandsschutz" gehört?
Gilt m.W. nicht für Fahrräder, nur für KFZ (iirc mit Bezug auf die Zulassung!). Deswegen müssen ja auch alle historischen Fahrräder die StVZO erfüllen. Und würde auch nichts daran ändern, dass zukünftige Entwicklungen im Mehrpersonenbereich/Schwerlastbereich effektiv unterbunden würden - und um die gehts ja letztlich.

Oder anders: Wer bitte schön investiert u.U. Millionen in ein Produkt, bei dem der Gesetzgeber angekündigt hat, es totregulieren bzw. schlicht verbieten zu wollen?
 
Ich würde das nicht so kritisch sehen.
Es geht erstmal nur um die Definition Lastenräder in der jetzigen Form.

Die kann man aber auch anders bauen.

Personentransport umgeht man einfach damit das die 2. Person mitarbeitet. Dann wird diese nicht transportiert sondern zählt zum Antrieb. ;)
Kleinkinder und andere müssen halt über eine Kurbel und Taschenlampengenerator die Batterie füllen.
Schaeffler nennt sowas dann "kombinierten Mild-Microhybrid".

Und Gütertransport erfolgt über 1m breites Fahrzeug mit 2m breitem Anhänger.

Der Tag an dem deutsche Verkehrsminister schlauer werden wie Radfahrer muß noch erfunden werden. Muß wohl an den Abgasen liegen.
 
In BE wurde uns ein Strick gedreht, bei vergleichbarer Situation. VMs (und Lastenräder) unter 1m Breite hatten als mehrspurige Fahrzeuge eine Art Grauzone besetzt, sogenannte "rijwieler". Die waren keine Fahrräder duften in Einbahnstraßen nicht gegen den Verkehr, dafür aber den unbeliebten "blauen Lolli" ignorieren.
Ab 1.10. sind es offiziell Fahrräder... da man die Lastenräder wohl von der Fahrbahn haben wollte... :mad:
 
Auch wenn ich selbst mit einigen Konzepten betroffen wäre (oder Kai), würde ich bei solchen "Vorschlägen" nicht gleich die Auto-Lobby wittern, sondern erstmal fragen, ob der Gedanke zur Begrenzung von Fahrrad-Dimensionen auch einen allgemeinen Sinn haben könnte. Und ja, der ist gegeben, insofern Fahrräder einen Frei- und Schutzraum darstellen, in dem man alles mögliche ohne STVZO-Sicherheitsüberprüfung anstellen kann, auf Radwege darf etc.

Da sind nun 5 Spaßfahrzeuge in Europa vielleicht nicht so das Problem. Wohl aber die Aussicht auf einen ungeregelten "Schwerlastverkehr" auf Radwegen. Wenn sich die Logistiker-Visionen von hunderten Citkars, Armadillos, UPS-Dreirädern, Onos, Velotaxis usw. durchsetzen, MUSS der Gesetzgeber an die Interessen der "normalen" Radfahrer und ihres Lebensraumes denken, dass die nicht mit tonnenschweren, hochenergetischen Quasi-KFZ konfrontiert werden, die sich keinerlei Überprüfung der Bremsanlage etc. unterziehen müssen. D.h. der Gesetzgeber muss irgendwo Grenzen einziehen, wo die Freiheit endet und sich dann unbedingt an die Kriterien der "richtigen" KFZ halten muss - also insofern ein 400kg Fahrrad nicht verboten wird, wohl aber gewisse Freiheiten verliert und staatlich auf Sicherheit geprüft werden muss, wenn es in den Verkehr will.

M.E. sollte er damit einfach bei der Motor-Prüfordnung anfangen, statt die jetzige Farce weiterzuführen... dann lösen sich die anderen Schwerlastauswüchse überwiegend von selbst. Aber auch über maximale Breiten und Gewichte nachzudenken, halte ich für legitim und geboten - nicht zum Schutz der (stärkeren) Autos, sondern zum Schutz der (schwächeren) Fahrräder.

VG Steffen
 
Zuletzt bearbeitet:
Deswegen müssen ja auch alle historischen Fahrräder die StVZO erfüllen.
Seit wann braucht man für Fahrräder eine Straßenverkehrszulassung?
Oder meinst Du zwei Lampen, Pedalstrahler, zwei unabhänigig voneinander wirkende Bremsen, etc.?
n. D.h. der Gesetzgeber muss irgendwo Grenzen einziehen, wo die Freiheit endet und sich dann unbedingt an die Kriterien der "richtigen" KFZ halten muss - also insofern ein 400kg Fahrrad nicht verboten wird, wohl aber gewisse Freiheiten verliert und staatlich auf Sicherheit geprüft werden muss, wenn es in den Verkehr will.
Das steht aber in der Empfehlung nicht drin... Gewichtsobergrenze und Motorprüfung würden viele Freiheiten erhalten.

Gruß Krischan
 
Grundsätzlich gehe ich mit @BuS velomo mit, was den Schutz des 'normalen' Rad- und Fußverkehrs (!) (wenngleich der aktuell weiterhin praktisch ausschließlich von KFZ bedroht wird) und der krassesten Auswüchse der Ausdehnung der Pedelecrichtlinie angeht.

