Grundsätzlich gehe ich mit
@BuS velomo mit, was den Schutz des 'normalen' Rad- und Fußverkehrs (!) (wenngleich der aktuell weiterhin praktisch ausschließlich von KFZ bedroht wird) und der krassesten Auswüchse der Ausdehnung der Pedelecrichtlinie angeht.
Aber wir reden hier vom BMVI, dem Ministerium, dass das Abstellen von Fahrrädern am Fahrbahnrand generell verbieten wollte (wes Geistes Kind und so.). Ob hierzu ein u.U. generelles Verbot von Lastenrädern bzw. Fahrrädern die (auch) zum Güter/Personentransport über 1m/250kg Gesamtgewicht (was am Ende vermutlich auch auf Gespanne angewendet würde -> Gespann als ein Fahrzeug) notwendig wäre oder ob nicht andere Regulierungsmöglichkeiten sinnvoller wären, lasse ich mal offen. Wer genau auf das wording in Arnes Artikel achtet, kann auch herauslesen, dass die Fachverbände die Schlussfolgerungen des BMVI nicht teilen.
Ich hatte mich vor einer Weile mit einem Bekannten aus dem Foodlogistikbereich genau darüber unterhalten, er hatte die gleichen Bedenken, war aber eigentlich vor allem von den ganzen Pizzaboten usw. genervt, die in innerstädtischen Altbaugebieten mit ganz normalen Pedelecs über die Gehwege brettern.
Meine Reaktion darauf: Ich hatte vor etwa zwei Jahren mal mit einen Fahrer von Velogista gefragt, wo die eigentlich fahren. Dessen Antwort: Soweit irgend möglich auf der Straße - allein schon, weil auf dem Radweg immer jemand langsamer als sie ist und das Überholen dort mit schweren Dreirädern de facto unmöglich ist. Und ich glaube, die meisten VM/Trikefahrer hier im Forum können das nachvollziehen.
Und: Ich möchte erstmal die Flotten von Schwerlastenrädern auf Radwegen sehen, bevor vorneweg auf Verdacht reguliert wird.
Ich vermute (müsste das aber nochmal nachfragen), dass
im Hintergrund min. ein weiterer Prozess läuft: Auf der Radlogistikkonferenz 2019 wurde von prominenter (wissenschaftlicher) Seite die Möglichkeit angesprochen, eine eigene Zwischenkategorie für Schwerlastenräder mit deutlich höheren Motorleistungen (iirc 750W) bei 25 km/h Beschränkung einzuführen. Dann vermutlich mit Prüfungs/Versicherungspflichten usw..
Im Besten Fall mit weitreichenden Möglichkeiten für die Etablierung von Velocars und Co als Zwischenfahrzeuge mit der Option, im Besondere im ländlichen Raum auf Radwegen usw. fahren zu dürfen.
Im schlechteren Fall mit eine Art S-Lastenpedelec-Richtlinie mit derartigen Einschränkungen, dass sie so unattraktiv werden, wie jetzt bereits normale S-Pedelecs. Ottonormalunternehmer kauft sich dann weiterhin lieber den Sprinter und an der aktuellen Logistik nach dem Prinzip "Mit-dem-LKW-von-der Quelle-bis-zum-Ziel" ändert sich nichts - mit bekannten Folgen:
https://adfc-tk.de/2020/10/bericht-...koepenick-getoeteten-radfahrer-vom-9-10-2020/
Wie gesagt, wir reden hier weiterhin vom BMVI unter Scheuer als federführendem Ministerium. Da kann am Ende auch der schlechteste Fall rauskommen. Letztlich ists mal wieder die Frage der politischen Lobbyarbeit (wo der Radbereich weiterhin ein Zwerg ist) und der Mehrheiten. Auf "wird schon alles gutgehen" würde ich mich vor dem Hintergrund der bisherigen Verkehrspolitik (siehe StVO-Novelle...) nicht verlassen.
Personentransport umgeht man einfach damit das die 2. Person mitarbeitet. Dann wird diese nicht transportiert sondern zählt zum Antrieb.
Schön wärs (hatte ich vor der expliziten Erlaubnis des Personentransports auch mal drüber nachgedacht) - aber mal davon abgesehen, dass dies vieles verkompliziert, müssen alltagstaugliche Velocars letztlich auch zum "Gütertransport" ausgelegt sein, womit wir wieder im Geltungsbereich "Lastenrad" i.S. des BMVI wären. Und wenn ich mir die Regelungen bspw. bei der der Bahn anschaue, reicht dafür ein "fester Aufbau zu Transportzwecken" (oder so ähnlich).
Oder meinst Du zwei Lampen, Pedalstrahler, zwei unabhänigig voneinander wirkende Bremsen, etc.?
Genau.