Aber wir reden hier vom BMVI, dem Ministerium, dass das Abstellen von Fahrrädern am Fahrbahnrand generell verbieten wollte (wes Geistes Kind und so.). Ob hierzu ein u.U. generelles Verbot von Lastenrädern bzw. Fahrrädern die (auch) zum Güter/Personentransport über 1m/250kg Gesamtgewicht (was am Ende vermutlich auch auf Gespanne angewendet würde -> Gespann als ein Fahrzeug) notwendig wäre oder ob nicht andere Regulierungsmöglichkeiten sinnvoller wären, lasse ich mal offen. Wer genau auf das wording in Arnes Artikel achtet, kann auch herauslesen, dass die Fachverbände die Schlussfolgerungen des BMVI nicht teilen.

Ich hatte mich vor einer Weile mit einem Bekannten aus dem Foodlogistikbereich genau darüber unterhalten, er hatte die gleichen Bedenken, war aber eigentlich vor allem von den ganzen Pizzaboten usw. genervt, die in innerstädtischen Altbaugebieten mit ganz normalen Pedelecs über die Gehwege brettern.
Meine Reaktion darauf: Ich hatte vor etwa zwei Jahren mal mit einen Fahrer von Velogista gefragt, wo die eigentlich fahren. Dessen Antwort: Soweit irgend möglich auf der Straße - allein schon, weil auf dem Radweg immer jemand langsamer als sie ist und das Überholen dort mit schweren Dreirädern de facto unmöglich ist. Und ich glaube, die meisten VM/Trikefahrer hier im Forum können das nachvollziehen.

Und: Ich möchte erstmal die Flotten von Schwerlastenrädern auf Radwegen sehen, bevor vorneweg auf Verdacht reguliert wird.


Ich vermute (müsste das aber nochmal nachfragen), dass im Hintergrund min. ein weiterer Prozess läuft: Auf der Radlogistikkonferenz 2019 wurde von prominenter (wissenschaftlicher) Seite die Möglichkeit angesprochen, eine eigene Zwischenkategorie für Schwerlastenräder mit deutlich höheren Motorleistungen (iirc 750W) bei 25 km/h Beschränkung einzuführen. Dann vermutlich mit Prüfungs/Versicherungspflichten usw..

Im Besten Fall mit weitreichenden Möglichkeiten für die Etablierung von Velocars und Co als Zwischenfahrzeuge mit der Option, im Besondere im ländlichen Raum auf Radwegen usw. fahren zu dürfen.

Im schlechteren Fall mit eine Art S-Lastenpedelec-Richtlinie mit derartigen Einschränkungen, dass sie so unattraktiv werden, wie jetzt bereits normale S-Pedelecs. Ottonormalunternehmer kauft sich dann weiterhin lieber den Sprinter und an der aktuellen Logistik nach dem Prinzip "Mit-dem-LKW-von-der Quelle-bis-zum-Ziel" ändert sich nichts - mit bekannten Folgen: https://adfc-tk.de/2020/10/bericht-...koepenick-getoeteten-radfahrer-vom-9-10-2020/

Wie gesagt, wir reden hier weiterhin vom BMVI unter Scheuer als federführendem Ministerium. Da kann am Ende auch der schlechteste Fall rauskommen. Letztlich ists mal wieder die Frage der politischen Lobbyarbeit (wo der Radbereich weiterhin ein Zwerg ist) und der Mehrheiten. Auf "wird schon alles gutgehen" würde ich mich vor dem Hintergrund der bisherigen Verkehrspolitik (siehe StVO-Novelle...) nicht verlassen.


Personentransport umgeht man einfach damit das die 2. Person mitarbeitet. Dann wird diese nicht transportiert sondern zählt zum Antrieb.
Schön wärs (hatte ich vor der expliziten Erlaubnis des Personentransports auch mal drüber nachgedacht) - aber mal davon abgesehen, dass dies vieles verkompliziert, müssen alltagstaugliche Velocars letztlich auch zum "Gütertransport" ausgelegt sein, womit wir wieder im Geltungsbereich "Lastenrad" i.S. des BMVI wären. Und wenn ich mir die Regelungen bspw. bei der der Bahn anschaue, reicht dafür ein "fester Aufbau zu Transportzwecken" (oder so ähnlich).

Oder meinst Du zwei Lampen, Pedalstrahler, zwei unabhänigig voneinander wirkende Bremsen, etc.?
Genau.
 
Sind Eure Adfc-Ortsverbände schon informiert?
Die einfachste Regelung ist, dass aĺle Fahrzeuge mit Rädern auf die Fahrbahn müssen und Fahrräder herkömmlicher Bauart Radwege benutzen dürfen.
Überholdifferenzgeschwindigkeit max 10 km/h für alle... :LOL:
Gruß Krischan
 
Oder anders: Wer bitte schön investiert u.U. Millionen in ein Produkt, bei dem der Gesetzgeber angekündigt hat, es totregulieren bzw. schlicht verbieten zu wollen?
Es bleibt immer der Weg über Europa; was in einem EU-Land zugelassen ist, muß auch in allen anderen EU-Ländern zugelassen werden.

Was glaubst Du, warum bspw. die Abgasnormen eu-reguliert sind?
 
Es bleibt immer der Weg über Europa; was in einem EU-Land zugelassen ist, muß auch in allen anderen EU-Ländern zugelassen werden.
"→Der Bund treibt zusammen mit den Verbänden die Schaffung europäisch einheitlicher Normen voran."
Und vergleich mal die Pedelecnormen AT-CH-DE. Nicht, dass ich was gegen einheitliche Normen hätte. Aber obs auf deutscher oder EU-Ebene totreguliert wird, macht am Ende den Braten nicht fett.
 
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